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LG Bonn - 6 T 348/08
Landgericht Bonn vom 16.02.2009
- Inhalt
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- : § 3 ZPO, § 54 GKG, § 74a ZVG Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze
- von 418.500,00 € auf 700.000,00 €. Bei der Verkehrswertbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren ist
- nicht in Betracht, da noch nicht abzusehen ist, ob und wie das Zwangsversteigerungsverfahren
- : Das Heraufsetzungsinteresse im Rahmen der Verkehrswertbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren
- Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 12.09.2008, 042 K 150/07, wird in Abänderung
OLG Düsseldorf - I-20 U 229/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21.03.2006
- Inhalt
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- HALLOUMI in Verbindung gebracht werden, ist jedenfalls hier im Eilverfahren nicht zu klären, worauf diese
- Recht für sich in Anspruch nimmt, HALLOUMI als beschreibende Angabe für die Käsespezialität zu
- Markensatzung der Antragstellerin, Anlage AS 7) ist – geht aus der für sie mit Priorität vom 22.02.1999
- Zypern hergestellt worden ist, nicht aus in Zypern erzeugter Milch gewonnen wurde oder in seiner
- Herkunftsangabe wie "Feta". II. 1516Die zulässige Berufung der Antragsgegnerin hat in der Sache ganz
OLG Stuttgart - 7 U 166/03
Oberlandesgericht Stuttgart vom 04.03.2004
- Inhalt
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- nachgekommen ist. Mit dem möglicherweise vom Kläger in Betracht gezogenen Umstand, dass verschiedene Personen
- Sache keinen Erfolg. 1. 14 Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Kläger grob
- Entscheidung des Revisionsgerichts ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer
- auch in seiner Abwesenheit die im Erdgeschoss gelegenen Praxisräume aufsuchen und gegebenenfalls ein
- letztmals am 11. Januar 2003 in den Praxisräumen im Erdgeschoss aufgehalten, ohne dass ihnen dort ein
OLG Oldenburg - 6 U 66/02
Oberlandesgericht Oldenburg vom 06.09.2002
- Inhalt
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- abgetretenem Recht seiner Ehefrau Schadensersatz wegen mangelhafter Beratung der Beklagten im Rahmen
- eigenem und aus abgetretenem Recht zustehende Schadensersatzanspruch ist gerichtet auf Ersatz sämtlicher
- erteilte Rat zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht worden ist. Hierfür spricht, dass
- Justizfachangestellter ... als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle U r t e i l Im Namen des Volkes In dem
- Oberlandesgericht ... und den Richter am Amtsgericht ... für Recht erkannt: Auf die Berufung des Klägers
BGH - V ZB 12/05
Bundesgerichtshof vom 14.04.2005
- Inhalt
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- Verwalter ist zu Recht abgelehnt worden. Gemäß § 150a ZVG sind öffentliche Körperschaften, unter
- ). Diese Beschränkung ist jedoch kein Ziel, das er mit einem Rechtsmittel zulässig verfolgen kann. IV. Die
- eigenen Rechts aus, das ihm mit der Ernennung übertragen wird (Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen
- Rechtsanwalt W. nicht im Sinne von § 150a ZVG in den Diensten der Gläubigerin steht. In den Diensten
- des Vorschlagenden im Sinne dieser Vorschrift steht nur, wer in einem Arbeits- oder
BAG - 1 AZR 566/11
Bundesarbeitsgericht vom 17.07.2012
- Inhalt
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- Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Klägers zu Recht zurückgewiesen. 10I. Der Kläger hat nach § 615
- . Juli 2005 - 1 AZR 133/04 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 115, 247). Wer streikt, ist deshalb nicht
- Arbeitnehmer. Ende März 2010 forderte die tarifzuständige Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU
- Kläger ein Hausverbot. 3Der Bundesvorstand der IG BAU genehmigte am 12. April 2010 die Durchführung
- einer Urabstimmung im Betrieb der Beklagten und die Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen. Am
BGH - V ZR 9/09
Bundesgerichtshof vom 04.12.2009
- Inhalt
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- § 399 Alt. 1 BGB beurteilen müssen. Das hat es nicht getan, sondern - im Ergebnis zu Recht - geprüft
- . Dieser Fall sei hier gegeben. Die mit der Einräumung des Wohnrechts und des Rechts auf Verköstigung
- Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Roth für Recht
- worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch
- Tatbestand: 1Die Klägerin macht gegen den Beklagten, ihren Bruder, aus abgetretenem Recht der Mutter
LSG Niedersachsen-Bremen - L 1 RA 36/00
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 24.07.2003
- Inhalt
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- geltenden Recht (§§ 43, 240 SGB VI n.F.). Das SG hat in seinem Urteil die hier maßgebenden
- mit den im Verlaufe des Verfahrens in den Vordergrund getretenen Phobien im einzelnen
- Verweisungstätigkeit konkret aufzuzeigen ist; ebenso reicht unter Umständen die nur kurzzeitige Ausübung eines
- gesunden Auge geführt. Dr. P. betonte in seinem Gutachten vom 14. Mai 1997, die Sehschärfe rechts habe
- der Realschule im Juni 1973 mit der Mittleren Reife ab. Von September 1973 bis Dezember 1974 wurde
Anlage II BesBest EinigVtr
Besondere Bestimmungen für fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik
- Inhalt
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- bleibt Recht der Deutschen Demokratischen Republik mit den dort bestimmten Maßgaben in Kraft.Soweit
- des jeweiligen Kapitels aufgeführte Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in
- ; Artikel 9 Abs. 3 des Vertrages in Verbindung mit Absatz 2 und Anlage II auch ohne zusätzliche
- (Fundstelle in der Anlage II des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1148)Vorbemerkungen: Das in Abschnitt I
- Kraft. Entsprechendes gilt für die in Abschnitt I des Kapitels I genannten völkerrechtlichen
LG Bochum - 3 O 398/08
Landgericht Bochum vom 29.04.2009
- Inhalt
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- beanstanden, dass sie in den Umsatzsteuervoranmeldungen entsprechend dem nationalen Recht die
- Widerspruch zu dem (noch als geltend angenommenen) nationalen Recht im Umsatzsteuerrecht gesetzt
- 15.12.2004 ist. Die Verjährungsfrist läuft dann kürzer als nach altem Recht am 14.12.2007 ab. 36Den
- , wobei allerdings im Hinblick auf die geltend gemachten Prozesszinsen die Beklagte zu Recht darauf
- nationalen Rechts gegen höherrangiges Gemeinschaftsrecht fest. Im Ergebnis würde sich daher wegen
OLG Köln - Ss 307/93
Oberlandesgericht Köln vom 26.07.1993
- Inhalt
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- Bundestagsabgeordneten gibt diesem das Recht, durch Äußerungen und Anträge in den dafür vorgesehenen
- Revision der Angeklagten, mit der die Verletzung des materiellen Rechts gerügt wird, hat (vorläu-fig
- , ist nicht erkennbar. 16 17 Die Feststellungen des angefochtenen Urteils sind jedoch in tatsächlicher
- : Beschluss Aktenzeichen: Ss 307/93 - 149 - Tenor: Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen
- 188/93 -). Es schränkt in sachlich be-gründeter und nicht gegen die Grundsätze der
BGH - 4 StR 170/02
Bundesgerichtshof vom 23.07.2002
- Inhalt
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- ist - wie die Revision zu Recht beanstandet - die Ablehnung strafbefreienden Rücktritts nicht
- Angeklagte mit ihrer Revision, mit der sie die Verletzung materiellen Rechts rügt. Das Rechtsmittel
- . Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagte wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit
- dem M. F. – wiederum mit bedingtem Tötungsvorsatz - das Messer wuchtig in den linken Brustraum. Diese
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 170/02 vom 23. Juli 2002 in der Strafsache gegen wegen versuchten
OLG Karlsruhe - 1 Ws 133/03
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 26.05.2003
- Inhalt
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- . 3, 311 StPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig. 5 Zu Recht hat das Landgericht das
- einer Therapieeineinrichtung vor, so dass der Widerruf zu Recht erfolgt ist. Diese Nachweise
- die im Beschluss des Amtsgerichts - Bezirksjugendschöffengerichts II - K. vom 18. Februar 2003
- Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen, davon in einem Fall mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
- in eine stationäre Therapie vorgelegt. II. 4 1. Die nach §§ 35 Abs. 7 Satz 4 BtMG i.V.m. § 462 Abs
VG Düsseldorf - 15 K 2292/04
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 24.03.2006
- Inhalt
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- Erreichung ihres Zwecks nicht offensichtlich ungeeignet ist, damit zu Recht in nationales Recht umgesetzt
- mit Angabe, in absteigender Reihenfolge, ihres Gewichtshundertteils in den Futtermitteln; 12 ii
- der Richtlinie 2002/2/EG sei nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt. § 13 Abs. 2 Nr. 1 FMV
- Futtermittelverordnung als gültig. Denn die Nichtigkeit einer Teilregelung erstreckt sich nach dem im öffentlichen Recht
- Ebene des europäischen Rechts mit "Verfassungsrang" ausgestattete Verbot des Übermaßes erheblichen
BGH - 4 StR 633/09
Bundesgerichtshof vom 18.02.2010
- Inhalt
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- unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 18 Fällen verurteilt ist; die in den Fällen II.6. bis 31
- mit seiner Revision, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügt. Das Rechtsmittel hat in dem
- unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in den Fällen II.6. bis 31. der Urteilsgründe (UA S
- . der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafen kommen in Wegfall, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe
- mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung