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VG Köln - 14 L 2204/01
Verwaltungsgericht Köln vom 10.12.2001
- Inhalt
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- - II ZR 331/00 - überholt sei, in welchem der (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- . 2 eine dieses Recht ausschließende oder beschränkende Vereinbarung der Gel- tendmachung des Rechts
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfüllt sind. Dabei reicht als gemeinsamer Zweck i.S.d. § 705 BGB auch die
- Unternehmen im Finanzdienstleistungssektor, Abschnitt II. a.E.). Im Übrigen geht auch die "L. " in
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die auf unbefristete Dauer ge- gründet worden ist und deren Gegenstand und
Art 6 HGBEG
- Inhalt
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- auf das nach Internationalem Privatrecht anzuwendende Recht und mit der Maßgabe anzuwenden
- werden kann.Das Recht der Parteien, eine Rechtswahl zu treffen, bleibt unberührt.(2) Ist ein
- (1) Ist ein Konnossement in einem Vertragsstaat des Internationalen Abkommens vom 25. August 1924
- mit den §§ 498, 499, 501, 504, 505, 507, 510 und 512 sowie § 605 Nummer 1 in
- Schiffes entstanden ist und die Maßnahmen nicht überwiegend im Interesse der Ladung getroffen
FG Köln - 9 K 5053/98
Finanzgericht Köln vom 04.06.2002
- Inhalt
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- Rechts des Staates erfüllt, in dem es vorgenommen wird. Welches Recht für das betreffende
- in ....... einen weiteren - ausdrücklich deutschem Recht unterstellten - Ehevertrag, der
- gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Notar in ........ getroffenen, ausdrücklich deutschem Recht
- Formerfordernisse des Rechts, das auf das seinen Gegenstand bildende Rechtsverhältnis anzuwenden ist, oder des
- jedoch gestattet. b) Die Ausgleichsforderung ist vom Zeitpunkt der Entstehung an mit anderthalb
FG Münster - 1 K 5607/03 E
Finanzgericht Münster vom 08.06.2005
- Inhalt
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- . Dezember 1998 verfassungswidrig ist. Zwar hat der BFH mit Vorlagebeschluss vom 16. Dezember 2003 (Az. IX R
- . sich mit dem Erlassantrag im Ergebnis gegen die sachliche Richtigkeit der zu Grunde liegenden
- einen Erlassantrag ist, wie sich schon aus der Formulierung "können" in § 227 AO ergibt, eine
- , ob die Ablehnung des Erlassgesuches unter dem Gesichtspunkt von Recht und Billigkeit vertretbar war
- Entscheidung ohne Verstoß gegen die Grundsätze von Recht und Billigkeit unter Abwägung der
LSG Nordrhein-Westfalen - L 6 B 71/09 AS ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 26.08.2009
- Inhalt
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- ). Liegt ein Anordnungsanspruch nicht vor, ist ein schützenswertes Recht zu verneinen und der Eilantrag
- der Familienkasse gezahlte Kindergeld anzurechnen ist und dass weiterhin Energiekosten zu Recht
- beigezogenen Verwaltungsakten Bezug genommen. II. 9Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. 10Die
- Nachteile nötig erscheint. Das vom Antragsteller geltend gemachte Recht (sog. Anordnungsanspruch
- Anordnungsanspruch vorliegt, ist in der Regel durch summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der
Frauenquote
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 17.01.2011
- Inhalt
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- vielleicht niemand so recht daran glauben, dass sie ein selbstverständliches Recht hat, im Beruf zu stehen
- hat die gedruckte Ausgabe einen ausgewogenen, aber doch recht eigenartigen Artikel dazu
- . Während man bei Kindergartenkindern zu Recht kritisiert, es gäbe zu wenig männliche Vorbilder
- zurückhaltend und weit weniger ideologisch als früher einmal. Die Einführung der in Norwegen erfundenen
- Frauenquote in Frankreich findet krassen politischen Widerhall (hier etwa in der FAZ online - am Wochenende
BFH - I R 28/11
Bundesfinanzhof vom 12.12.2012
- Inhalt
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- Beteiligten sind im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass das zur Ausgliederung bestimmte Vermögen
- Kapitalgesellschaft ist im achten Teil (§§ 20 bis 23) des Umwandlungssteuergesetzes 2002 geregelt, welcher in
- allein funktions- bzw. lebensfähig ist (Senatsurteil in BFHE 229, 179, BStBl II 2011, 467, m.w.N., zu
- Übernahme steuerrechtlich zu Recht nicht bilanzierter Verbindlichkeiten ist Teil des vom Erwerber zu
- ist 2003. 2Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH mit dem Zweck, ehemaligen
OLG Düsseldorf - I-6 U 8/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 20.11.2008
- Inhalt
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- BGB in Höhe weiterer 3.097,37 € aus abgetretenem Recht der G-GmbH zu, den er mit seinem Hilfsantrag
- Kläger Ansprüche aus eigenem Recht und mit dem Hilfsantrag Ansprüche aus abgetretenem Recht geltend
- der im GmbH-Recht entwickelten BGH-Rechtsprechung zur Haftung der wirtschaftlich an einer GmbH
- Sperrwirkung und eine Ermächtigungsfunktion. Der Insolvenzverwalter hat die Legitimation, ein fremdes Recht im
- erfüllt. Denn mit der Abtretung ist hier lediglich die im Gesellschafts- und im Treuhandvertrag
LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 102/99
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 29.03.2000
- Inhalt
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- Arbeitslosigkeit ist er seit dem 01.08.1999 im Küchenund Einrichtungsstudio M ... in S ... beschäftigt
- Stellenbeschreibung des Studios M ... in S ... Im übrigen ist er weiterhin der Ansicht, dass es bei einer
- , daß auch das rechte Ohr deutlich schlechter geworden sei. Bei der erstmalig im März 1995
- bedeutungslose Innenohrhochtonschädigung rechts, die das typische Bild einer Lärmschädigung in ihrem
- Schreiner im erlernten Beruf, zuletzt seit April 1989 als Möbelschreiner bei der Firma G ... in V
OLG Köln - 6 U 57/08
Oberlandesgericht Köln vom 14.11.2008
- Inhalt
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- Recht, die Datenbank insgesamt u.a. zu vervielfältigen oder öffentlich wiederzugeben. In dieses Recht
- Beschaffung, wie oben unter II 1 b dargelegt worden ist, nicht zu den im Sinne der §§ 87 a ff UrhG
- begründet. 10111.) Mit ihrem Hauptantrag beanstandet die Klägerin eine Verletzung ihrer Rechte als
- Übernahme von Bewertungsdaten aus ihrer Datenbank ihre Rechte im Sinne des § 87 b Abs.1 UrhG nicht
- ") reicht eine Wesentlichkeit sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht aus. Unter
Anlage 2 ORheinLotsOEV
Amtsärztliches Zeugnis
- Inhalt
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- der Sehkraft, sonst Angabe in einem Dezimalbruch): ohne Brille rechts ....... links ....... mit der
- der Tafel 7 mit genügender Sicherheit gelesen werden können. In Zweifelsfällen ist
- gewohnheitsmäßig getragenen Brille rechts ....... links ....... Es überschreitet die
- (Astigmatismus) 4,0 Meterlinsen (Dioptrien) nicht überschreiten. In Zweifelsfällen ist
- , die mit Wahrscheinlichkeit in kurzer Zeit eine erhebliche Verminderung der Sehkraft erwarten lä
§ 122h UmwG 1995
Verbesserung des Umtauschverhältnisses
- Inhalt
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- beteiligten Gesellschaften, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
- gilt auch für Anteilsinhaber einer übertragenden Gesellschaft, die dem Recht eines
- ;ber den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, wenn nach dem Recht dieses Staates ein
- ;ltnisses der Anteile nicht vorsehen, im Verschmelzungsbeschluss ausdrücklich zustimmen.(2) § 15
- Verfahren zur Kontrolle und Änderung des Umtauschverhältnisses der Anteile vorgesehen ist und
§ 71 UrhG
Nachgelassene Werke
- Inhalt
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- Recht, das Werk zu verwerten. Das gleiche gilt für nicht erschienene Werke, die im Geltungsbereich
- 88 sind sinngemäß anzuwenden.(2) Das Recht ist übertragbar.(3) Das Recht erlischt f
- Jahre tot ist. Die §§ 5 und 10 Abs. 1 sowie die §§ 15 bis 24, 26, 27, 44a bis 63 und
- Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
§ 4 HypAblV
Verfahren bei Veräußerung des Grundstücks und bei
Ablösung von Rechten
- Inhalt
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- .(6) Entsprechend § 16 Abs. 6 des Vermögensgesetzes ist im Einvernehmen mit dem Berechtigten
- des Vermögensgesetzes gilt entsprechend.(4) Reicht in den Fällen des Absatzes 1 Satz 4 Nr
- Verkaufserlös oder ein Anspruch auf Ersatz des Verkehrswertes im Zusammenhang mit der Veräu
- Abs. 5a des Vermögensgesetzes finden entsprechende Anwendung.(3) Ist in den Fällen des
- Kaufpreis oder der Verkehrswert, sind die Begünstigten nach der Rangfolge der ehemaligen Rechte
BGH - 4 StR 459/07
Bundesgerichtshof vom 20.12.2007
- Inhalt
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- Ungunsten der Angeklagten eingelegten Revisionen, mit denen sie die Verletzung materiellen Rechts
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 459/07 vom 20. Dezember 2007 in der Strafsache
- als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Auf die Revisionen der
- mit den Feststellungen, mit Ausnahme derjenigen zum Vor- und Nachtatgeschehen, aufgehoben. 2. Im
- jugendlichen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Verletzung des