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AG Hamburg-Altona verurteilt Krankenversicherung zur Kostenerstattung für Behandlung durch Ärzte-GmbH
Rechtsexperte Christian Luber vom 18.09.2019
- Inhalt
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- ässiger Eingriff in die Rechte der Versicherten abgelehnt wird.“Rechtsanwältin Pratsch
- Amtsgericht Hamburg-Altona Recht gab. Das Gericht stellte fest, dass es nicht darauf ankommt, ob der
- und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und
- von Berufsanfängern lehnen wir ab.Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit
- Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht! Kontakt 
KG Berlin - 9 U 178/09
Kammergericht vom 27.08.2009
- Inhalt
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- ein Recht darauf, "allein gelassen zu werden", nur im Zusammenhang mit dem Umstand an, dass “die
- ist, rechtskräftig. 6Im Übrigen wird gemäß § 313 a Absatz 1 in Verbindung mit § 540 Absatz 2 ZPO von
- Person gehörende Recht auf Anonymität im Rahmen der Abwägung erheblich zu gewichten. 16 Dieses Recht
- Öffentlichkeit gebracht werden. Auch das Recht auf Anonymität ist allerdings nicht schrankenlos
- Antragstellers im Sinne von § 23 Absatz 2 KUG verletzt. 25 a) Zu Recht macht der Antragsteller allerdings
BSG - B 9/9a VG 3/05 R
Bundessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- (BVG). 2Der 1972 im Kosovo geborene Kläger ist als jugoslawischer Staatsangehöriger im Mai 1993 in
- - B 9 VG 5/00 R, BSGE 88, 103, 106 = SozR 3-3800 § 1 Nr 19 S 78). 23Zu Recht ist das LSG davon
- geworden, den Kläger in seine Heimat zurückzuführen. Das LSG hat somit zu Recht angenommen, dass der
- für die Entstehung eines Anspruchs (Rechts) auf Entschädigung nach dem OEG iVm dem BVG ist ein nach
- (Opferentschädigungsgesetz ) in Verbindung mit (iVm) den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes
BGH - VIII ZR 30/03
Bundesgerichtshof vom 16.07.2003
- Inhalt
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- Beklagten zu Recht verurteilt, die ihm mit den spezifizierten Abrechnungen für die Heizperioden 1998/1999
- Vertrags im Jahre 1973, in den der Beklagte als Rechtsnachfolger der "Firma" einbezogen ist, haben die
- auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Klägerin ist die
- die Richter Dr. Hübsch, Dr. Beyer, Dr. Wolst und Dr. Frellesen für Recht erkannt: Die Revision gegen
- . II. Gegen diese Ausführungen wendet sich die Revision des Beklagten im Ergebnis ohne Erfolg. 1
OLG Hamburg - 2 Bf 98/12.Z
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 07.01.2013
- Inhalt
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- Verwaltungsgerichts und die Beurteilung der Beklagten im Widerspruchsbescheid erst recht nicht in Frage
- Grundstücks O. Straße 2-6, das mit einem Mehrfamilienhaus bebaut ist. Die Grundstücke befinden sich im
- Vorbescheide nicht verlangen. Diese seien mit den Widerspruchsbescheiden zu Recht aufgehoben worden
- die Klägerin im Antragsformular vom Juli 2006 ausschließlich in der Rubrik eines mit dem Bauherrn
- eigenem Recht ihre Änderung begehren. Sie meint, dieser Umstand habe in § 69 Abs. 2 Satz 2 HBauO 1986
OVG Niedersachsen - 1 LA 235/11
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 28.08.2013
- Inhalt
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- Verwaltungsgericht hat vielmehr zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die der Senat gemäß § 122 Abs. 2
- Rechte nicht dadurch wieder auf, dass sich der Nachbar im Nachhinein von seiner Erklärung distanziert
- des Nachbarn zu einem Bauvorhaben ist in entsprechender Anwendung von § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB nur
- Mehrfamilienhauses. 2Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks F. Str. 39 in C.; die Beigeladene ist
- Bauausführung der Wintergärten sowie eine Außentreppe erteilt. Im Hinblick auf diese zunächst in das
SozG Aachen - S 11 AS 68/06
Sozialgericht Aachen vom 09.01.2007
- Inhalt
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- geltenden Recht Anspruch auf Alg II, da er nicht hilfebedürftig ist. 16Nach § 7 Abs. 2 Satz 1
- nach altem als auch nach neuem Recht eine Bedarfsgemeinschaft mit Frau Qu. Der Kläger erfüllt
- hat weder nach dem bis zum 31.07.2006 geltenden Recht (a.F.) noch nach dem ab dem 01.08.2006
- für Arbeitsuchende Hilfebedürftigkeit voraus. Hilfebedürftig ist nach § 9 Abs. 1 SGB II, wer seinen
- Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
StGH Hessen - P.St. 96
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 13.03.2017
- Inhalt
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- § 95 HV eingenommene Standpunkt. 35 Hierbei lehnt es der Antragsteller mit Recht ab, einer in §§ 8
- S. 39) im Einklang mit der Hessischen Verfassung (HV), insbesondere Art. 35, steht. 3Der Antrag ist
- §§ 45 Abs. 1, 48; HBG vbd. mit § 53 DBG beendet worden ist. In diesen Fällen soll also der Beamte des
- ablehnenden Stellungnahme, "in sachlicher Hinsicht dem Antragsteller durchaus recht geben" zu können. Er
- solcher Meinung verleiten. 29 Mit ihrer Fassung aber ist die HV nur dem Beispiel der WRV gefolgt, die in
BGH - III ZR 64/99
Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- , die Klägerin über ihre Rechte zu belehren. 2.Sollte die Klägerin im weiteren Verfahren nicht in der
- maßgebenden Punkten nicht stand. 1.Wie die Revision mit Recht rügt, kann die Verletzung einer Amtspflicht
- ... zu berichten." In Ziffer II ist vorgesehen, daß der Amtsarzt auf eine baldmöglichste Einweisung in
- Berufungsgericht nicht geprüft, obwohl sich die Klägerin - wie die Revision mit Recht rügt - sowohl auf
- gelokkerte Kausalitätserfordernis anzuerkennen sei. 2.Wie die Revision mit Recht rügt, kann auch ein
VG Düsseldorf - 16 K 2973/09
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 03.02.2010
- Inhalt
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- , cholesterinfrei". Das Produkt wird mit der Angabe "hergestellt für B mbH, Tstraße 5, D- E" (im Folgenden: B) in
- . Sie sei unmittelbar in ihrem aus Art. 12 und 14 GG folgenden Recht am eingerichteten und ausgeübten
- derzeit an die Verbraucher abzugeben. Der Verwaltungsakt greife damit unmittelbar in ihre Rechte ein
- subjektivöffentlichen Rechte auf Schutz vor rechtswidrigen Eingriffen in Geschäftsbeziehungen. 22Die
- Mitteilung, ob die Gegenproben der vom Bezirksamt N1-I1 in C entnommenen Probe und der Probenentnahme
Anhang EV FahrlG
Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1103)
- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
- Inhalt
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- Abschnitt III Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden
- nach bisherigem Recht der Deutschen Demokratischen Republik, sofern der Bewerber die Ausbildung vor
- dem Wirksamwerden des Beitritts begonnen hat.b)Der Inhaber einer nach bisherigem Recht der
- ;ndigen obersten Landesbehörden bestimmt.e)Die nach bisherigem Recht der Deutschen
- ültig (§§ 11, 14, 21).f)Die nach bisherigem Recht der Deutschen Demokratischen Republik
§ 225 AktG
Gläubigerschutz
- Inhalt
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- . Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Das
- Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Fall des
- rechtzeitig gemeldet haben.(3) Das Recht der Gläubiger, Sicherheitsleistung zu verlangen, ist
- Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher
- Beschlusses bekanntgemacht worden ist, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung
VG Stuttgart - 12 S 1927/12
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 08.04.2014
- Inhalt
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- Gesetzgebungsmaterialen. 25Ein generelles Recht zur Förderung von Kindern im Alter von über drei Jahren in der
- von § 24 in Verbindung mit § 24 a SGB VIII festgestellt ist.“ 38Die von der Klägerin thematisierte und
- , 42, 43; Vierheller/Teichmann- Krauth, Recht und Steuern in der Kindertagespflege, 2. Aufl., S. 81
- selbstständig tätig und habe sich insoweit über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Es liege in
- Förderung eines Kindes in der Kindertagespflege im Sinne von § 23 Abs. 1 SGB VIII kann eine
§ 335 HGB
Festsetzung von Ordnungsgeld
- Inhalt
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- Sinne des § 340 der sich aus dem auf das Institut anwendbaren nationalen Recht im Einklang mit
- nationalen Recht im Einklang mit Artikel 63 der Richtlinie 91/674/EWG des Rates vom 19. Dezember 1991
- anwendbaren nationalen Rechts im Einklang mit Artikel 2 Nummer 5 der Richtlinie 2013/34/EU.Handelt es sich bei
- Erteilung des Prüfauftrags, noch nicht erfüllt ist. Das Ordnungsgeld beträgt
- Ordnungsgelder fließen dem Bundesamt zu.(1a) Ist die Kapitalgesellschaft kapitalmarktorientiert im
§ 5 MgVG
Anwendung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer kraft
Vereinbarung oder kraft Gesetzes
- Inhalt
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- Gesellschaft maßgebende innerstaatliche Recht für Arbeitnehmer in Betrieben dieser Gesellschaft
- und in dieser Gesellschaft ein System der Mitbestimmung im Sinne des § 2 Abs. 7 besteht; 2.das f
- ;gebende innerstaatliche Recht nicht mindestens den gleichen Umfang an Mitbestimmung der Arbeitnehmer
- in den Fällen des § 23 die Regelungen über die Mitbestimmung kraft Gesetzes finden
- Anwendung, wenn 1.in den sechs Monaten vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans