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OLG Düsseldorf - 22 U 175/01
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 15.03.2002
- Inhalt
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- Annahmeverzug sei. Das Landgericht hat die Klage durch das angefochtene Urteil, auf dessen tatsächli-che
- , dessen Angaben zur Laufleistung des Wa-gens der normale Gebrauchtwagenkäufer wegen seiner Erfahrenheit
- - mangels eigener zuverlässiger Erkenntnisse in der Regel nur auf dessen Angaben oder auf den abgelesenen
- von Gewährlei-stungsansprüchen der Beklagten aus dem Kaufvertrag, aufgrund dessen sie das Fahrzeug
LG Bonn - 14 O 106/02
Landgericht Bonn vom 20.02.2003
- Inhalt
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- Klägerin behauptet, bei der Auslieferung des Paketes sei dessen Inhalt entnommen gewesen; das Paket sei
- Sendung ergab sich auch in Ansehung dessen, dass die Laufzeitgarantie wegen Überschreitens der
- dessen, dass innerhalb des Betriebes keine Unregelmäßigkeiten vorkämen und dass er seine Unterschrift auf
- abschätzbar ohne Berücksichtigung dessen, dass Schätzungen im allgemeinen erst durch den vom
BVerwG - 2 B 56.12
Bundesverwaltungsgericht vom 20.11.2012
- Inhalt
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- dessen Verteidigungsverhalten in Straf- und Disziplinarverfahren stützen würde. Mit dieser
- des gerichtlichen Verfahrens und dessen Ausgang nehmen kann. Zu diesem Zweck muss er Gelegenheit
- Strafverfahren kann insbesondere nicht herangezogen werden, um dessen ansonsten nicht gebotene Entfernung aus
- , dessen Fortbestand für den Verbleib im Beamtenverhältnis erforderlich ist, bezieht sich auf den
BGH - XI ZR 220/05
Bundesgerichtshof vom 11.04.2006
- Inhalt
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- Schuldnerbank, die den Lastschriftbetrag zunächst dem Girokonto des Schuldners belastet, auf dessen Widerspruch
- ihres Kunden auf dessen Konto zu (BGHZ 74, 300, 304; Senat BGHZ 144, 349, 353; 162, 294, 302 f.; BGH
- Interbankenverhältnis erteilten Weisung. 13b) Da die Bank mangels Weisung des Schuldners dessen Konto zunächst
- Schuldner der Belastungsbuchung widersprochen hat, während ein Anspruch gegen dessen Bank nur gegeben ist
OLG Karlsruhe - 9 U 151/06
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 08.03.2007
- Inhalt
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- zusätzlich auf dessen Anteile an der V. GmbH zugreifen. Hierdurch verdoppele sich die Haftungsmasse
- Schuld seines Arbeitgebers und damit am negativen Ergebnis von dessen wirtschaftlicher Tätigkeit zum
- nicht ersichtlich und auch nicht vorgetragen. Der Beklagte war am Unternehmen, dessen übernommene Schuld
- Beteiligter behandelt werden. Er ist vielmehr ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer, dessen
BGH - 2 StR 561/05
Bundesgerichtshof vom 22.02.2006
- Inhalt
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- zu. Der Aufforderung, auch die Kinder mitzunehmen, kam sie nicht nach. Der Angeklagte, dessen Wut in
- Minuten zu dessen Tode führte. Während dieser Zeit hielt der Angeklagte die Hand des sterbenden Kindes
- dann heimtückisch, wenn er dessen Arglosigkeit nur bewusst ausnutzt, ohne dass es darauf ankommt
- sogar diesem gegenüber tatsächlich ausgeübt hätten, mithin dessen Aufsichtspersonen waren (vgl
OLG Frankfurt - 20 W 169/2003
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 20.05.2003
- Inhalt
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- ), wobei der Kaufvertrag mit Auflassung von dessen Verfahrensbevollmächtigten zu UR-Nr. 88/2001 am
- unrichtig wäre und zu dessen Gunsten der Widerspruch einzutragen wäre. Dafür ist unerheblich, ob
- verlangen, dessen Recht nicht oder nicht richtig eingetragen oder durch die Eintragung einer nicht
- . Der Berichtigungsanspruch steht in diesem Fall aber allein dem Veräußerer zu, dessen
BGH - IX ZR 191/09
Bundesgerichtshof vom 07.10.2010
- Inhalt
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- dessen Annahme, die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach der Regelung
- , WM 1994, 948, 951). Dessen Würdigung ist durch das Revisionsgericht insoweit überprüfbar, als die
- Ehegatte nicht auf dessen Durchführung angewiesen ist, um seine Altersvorsorge zu sichern (BGH, Beschl. v
- soll, sondern eine Gesamtbewertung dessen, was die Eheleute einander im Zusammenhang mit der Scheidung
LAG Hamm - 10 Sa 1821/04
Landesarbeitsgericht Hamm vom 11.02.2005
- Inhalt
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- .), auf dessen Bestimmungen Bezug genommen wird, seit dem 01.08.2000 bei der Beklagten als
- Kläger Mitte November 2002 auf dessen Nachfrage hin erklärt hat, der Kläger könne davon ausgehen, dass
- zugestellte Urteil, auf dessen Gründe ergänzend Bezug genommen wird, hat der Kläger am 27.09.2004 Berufung
- immerhin Arbeitgeberfunktionen gegenüber Mitarbeitern gehabt. Auf dessen Zusage habe der Kläger
BGH - 4 StR 581/04
Bundesgerichtshof vom 06.07.2004
- Inhalt
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- zwang er auf dem Parkplatz des K. s dessen stellvertretenden Filialleiter, O. , der mit einer
- geflüchtet war, befreit werden. Das Feuer, an dessen Bekämpfung sich der Angeklagte als Mitglied
- Geschädigte den Täter bei dessen Herankommen nur kurz ins Gesicht sehen (UA 55) und er Kopf und
- Tiefkühlraum in Sicherheit zu fliehen, und er dessen Tod – durch Erfrieren oder durch die Brandlegung
FG Düsseldorf - 18 K 2888/04 F
Finanzgericht Düsseldorf vom 12.05.2006
- Inhalt
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- gedient, dessen Finanzierungskosten Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus Vermietung
- , Reparaturen) beglichen. Angesichts dessen kann dahinstehen, ob bereits das -ansonsten
- dessen konnte die gesonderte Feststellung gemäß § 181 Abs. 5 AO insoweit erfolgen, als sie für eine
- ergriffen oder unterlassen haben, so dass angesichts dessen die spätere Geltendmachung des Anspruchs
OLG Hamm - 20 U 231/04
Oberlandesgericht Hamm vom 13.04.2005
- Inhalt
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- den Versicherungsschutz endgültig verweigert habe, habe er selbst die Erfüllung dessen
- berechtigt seien. 14Das Landgericht hat mit dem am 07.10.2004 verkündeten Urteil, auf dessen Inhalt sowohl
- ihn sowohl aus der Besonderheit des Schadenobjekts, mit dessen Bewertung er nicht vertraut war, als
- abzuwehren. 48Das Schreiben der Beklagten an den Gläubiger D vom 16.02.2004, mit dem sie dessen Ansprüche
OLG Saarbrücken - 5 U 530/04
Saarländisches Oberlandesgericht vom 02.03.2005
- Inhalt
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- Gegenständen aus dem Unfallfahrzeug bei dessen Rücktransport Leitsätze Der Transporteur ist nicht
- (§ 287 ZPO) des dem Kläger tatsächlich entstandenen Schadens fehlt. bb. Dessen ungeachtet liegen die
- geschuldeten Verhalten getroffen werden. Auf Grund dessen hat die Rechtsprechung bei vorsätzlichen
- nämlich bereits abhanden gewesen sein. Dessen ungeachtet kann weder festgestellt werden, dass der
ArbG Köln - 1 Ca 14243/03
Arbeitsgericht Köln vom 18.11.2004
- Inhalt
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- Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die voll in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit
- allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen. Der Verleiher hat seine Aufgabe
- stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht
- , spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach dessen Verkündung. 46Die Berufungsschrift muss von einem
LSG Bayern - L 9 AL 381/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 29.07.2004
- Inhalt
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- von dessen Inhalt Kenntnis genommen zu haben. Bezüglich dessen Einzelheiten (Stand Januar 1998
- unrichtigen Angaben gemacht. Dessen ungeachtet sind die Voraussetzungen des Vertrauen vernichtenden
- ist der Beklagten bei ihrer Entscheidung auch kein Ermessen eingeräumt, innerhalb dessen eine - hier