martina heck

08.02.2018

Trotz anderslautender Lohnsteuerbescheinigung: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bleiben steuerfrei

Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind steuerfrei. Was passiert aber, wenn der Arbeitgeber die Zahlungen in der Lohnsteuerbescheinigung fälschlicher Weise nicht als steuerfrei ausweist? Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist dieser – falsche – Ausweis durch den Arbeitgeber für die Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers...

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