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VG Arnsberg - 12 K 1734/03

Verwaltungsgericht Arnsberg vom 09.01.2004
Inhalt
  • haben müsse, für ihn wesentliche Themen im Plenum zur Sprache zu bringen. Dieses Recht werde für den
  • übereinstimmend meinen - das prinzipielle Recht eines einzelnen Ratsmitglieds auf Aufnahme seiner Vorschläge in
  • Ratsmitglied im Rat der Stadt Siegen und begehrt die Feststellung, dass der Beklagte verpflichtet ist
  • Gruppen als Mandatsträger in Kommunalparlamenten vertreten. Diesen Personen und Gruppen im Rat der
  • ). 7Hierauf entgegnete der Beklagte mit Schreiben vom 9. Dezember 2002 im Wesentlichen: Er

BGH - IV ZR 331/05

Bundesgerichtshof vom 28.02.2007
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 331/05 Verkündet am: 28. Februar 2007 Fritz
  • für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 6. Zivilsenats des
  • Schadensersatz in Anspruch. Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger mit einer rechtzeitigen
  • . Juni 2001 erlitt er mit seinem Pkw in K. einen Verkehrsunfall, bei dem er sich schwere Kopf- und
  • des § 12 Abs. 3 VVG keinen Erfolg gehabt hätte. Er habe im Versicherungsantrag und in der

BFH - V R 21/06

Bundesfinanzhof vom 30.01.2006
Inhalt
  • , BStBl II 1981, 161). 31b) Zu Recht hat das FG entschieden, dass § 6 Abs. 1 UStG nicht dahingehend
  • Handel mit gebrauchten Kfz. In seiner Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr (2001) erklärte er u.a
  • Ausgangszollstelle auf der Rückseite abgestempelte Exemplare Nummer drei des Einheitspapiers vor. In den im
  • Abgangsstelle in einem Versandverfahren, die gleichzeitig Grenzzollstelle ist, abgestempelt. Auf der Rückseite
  • . Das HZA teilte dem FG auf telefonische Nachfrage mit, dass es damit als Abgangsstelle im Carnet TIR

HessVGH - 3 TH 1957/94

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.08.1994
Inhalt
  • Verwaltungsgericht hat mit Recht festgestellt, daß die Antragstellerin durch die angefochtene Baugenehmigung nicht
  • anderen Anlieger von diesem Recht in gleicher Weise Gebrauch machen können. Die sich daraus
  • die Baugenehmigung offensichtlich dessen Rechte verletzt. Denn in diesem Fall kann ein überwiegendes
  • 1993) ist nicht nachbarschützend. 2. Einzelfall einer Genehmigung eines Bauvorhabens mit hohem
  • im Extremfall zur gleichen Zeit erreichen, werden diese Fahrzeuge bis zur Abfertigung in einer

BPatG - 1 Ni 23/04

Bundespatentgericht vom 31.01.2006
Inhalt
  • Faltlinie (38) liegende Seite hinaus. Mit dem über die linke Seite hinausragenden Teil ist die rechte
  • gezeigte rechte Seite der Endwandfläche (16) ragt nach oben rechts erheblich über die links von der
  • Klage ist zulässig. Sie wurde ursprünglich in zutreffender Weise gegen die damals im Patentregister
  • erforderlich ist. Da die oberhalb des linken Teils der Endwand im Zuschnitt angeordnete Griffwand (37) mit
  • ist die rechte Seitenkante (14) der Endwandfläche (16) deutlich länger als die linke Seitenkante (13

LSG Bayern - L 12 KA 533/96

Bayerisches Landessozialgericht vom 23.09.1998
Inhalt
  • , Kommentar, 56.Aufl. 1997, § 1004 Rdnr.2, 40). Dieser Abwehranspruch ist auch im öffentlichen Recht
  • anzuhalten, ist der Rechtsanspruch des Klägers aus dem auch im öffentichen Recht gegebenen
  • der auch im öffentlichen Recht analog anzuwendenden Vorschrift des § 1004 BGB. Zwar schützt diese
  • , für die eine entsprechende Regelung im Gesetz nicht unmittelbar vorgesehen ist, genießen in
  • richtet, auch in Rechte der Beigeladenen zu 9), 10) und 11) eingegriffen. Die zulässigen Berufungen

VG Düsseldorf - 15 K 4059/04

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 24.03.2006
Inhalt
  • offensichtlich ungeeignet ist, damit zu Recht in nationales Recht umgesetzt und mithin von einem
  • betreffenden Teilen vor allem im Hinblick auf das auch auf der Ebene des europäischen Rechts mit
  • Richtlinie 2002/2/EG sei nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt. § 13 Abs. 2 Nr. 1 FMV in der
  • mit dem Hinweis versehen ist, dass und bei wem die genaue Angabe der Gewichtshundertteile der in dem
  • einer Teilregelung erstreckt sich nach dem im öffentlichen Recht entsprechend geltendem Grundsatz

LSG Berlin-Brandenburg - L 15 SF 9/09

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 30.12.2008
Inhalt
  • hier nicht vollständig verfügbar ist). 56; entsprechend in BT-Drucksache II/2545, die hier nicht
  • oder abweichende Fristen vorsehen“ (BR-Drucksache 138, 56; entsprechend in BT-Drucksache II/2545, die
  • 280,-- € weiter. II. 5Die Beschwerde ist unzulässig und deshalb zu verwerfen. 6Richtiger
  • , soweit im Achten Abschnitt des RVG nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen ist
  • nicht statthaft ist. Das Rechtsmittel könnte nur auf Grund von § 56 Abs. 2 i.V. mit § 33 Abs. 3 RVG

BFH - X B 64/08

Bundesfinanzhof vom 23.07.2009
Inhalt
  • Auffassung des FA im neuen Recht nicht mehr fraglich ist, in welchem Wirtschaftsjahr ein zu Unrecht in
  • Rechtsfrage ausgelaufenes Recht, müssen in der Beschwerdebegründung besondere Gründe geltend
  • § 7g EStG a.F., also ausgelaufenes Recht betrifft und das FA einen dennoch bestehenden Bedarf, die im
  • - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei ausgelaufenem Recht - Zeitpunkt der Auflösung einer zu
  • solches Recht betreffen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zukommt (BFH-Beschluss vom 24

§ 34 RVG

Beratung, Gutachten und Mediation
Inhalt
  • ält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ist im Fall
  • mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die
  • Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergü
  • ;tungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erh
  • des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder

§ 110b VAG

Bei Lloyd's vereinigte Einzelversicherer
Inhalt
  • Zwangsvollstreckung in deren im Inland belegene Vermögenswerte darauf verzichtet, Rechte daraus
  • aus dem im Inland über eine Niederlassung betriebenen Versicherungsgeschäft der bei
  • kann in die von ihm verwalteten, im Inland belegenen Vermögenswerte aller in der Vereinigung zusammengeschlossenen Einzelversicherer vollstreckt werden.
  • nur ausüben, wenn die Vereinigung im Namen der Einzelversicherer für den Fall der
  • herzuleiten, daß die Zwangsvollstreckung auch in Vermögenswerte von Einzelversicherern erfolgt

BGH - II ZR 233/07

Bundesgerichtshof vom 13.10.2008
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 233/07 vom 13. Oktober 2008 in dem Rechtsstreit Der II
  • Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen
  • Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 3. Zivilsenats des
  • übersteigende Beschwer nicht glaubhaft gemacht ist. Zwar ist außer dem - entsprechend dem vom Beklagten
  • Vergleichsberechnungen nicht glaubhaft gemacht. Im Übrigen wäre die Beschwerde auch unbegründet, weil keiner

BGH - II ZA 7/07

Bundesgerichtshof vom 26.06.2007
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZA 7/07 vom 26. Juni 2007 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des
  • ihn an einer Verfolgung seiner möglicherweise bestehenden prozessualen Rechte gehindert hat
  • . 1 Satz 2 ZPO nicht gewahrt hat. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO), die der
  • Kläger und Antragsteller in seinem Schriftsatz vom 21. Juni 2007 andeutet, scheidet schon deswegen aus

BSG - S 4 SO 5209/05

Bundessozialgericht vom 24.03.2009
Inhalt
  • Sozialhilfekosten ist, ist das im Zeitpunkt des Aufwandes dieser Kosten geltende Recht anzuwenden (vgl BSGE
  • Entscheidung des LSG sei nicht zu beanstanden. II 8 Die Revision ist im Sinne der Aufhebung und
  • in den Zuständigkeitsbereich der Klägerin gezahlt worden sei. Ob Sozialhilfeleistungen zu Recht
  • (§ 107 BSHG) ersatzlos entfallen ist. Die Anwendung des früheren Rechts beruht auf den Grundsätzen des
  • Revisionsverfahren wird auf 2.172,79 Euro festgesetzt. Gründe: I 1 Im Streit ist die Erstattung von Aufwendungen

Maul halten – mit Superkleber

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 17.10.2011
Inhalt
  • ergänzen: Der Täter hat in seinem Arbeitsverhältnis nichts mehr verloren. „Eine Abmahnung reicht
  • werden, im Wortsinne das Maul stopfen will. So setzte es ein Arbeitnehmer aus Marburg in die Tat um. Aus
  • Trompete spielt…“ Der vielfach berichtete Fall ist natürlich eben bloß ein Einzelfall. Weil in anderen
  • “, so soll es in der Verhandlung gesagt worden sein. Das ist wieder die Aufforderung zu unserem
  • beliebten Gesellschaftsspiel „Dann, bitteschön, formulieren Sie doch mal die Abmahnung!“. Echt witzig