Rechtsanwalt Christian Luber

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Bankrecht und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
18.09.2019

AG Hamburg-Altona verurteilt Krankenversicherung zur Kostenerstattung für Behandlung durch Ärzte-GmbH

Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung besteht nach einem Urteil des AG Hamburg-Altona auch bei einer Behandlung durch eine Ärzte-GmbH.

Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat mit Urteil vom 08.01.2019 (Az. 316 C 205/18) festgestellt, dass Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung auch bei einer Behandlung durch eine Ärzte-GmbH besteht. Hierauf weist Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte private Krankenversicherung Leistungen für eine ärztliche Behandlung durch einen approbierten und niedergelassenen Arzt abgelehnt. Die Versicherung begründete dies damit, dass der Arzt für eine Ärzte-GmbH tätig geworden sei, die Versicherungsbedingungen aber Kostenersatz lediglich bei einer Behandlung durch einen Arzt (nicht aber durch eine GmbH) vorsehe.

Der Versicherungsnehmer reichte daraufhin gegen die Versicherung Klage ein, der das Amtsgericht Hamburg-Altona Recht gab. Das Gericht stellte fest, dass es nicht darauf ankommt, ob der Arzt für eine GmbH tätig geworden ist. Entscheidend ist allein, ob der Arzt approbiert und niedergelassen ist. Anderslautende Rechtsprechung sei hingegen überholt, weil sich das ärztliches Berufsrecht grundlegend verändert habe und Ärzte-GmbHs inzwischen nicht mehr verbiete.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass der Trick von Versicherungen, zur Begründung der Leistungsfreiheit auf die Art des rechtlichen Zusammenschlusses der Ärzte abzustellen – der für die Qualität der Behandlung unstreitig keinerlei Auswirkung hat – nun endlich von der weit überwiegenden Rechtsprechung als unzulässiger Eingriff in die Rechte der Versicherten abgelehnt wird.“

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen. 

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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