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§ 1 ReföDG

Überleitungszulage
Inhalt
  • dem nach bisherigem Recht zustehenden Grundgehalt, Ortszuschlag der Stufe 1 und allgemeiner
  • erhöht, ist von demselben Zeitpunkt an auch die Überleitungszulage als Bestandteil des
  • Unterschiedsbetrages zwischen dem nach bisherigem Recht und dem nach diesem Gesetz zustehenden Betrag
  • ;hige Überleitungszulage ausgeglichen. Sie wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen
  • ;hungen des Grundgehaltes durch Aufsteigen in den Stufen sowie durch die Verleihung eines anderen

§ 2 SozSichVoRV

Inhalt
  • freiwillige Versicherung entrichtet, wenn das Recht dazu in der Zeit der Entrichtung bestand.(2) Pflichtbeitr
  • Recht der Arbeitsförderung die für die Zeit vor Inkrafttreten dieser Verordnung nach §
  • erstatten. Sie sind, soweit eine Erstattung geltend gemacht wird, nach Konsultation mit der
  • Anwartschaften des Bediensteten im Versorgungssystem der Organisation an diese auszuzahlen. Der
  • Erstattungsanspruch verjährt abweichend von § 27 Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch in

Nachweisprobleme ausländischer Gesellschaften im Grundbuchverkehr

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 02.05.2012
Inhalt
  • . Problematisch ist insbesondere, dass teilweise ein „secretary“ nach dem Recht des Bundesstaates nicht
  • . In diesen Fällen ist § 29 GBO zu bemühen. Hier kann also regelmäßig der jeweilige Nachweis durch
  • (BGBl. 1965 II, S. 876)haben Urkunden nur mit Apostille versehen vorzulegen, um diese anerkennen
  • zum Beispiel in Schweden. Im United Kingdom kommt dem Companies House eine dem deutschen
  • Bundesrepublik und den USA vom 29. Oktober 1954 (BGBl. II 1956, 487 f.) führt dazu, dass in beiden Staaten

LSG Nordrhein-Westfalen - L 6 AS 337/10 B ER

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 06.05.2010
Inhalt
  • Anschrift Hweg x in L. Diese Wohnung kündigte der Vermieter mit Schreiben vom 07.09.2009 fristlos. Im
  • für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Sie bewohnte mit ihrem Ehemann
  • in Ausnahmefällen im vorläufigen Rechtsschutz ausgeglichen werden. Ein solcher Ausnahmefall sei
  • Gegenstand der Beratung gewesen. II. 9Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. 1011Die
  • nötig erscheint. Das von Antragstellerseite geltend gemachte Recht (sog. Anordnungsanspruch) und

BGH - V ZR 5/10

Bundesgerichtshof vom 10.11.2009
Inhalt
  • zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin ist Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Dr. Czub und Dr. Roth für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der
  • . In der Eigentümerversammlung vom 1. September 2008 wurden verschiedene Beschlüsse gefasst. Mit
  • ersichtlich. Die Berufung ist erfolglos geblieben. Mit der von dem Landgericht zugelassenen Revision
  • des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG vorgenommen worden sei. II. 5Die Revision ist begründet. Sie führt zur

BFH - X R 5/05

Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
Inhalt
  • rügen die Kläger die Verletzung materiellen Rechts. Sie tragen vor, sowohl das Recht des
  • 1998 IV B 24/97 (BFH/NV 1998, 1467) für seine Auffassung in Anspruch. Zwar ist nach diesen
  • der im Senatsurteil in BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549 (unter 2.) genannten Schätzungsmaßstäbe
  • Vertreterbezirk zur Bearbeitung als selbständiger Handelsvertreter übernommen. Im Zusammenhang mit der
  • mit den zukünftigen Provisionsansprüchen des Klägers verrechnet werden sollten. Im Einzelnen war

BGH legt dem EuGH Fragen vor wann eine Telefonnummer verfügbar im Sinne der Muster-Widerrufsbelehrung ist und in der Widerrufsbelehrung anzugeben ist

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 04.06.2019
Inhalt
  • Richtlinie 2011/83/EU ins deutsche Recht und sind daher in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften
  • Telefonnummer "verfügbar" im Sinne der Muster-Widerrufsbelehrung ist und in der Widerrufsbelehrung
  • Rechts überein und lauten wie folgt: Bevor der Verbraucher durch einen Vertrag im Fernabsatz oder
  • anzugeben ist Tenor I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union
  • werden zur Auslegung von Art. 6 Abs. 1 Buchst. h und Abs. 4 in Verbindung mit Anhang I Teil A der

LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 B 8/08 KR

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 30.04.2008
Inhalt
  • 13.01.2005, Az.: V ZR 218/04 in: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) 2005, 597; siehe auch
  • Brandenburg, Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) 2005, S. 47; deutlich: Zimmermann in Binz
  • habe d. AStn. im vorliegenden Verfahren keinerlei Angaben zum Streitwert gemacht. Sie habe jedoch in
  • www.juris.de) oder beim Bundesfinanzhof (vgl. Beschluss vom 29.09.2005 Az.: IV E 5/05 in: www.juris.de), nicht
  • Streitwertfestsetzung nicht in ihren eigenen Rechten betroffen ist. Denn durch die auf § 63 Abs. 2

BSG - B 4 RA 62/01 R

Bundessozialgericht vom 31.07.2002
Inhalt
  • Regelungen ab 1. Juli 1990 neue Versorgungsberechtigungen zu begründen; dies ist in der Anlage II
  • beanstanden sei. II Die Revision des Klägers ist unbegründet. Die angefochtene Entscheidung des LSG
  • ausgeübt haben, und zwar (3) in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des
  • Hochschulstudiums einzuordnen ist. Auch wenn der Kläger in der Berufspraxis Tätigkeiten wie ein
  • Ingenieur ausgeübt haben mag, ist er kein Ingenieur iS des § 1 Abs 1 Satz 1 der 2. DB. Insoweit

LG München I - Wiederherstellung positiver Bewertungen in Bewertungsportal

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 30.04.2019
Inhalt
  • . Mit der Löschung positiver Bewertungen greift der Portalbetreiber in dieses Recht ein. Ein Anspruch
  • beiden weiteren Bewertungen seien sodann sämtliche weiteren Versuche, mit dem Nutzer in Kontakt zu
  • 11.01.2018 auf 1,6 am 18.01.2018. Das LG habe bei seiner Abwägung sowohl das Recht auf freie
  • und zum jeweiligen Behandlungskontakt auszuführen. Hierzu ist er gehalten, im Rahmen des Möglichen und
  • grundsätzlich vom Schutz des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Arztes umfasst

VG Köln - 3 K 4856/09

Verwaltungsgericht Köln vom 07.07.2010
Inhalt
  • ist auf der Grundlage dieser Änderung zu entscheiden, ob das neue Recht einen durch das alte Recht
  • bestand am 26. Juni 1989 die Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II in den Fächern
  • Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II ab. Anschließend war sie im Zeitraum
  • August 2000 war sie als Vertretungslehrerin mit befristeten Arbeitsverträgen im öffentlichen Schuldienst
  • Untätigkeitsklage erhoben, in die sie mit Schriftsatz vom 18. August 2009 die Ablehnungsbescheide vom

BGH - XI ZR 287/04

Bundesgerichtshof vom 03.05.2005
Inhalt
  • nunmehr die Beklagte aus der Prozeßbürgschaft sowohl aus eigenem als auch aus fremdem Recht in
  • spiele. II. Hiergegen wendet sich die Revision im Ergebnis ohne Erfolg. 1. Die Klage ist allerdings
  • entsprechenden Parteiwillen hin. 2. Die Klage ist aber aus eigenem Recht der Kläger aus der
  • gewahrt ist, wenn der Gläubiger der Bürgschaft mit dem Gläubiger des Ti- tels, dessen Vollstreckung mit
  • . Joeres, Dr. Müller, Dr. Wassermann und Dr. Ellenberger für Recht erkannt: Die Revision gegen das

OLG Köln - 14 WF 46/01

Oberlandesgericht Köln vom 06.04.2001
Inhalt
  • gesetzliche Regelung hingenommen werden. 11Das Amtsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß kein
  • familiengerichtlichen Praxis, 5. Aufl.(2000), § 2 Rz. 41 kritisieren das mit Recht), muß aber als
  • Amtsgericht hat daher derzeit mit Recht Prozeßkostenhilfe verweigert. 12
  • ihre Eltern im Wege der Stufenklage auf Volljährigenbarunterhalt in Anspruch nimmt, Prozeßkostenhilfe
  • . 5II. 6Die gem. § 127 II ZPO zulässige Beschwerde ist nicht begründet. 78Es kann dahinstehen, ob das

LSG Nordrhein-Westfalen - L 2 B 9/03 KR ER

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 17.01.2005
Inhalt
  • Vorgesellschaft oder einer GmbH iG auszugehen, bestehen nicht. Die Anwendung deutschen Rechts muss erst recht
  • Antragsteller ist ungarischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in M. Er wurde im Juli 2002 von der
  • - subsidiäre - Haftung im deutschen Recht nicht vorgesehen ist. Die Beitragsforderungen sind auch nicht
  • anderes ergibt sich weder aus über- noch aus zwischenstaatlichem Recht, § 6 SGB IV. 33EU Recht - etwa
  • deutschem Recht als Personengesellschaft nach § 14 Abs 2 BGB (in Kraft seit dem 30.06.2000 gemäß Gesetz

KG Berlin - 1 W 169/06

Kammergericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • getroffenen Rechtswahl, also nach russischem Recht, wie in Spalte 10 Satz 1 – unbeanstandet – vermerkt
  • „-aja“. Ob die weibliche Namensform nach dem Recht der Russischen Föderation verbindlich ist (so Peters
  • Namensführung dem materiellen Recht der Russischen Föderation entspricht, so ist sie richtig, auch wenn die
  • : Verbindlichkeit der weiblichen Namensform nach dem Recht der russischen Föderation - Shabaev/Shabaeva
  • , ob die weibliche Namensform durch Hinzufügung der Endung "a" oder "aja" nach dem Recht der