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BFH - X B 260/07
Bundesfinanzhof vom 22.04.2008
- Inhalt
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- rechtliches Gehör umfasst in erster Linie das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer
- einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) in
- Anwendung des materiellen Rechts im Einzelfall rechtfertigen indessen für sich gesehen nicht die Zulassung
- Bedeutung der Rechtssache in ihrer Beschwerdebegründung im Wesentlichen Folgendes vorgetragen: 6Sie
- wegen dieses Erfordernisses ist insbesondere dann geboten, wenn das angefochtene Urteil des FG in
LSG Bayern - L 11 B 634/05 SO ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 10.11.2005
- Inhalt
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- , weil es das SG zu Recht abgelehnt hat, die Ag im Wege der einstweiligen Anordnung zur
- Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten in beiden Rechtszügen Bezug genommen. II
- der Ast Angaben zum Vorliegen eines Anordnungsgrundes - das ist in der Regel die Eilbedürftigkeit
- Vorliegens eines solchen Anordnungsgrundes, also der Eilbedürftigkeit der Sache, ist in jeder Lage des
- Akten ersichtlich. Der Ast ist in diesem Punkt auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen
OLG Hamm - 4 Ss 58/03
Oberlandesgericht Hamm vom 13.02.2003
- Inhalt
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- erteilt, "dass auch eine Verurteilung gemäß § 185 StGB wegen Beleidigung in Tatmehrheit mit
- Verteidiger auf das "Recht der Unterbrechung der Hauptverhandlung" hingewiesen. Nach Schluss der
- Rechts. Er beanstandet, dass er verurteilt worden sei, obwohl der erforderliche Strafantrag nicht
- wegen Beleidigung verurteilt worden ist. Insoweit wird das Verfahren eingestellt und werden die
- Dauer von drei Monaten untersagt, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. 4In der auf
BGH - 2 StR 329/04
Bundesgerichtshof vom 10.11.2004
- Inhalt
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- Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist; b) im Tenor dahin ergänzt, daß
- Fall II, 3 in Übereinstimmung mit den Urteilsgründen dahin zu ergänzen, daß der Angeklagte nicht des
- Landgericht hier jedenfalls in den Fällen II, 1 und 3 für gegeben erachtet. Geht man mit dem Tatrichter
- drei Monaten verur- teilt. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung materiellen Rechts
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 329/04 vom 10. November 2004 in der Strafsache
Einer Dauer-Krankheit folgt nicht unbedingt ein Dauer-Urlaub
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 28.12.2011
- Inhalt
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- jedoch der EuGH entschieden, dass dies nicht mit EU-Recht vereinbar ist, wenn Arbeitnehmer ihren
- (EuGH) in deutsches Recht um. Nach dem deutschen Bundesurlaubsgesetz geht der Urlaubsanspruch eines
- vom deutschen Recht abweichende Anpassung an das EU-Recht sei nur in dem Umfang zulässig und
- Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg in Freiburg mit einem am Mittwoch, 28.12.2011
- gerechtfertigt, wie es das EU-Recht auch verlangt. Den Verfall alter Urlaubsansprüche nach 15 Monaten
BGH - 3 StR 157/04
Bundesgerichtshof vom 16.12.2004
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 157/04 vom 16. Dezember 2004 in der Strafsache
- . Dezember 2004 - als Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Auf die Revision des Angeklagten
- Landwirt F. , in seiner Rückforderungsangelegenheit von dem Angeklagten, der dieser Vereinigung im Jahre
- aufzuheben. Ein Freispruch des Angeklagten kommt nicht in Betracht. Vielmehr ist die Sache zu erneuter
- Angeklagte in dem angeklagten Sachverhalt (§ 264 Abs. 1 StPO) wegen - gemeinschaftlich mit F. begangener
BGH - V ZR 4/12
Bundesgerichtshof vom 12.07.2013
- Inhalt
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- ). 16Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts reicht jedenfalls bei einem Verkäufer mit besonderer
- . Kazele für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 22. Zivilsenats des
- aus eigenem sowie aus abgetretenem Recht ihres Ehemanns gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche
- von deren Ehemann weder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag noch im Wege eines selbständigen
- möglich ist, kommt ohnehin stets in Betracht, dass ein Makler oder Anlagevermittler bei der
Kündigungsverfahren nach dem türkischen Arbeitsrecht
Y. S. Kaan Kalkan vom 08.07.2014
- Inhalt
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- Selbstverständlich gibt es auch im türkischen Recht Anforderungen an wirksame Kündigungen von
- werden. Hier ist besonders zu beachten, dass türkisches Recht strenge Anforderungen an das
- . Im Falle der Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann der Arbeitnehmer innerhalb eines Monates [...]
OLG Zweibrücken - n XIV 29/07.B
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 24.10.2007
- Inhalt
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- des Rechts (§ 27 Abs. 1 FGG, § 546 ZPO). Die Vorinstanzen haben den Erlass eines Haftbefehls zu Recht
- Staatsangehöriger. Sein nach unerlaubter Einreise in die Bundesrepublik gestellter Asylantrag wurde mit Bescheid
- Fallkonstellation, weshalb der Erlass eines Haftbefehles erforderlich sei. II. Das Rechtsmittel ist zulässig
- Grundlage hat das Landgericht zu Recht ausgeführt, dass die Ausländerbehörde hier, wenn sie des
- . Denn mit dieser Vorschrift ist gerade für die Fälle des unbekannten Aufenthalts des Betroffenen
§ 98 SGB 5
Zulassungsverordnungen
- Inhalt
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- ührung von Bundesarztregistern durch die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sowie das Recht
- hierbei notwendige Zusammenarbeit mit anderen Stellen, deren Unterrichtung und die Beratung in den
- ;rztlichen Versorgung ermächtigt werden können, die Rechte und Pflichten der ermächtigten
- die Beschränkung von Zulassungen. Sie werden vom Bundesministerium für Gesundheit mit
- ätzen des Vorverfahrens in der Sozialgerichtsbarkeit,4.die Verfahrensgebühren unter Berü
OLG Koblenz - 10 U 253/08
Oberlandesgericht Koblenz vom 19.06.2008
- Inhalt
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- rechtfertigen keine andere Entscheidung: Das Landgericht hat der Klage zu Recht und mit zutreffender
- Kläger nicht aufzudrängen. Im übrigen ist nicht ersichtlich, welche Möglichkeiten der Kläger gehabt hätte
- zu beanstanden ist auch, dass das Landgericht aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen S im
- Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des
- fehlende Ursächlichkeit abgefahrener Reifen, wenn Fahrzeug in 25 cm tiefer Wasseransammlung auf
BGH - I ZR 145/08
Bundesgerichtshof vom 15.04.2010
- Inhalt
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- - Klemmbausteine III). 43Davon ist auch das Berufungsgericht ausgegangen und hat zu Recht angenommen, dass in
- nicht besteht (dazu II 1 e bb (2)). 54b) Zu Recht ist das Berufungsgericht auch davon ausgegangen
- 2009, 1509 - Knoblauchwürste). 20c) Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass das Femur
- Berufungsgericht hat zu Recht die wettbewerbliche Eigenart des Femur-Teils "SPII" der Klägerin jedenfalls in
- Herkunftstäuschung in der Kaufsituation verneint hat. 30(1) Zu Recht hat das Berufungsgericht für
SozG Düsseldorf - S 8 KR 69/06 ER
Sozialgericht Düsseldorf vom 19.06.2006
- Inhalt
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- . Zunächst könne die 14Antragstellerin kein eigenes Recht gelten machen. Darüber hinaus fehle es am
- . 12, in: USK 2004-82, SozR 4-2500 § 36 Nr. 1). Der Antrag ist auch begründet. 1819Bereits aus der
- Erfolg in der Sache spricht, weil dem Rechtsschutzsuchenden ein bestimmter Anspruch zusteht, ist
- Erfolg in der Hauptsache und darüber hinaus ist das Interesse der Antragsgegnerin an der Verbindung
- , die beanstandeten Schreiben nur noch in Fällen von nicht preisvereinbarten Hilfsmitteln in der im
BPatG - 28 W (pat) 131/01
Bundespatentgericht vom 10.12.2003
- Inhalt
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- 1 in Verbindung mit § 3 Abs 2 Nr 2 MarkenG gestellt und im wesentlichen damit begründet worden, der
- Meistbegünstigungsklausel nach § 162 Abs 2 MarkenG der IR-Marke zumindest nach altem Recht des
- Verkehrsbedürfnisses ist in der Regel schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Im vorliegenden Fall kann es
- (Aktenzeichen) … BESCHLUSS In der Beschwerdesache … BPatG 154 6.70 betreffend die IR-Marke 430 836 (hier
- zum Bundesgerichtshof an. II. Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig, aber nicht
BFH - VI R 44/08
Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Feststellung eines rück- oder vortragsfähigen Anrechnungsüberhangs hat das FG im Ergebnis zu Recht abgelehnt
- Einkommensteuer mit dem Ziel der Erstattung. Mit der Steuerfestsetzung von Null im angefochtenen Bescheid ist die
- . Erst recht ergibt sich deshalb kein Anspruch auf Übertragung in andere Veranlagungszeiträume. Auch
- festzustellen. 4Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 36
- Finanzgerichtsordnung (FGO) zurückzuweisen. Das FG hat zu Recht entschieden, dass ein bei Inanspruchnahme der