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BFH - VI R 5/12
Bundesfinanzhof vom 21.03.2013
- Inhalt
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- , die in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit nach dem sog. Blockmodell erzielt werden
- Altersteilzeit geleistete Zahlungen steuerbegünstigte Versorgungsbezüge sind. 2Der im Jahr 1948 geborene Kläger
- Altersteilzeit nach dem Blockmodell gemäß § 80b des Niedersächsischen Beamtengesetzes in der zu diesem
- 27, C 30). 14bb) Die während der Altersteilzeit im Wege des Blockmodells in der Freistellungsphase
- . In der Altersteilzeit erbrachte Bezüge sind vielmehr Entlohnung für die aktive Tätigkeit des
LAG Rheinland-Pfalz - 10 Sa 420/08
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 20.11.2008
- Inhalt
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- LAG Mainz 20.11.2008 10 Sa 420/08 Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit Aktenzeichen: 10 Sa 420
- zur Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ) gemäß Schreiben vom 19.12.2006, beginnend mit dem
- ) vom 22.11.2005 genannten Ausnahmen, bei deren Vorliegen Altersteilzeit für die Beschäftigten der
- Bewilligung von Altersteilzeit aus besonderen Sachgründen, z.B. besondere Rücksichtnahme auf
- Altersteilzeit die Grenzen billigen Ermessens nach § 2 Abs. 1 TV ATZ nicht, wenn kein
VG Minden - 10 K 202/08
Verwaltungsgericht Minden vom 10.09.2008
- Inhalt
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- Kriminalhauptkommissar. 3Am 10. Oktober 2007 beantragte der Kläger die Gewährung von Altersteilzeit im
- der Anwendung der Altersteilzeit gemäß § 78 d Abs. 3 Satz 1 LBG ab sofort abgesehen werde. Da die
- Altersteilzeit ab dem 01. Oktober 2007 wieder in Anspruch genommen werden könne. Das Finanzministerium habe
- . Abgesehen davon stünden einer Bewilligung der Altersteilzeit aber auch dringende dienstliche Belange im
- klargestellt, dass dringende dienstliche Gründe einer Bewilligung der Altersteilzeit und dem daraus
BAG - 9 AZR 423/05
Bundesarbeitsgericht vom 13.06.2006
LAG Rheinland-Pfalz - 4 Sa 990/04
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 03.03.2005
- Inhalt
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- ändernden, ergänzenden Tarifverträge Anwendung, so auch der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit
- 08.09.2003 bei der Beklagten den Antrag auf Altersteilzeit im Blockmodell gestellt, beginnend am
- ab dem 01.01.2004 für Mitarbeiter zwischen 55 und 60 Jahren der Abschluss von Altersteilzeit
- 01.01.2004 beschlossen habe, Haushaltsmittel zur Gewährung von Altersteilzeit an Beamtinnen und Beamte
- in dem Haushaltsplan beschlossen, dass die bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit für Beamte in 2004
§ 3 BATZV
Antrag
- Inhalt
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- Altersteilzeit kann frühestens ein Jahr vor Erfüllung der Voraussetzungen nach § 93
- Altersteilzeit beantragt werden. Sie kann entweder im Blockmodell oder im Teilzeitmodell bis zum Eintritt in den Ruhestand beantragt werden.
LSG Bayern - L 5 KR 83/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 25.07.2006
- Inhalt
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- bekanntgeworden, dass der Kläger in verblockter Altersteilzeit tätig sei mit Beginn der Ruhephase ab 01.10.2003
- mit der Begründung zurück, während der Arbeitsphase der verblockten Altersteilzeit bestehe kein
- Altersteilzeit der Leistungsausschluss gelten. Die Beklagte hat dagegen eingewandt, das Arbeitsverhältnis habe
- verblockten Altersteilzeit sei es Aufgabe der Klägerin, die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten
- Erwerbsleben wegen der kurz bevorstehenden Passivphase der Altersteilzeit nicht zu erwarten gewesen
VG Düsseldorf - 23 K 4606/08
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 24.08.2010
- Inhalt
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- : Versorgungsabschlag, Altersteilzeit, Altersgrenze, Lehrer Tenor: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin
- Bezirksregierung E der Klägerin auf ihren Antrag vom 27. Januar 2002 eine Altersteilzeit im Blockmodell
- Lehrer, die Altersteilzeit oder Altersurlaub bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes angetreten hätten
- für Lehrerinnen und Lehrer, die Altersteilzeit oder Altersurlaub bis zum 1. August 2004 angetreten
- 2004 in Altersteilzeit befunden habe. Nach dem alten Recht wäre sie somit regulär zum 31. Juli 2008 in
VG Saarlouis - 2 K 1666/08
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 16.10.2009
- Inhalt
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- einer sich in der Arbeitsphase der Altersteilzeit befindlichen Beamtin an ein Unternehmen der Deutschen
- 08.09.2005 wurde der Klägerin auf ihren Antrag ab 01.10.2005 Altersteilzeit nach dem Blockzeitmodell
- wöchentliche Arbeitszeit im Rahmen der genehmigten Altersteilzeit betrage ab dem 25.06.2007 19 Stunden
- nach der Arbeitszeitverordnung für die zu leistende Arbeitszeit im Rahmen der Altersteilzeit
- zugewiesen worden sei, auf 38 Stunden pro Woche festgelegt. Für die sich in Altersteilzeit befindlichen
§ 1 AltTZG 1996
Grundsatz
- Inhalt
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- ) Altersteilzeit im Sinne dieses Gesetzes liegt unabhängig von einer Förderung durch die
- . 28 des Einkommensteuergesetzes kommt es nicht darauf an, dass die Altersteilzeit vor dem 1. Januar
§ 2 BATZV
Ermittlung der Quote
- Inhalt
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- (1) Die Quote für die Altersteilzeit nach § 93 Absatz 4 des Bundesbeamtengesetzes wird j
- Beamtinnen und Beamten, denen Altersteilzeit bewilligt werden kann, Bruchteile, so wird auf ganze Zahlen abgerundet.
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 3160/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.06.2010
- Inhalt
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- : Kriminalhauptkommissar Altersteilzeit kw-Vermerke Leitsätze: Erfolglose Klage eines Kriminalhauptkommissars auf
- Gewährung von Altersteilzeit. Tenor: Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird auf Kosten des Klägers
- beklagte Land sei nicht verpflichtet, den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Altersteilzeit erneut zu
- unbeachtlich. In materieller Hinsicht sei die Versagung der Altersteilzeit gemäß § 78d LBG NRW
- rechtmäßig. Der Bewilligung von Altersteilzeit stehe entgegen, dass die oberste Dienstbehörde gemäß
LAG Köln - 9 Sa 1134/08
Landesarbeitsgericht Köln vom 04.03.2009
- Inhalt
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- , 1 Ca 372/08 Schlagworte: Altersteilzeit - billiges Ermessen Normen: 2 Abs. 1 TV ATZ Sachgebiet
- mit Arbeitnehmern zwischen dem 55. und 59. Lebensjahr grundsätzlich nur dann Altersteilzeit
- Arbeitgebers gestanden hat oder wenn nachweislich aus gesundheitlichen Gründen Altersteilzeit
- gerichteten Schreiben vom 18. Mai 2005 seinen Antrag und gab an, er wolle Altersteilzeit im Blockmodell mit
- 11. Februar 2003 ein Anspruch auf Altersteilzeit bei Vorliegen folgender Voraussetzungen eingeräumt
LAG Baden-Württemberg - 14 Sa 26/09
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 09.02.2010
- Inhalt
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- Abschluss einer Vereinbarung über Altersteilzeit im Blockmodell beanspruchen kann. 2 Der am … 1948
- sich 321 in Altersteilzeit. 7 Mit Rundschreiben vom 08.03.2006, welches sich auch an das
- festgelegt werden. 15 ....“ 16 Der Kläger beantragte mit Schreiben vom 27.10.2005 Altersteilzeit im
- Altersteilzeit. Da wir jedoch verpflichtet sind, für jeden Mitarbeiter ab Vertragsabschluss
- Gründen keine Altersteilzeitverträge im Blockmodell mehr abschließen. .. 19 Altersteilzeit kann
LSG Nordrhein-Westfalen - L 9 AL 58/02
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 06.03.2003
- Inhalt
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- 4Die Altersteilzeit wird im Blockmodell geleistet. Die Arbeitphase dauert vom 01.01.1999 5bis
- Klägerin aus den in der Arbeitsphase der Altersteilzeit unregelmäßig zugeflossenen Entgelten einen
- Widerspruchsbescheid vom 09.02.2001 als unbegründet zurück. Da das während der Freizeitphase der Altersteilzeit
- , während der Arbeitsphase der Altersteilzeit habe der Arbeitnehmer H auch tarifliche Zuschläge für
- tariflichen Vorgaben für die Altersteilzeit bei der Ermittlung der gesetzlichen und tariflichen