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Unterlassungserklärung: Urteil zur Kündigung aus wichtigem Grund
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.11.2012
- Inhalt
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- Beim OLG Frankfurt (6 U 217/11) ging es um die Kündigung eines Unterlassungsvertrages. Dabei
- Unterlassungserklärung war. Um an der Stelle konkreter zu werden: Es ging um eine Wort-Bild-Marke. Beide
- Unterscheidungskraft entfaltete. Das DPMA entschied am Ende genau anders herum, die Marke selbst bliebt entgegen einem
- man auf beiden Seiten von Umständen ausging, die für den Unterlassungsanspruch bestenfalls
- stellte das OLG im Einklang mit dem BGH fest, dass bei wesentlichen Änderungen: Wie jedes andere
OVG Saarland - 2 B 192/07
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 25.05.2007
- Inhalt
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- blieben erfolglos. Der erste Versuch über den Airport in Frankfurt/Main im Januar 2007 scheiterte
- Bundespolizeiamts Flughafen Frankfurt/Main vom 29.1.2007, wonach letztendlich der Flugkapitän die
- Einreisemöglichkeit ausgeschlossen erscheine. Das sei nicht der Fall. Auch dieser Abschiebungsversuch am 16.4.2007
- Ausländerbehörde in A-Stadt habe am 4.5.2007 eine Besprechung mit dem burkinischen Botschafter
- Antragsteller – namens S A. habe anlässlich eines am 10.5.2007 in Berlin mit dem burkinischen
Einnahmetabelle 1.Bundesliga 2014/2015: 13.Spieltag
Max Rand vom 01.12.2014
- Inhalt
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- drei Veränderungen: Frankfurt überholte Mainz durch die Mainzer, Augsburg überholte Köln und die
- überholt Köln, Mainz die Eintracht Wenn man alle Wettbewerbe zusammenrechnet und weitere Einnahmen wie
- am meisten einnimmt ist wohl auch sportlich der erfolgreichste Verein. In dieser Woche gab es gleich
- man es auch sportlich in dieser Saison erwarten kann. Schlusslicht ist weiterhin der SC Paderborn
- Bundesligasaison 2014/2015 ist vorbei und an der Spitze der 1.Bundesliga Einnahmetabelle hat sich zunächst
BGH - VI ZR 244/06
Bundesgerichtshof vom 20.11.2007
- Inhalt
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- zu 1 wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 7. November 2006
- am Main LG Limburg a. d. Lahn Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche
- Vorinstanzen: LG Limburg, Entscheidung vom 14.12.2005 - 2 O 37/04 - OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.11.2006 - 8 U 10/06 -
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 244/06 Verkündet am: 20. November 2007 Blum
- Interesse an einer Beteiligung am sozialrechtlichen Verfahren habe, könnte ihm eine Beteiligtenstellung
KG Berlin - 8 U 121/09
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Berufung der Verfügungsbeklagten und Aufhebungsklägerin gegen das am 11. Mai 2009 verkündete Urteil
- befindlichen Zahlungsanzeige der Kosteneinziehungsstelle der Justiz, die am 13. Mai 2009 beim Landgericht
- eingegangen ist, ist der Gerichtskostenvorschuss am 7. Mai 2009, also genau eine Woche nach der
- dem Eingang des Vorschusses am 7. Mai 2009 und der am 15. Juni 2009 erfolgten Klagezustellung hat bei
- Termin zur mündlichen Verhandlung am 11. Mai 2009 noch nicht zugestellt war (Bd. II Bl. 178). 14Eine
BVerfG - 2 BvQ 3/03
Bundesverfassungsgericht vom 13.02.2003
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- einer einstweiligen Anordnung das Landgericht Frankfurt am Main - 21. Zivilkammer, in dem Verfahren 2
- Frankfurt am Main - hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die
- Ausgangsverfahrens in einem Urkundsprozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main - 21. Zivilkammer
- Gerichtsbarkeit jedes deutschen Gerichts mit Sitz in Frankfurt am Main unterworfen und zudem auf ihre Immunität
- Zahlungsunfähigkeit verursachten Staatsnotstand, eine einstweilige Anordnung gegen das Landgericht Frankfurt am
Stornogebühren während der Corona-Krise. Wann kriege ich mein Geld zurück?
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 07.04.2020
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- Abreisetag liegt, desto höher sind die Stornokosten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main
- als für Wochenendtrips. Zudem ist der Zeitpunkt des Rücktritts relevant. Je näher der Rücktritt am
- -Krise. Wann kriege ich mein Geld zurück? erschien zuerst auf LEGAL SMART Online Blog.
- . In diesen Fällen geht man das Risiko ein, schon gezahlte bzw. einbehaltene Stornoentgelte wieder
- , nun die Chance Geld zurückzubekommen. Bei all den genannten Beispielen handelt es sich um Fälle
OLG Frankfurt - 20 W 24/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 07.10.2003
- Inhalt
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- Zweibrücken, a.a.O.; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2001 - 20 W
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 07.10.2003 Normen: § 1836 BGB
- eigenverantwortlich und selbständig, wobei er sich am Wohl des Betreuten und - soweit hiermit
- Betreuer gesetzlich aufgegeben, da dieser aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit am ehesten Kenntnis
- Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe 1Die kraft Zulassung im angefochtenen
VG Frankfurt (Main) - 3 K 1737/08.F
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 22.09.2008
- Inhalt
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- Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin N. aus Frankfurt am Main wird abgelehnt. Gründe 1Der
- Sparkasse O., weil der Kläger dieses Konto am 11.06.2003 aufgelöst hatte und das Guthaben an seine
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 3. Kammer Entscheidungsdatum: 22.09.2008 Normen: § 27 Abs 1 S 1 Nr 2
- der erstmaligen Antragstellung am 09.10.2003 nicht mehr auf dem Sparkonto des Klägers bei der
- Prozesskostenhilfe für Ausbildungsförderung trotz vorhandenem Sparguthaben Leitsatz Wer im Hinblick auf eine
OLG Frankfurt - 24 U 1/01
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 22.03.2002
- Inhalt
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- Beklagten folgt nichts anderes aus den Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main vom 23.04.1997 und
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 24. Zivilsenat Norm: § 4 MB/KT Entscheidungsdatum: 22.03.2002
- , an den Kläger 3.589,27 Euro nebst 6,5 % Zinsen seit dem 06.01.2000 zu zahlen. Im Übrigen wird die
- 15.06.2000 (OLGR Frankfurt 1997, 241; 2000, 237). Wenn in beiden Entscheidungen bei der Berechnung des
- Obergrenze von 290,00 DM. Vermindert um das vereinnahmte Verletztengeld von 120,00 DM täglich
Der verselbständigte Zweigverein
martina heck vom 25.03.2014
- Inhalt
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- Oberlandesgericht Frankfurt a. Main. Der Beklagte rügt im Wesentlichen, das Landgericht Marburg habe bei seiner
- Das Oberlandesgericht Frankfurt a. Main hatte über den Streit zwischen zwei Vereinen zu entscheiden
- langem anerkannt. Dazu nimmt das Oberlandesgericht Frankfurt a. Main beispielhaft Bezug auf die
- nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt a. Main die Regelung zur beschränkten
- Rechtsstreits- nicht erheblich angesehen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Oberlandesgericht Frankfurt a. Main, Urteil vom 27.02.2014 – 15 U 94/13
OLG Oldenburg - 1 Ws 312/05
Oberlandesgericht Oldenburg vom 22.06.2005
- Inhalt
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- Abtretungserklärung vorgelegt, wonach ihm der Freigesprochene am 19. Mai 1986 den Anspruch gegen die Staatskasse
- auf Auslagenerstattung abgetreten und er diese Abtretung am 21. Mai 1986 angenommen hat. Zugleich
- . Mai 1985 am 19. Mai 1986 unwiderruflich seinem Verteidiger abgetreten, der die Abtretung am 21. Mai
- ..., geboren am ... 1943 in S..., Verteidiger: Rechtsanwalt R..., hat der 1. Strafsenat des
- Oberlandesgerichts Oldenburg am 22. Juni 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ... und die
Unterhalt: Ist das Masterstudium ein Zweitstudium?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 03.07.2012
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- Das Amtsgericht Frankfurt a.M. (454 F 3056/11) hatte sich mit der zunehmend gestellten Frage zu
- erneutes Studium ist. Der Unterhaltsgläubiger verweist darauf, dass man faktisch um einen brauchbaren Job
- immer ähnlich: Der Unterhaltsschuldner verweist darauf, dass dies im Kern ein vollständiges
- seien – es muss sich nicht um den gleichen Studiengang handeln! Wichtiger ist vielmehr, dass der
- . Das Gericht hat hier die “Abitur-Lehre-Studium-Rechtsprechung” entsprechend angewandt, was im
Die Woche 18. – 25.01.2014
Max Rand vom 25.01.2014
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- Anbei die wichtigsten News aus der Woche: Verein: Eintracht Frankfurt wechselt Ausrüster zur Saison
- über Beckham-Team an Finanzzahlen: HSV schließt Geschäftsjahr mit Minus von 9,8 Millionen ab
- -Geld.de: Einnahmen der Hinrunde Platz 9: Mainz 05 Fussball-Geld.de: Einnahmen der Hinrunde Platz 8
OLG Brandenburg - 4 U 82/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 18.05.2007
- Inhalt
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- beantragt, 12das am 18.05.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) - Az.: 11 O 404/06
- Klägerin gegen das am 18.05.2007 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder
- Betriebsmittelkredit in Höhe von 200.000,- DM (102.258,37 €) eingeräumt hatte. Im Juni 2003 sollte
- Frankfurt (Oder) – Insolvenzgericht – die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Vorhandenseins
- ausgeführt, ein Anspruch der Klägerin aus § 765 Abs. 1 BGB scheitere am Schriftformerfordernis des § 766