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FG Münster - 1 K 4448/01 F
Finanzgericht Münster vom 07.05.2003
- Inhalt
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- , BStBl II 1999, 398). Dieser ist nur hinsichtlich seiner Größe veränderbar. Es reicht im Rahmen der
- Wirtschaftsgebäude in 1989/1990 eine Betriebsfortführung mit der im Zeitpunkt der Verpachtung eingestellten
- 12.11.1999 IV R 41/91, BStBl. II 1993, 430). Auch die Zerstörung der Hofstelle durch einen Brand ist
- vorliegende Änderung der Wirtschaftsgebäude in Räume für eine Schreinerei muss deshalb erst recht
- vom 18.3.1999 IV R 65/98, BStBl II 1999, 398). Es kann deshalb im vorliegenden Fall nicht darauf
LG Köln - 19 T 88/02
Landgericht Köln vom 22.07.2002
- Inhalt
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- richte sich ihre Forderung allein nach dem französischen Recht; jedenfalls seien die Voraussetzungen
- und auch im übrigen zulässig gemäß §§ 4, 6, 309 Abs. 2 S. 3 InsO, 567 ff. ZPO n. F. 13Sie ist
- Amtsgericht bereits mit Beschluß vom 14.12.2001 angeordnet hat, daß die Einwendungsgläubigerin einen im
- Köln aufgegeben hat und der in dem Aktenvermerk lediglich mit "X" bezeichnet wird, auf die
- Gerichtsstand des Schuldners im Inland liegt (Schmerbach in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 3
BGH - VIII ZR 205/08
Bundesgerichtshof vom 23.05.2007
- Inhalt
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- tragen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Beklagte ist Mieterin einer Wohnung der Klägerin in H. . Im
- Recht erkannt: Die Revision der Beklagten gegen das Urteil der Zivilkammer 16 des Landgerichts
- 1Mietvertrag vom 30. Juli 1987 ist die Wohnfläche mit 55,75 qm angegeben; die tatsächliche Wohnfläche
- ersichtlich. 2. Zu Recht hat das Berufungsgericht auch angenommen, dass dem 9Mieterhöhungsverlangen der
- Klägerin die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche von 55,75 qm zugrunde zu legen ist und nicht die
§ 4 AuslSchuldAbkAG
- Inhalt
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- Ansprüche und Rechte, die der Gläubiger geltend zu machen beabsichtigt, im Zeitpunkt der
- Vereinigung oder der in Artikel VIII der Anlage II des Abkommens erwähnten Glä
- ;ngig ist.(3) Bei Schulden eines deutschen Handels- oder Industrieschuldners im Sinne der Anlage III des
- voraussetzt, kann der Gläubiger die Ansprüche und Rechte nach den §§ 2 und 3 nicht
- Abkommens fallen, kann der Gläubiger die Ansprüche und Rechte nach den §§ 2 und 3
§ 1 KStG 1977
Unbeschränkte Steuerpflicht
- Inhalt
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- oder unter dem Meeresboden verbleiben oder sich nur in ständigem körperlichen Kontakt mit dem
- Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit;4.sonstige juristische Personen des privaten Rechts;5.nichtrechtsfähige
- Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts;6.Betriebe
- gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.(2) Die unbeschränkte Kö
- , Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im
ESCROW plus für die savedroid ICO
Rechtsanwalt Axel Hellinger vom 15.01.2018
- Inhalt
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- savedroid Token Die savedroid AG ist ein Unternehmen mit Sitz in Frankfurt. Kerngeschäft ist eine
- beiseite gelegt werden. In Zukunft will savedroid auch das Investieren in Cryptogeld ermöglichen. Daher ist
- . weil man nach der Deadline Kryptogeld gesendet hat). Viel Glück für alle Teilnehmer! HELLINGER.legal - Steuern | Recht | Cryptos
- die Obliegenheit, nachzuweisen, dass die Coins (ETH/BTC) von ihm gesendet wurden. Hierzu reicht es
- Punkte hierzu – auch der Scam Scan – sind im Folgenden aufgelistet. I. Über die savedroid AG und
BVerfG - 2 BvR 627/08
Bundesverfassungsgericht vom 19.12.2008
- Inhalt
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- GG. 7 Art. 33 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG verleiht dem Beamten das Recht, eine
- in seinem grundrechtsgleichen Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern aus Art. 33 Abs. 2
- Richter Mellinghoff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom
- Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit ist der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen
- Hauptsacheverfahren an. Er rügt eine Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 33 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4
BGH - I ZR 95/01
Bundesgerichtshof vom 20.01.2005
- Inhalt
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- Art. 3 i.V. mit Art. 29 Abs. 2 CMR zurechnen lassen. bb) Das Berufungsgericht hat auch mit Recht
- Fallgestaltung hat das Berufungsgericht mit Recht angenommen, daß es sich bei dem bewußt
- Schadens bestimmt sich im Fall des Art. 29 CMR nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht (BGH, Urt. v
- abgedruckt; Urt. v. 3.3.2005 - I ZR 134/02, Umdruck S. 6). Danach kommt im Streitfall deutsches Recht
- . Bergmann für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 16. Zivilsenats des
BGH - 2 StR 383/08
Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen zu
- im 2Februar 2005 seine siebenjährige Tochter M. zu sich in sein Büro. Er führte die Hand des Kindes
- Recht als schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes nach § 176 a Abs. 2 Nr. 1 StGB gewürdigt. Nach
- von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind. Diese Voraussetzungen
- und der FDP vom 27. September 1995 (BT-Drucks. 13/2463) und floss später unverändert in einen
SozG Hamburg - S 24 AS 2921/08 ER
Sozialgericht Hamburg vom 08.12.2008
- Inhalt
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- im Antrag auf Leistungen nach dem SGB II vom 09.09.2008 an, mit Herrn M. seit dem 01.09.2008 in
- den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist
- (SGG) in Verbindung mit § 114 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO), wie sich aus nachfolgenden Ausführungen
- /Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86 b Rdnr. 27 und 29 m.w.N.). Ist die Klage in der Hauptsache
- . Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet, so vermindern sich die Anforderungen
BGH - XII ZR 270/02
Bundesgerichtshof vom 27.04.1993
- Inhalt
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- . Das angefochtene Urteil ist - worauf die Revisionen beider Parteien zu Recht hinweisen - mit einem
- "nicht mit Gründen versehen" gilt, aufzuheben. II. Das Oberlandesgericht hat in dem anberaumten
- , Prof. Dr. Wagenitz und Dose für Recht erkannt: Auf die Revisionen der Parteien wird das Urteil des
- Berufungsgericht erkannt hat - als nicht mit Gründen versehen und ist auf die Rügen der Parteien
- Ehegatten im absoluten Mangelfall hin (Urteil vom 22. Januar 2003 - XII ZR 2/00 - FamRZ 2003, 363). IV
OLG Düsseldorf - I-10 W 20/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 05.06.2008
- Inhalt
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- zugelassen hat. In der Sache ist das Rechtsmittel unbegründet. Zu Recht hat das Landgericht die
- Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist gemäß § 31 Abs. 3 Satz 5, 6 in Verbindung mit § 14 Abs. 5 KostO
- nicht zu beanstanden, dass der Geschäftswert für die Löschung der in Abt. III der im Tenor genannten
- Grundstücks nur noch ein Anteil mit einer Globalgrundschuld belastet ist, dieser letzte Anteil nur durch
- abweichenden Auffassung weisen zwar zu Recht darauf hin, dass aus der Sicht des letzten Erwerbers die
EuGH: Recht auf Vergessenwerden
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 18.10.2019
- Inhalt
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- Der EuGH hat in seinem Urteil vom 24. September 2019 (Az. C[-507/17) zum Thema Recht auf
- ggf. durch Geoblocking unzugänglich bleiben. Recht auf Vergessenwerden Beim Recht auf Vergessenwerden
- handelt es [...] Der Beitrag EuGH: Recht auf Vergessenwerden erschien zuerst auf LEGAL SMART Online Blog.
- umzusetzen ist. Vielmehr müssen beanstandete Links nur innerhalb der Grenzen der EU ausgelistet werden und
OLG Karlsruhe - 14 W 46/07
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 05.09.2007
- Inhalt
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- zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Landgericht das
- , erscheint als fernliegend. Anders könnte es - worauf das Landgericht mit Recht hingewiesen hat - zwar dann
- sich zuvor im Verlauf des Verhandlungstermins vom 28.03.2007 in ungewöhnlich einseitiger Weise zu
- Verstoß gegen die in § 47 ZPO normierte Wartepflicht des abgelehnten Richters gewertet hat. II. 5Die
- vom 14.03.1997 (NJW-RR 1997, S. 1350). Die Frage ist aber jedenfalls in dem hier vorliegenden Fall zu
SozG Freiburg - S 2 AS 5218/07
Sozialgericht Freiburg vom 30.06.2008
- Inhalt
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- Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 64,43 EUR im Monat Juli sowie für die Zeit von August bis Dezember
- weder im SGB II noch in der ALG II-Verordnung eines gesetzliche Grundlage. 393. Die Kostenentscheidung
- Vergütungsbetrag ist nicht zulässig. Tenor 1. Der Bescheid vom 10.05.2007 in der Fassung des
- nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Streitig ist die Höhe der zu übernehmenden Kosten für
- SGB II-Leistungsbezugs bewilligte der Beklagte dem Kläger für die Zeit von März bis Juni 2007 mit