Suche nach "frankfurt am main"
Ergebnisse 2903
Seite 97 von 194
VG Frankfurt (Main) - 1 E 538/05
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 19.01.2006
- Inhalt
-
- Frankfurt am Main, Adalbertstr. 44-48, 60486 Frankfurt am Main zu stellen. Innerhalb von zwei Monaten nach
- Beschwerde ist bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Adalbertstraße 44 – 48, 60486 Frankfurt
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 1. Kammer Norm: Art 3 GG Entscheidungsdatum: 19.01.2006 Aktenzeichen
- festgesetzten Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1Der Kläger stellte am 10.01.2004 einen
- auf Temperaturmessungen am Vor- und Rücklauf der Solaranlage. 25 Die Beklagte hat gegen die
LAG Hessen - 17 Sa 809/07
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15.10.2007
- Inhalt
-
- Frankfurt am Main vom 14. März 2007, Az.: 6 Ca 7405/06, wird zurückgewiesen. Ihre außergerichtlichen
- das 60. Lebensjahr vollendet. 3Mit ihrer am 19. Oktober 2006 beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main
- .) verwiesen. 5Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die Klage durch am 14. März 2007 verkündetes
- Kläger beantragen, 14unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. März
- 27 Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. März
Verständigung im Strafprozess: Angeklagter ist auf Bewährungsauflagen hinzuweisen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 14.05.2015
- Inhalt
-
- Beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1 Ss 294/14) ging es wieder einmal um die Verständigung
- (den “Deal”) im Strafprozess. Hierbei ging es um die Frage, ob zur Wirksamkeit einer Verständigung
- überfordert den Tatrichter nicht. Sie kam – ungeachtet der Frage, ob diese Hinweispflicht nicht schon im
- (Beschluss v. 29.01.2014 – 4 StR 254/13) u.a. bereits in NJW 25/2014 (S. 1831 ff.) am 18.6.2014 bzw. StV
- 7/2014 (S. 393 ff.) am 17.06.2014 und damit jeweils ca. sechs Wochen vor der Verkündung des hier
BGH - VI ZB 1/10
Bundesgerichtshof vom 13.07.2010
- Inhalt
-
- Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 1. Dezember 2009 werden auf Kosten der Beklagten als
- Frankfurt in Darmstadt LG Darmstadt Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Juli 2010
- Prozessbevollmächtigten die Berufung am 10. November 2009 begründet und einen An- trag auf
- gerichtliche Mitteilung über die Fristverlängerung sei Rechtsanwalt N. am selben Tag mit der gesamten an
- gerichtlichen Verlängerungsmitteilung am 28. September 2009 noch keine (hypothetischen) Fristen im
VG Frankfurt (Main) - 10 E 4007/01.A
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 27.07.2004
- Inhalt
-
- berücksichtigt werden können (Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.01.2003 - 10 E 30852
- Asylverfahren (Folgeverfahren) durchzuführen. Zur Begründung führten sie an, Deutschland im Mai 2001 verlassen
- Anerkennung als Asylberechtigte. Den Antrag lehnte das Bundesamt mit Bescheid vom 20.02.1997 ab. Am
- Beschluss vom 22.10.1998 (6 UZ 4421/97.A) ab. 52. Am 28.12.2000 stellten die Kläger zu 1) bis 4) Anträge
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 10. Kammer Entscheidungsdatum: 27.07.2004 Aktenzeichen: 10 E 4007/01
VG Frankfurt (Main) - 21 BG 1748/04
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 19.10.2004
- Inhalt
-
- ärztliches Staatsexamen 1977 in Frankfurt am Main abgelegt. Die Approbation wurde ihm am 26.01.1978
- www.kidmed.de ein. Die Absenderin schilderte Veränderungen im Mund und an den Lippen und am Zahnfleisch
- : 47 "dies kriminell verlogene Impfgegnerpseudoforum". 48 Der Beschuldigte hat am 12.06.2003 um 3.10
- : 54 "ignoriert das feige debile Pack des enthirnten Abschaums". 55 Am 12.06.2003, um 19.14 Uhr
- Abkassierens". 71 Am 19.07.2003, um 0.05 Uhr, schrieb er auf der Homepage unter www.kidmed.de/forum
OLG Köln - 2 W 115/00
Oberlandesgericht Köln vom 29.05.2000
- Inhalt
-
- mit einer dort am 7. Mai 2000 eingegangenen Eingabe vom 3. Mai 2000 ein weiteres "Rechtsmittel
- . Mai 2000 muß daher als unzulässig verworfen werden. Eine Kostenentscheidung ist im Hinblick auf § 127
- , das am 14. Februar 2000 bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen ist, hat der Antragsteller ferner
- vom 17. Februar 2000 hat der Antragsteller mit einem Schreiben vom 17. März 2000, das am 19. März
- Krefeld zur Entscheidung vorgelegt. Dort ist die Akte am 23. März 2000 eingegangen. 8Mit einem
OLG Frankfurt - 23 U 86/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 21.02.2007
- Inhalt
-
- beantragt, 11 1. das Endurteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-27 0 538/04, dahingehend
- das am 10.03.2006 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts in Frankfurt am Main wird
- Im Rahmen des § 317 BGB unterscheidet man zwischen Gutachten zur rechtsgestaltenden
- sei, einen höheren Wert zum Zeitpunkt des Verkaufs der Aktien im Mai 2001 zu belegen. Im Übrigen ist
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 23. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 21.02.2007 Normen: § 317 BGB
LAG Hessen - 13 Sa 622/06
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 10.10.2006
- Inhalt
-
- Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Januar 2006 – 4 Ca 2780/05 – abgeändert Die Klage wird
- Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Januar 2006 - 4 Ca 2780/05 - abzuändern und die Klage
- Berufungsbegründungsfrist bis zum 30. Mai 2006 mit einem an diesem Tag eingegangenen Schriftsatz begründet. 13 Die
- ordentlichen Kündigung, die die Beklagte dem Kläger am 22. März 2005 ausgesprochen hat. 2Der bei
- Arbeitsverhältnis der Parteien war in der Vergangenheit störungsfrei verlaufen. Am 14. März 2005
Reiserecht: Zur Haftung beim Sturz am Hotelpool
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.09.2014
- Inhalt
-
- Eigenverantwortung von der deutschen Rechtsprechung in diesem Bereich weiterhin hoch gehalten: Beim OLG Frankfurt
- Hotels oder einer Hotelanlage ist regelmäßig mit Nässe zu rechnen, (vgl. OLG Frankfurt, Beck LSK 2002
- vorliegenden Fall kommt hinzu, dass die grundsätzlich zu vermutende Reinigung des Bodens am Morgen
- hielt das OLG nochmals fest, dass man schlicht selber mitdenken muss und Klage nicht geboten ist, wenn
- (16 U 43/13) ging es um einen Hotelgast, der auf dem Weg zum Pool stürzte und später klagte. Hier
Urheberrecht: Zur Entschädigung bei unerlaubter Verwendung eines Gedichts
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.12.2011
- Inhalt
-
- , die nicht nur in dieser Entscheidung wild durcheinander gewürfelt werden.Dazu auch:Eine Entscheidung des AG Frankfurt a.M. zum Thema Kostendeckelung
- Amtsgericht und Landgericht Köln keine Verwendung im geschäftlichen Verkehr erkennen will, wenn man
- ausschließt.Die Entscheidung überzeugt an dem Punkt, mit dieser Begründung, nicht. Auch im Urheberrecht
- geschäftlichen Verkehrs erfolgt ist. Unter letzterem versteht man jede wirtschaftliche Tätigkeit auf dem
- überhöht, das Amtsgericht folgte dem aber nicht. Zum einen gab es keine Anhaltspunkte, um zu erkennen, dass
Einnahmetabelle 1.Bundesliga 2014/2015: 32.Spieltag
Max Rand vom 11.05.2015
- Inhalt
-
- Einnahmetabelle DFB-Pokal Alle Wettbewerbe: Stuttgart überholt Frankfurt Wenn man alle Wettbewerbe
- /2015 ist vorbei und an der Spitze der 1.Bundesliga Einnahmetabelle hat sich im Vergleich zur Vorwoche
- sportliche Situation sehr gut wieder. Wer am meisten einnimmt ist wohl auch sportlich der
- in etwa dar, wie man es vor der Saison auch hätte sportlich erwarten können. Die größte Differenz
Einnahmetabelle 1.Bundesliga 2014/2015: 27.Spieltag
Max Rand vom 07.04.2015
- Inhalt
-
- /2015 ist vorbei und an der Spitze der 1.Bundesliga Einnahmetabelle hat sich im Vergleich zur Vorwoche
- und der “Einnahmetabelle DFB-Pokal” geht es hier. Alle Wettbewerbe: Frankfurt überholt Stuttgart Wenn
- . Insgesamt spiegelt die Tabelle die sportliche Situation sehr gut wieder. Wer am meisten einnimmt ist
- in etwa dar, wie man es vor der Saison auch hätte sportlich erwarten können. Die größte Differenz
- man alle Wettbewerbe zusammenrechnet und weitere Einnahmen wie Sponsoren und Transfers mit
BGH - IX ZB 89/12
Bundesgerichtshof vom 06.12.2012
- Inhalt
-
- Rechtsmittel des Klägers werden der Beschluss des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am
- 09.05.2012 - 5 O 78/12 - OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.08.2012 - 19 W 33/12 -
- Main vom 6. August 2012 und der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 9. Mai 2012
- . Gehrlein, Dr. Fischer, Grupp und die Richterin Möhring am 6. Dezember 2012 beschlossen: Auf die
- . Juni 2008 über das Vermögen der J. GmbH (nachfolgend: Schuldnerin) am 1. Juli 2008 eröffneten
LG Frankfurt am Main - 17 S 150/07
Landgericht Frankfurt am Main vom 15.07.2008
- Inhalt
-
- Amtsgerichts Frankfurt am Main vom, 17.12.2007 Az.:33 C 2851/07-31 wird dieses abgeändert und insgesamt wie
- Abänderung des am 17.12.2007 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Frankfurt am Main, 33 C 2851/07 – 31
- qm für die Beklagten teurer käme. Diese Berechnung gilt entsprechend auch, wenn man für die Wohnung
- Quelle: Gericht: LG Frankfurt 17. Zivilkammer Entscheidungsdatum: 15.07.2008 Normen: § 259 BGB
- folgt neu gefasst: Unter Abweisung der Klage im übrigen werden die Beklagten verurteilt, an die