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§ 1a WStrG
Auslandstaten
- Inhalt
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- ist oder zu den in § 1 Abs. 2 bezeichneten Personen gehört oder 2.Deutscher ist und seine
- (1) Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die nach
- diesem Gesetz mit Strafe bedroht sind und im Ausland begangen werden, wenn der Täter 1.Soldat
- gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, auch für Taten, die ein Soldat während eines
- dienstlichen Aufenthalts oder in Beziehung auf den Dienst im Ausland begeht.
BPatG - 26 W (pat) 139/04
Bundespatentgericht vom 21.11.2006
- Inhalt
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- Antragstellerin ist eine juristische Person französischen Rechts, deren Aufgabe es ist, weltweit die in
- im französischen Recht nach Artikel L 711-3 und L 711-4 des französischen Gesetzes über geistiges
- Wortfolge begründe. In der Kombination mit einer Sachangabe bezeichne „Miss“ im Inland eine
- stehe mit der öffentlichen Ordnung in Frankreich nicht im Einklang. Der Verkehr leite zudem aus
- Marke führen. Im Hinblick auf den behaupteten Verstoß gegen das französische Recht regt die
BGH - I ZR 131/12
Bundesgerichtshof vom 12.12.2013
- Inhalt
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- Berufungsgericht hat im Ergebnis mit Recht angenommen, dass der "Ort der Verwirklichung des
- Berufungsgericht hat im Ergebnis mit Recht angenommen, eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte könne
- Schuldverhältnisse aus unlauterem Wettbewerbsverhalten anwendbare Recht ist nach Art. 6 Abs. 1 und 2 Rom-II
- Schuldverhältnisse aus unlauterem Wettbewerbsverhalten das Recht des Staates anzuwenden ist, in
- Mitgliedstaats erheben, in dessen Hoheitsgebiet ein im Internet veröffentlichter Inhalt zugänglich ist oder
LAG Hamm - 16 Sa 271/02
Landesarbeitsgericht Hamm vom 07.11.2002
- Inhalt
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- der Umsetzung in nationales Recht (vgl. Oppermann, aaO.; RdNr. 547). Ist eine solche Umsetzung
- des Beurteilungsspielraums, den das nationale Recht einräumt, in Übereinstimmung mit den
- getreten ist, in nationales Recht umzusetzen, was ebenfalls der erklärte Wille des Gesetzgebers war
- , beschäftigt. Sie war zunächst als Ärztin im Praktikum tätig und ist seit dem 01.09.1994 Assistenzärztin in
- Mitarbeitervertretung gebildet. Mit dieser ist der arbeitsvertraglich in Bezug genommene Hausvertrag
LSG Hamburg - L 3 R 85/07
Landessozialgericht Hamburg vom 27.05.2008
- Inhalt
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- . Zu Recht und mit im Ergebnis zutreffender Begründung hat das Sozialgericht mit seinem Urteil vom 7
- Auffassung, das Sozialgericht habe die Klage zu Recht und mit zutreffender Begründung abgewiesen. Eine
- Recht des Heimatlandes des ausländischen Staatangehörigen geschieden wird, in Deutschland
- einer Witwenrente streitig. Die im Jahre 1950 geborene Klägerin ist griechische Staatsangehörige
- ) geschieden. Ausweislich der Entscheidungsgründe dieses Urteil wurde der Entscheidung griechisches Recht
BGH - 3 StR 226/07
Bundesgerichtshof vom 18.10.2007
- Inhalt
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- Verletzung sachlichen Rechts. Die Nebenklägerin erstrebt mit der Rüge der Verletzung sachlichen Rechts
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 226/07 vom 18. Oktober 2007 in der Strafsache
- , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Auf die Revisionen des
- Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren
- Angeklagten 7Der Angeklagte beanstandet zu Recht, dass der Tötungsvorsatz nicht rechtsfehlerfrei
KG Berlin - 22 U 81/08
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- . Dieser ist vielmehr seinem Inhalt nach eher mit solchen auch dem innerstaatlichen deutschen Recht
- Fortbildung des Rechts auch im Hinblick darauf erforderlich erscheint (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), dass in der
- vollstreckbar. In der EMRK ist eine Zwangsvollstreckung im Sinne einer unmittelbaren Durchsetzung der in
- ; Cremer, a.a.O., Kap. 32 Rdn. 83 m. w. N.). Auch im innerstaatlichen deutschen Recht gibt es derzeit
- Recht, fremd ist. Das dem Mitteilungsschreiben zeitlich nachfolgende Urteil trifft keine unmittelbare
BGH - VI ZR 311/03
Bundesgerichtshof vom 22.06.1998
- Inhalt
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- mit Be- und Entladeort im Inland nach den frachtrechtlichen Vorschriften in Verbindung mit dem
- unterhalten, ist kein Gesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zum Schutze des Vermögens eines
- Richterin Dr. Müller und die Richter Dr. Greiner, Wellner, Pauge und Stöhr für Recht erkannt: Die
- Tatbestand: Die Klägerin verlangt vom Beklagten materiellen Schadensersatz aus übergegangenem Recht. Die
- Klägerin ist der Verkehrshaftungsversicherer des Güterkraftverkehrsunternehmers S. GmbH (im folgenden
BGH - XII ZR 324/98
Bundesgerichtshof vom 12.02.2003
- Inhalt
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- Erreichen des im Vertrag vereinbarten Zwecks, d.h. hier mit der Errichtung des Gebäudes. Das DDR-Recht sah
- Einigungsvertrag genannte Gebiet geltende Recht maßgebend. Aus den Festsetzungen des Nutzungsentgelts in den
- ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH Beschlüsse vom 9. Februar 1993 - XI
- eintritt, ist allerdings streitig und wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt. Im
- Kostenmiete für Sozialwohnungen im Rahmen der Bewirtschaftungskosten mit in Ansatz gebracht (von Brunn
LAG Düsseldorf - 6 Sa 492/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 29.09.2009
- Inhalt
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- Vergleichbarkeit mit den Vorschriften im Arbeitssicherheitsgesetz in Betracht. 36Soweit das Arbeitsgericht
- Gewässerschutzbeauftragter unbillig im Sinne von § 106 Abs. 1 GewO in Verbindung mit § 315 Abs. 1 BGB gehandelt hätte
- vom Direktionsrecht der Beklagten umfasst. 85 II. 8788Völlig zu Recht hat das Arbeitsgericht darüber
- Kündigungsgründe zu vereinbaren ist. Im Übrigen belegt auch die Fundstelle bei Hansmann in Landmann/Rohmer
- im Zusammenhang mit seiner Bestellung als Beauftragter benachteiligt worden ist
BSG - S 29 R 745/05
Bundessozialgericht vom 13.11.2008
- Inhalt
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- Rentner nach dem SGB VI in Bezug auf eine Rentenanpassung kein im GG geregeltes Recht iS eines
- Gehaltsentwicklung im Jahre 2004 greife unzulässig in ihr Recht auf Eigentum nach Art 14 Abs 1 GG ein
- Deutschland (BT- Drucks 14/4595 S 37). Die Einführung des Altersvorsorgeanteils ist im Zusammenhang mit
- Klage mit Urteil vom 7.12.2007 zu Recht abgewiesen. Nachdem die Klägerin das ursprüngliche
- Altersrente für Frauen und ist Mitglied der Krankenversicherung der Rentner. Mit - undatiertem
§ 41 LAP-gehDAAV 2004
Praxisaufstieg
- Inhalt
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- ;hrungszeit umfasst Lehrgänge von bis zu siebenmonatiger Dauer im Öffentlichen Recht und Zivilrecht
- Leistungsnachweis nicht die Note "ausreichend" erreicht, ist dieser zu wiederholen. Wird in mehr als einem
- trifft die Prüfungskommission in einem Vorstellungstermin. § 25 ist entsprechend
- ;cksichtigen. Reicht das Ergebnis des Vorstellungstermins nicht aus, kann die Prüfungskommission
- (1) Zum Praxisaufstieg in die Laufbahn des gehobenen Auswärtigen Dienstes können
Wandeldarlehen für Start-Ups: Was sollte der Investor dabei beachten?
Rechtsanwalt Ronny Jänig vom 19.12.2021
- Inhalt
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- Unternehmen erst einmal ein normales Darlehen, aber erwirbt im Unterschied dazu gleichzeitig das Recht, an
- Im Alltag eines Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht sind Beschäftigungen mit
- Start-Ups nicht mehr hinwegzudenken. Besonders oft wird sich im Zusammenhang mit Start-Up
- öglich gemacht hat. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang also, dass der Investor die Mö
- Investor Rechte einBei der Wandlung des Darlehens gewährt der Investor dem unterstützten
OLG Köln - 7 U 112/01
Oberlandesgericht Köln vom 14.03.2002
- Inhalt
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- wie im Streitfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgelöst, so ist aner-kannt (st. Rspr. vgl
- bürgerlichen Rechts, wie un-streitig ist, vorgenommen hat, sowie auf den vom Kläger noch im September
- bürgerlichen Rechts im September 1998 endigte, nachdem ihr die Erreichung des Gesellschafts-zwecks unmöglich
- -sellschaft bürgerlichen Rechts zum Zeitpunkt ihrer Auflösung im September 1998 noch über Vermögen
- , ist insoweit erweiternd auszulegen. Der Gesellschaftsvertrag ist ausdrücklich "in Ergänzung zu den
BGH - II ZR 289/06
Bundesgerichtshof vom 10.12.2007
- Inhalt
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- Revision in dem Urteil des Berufungsgerichts im Übrigen ist zurückzuweisen, weil keiner der im Gesetz
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 289/06 vom 10. Dezember 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk
- Berufungsgericht hat bei seiner Entscheidung nach diesen Maßstäben zu Recht die besonderen Umstände des
- erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine
- des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung