Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.04.2012

Nachtzuschlag für Stewardess mit Zugschaffnerfunktion

Vorliegend war die Klägerin unstreitig Nachtarbeitnehmerin im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Nachtarbeit ist nach § 2 Abs. 4 ArbZG jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit im Sinne von § 2 Abs. 3 ArbZG umfasst, das ist die Zeit ...