Suche nach "frankfurt am main"

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CC-Lizenz – kostenlos, aber nicht umsonst

Rechtsanwalt Lars Rieck vom 13.09.2018
Inhalt
  • Frankfurt a.M. (Urteil vom 16.08.2018 -2-03 O 32/17, Volltext unter http://www.damm-urheberrecht.de/lg
  • urheberrechtlichen Fragen? Tel. 040/ 41 16 76 25 oder E-Mail an info@ipcl-rieck.de
  • man mit einer CC-Lizenz gut zurecht, wenn man die Anforderungen an das Werk, das man nutzen möchte
  • welchen Voraussetzungen der Urheber ermöglicht. Aber an die angezeigten Piktogramme muss man sich
  • nur als invitationes ad offerendum zu klassifizieren sind, weil nur eine begrenzte Menge an diesen

OLG Celle: Aufforderung im Zuge des Double-Opt-In bei Newslettern keine unzulässige Werbung

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 25.09.2014
Inhalt
  • ). Die Einbeziehung von Aufforderungen zur Bestätigung einer Bestellung steht im Einklang mit einem am
  • sich auch nach Bestätigung seiner Mail-Adresse im double-opt-in-Verfahren noch darauf berufen, er habe
  • ausführte:Nach diesen Grundsätzen fällt auch eine E-Mail, mit der zur Bestätigung einer Bestellung im
  • erforderlich, dass die angegriffene Mail selbst eine Werbebotschaft enthält. (…) Im Ergebnis ist der
  • des OLG München ist damit weiterer obergerichtlicher Zurückweisung ausgesetzt. Auch das OLG Frankfurt

HessVGH - 5 TG 2552/02

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 07.11.2002
Inhalt
  • Ausbildungsförderung für das Studium der Sozialarbeit an der Fachhochschule Frankfurt am Main nach
  • Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 21. August 2002 ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt
  • Semester nicht sofort abbricht, sondern den Abbruch um einige Monate (im entschiedenen Fall um ein
  • BAföG geringere Anforderungen an das Gewicht der im Bereich der Interessen des Auszubildenden
  • angemessen und erforderlich, im Rahmen der Orientierungsphase des Studiums die Anforderungen an die

Weitere Erfolge für Gesellschafter der Multi Advisor Fund I GbR. Das Oberlandesgericht Bamberg geht ebenfalls von der Fehlerhaftigkeit der in der Vergangenheit verwendeten Widerrufsbelehrung aus.

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 14.10.2011
Inhalt
  • - ebenso wie das OLG Köln und das OLG Frankfurt am Main - die Widerrufsbelehrung als fehlerhaft
  • bereits am 11.08.2011 das Landgericht Bonn eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR auf vermeintlich

Ich fahr´ dann mal schwarz!

Thorsten Blaufelder vom 14.10.2015
Inhalt
  • Köln in den ICE Richtung Frankfurt/Main stieg. Bei einer Fahrscheinkontrolle kam heraus, dass er über
  • (AZ: III-1 RVs 118/15). Konkret ging es um einen Schwarzfahrer, der am 11.11.2011 ohne Fahrschein in
  • , entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Montag, 28.09.2015, bekanntgegebenen Beschluss
  • Fahrschein – nicht erfüllt. Der angebrachte Zettel an der Mütze mit der Aufschrift „Ich fahre schwarz
  • Fahrschein nicht als Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen zu werten. Denn auch im Zug könne ein

BGH - VI ZR 219/04

Bundesgerichtshof vom 07.06.2005
Inhalt
  • Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
  • . Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Juni 2005 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Müller, die

BGH - II ZB 6/04

Bundesgerichtshof vom 19.07.2004
Inhalt
  • Frankfurt am Main vom 16. März 2004 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen. Gründe: I. Der
  • . Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 19. Juli 2004 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht
  • 6.400,00 € erhöht und im übrigen die Beschwerde zurückgewiesen. Dagegen richtet sich das als
  • SpruchG findet gegen die Entscheidungen der Oberlandesgerichte im Spruchverfahren in Abweichung von
  • Zivilprozeßreformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) hat der Bundesgerichtshof im Anwendungsbereich des

Untätigkeit des Antragsstellers nach der Kenntniserlangung eines Wissensvertreters

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 17.07.2013
Inhalt
  • Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hat unter dem Aktenzeichen 6 W 61/13 am 11.06.2013
  • sollen. Es handele sich dabei um eine Art Revanche, da die Antragsgegner den Antragssteller zuvor
  • Antragssteller zurechnen lassen. Es bedürfe auch nicht einer gesonderten Beauftragung des Anwalts, um
  • tätig zu werden. Die Kenntnis des Anwalts wirke so wie wenn der Mandant selbst im Besitz er Kenntnis

BGH - 2 StE 1/01

Bundesgerichtshof vom 28.02.2001
Inhalt
  • StPO an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu verweisen, weil die Beweisaufnahme den Verdacht
  • von 1975 bis 1978 im Bereich Frankfurt am Main angehört hat, und der "Berliner Zelle der
  • selbst erklärte hierzu in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main im Rahmen der
  • Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (51 Js 118/96) war dem Angeschuldigten mit Anklage vom 16. November 1999
  • vor dem Landgericht Frankfurt am Main beantragte die Staatsanwaltschaft, das Verfahren gemäß § 270

HessVGH - 11 UE 1830/90

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 16.02.1993
Inhalt
  • Berichterstattung enthielten. 6Mit Widerspruchsbescheid des Präsidenten der Oberpostdirektion Frankfurt am Main
  • Rechtsschutzes nachgesucht. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat daraufhin mit Beschluß vom
  • 19.01.1989 in der Fassung des Widerspruchsbescheides der Oberpostdirektion Frankfurt am Main vom
  • Präsidenten der Oberpostdirektion Frankfurt a.M. vom 14. März 1989 -Az. 12-2 B 2512- aufzuheben. 23
  • Widerspruchsbescheides des Präsidenten der Oberpostdirektion Frankfurt a.M. vom 14. März 1989 -Az. 12-2 B 2512

StGH Hessen - P.St. 1300

Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 22.04.1998
Inhalt
  • Antragstellers hob das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 18. März 1997 - Az.: … - den
  • Freiheitsstrafe des Antragstellers werden am 2. Juni 1998 verbüßt sein. Der Antragsteller verbüßt seit dem 4
  • Urlaubs aus der Justizvollzugsanstalt W 1 am 4. Oktober 1986. Eine weitere Freiheitsstrafe von sechs
  • Justizvollzugsanstalt W 1 am 14. Oktober 1992. 3Für den Antragsteller wurde ein Vollzugsplan erstellt
  • aufzustellen. Die Justizvollzugsanstalt W 1 nahm am 19. Dezember 1997 eine

OVG Berlin-Brandenburg - 9 S 1.09

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 07.08.2008
Inhalt
  • am 4. Mai 2006 erlassen worden sind, sind die Vorausleistungen hier bei überschlägiger Prüfung eher
  • Streit. Auf die Klage des Erschließungsträgers hin hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) im
  • Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 7. August 2008 wird mit Ausnahme der
  • aus dem rechtskräftig gewordenen Leistungsurteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom
  • September 2002. Am 13. Februar 2008 erhielt das Amtsgericht Hamburg die Anzeige des Antragstellers, dass

BGH - 2 StR 159/14

Bundesgerichtshof vom 23.07.2014
Inhalt
  • Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25. November 2013 im
  • Anhörung des Beschwerdeführers am 23. Juli 2014 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: 1. Auf die
  • Strafausspruch aufgehoben, jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrecht erhalten. 2. Im
  • Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende
  • Erfolg; im Übrigen ist es unbegründet. Der Schuldspruch ist rechtsfehlerfrei, jedoch kann der

BGH - 2 StR 577/06

Bundesgerichtshof vom 07.02.2007
Inhalt
  • beschlossen: 1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom
  • Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführerin am 7. Februar 2007 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO
  • 14. September 2006 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der
  • Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird
  • insgesamt. Eine eigene Entscheidung des Senats kam schon deshalb nicht in Betracht, weil die

BGH - 2 StR 66/00

Bundesgerichtshof vom 09.11.1999
Inhalt
  • Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9. November 1999 a) dahin geändert, daß er des
  • Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 24. März
  • geringer Menge in zwei Fällen schuldig ist; b) im Einzelstrafausspruch im Fall 10 der Urteilsgründe und im
  • Gesamtstrafenausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung
  • und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts