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LSG Sachsen - L 3 AL 16/04
Sächsisches Landessozialgericht vom 07.10.2004
- Inhalt
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- , auf dessen Lohnsteuerkarte für das Jahr 1994 die Steuerklasse III sowie zwei Kinderfreibeträge
- . Eine Änderung der Bemessungsgrundlage komme angesichts dessen, dass die Widerspruchsfrist hinsichtlich
- . Senats des BSG in dessen Urteil vom 25. März 2003 - B 7 AL 106/01 R an. Auch hinsichtlich des Alg
- denjenigen, der Alg über den 21. Juni 2000 hinaus bezogen hatte und dessen Bewilligungsbescheide
- neuen Anspruch erworben. Nach dessen Umfang richten sich die auf ihn zurückzuführenden weiteren
OLG Hamm - 15 W 23/06
Oberlandesgericht Hamm vom 03.08.2006
- Inhalt
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- Kindes und dessen Namen als Familiennamen des Kindes und der Beteiligten zu 1) mit der Begründung
- bestätigt, dass die Vaterschaft des Beteiligten zu 2) nicht feststehe. Zwar sei dessen Identität durch das
- Fall des § 29 Abs.1 PStG beizuschreiben ist, wenn dessen Identität im Sinne seiner Personalien
- Geburt mit einem anderen Mann verheiratet war, so dass gemäß § 1592 Nr.1 BGB dessen Vaterschaft
- gerichtlichen Verfahren dem Tatrichter. Dessen tatsächlichen Feststellungen unterliegen im Verfahren
BSG - S 1 LW 40/03
Bundessozialgericht vom 30.03.2006
- Inhalt
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- fachärztliches Gutachten von Dr. Z. ein, auf Grund dessen es am 16. Dezember 2003 die Beklagte unter
- ) heranzuziehen. Nach dessen Abs 1 Satz 1 haben Landwirte Anspruch auf Rente wegen teilweiser
- dessen Versicherungsschutzes ermöglicht (vgl dazu BSG SozR 3-5868 § 13 Nr 1 S 4; aaO § 21 Nr 1). Damit
- darin, dass beide Ehegatten - der Aktivlandwirt iS von § 1 Abs 2 ALG ebenso wie dessen Ehegatte als
- den Ehegatten unter den in § 21 Abs 9 ALG genannten Voraussetzungen und damit den Erhalt dessen
BGH - VIII ZR 14/12
Bundesgerichtshof vom 12.12.2012
- Inhalt
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- vorgebildete Durchschnittskunde, auf dessen Horizont bei der Auslegung abzustellen sei, verstehe die
- einem Jahr zwischen Vertragsschluss und Stromlieferung schlichtweg nicht denkbar sei. Angesichts dessen
- zusammensetzt aus der Zeit für die Übermittlung des Antrages an den Empfänger, für dessen Bearbeitungs- und
- Kunden zu verhindern, die dessen Dispositionsfreiheit beeinträchtigt. Ein Vertrag bindet jedoch bereits
- gebundenes Zutrittsrecht in dessen Wohnung zuzubilligen, zeigt die Revisionserwiderung nicht auf; sie
BGH - VI ZR 166/08
Bundesgerichtshof vom 06.06.2008
- Inhalt
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- vorliegen, einem Tierarzt, der bei der Behandlung eines Tieres durch dessen Verhalten verletzt wird
- in dessen After einführen wollen. Dazu habe er von der Kruppe her, also im kritischen Bereich der
- Tier aus beruflichen Gründen im Interesse des Tierhalters und mit dessen erklärter oder
- aussetze, nicht dagegen, dass er den Tierhalter, von dessen Tier die Gefahr ausgehe, von seiner
- darum, ob und inwieweit dessen tatsächliches Verhalten Anlass gibt, die Haftung des Tierhalters zu
LSG Schleswig-Holstein - L 9 SO 3/07
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 23.01.2008
- Inhalt
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- 26,78 EUR berücksichtigt. Hiergegen legte der Kläger am 31. März 2005 Widerspruch ein, zu dessen
- auch bestimmte Räume des Klägers in dessen Wohnung. Der Vater des Klägers lasse sich auch die
- Quittungen der Einkäufe des Klägers zeigen. Auch leiste der Kläger dem Vater in dessen Garten und Wohnung
- insbesondere bei Anschaffungen, wenn dessen eigenes Geld nicht ausreicht. Ein gemeinsames
- dem Kläger gerade keine Haushaltsgemeinschaft zu bilden, damit dessen Eigenständigkeit weiter
OLG Köln - 6 U 38/98
Oberlandesgericht Köln vom 16.10.1998
- Inhalt
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- Kfz-Sachverständigen Bedenken gegen dessen Abrechnung erhoben und zugleich auf für angemessen
- zugrunde liegende Unterlassungsbegehren der Antragsteller, dessen Dringlichkeit gem. § 25 UWG zu
- der jeweilige Empfänger des beanstandeten Schreibens den Auftrag an den Sachverständigen, dessen
- Antragsgegnerin als dessen Haftpflichtversicherung. Zutreffend ist in diesem Verhältnis zwar die in diesem
- , anhand dessen das Sachverständigenhonorar angeblich zu ermitteln sei, erweckt vielmehr den Eindruck, hier
VerfGH Berlin - 6 C 183/00
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 31.03.2000
- Inhalt
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- vereidigten Sachverständigen für das Maler- und Lackiererhandwerk H. vom 3. Juli 2000 ein, dessen Kosten
- der 64. Kammer des Landgerichts hin. Ferner berief sie sich zum Beweis dessen, dass hinsichtlich
- zu den Schönheitsreparaturen, sondern obliege dem Vermieter auf dessen Kosten. Wenn aber die
- , dass es auf dessen Aussage auch ankomme, was nicht der Fall wäre, wenn der Anspruch schon nicht
- Rahmen von dessen Vernehmung hätte man sich auch darlegen lassen können, wie sich die Gesamtkosten auf
VG Karlsruhe - 10 K 1416/09
Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 21.12.2009
- Inhalt
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- vorgelegt. Das Studium, dessen Voraussetzung das Abitur sei, entspreche vollwertig einem entsprechendem
- /02.12.2008 und dessen Widerspruchsbescheid vom 14.05.2009 in der Fassung des Teilabhilfebescheids des
- die Förderungsakten des Beklagten (1 Band) sowie dessen Widerspruchsakten (1 Band) vor
- /02.12.2008 und dessen Widerspruchsbescheid vom 14.05.2009 i.d.F. von dessen Teilabhilfebescheid vom
BGH - XII ZR 261/04
Bundesgerichtshof vom 31.10.2007
- Inhalt
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- durchzudringen. Die Prozessbevollmächtigte des Klägers hat dessen Eintritt in den Rechtsstreit
- unbedingt erklärt. Ob ihre Bevollmächtigung durch den Kläger, dessen Eintritt dem Gericht gegenüber
- sie mit dem Vater des W. G. seit 1982 eng verbunden, hat mit diesem zusammen dessen
- Leistungen entfallen. Ein Vertrag, dessen Geschäftsgrundlage wegfallen könne, liege nicht in dem
- gestellt werden als derjenige Partner, dessen Aufwendungen den täglichen Bedarf decken oder der sonst
BGH - 5 StR 532/06
Bundesgerichtshof vom 21.06.2007
- Inhalt
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- war, dessen Lohn zu zahlen. Zudem führte er für einen weiteren Arbeitnehmer die für die Monate
- Urteilsgründe) erwarb der Angeklagte, über dessen Vermögen am 27. Juni 2005 das Insolvenzverfahren eröffnet
- Lasten der Firmen D. und W. sogar entgegen der Einlassung des Angeklagten – von dessen Zahlungsfähigkeit
- berücksichtigen. Jedoch wäre ein etwaiges Bankguthaben, dessen Höhe das Landgericht nicht mitteilt, zur
- der Staatsanwaltschaft gerügte Eingehen auf die finanzielle Situation des Angeklagten und auf dessen
VG Minden - 10 K 3329/08.A
Verwaltungsgericht Minden vom 17.03.2009
- Inhalt
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- Operation die Rückkehr des Bruders des Patienten abgewartet und ihm dessen Tod in der Praxis mitgeteilt
- des Schiffes im Hafen, der blaue Kleidung getragen habe und dessen Namen er nicht kenne, gewandt
- benannt habe. Ungeachtet dessen würde es sich lediglich um die Ahndung kriminellen Unrechts handeln
- gerade nicht bei dem Arzt Dr. L. E1. arbeitete, in dessen Räumen er als Arzthelfer unmittelbar
- Arbeitgebers ohne dessen Weisung vorgenommen. Denn in der Klagebegründung hieß es demgegenüber, dass
OVG Nordrhein-Westfalen - 22 A 7228/95
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.06.1997
- Inhalt
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- Bescheid legte die Klägerin mit Schreiben vom 11. Februar 1994 Widerspruch ein, zu dessen Begründung
- Urteil vom 8. September 1995, auf dessen Gründe Bezug genommen wird, abgewiesen. 18Gegen das ihr am 30
- hat. 37Ungeachtet dessen läge aber auch unter Zugrundelegung eines für den Anschluß notwendigen
- Einnahmen aufbringen könnte, auch eine Belastung ihres Grundstücks zuzumuten, da sich dessen Wert durch
- , auf dessen Gründe insofern gemäß § 130 b Satz 2 VwGO Bezug genommen wird, zu Recht festgestellt. 43
SozG Berlin - S 121 AS 31743/07
Sozialgericht Berlin vom 14.10.2008
- Inhalt
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- II sind allein dessen tatsächliche Kosten für Unterkunft und Heizung (283,05 EUR monatlich) – die
- Berücksichtigung des Bedarfs, zu dessen Deckung die Regelleistung iSd § 20 Abs. 1 SGB II bestimmt ist, zu
- , sondern auch nach dem Bedarf, zu dessen Deckung die Regelleistung iSd § 20 Abs. 1 SGB II bestimmt ist
- Leistung ("Zuschuss"). Zur Frage, wie der Be¬darf iSd § 22 Abs. 7 S. 1 SGB II, anhand dessen sich der
- 30. Mai 2006 bis zu 360 EUR). c. Von den Einnahmen des Klägers, die auf dessen Bedarf iSd § 22 Abs. 7
OLG Karlsruhe - 12 U 53/00
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 17.07.2003
- Inhalt
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- 25.06.1987 gezahlten Betrag in Höhe von DM 500,00 ersetzt wurde, sowie der Schaden, zu dessen Ersatz
- weitergehenden Klage gegen den Beklagten Hans K. und dessen Berufung werden zurückgewiesen. 3. Die
- , der bauleitende Ingenieur oder auch der Statiker, dessen Aufgabe die Ermittlung der
- Person des Ersatzpflichtigen hat der Verletzte nur dann, wenn ihm dessen Name und Anschrift bekannt
- Risse. 20 Bei einer Grundstücksvertiefung haftet ein Statiker, dessen Berechnungen die Grundlage für