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OLG Celle - 13 U 136/03
Oberlandesgericht Celle vom 13.11.2003
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: AGBG § 9 Abs. 1, BGB § 133, BGB § 157 Leitsatz: Die in Allgemeinen
- Recht eingeräumt wird, den Einbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, ist
- geht es vielmehr um eine Formularklausel, in der dem Auftraggeber das Recht auf 5 %igen Einbehalt
- Oberlandesgericht ####### und ####### aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. Oktober 2003 für Recht
- Bereich der Wohnungen und der Treppenhäuser Risse auf, die die ####### GmbH beseitigte. In einem im Juni
BFH - VI R 57/04
Bundesfinanzhof vom 29.06.1993
- Inhalt
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- Satz 4 Nr. 2 EStG; vgl. BFH-Urteil in BFHE 167, 507, BStBl II 1992, 733, unter 1. a). Damit ist im
- zurückzuweisen. Entscheidungsgründe 10II. Die Revision ist unbegründet. Das FG hat zu Recht die Klage
- Nettolohnvereinbarung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 166, 540, BStBl II 1992, 441) ist arbeitsrechtlicher Natur
- II 1993, 760, unter 1. c). Die Folge einer Nettolohnvereinbarung ist, dass der Arbeitgeber mit der
- . 143. Das FG hat im Ergebnis zu Recht eine lohnsteuerrechtliche Verpflichtung der Beklagten zur
§ 66 TKG 2004
Nummerierung
- Inhalt
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- internationaler Empfehlungen und Verpflichtungen in nationales Recht ein. Dabei sind insbesondere die
- Marktteilnehmer und der Endnutzer im Einzelnen festzulegen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend.(5) Ist im
- einer geografischen Bezeichnung, die mit dem Namen einer Gebietskörperschaft identisch ist, eine
- Verordnung sind die Befugnisse der Bundesnetzagentur sowie die Rechte und Pflichten der
- Strukturierung und Ausgestaltung des Nummernraumes mit dem Ziel, den Anforderungen von Endnutzern
pixel.Law Rechtsanwälte mahnen Facebook-Nutzer ab
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 04.01.2013
- Inhalt
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- streitgegenständliche Sachverhalt ist im Übrigen auch nicht mit den Vorschaubildern in der
- , dürfte die Darstellung des Miniaturbildes hingegen die Rechte des Urhebers verletzen, da es sich
- hierbei um eine Verletzung des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19 a UrhG handelt. Der
- Aktuell mahnen pixel.Law Rechtsanwälte, Andreas Weingärtner, Sascha Kugler und Daniel Hoch, im
- Verwendung eines Miniaturbildes im Rahmen der Facebook-Funktion „Link teilen“ abgemahnt. Fügt man einen
LSG Niedersachsen-Bremen - L 3 KA 14/01
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 19.09.2001
- Inhalt
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- vorgesehenen Budgetregelungen mit höherrangigem Recht nicht zu vereinbaren seien. Es handele sich der
- Recht in Einklang (vgl. dazu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 08. März 2000 – B 6 KA 7/99 R – SozR 3
- mehr als 50 % überschreitenden Fallzahl um 20 % zu kürzen ist. Mit dieser Regelung durfte im EBM
- CE, Paris u.a. 2000, Art. 12 Rn. 9). Letztlich sieht sich der Kläger auch nicht im seinem Recht zur
- Recht darauf haben, dass die mit ihm (bislang wohl eher theoretisch) konkurrierenden Kollegen aus
BFH - XI B 220/07
Bundesfinanzhof vom 08.09.2008
- Inhalt
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- Rückerstattung verpflichtete Leistungsempfänger ist, wenn der Erstattungsanspruch nach materiellem Recht
- 2005 in eine GmbH & Co. KG umgewandelt wurde. Neben dieser GbR gab es im Streitjahr unter der
- Nichtzulassung der Revision, in der sie eine Verbindung mit der am 17. März 2008 eingelegten
- keinen Erfolg. 61. Der in der Beschwerdebegründung erfolgten Anregung, das vorliegende Verfahren mit
- . 1 FGO) zuzulassen. Nach ständiger Rechtsprechung ist insoweit Voraussetzung, dass es um eine im
OVG Nordrhein-Westfalen - 14 A 1937/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.09.2004
- Inhalt
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- Rechts mit dem Geschäftssitz in Düsseldorf. Laut Bescheinigung des Präsidenten des Oberlandesgerichts
- Kalifornien. In den Jahren 1984 und 1985 studierte er Internationales Recht an der Universität von
- des Eignungsprüfungsgesetzes und des EuRAG als EU- Recht erstreckt. Ist, wie hier, eine
- Klägers bei der Anwaltskammer beim Berufungsgericht Paris in das Rechtsanwaltsverzeichnis. Mit
- sonstiger gegen Entgelt vorgenommener Tätigkeit gewährt. Allerdings werde dieses Recht auf
Abkehr vom katholischen Glauben führt nicht zur Verhängung einer Sperrfrist
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 27.09.2011
- Inhalt
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- geschützte „negative Religionsfreiheit“ berufen. Danach hat jeder das Recht, auch an keinen Gott
- hielt die Verhängung der Sperrzeit jedoch für rechts- und verfassungswidrig. Eine Sperrzeit sei nur
- entlassen worden, darf die Agentur für Arbeit dies nicht zusätzlich noch mit einer Sperrzeit auf das
- Arbeitslosengeld bestrafen. Denn der Arbeitnehmer hat mit seiner „Abkehr vom katholischen Glauben
- “ einen „wichtigen Grund“ für sein Handeln gehabt, entschied das Sozialgericht München in einem am
LG Bonn - 13 O 345/06
Landgericht Bonn vom 28.05.2008
- Inhalt
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- . Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 13 O 345/06 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts
- Pflegeheim im Zusammenhang mit dem Urlaub der Eltern seien nicht durch die Ziffer 2 des Vergleichs in dem
- wird, erforderlich sind. Auch in diesem Zusammenhang reicht es insbesondere nicht, dass es sich um
- Sicherheit in derselben Höhe leistet. Tatbestand: 12Die Mutter des Klägers verursachte und verschuldete mit
- ihrem Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen SU – ## ### am 05.07.1997 um 09:55 Uhr in T auf der B
FG Düsseldorf - 5 K 5195/02 U
Finanzgericht Düsseldorf vom 21.09.2005
- Inhalt
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- öffentlichen Rechts, die in Konkurrenz zu privaten Wettbewerbern erbracht wird, ist nicht nachvollziehbar
- des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes. 3Die Klägerin ist eine GmbH
- & Co. KG mit Sitz in "E-Stadt" Ihr wurde von der Industrieund Handelskammer "P-Stadt" (im Folgenden
- Frage einer wirksamen Option der Klägerin und dem damit verbundenen Recht zum Vorsteuerabzug ist somit
- Richtlinie 77/388/EWG ist die IHK für die hier im Streitfall in Frage stehenden Vermietungsumsätze entgegen
EuGH - C-209/01
Europäischer Gerichtshof vom 13.11.2003
- Inhalt
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- auf die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung.“ Nationales Recht 6. § 1 Absätze 1 und 4 des
- Gemeinschaftsangehörige, der vom Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer Gebrauch gemacht und in einem anderen
- Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu berufen, soweit sie unter Wahrnehmung ihres Rechts auf Freizügigkeit in
- der Rechte rechtfertigen, die der Einzelne aus den Bestimmungen des Vertrages herleitet, in denen
- befindliche bewegliche Vermögen der in Absatz 1 bezeichneten Personen ist in diesem Staat von der
BGH - I ZR 232/98
Bundesgerichtshof vom 15.02.2001
- Inhalt
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- Handelsregisternummer , die auch in dem Verschmelzungsvertrag vom 8. April 1994 angeführt ist. Mit Recht hat das
- Kurzbezeichnung tatsächlich als Firmenbestandteil in Alleinstellung verwendet worden ist und ob sie sich im
- , aus der eine mittlere Kennzeichnungskraft dieser Bezeichnung folge. Mit Recht hat das
- Verkehrsbekanntheit des Firmenbestandteils der Klägerin im Jahre 1990 schlie- ßen. Zu Recht rügt die Revision, daß
- "CompuNet Computer Vertriebs-GmbH" mit Sitz in H. , sowie die Identität mit der im Handelsregisterauszug
LG Kaiserslautern - 2 O 20/02
Landgericht Kaiserslautern vom 26.03.2004
- Inhalt
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- Mitgesellschafter der M. Immobilien Verwaltungs GmbH & Co., Fennstraße 2 GdbR mit Sitz in R.(im weiteren
- Klägers ist der Darlehensvertrag wirksam zustande gekommen. aa) Zwar sieht die Regelung in II. § 6
- Schecks im Zusammenhang mit Kreditverträgen generell in den jeweiligen Ländern gestattet werden. Art. 9
- im Verfahrensrecht (vgl. etwa § 1031 Abs. 5 ZPO) als auch im materiellen Recht namentlich im
- dazu befugt, in eigener Verantwortung und Entscheidung konkrete fremde Rechte zu verwirklichen und
HessVGH - 1 TH 633/92
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 20.05.1992
- Inhalt
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- "Recht des öffentlichen Dienstes" zuständiger 9Der erkennende Senat ist als für das "Recht des
- , nicht um einen sog. kommunalverfassungsrechtlichen Organstreit, in dem um sog. organschaftliche Rechte
- Verwaltungsgericht in Darmstadt beantragt. 5Das Verwaltungsgericht in Darmstadt hat den Antrag mit Beschluß
- Antragsgegnerin vom 6.6.1991 keinen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 HVwVfG darstelle, in ihr habe lediglich
- dem Tenor ersichtliche einstweilige Anordnung zu erlassen, im übrigen ist der Antrag abzulehnen und
LSG Bayern - L 1/10 AL
Bayerisches Landessozialgericht vom 17.04.2003
- Inhalt
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- Streitigkeit - auch Verfahren gem. § 197a SGG des neuen Rechts - ist in Art. 17 Satz 1 bestimmt, dass
- nach altem wie neuem Recht, sobald die Streitsache rechtshängig geworden ist, vgl. § 184 Abs. 1 Satz
- . Diese setzen sich im wesentlichen mit einem Urteil des BSG (30.01. 2002, Aktenzeichen B 6 KA 12/01 R
- die Rechtshängigkeit des Verfahrens iS von Streitsache abgestellt werden. Mit Bezug auf die
- laufenden Rechtszuges; vgl. o.) nicht (mehr) mit der Pauschgebühr belegt werden. Die in Art. 17 Abs. 1