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§ 19 EinsatzWVG

Vorübergehend im Auswärtigen Dienst verwendete Beschäftigte des Bundes
Inhalt
  • befristeten Verwendung im Auswärtigen Dienst nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über den Auswä
  • sie in dem Geschäftsbereich wieder eingestellt werden, dem sie vor der Verwendung im Auswä
  • ist, ist der Geschäftsbereich zuständig, dem die in Absatz 1 genannten Personen vor der Verwendung im Auswärtigen Dienst angehört haben.
  • (1) Für Einsatzgeschädigte, die den Einsatzunfall während einer zeitlich
  • ;rtigen Dienst erlitten haben, gelten die Vorschriften dieses Gesetzes mit der Maßgabe, dass

§ 50 BPersVWO

Wahl einer Personalvertretung im Inland durch Beschäftigte in Dienststellen des Bundes im Ausland
Inhalt
  • äftigte in Dienststellen des Bundes im Ausland die schriftliche Stimmabgabe anordnen
  • ) Wird nach Absatz 1 oder 2 die schriftliche Stimmabgabe angeordnet, hat der Wahlvorstand den
  • . Entsprechendes gilt für die Wahl eines Gesamtpersonalrates.(2) Auf die Wahl des Personalrates des Auswä
  • ;rtigen Amtes durch die in § 91 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 des Gesetzes bezeichneten Beschä
  • (1) Der Haupt- oder Bezirkswahlvorstand kann für die Wahl der Stufenvertretung durch Besch

LAG Baden-Württemberg - 11 Sa 111/02

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 25.09.2003
Inhalt
  • über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zu verschaffen. 7 Das beklagte Land hat 8
  • des BAT, da die Klägerin befristet beschäftigt sei; denn bei der Zusatzversorgung komme es nicht
  • den Parteien der BAT Anwendung finde. Das gelte unbeschadet der Ausschlussvorschrift des § 3 g BAT
  • , auch wirksam mit Sachgrund befristet beschäftigte Lektoren dürften aus dem Geltungsbereich des BAT
  • Verschaffungsanspruch der Klägerin auf eine Zusatzversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und

VG Berlin - 62 K 3.10

Verwaltungsgericht Berlin vom 18.08.2009
Inhalt
  • , nach seinem Wortlaut und dem diesen bestätigenden Willen des (Bundes-)Gesetzgebers das generelle
  • auftretenden neuen Verlängerungen der Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten für in den Beteiligten
  • Krankschreibung des regulären Beschäftigten der Dienststelle für den Beteiligten nicht vorhersehbar
  • es, wegen der mehr als 10wöchigen Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten hätte der Beteiligte gemäß
  • aufweist, kann auf der Grundlage des PersVG Berlin nicht getroffen werden. 31 Das insoweit für den

Datenschutz in der Anwaltskanzlei (Teil 7)

Harold Treysse vom 05.04.2013
Inhalt
  • Nutzung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem
  • einbezogen worden. Das Fragerecht des Arbeitgebers zum Zwecke der Begründung eines
  • , Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter des Bundes, Soldatinnen und Soldaten sowie
  • -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses (1) Personenbezogene Daten eines Beschäftigten
  • dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies

BGH - KZR 53/12

Bundesgerichtshof vom 08.04.2014
Inhalt
  • nach dem Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von
  • der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) zu versichern wären
  • stand (vgl. Weiß/Schneider in Gilbert/Hesse, Die Versorgung der Beschäftigten des öffentlichen
  • versichern, die bei ihr zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung am 1. April 1985 beschäftigt waren
  • unerwartete, wesentliche Änderung der Sachlage in dem Erstarken von Spartengewerkschaften wie des

BAG - 5 AZR 138/10 R

Bundesarbeitsgericht vom 19.10.2011
Inhalt
  • -)beschäftigt. Arbeitsvertraglich war die Geltung des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) und der
  • Wesentlichen dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur
  • . Bei diesem handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats um das volle, nicht um die
  • , daß die Beschäftigten, die zum Stichtag des Übergangs auf den LBK Hamburg bei den Landesbetrieben
  • Hamburg e.V. (TV- KAH) nach Maßgabe des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten von Mitgliedern

BAG - 7 AZR 1098/06

Bundesarbeitsgericht vom 19.03.2008
Inhalt
  • arbeitsvertraglicher Bezugnahme die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) und der diesen ergänzenden
  • überwiegenden Einsatz des befristet beschäftigten Arbeitnehmers entsprechend der Zwecksetzung der
  • Landgericht E beschäftigt und in VergGr. Vc BAT eingruppiert ist, war mit Schreiben der Präsidentin des
  • Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird. Der Sachgrund des § 14 Abs. 1
  • der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Oktober 2006 - 17 Sa 613

BAG - 10 AZR 744/13

Bundesarbeitsgericht vom 19.03.2014
Inhalt
  • Umsetzung des TV Entgelt HELIOS … (2) Für Beschäftigte nach Anlage 1 - Teil B gilt der TV Entgelt
  • , die Kürzungsregelung des § 34 BAT aber auch nicht außer Kraft gesetzt worden. Nach dem in der
  • des TV Umsetzung HELIOS … (7) § 11 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: Für Beschäftigte nach
  • vollbeschäftigte Angestellte festgelegt ist, den Teil, der dem Maß der mit ihnen vereinbarten
  • . 12Das Arbeitsgericht hat dem Zahlungsantrag stattgegeben und den Feststellungsantrag abgewiesen, das

LAG Rheinland-Pfalz - 11 Sa 229/06

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 27.07.2006
Inhalt
  • Idar- Oberstein beschäftigt waren. Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz
  • , anstelle der gewährten Lohngruppe 5 a Pauschalgruppe I für die Kraftfahrer des Bundes, die Lohngruppe 5
  • höher ist, anstatt der gewährten Lohngruppe 5 a Pauschalgruppe I für die Kraftfahrer des Bundes die
  • a Pauschalgruppe III des Tarifvertrages für die Kraftfahrer des Bundes noch nach der Lohngruppe 4 a
  • Tarifvertrages für die Kraftfahrer des Bundes oder nach der Lohngruppe 4 a Pauschalgruppe III dieses

OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 1301/09

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 05.08.2009
Inhalt
  • seitens des Ehemannes der Klägerin tatsächlich ein Anspruch auf Sozialzuschlag nach dem Bundes
  • Zeitpunkt der Überleitung des Bundes-Manteltarifvertrags in den Tarifvertrag für den kommunalen Nahverkehr
  • ) Regelungen des Bundes- Manteltarifvertrags einen Anspruch auf den Sozialzuschlag gehabt - welcher dem
  • -, Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/C I 1.1 Nr. 100, und juris Rn. 32 zur
  • /07 -, Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/C I 1.1 Nr. 100, und juris Rn. 36

Mutterschutzzeiten und die betriebliche Zusatzversorgung

Rechtsanwalt Malte Winter vom 18.05.2011
Inhalt
  • Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und hat die Aufgabe, den Arbeitnehmern der an der VBL beteiligten Arbeitgeber im Wege ...
  • Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine Zusatzversorgungseinrichtung für

SozG Mainz - S 6 U 38/05

Sozialgericht Mainz vom 28.10.2005
Inhalt
  • Tätigkeit „wie ein Beschäftigte“ vor, so stand die Klägerin beim Ausführen des Hundes nicht unter dem
  • ein Beschäftigter tätig wird. Dies setzt voraus, dass es sich um eine ernstliche, dem Unternehmen
  • diesem Zusammenhang anfallende Ausführen des Hundes beanspruchte nach Angaben der Klägerin täglich eine
  • Ausführen des Hundes im Rahmen der bereits mehrere Wochen bestehenden Patenschaft habe zum Unfallzeitpunkt
  • Ausführen der Hunde sei durch den Verein nicht abgeschlossen worden. Auf der Internet-Seite des Vereins

BSG - B 3 KR 12/00 R

Bundessozialgericht vom 13.03.2001
Inhalt
  • nicht in der Lage, gegenüber den von der GmbH beschäftigten Arbeitnehmern das Direktionsrecht des
  • der GmbH über Gesellschaftsanteile mit bestimmendem Einfluß verfüge. Zwar hat das SG den Einwand des
  • Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 (GmSOGB 1/98 = NJW 2000, 2340) die
  • Arbeitnehmer beschäftige. Der Widerspruch des Klägers blieb erfolglos (Widerspruchsbescheid vom 30
  • die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 7. Juni 2000 geändert. Der

BVerfG - 1 BvR 1065/03

Bundesverfassungsgericht vom 08.05.2012
Inhalt
  • - 1. Die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist tauglicher
  • ) § 37 Abs. 1 Buchstabe b und Abs. 4, §§ 44, 44a der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und
  • Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in der Fassung bis zur 41. Satzungsänderung - 1
  • Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder und § 18 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen
  • Altersversorgung. I. 2 1. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (im Folgenden: Versorgungsanstalt