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LSG Berlin-Brandenburg - L 19 B 698/06 AS ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 11.09.2006
- Inhalt
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- : Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Sozialgericht hat zu Recht den Antrag auf Erlass
- 1989 mit P G in einer Wohnung mit weniger als 48 m². Bei einer lebensnahen Betrachtung ist es wenig
- Entscheidung in der Hauptsache nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden, ist nicht ersichtlich. Der
- . 3 a SGB II in der seit 1. August 2006 geltenden Fassung) dafür, dass bei verständiger Würdigung
- anstelle der bis dahin gezahlten Regelleistung in Höhe von 345,- Euro wegen einer angenommenen
§ 18 SachenRBerG
Aufgebotsverfahren gegen den Nutzer
- Inhalt
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- in der Person des Nutzers vor, ist der Grundstückseigentümer berechtigt, den Nutzer mit
- Besitz verloren oder zehn Jahre nicht ausgeübt hat und, wenn für den Nutzer ein Recht am
- der letzten sich auf das Recht des Nutzers beziehenden Eintragung in das Grundbuch verstrichen sind
- (1) Liegen die in § 17 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 (erste Alternative) bezeichneten Umstände
- Grundstückseigentümer und seinen Ansprüchen aus diesem Kapitel im Wege des
LSG Bayern - L 17 U 272/99
Bayerisches Landessozialgericht vom 19.12.2000
- Inhalt
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- : Streitig ist, ob die Beklagte dem Kläger zu Recht die Verletztenrente wegen eingetretener Besserung
- Rentengutachten des Dr.R ... vom 14.09.1993 stellte dieser Arzt die Sehschärfe rechts mit 1,0 dpt und
- Sehschärfe und vermehrtem Blendungsempfinden mit 15 vH. Dr.B ... nahm in seinem Gutachten nach Aktenlage
- erster und zweiter Instanz. Entscheidungsgründe: Die Berufung der Beklagten ist zulässig und in der Sache
- Fassung des Widerspruchsbescheides vom 20.02.1998 zu Unrecht aufgehoben, denn in den im Bescheid vom
LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 VH 2/98
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 02.07.2002
- Inhalt
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- insoweit zu Recht auf die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen
- 1992 für rechts-staatswidrig erklärt und aufgehoben worden. Der Berufungskläger beantragte im Juli
- Tatsache sprechen. Es reicht die gute Möglichkeit aus, d.h. es genügt, wenn bei mehreren ernstlich in
- Entscheidungsfin-dung. Entscheidungsgründe: Der Senat entscheidet im Einverständnis der Beteiligten in
- ist zum Teil begründet. Das SG hat die Klage zu Unrecht in voller Höhe abgewiesen. Der Beru
§ 26 WoFG
Gegenstände und Arten der Belegungsrechte
- Inhalt
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- Belegungsrecht ist das Recht der zuständigen Stelle, von dem durch die Förderung berechtigten und
- aus einer Bescheinigung nach § 27 ergibt. Ein Benennungsrecht ist das Recht der zustä
- Recht der zuständigen Stelle, einen Wohnungssuchenden zu bestimmen, dem der Verfü
- Belegung) begründet werden.(2) Belegungsrechte können in der Förderzusage als allgemeine
- belegungsgebundenen Wohnung mindestens drei Wohnungssuchende zur Auswahl zu benennen. Ein Besetzungsrecht ist das
Auch Profi-Fußballtrainer haben Rechte
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 26.02.2013
- Inhalt
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- Einem Profi-Fußball-Trainer darf in seinem Arbeitsvertrag nicht das Recht auf eine
- verbriefte Recht, sich gegen unberechtigte Kündigungen zur Wehr zu setzen. Dieses Recht könne nicht
- Kündigungsschutzklage genommen werden. Dies entschied das Arbeitsgericht Aachen in einem am Montag, 25.02.2013
- bekanntgegebenen Urteil (AZ: 6 Ca 3662/12). Die im DFB-Musterarbeitsvertrag für Profi-Trainer üblichen
- Anstellungsverträge, die sich an den DFB-Musterarbeitsvertrag orientierten. Danach können im Bereich
BFH - V R 4/13
Bundesfinanzhof vom 20.03.2014
- Inhalt
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- der das FA in zulässiger Form die Verletzung materiellen und formellen Rechts geltend gemacht hat, ist
- öffentlichen Rechts). 283. Im Streitfall ist das Urteil des FG aufzuheben. Zwar ist das FG zutreffend
- Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Zwar ist das FG zu Recht davon ausgegangen, dass der
- ; nicht steuerfrei ist allerdings nach nationalem Recht die bloße Nutzungsüberlassung von
- bestehende Regelungsbefugnis hat das nationale Recht nur für die mit dem Betrieb von Schwimmbädern
BGH - V ZR 144/08
Bundesgerichtshof vom 05.06.2009
- Inhalt
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- -Relation maßgeblich. Die Ausübung eines Rechts ist unter diesem Gesichtspunkt dann unzulässig, wenn sie der
- Dr. Stresemann und den Richter Dr. Roth für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das
- der Klage in Höhe von 15 € nebst Zinsen zurückgewiesen worden ist. In diesem Umfang wird auf die
- Nahversorgungszentrums Parken nur mit Parkuhr Parkzeit 1,5 h (daneben ist eine Parkscheibe abgebildet
- Beklagte mit einem Abschleppunternehmen und einem Inkassounternehmen eine Vereinbarung, in der es u.a
BFH - X B 52/08
Bundesfinanzhof vom 03.03.2009
- Inhalt
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- behaupteter Divergenz - Wirtschaftliches Eigentum am Recht zur Ausbeutung eines Steinbruchs Gründe 1Die
- Klägerin am Recht, den Steinbruch auszubeuten, verneint. 4Im Übrigen steht der Annahme der Klägerin
- Beschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist unzulässig. Die Klägerin hat den von
- (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht in der nach § 116 Abs. 3 Satz 3 der
- angefochtenen Entscheidung von der behaupteten Divergenzentscheidung im Grundsätzlichen dargelegt hat (vgl
Bei „Uschi“ hört der Spaß auf…
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 03.02.2011
- Inhalt
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- schon die Ausführungen des Kollegen Schmitz in seinem Blogbeitrag vom 2. Februar 2011, der zu Recht die
- ist das gute Recht eines jeden Markeninhabers gegen rechtswidrige und unerlaubte Verwendungen seiner
- Recht von Mario Barth, den Slogan auf T-Shirts drucken zu lassen und diese zu vertreiben, so die
- markenmäßige Nutzung im Sinne des § 3 MarkenG in Frage stellt. Hinzu kommt, dass der Slogan ganz und
- Wie Spiegel Online in seinem Artikel vom 1. Februar 2011 berichtet, hat sich der allseits bekannte
Lesestoff (21)
Mathias Rosenhahn vom 11.08.2010
- Inhalt
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- : Ist chinesische Ehefrau ein Sicherheitsrisiko? Kategorie: Arbeitsrecht, Recht kurios Tags: AGG
- , Karriere, Recht kurios Tags: - Da hat es tatsächlich jemand geschafft, mit 24 Jahren ohne Abitur/Jura
- ) Personal, Karriere (Engagement, Motivation, Mitarbeiterbindung) Recht kurios #1 | Arbeitsrecht
- : Schwarz-Surfen ist keine Straftat! Kategorie: Medienrecht, Urheberrecht Tags: - In einem aktuellen
- In der heutigen Ausgabe “Lesestoff (21)” finden Sie 6 Links zu folgenden Themen: Arbeitsrecht (AGG
OLG Düsseldorf - I-20 U 131/09
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 08.03.2010
- Inhalt
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- (das Urteil ist veröffentlicht in MD 2009, 832). Dagegen wendet sich die Berufung der Beklagten, mit
- . 1, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG zu Recht bejaht. Die Berufung zieht ohne Erfolg in Zweifel, dass die
- oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit
- Zahlung zu Recht zuerkannt. Der Senat schließt sich den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts an und
- nimmt auf die Ausführungen im angefochtenen Urteil mit den nachfolgenden Erläuterungen Bezug. Zu
LG Berlin - 86 T 700/07
Landgericht Berlin vom 15.06.2001
- Inhalt
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- unzulässig zu erklären, zu Recht zurückgewiesen. 18 Das in § 210 InsO normierte Vollstreckungsverbot ist
- . Das erlangte Pfändungspfandrecht gewähre dem Beteiligten zu 1. kein Recht an dem gepfändeten
- § 210 InsO in Verbindung mit dem Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung. 14 Mit Beschluss
- befriedigt worden seien, bleibe der erlangte Vorteil erhalten. II. 16 Die sofortige Beschwerde ist gemäß
- beurteilen. In entsprechender Anwendung des § 89 Abs. 3 InsO hat über Vollstreckungsverbote im
OLG Hamm - 5 Ws 275/08
Oberlandesgericht Hamm vom 02.09.2008
- Inhalt
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- durch eine Straftat entzogen worden ist. 17Zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die Bezug
- mit eingetragenem Gesellschaftssitz in L. 20Woraus sich demgegenüber ein eigenes Recht des
- Antragsgegner hat keinerlei Rechte am Fahrzeug. 19Ausweislich des in der Akte befindlichen
- entsprechend wurde von den anderweitig verfolgten Eheleuten X in der Folgezeit keine Raten mehr bezahlt. Im
- Fahrzeug in den Besitz des oben genannten Verurteilten (folgend Antragsgegner) gelangt ist, in
LSG Berlin-Brandenburg - L 20 B 1902/08 AS
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 05.09.2008
- Inhalt
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- Antragsgegner im Ergebnis zu Recht zu vorläufigen Leistungen verpflichtet. Im Hinblick auf den
- im Ergebnis zu Recht zur vorläufigen Übernahme der vollen Kosten der Unterkunft verpflichtet. 23
- Höhe in Betracht kommt. Denn der Antragstellerin ist mit dem Schreiben vom 4. Juni 2007 zum einen
- Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), zuletzt gemeinsam mit Bescheid vom
- Heizkosten/Warmwasser 49,33 €. In Höhe von 72,85 € verzichtet die Vermieterin für die Dauer des Alg-II