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BGH - V ZB 190/12
Bundesgerichtshof vom 23.10.2013
- Inhalt
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- . Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. September 2012 wird auf ihre Kosten
- Vorinstanzen: LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.04.2011 - 2/27 T 35/10 - OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.09.2012 - 20 W 253/11 -
- V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Oktober 2013 durch die Vorsitzende Richterin Dr
- Kostengläubiger (fortan: Notar) beurkundete am 20. November 2009 einen Verpfändungsvertrag, in welchem die
- von Banken verpfändete. 2Die U. GmbH war am 15. Oktober 2009 mit einem Stammkapital von 25.000 € als
LAG Hessen - 9 TaBV 93/07
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 08.11.2007
- Inhalt
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- Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. März 2007 - 17 BV 216/06 - werden zurückgewiesen. Die
- Frankfurt am Main verwiesen. 5Die Beteiligten zu 5), 14) und 15), die ebenfalls die Feststellung der
- Sachdarstellung des angefochtenen Beschlusses verwiesen. 17 Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat den
- Frankfurt am Main vom 28. März 2007 - 17 BV 216/06 – abzuändern und festzustellen, dass der Tarifvertrag
- Betriebsratsgremien – oft am gleichen Standort - zur Folge gehabt. 9Am 16. Jan. 2007 fand ein
OLG Frankfurt - 20 W 552/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 05.01.2006
- Inhalt
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- Haftantrag vom 7. Juli 2005 (Bl. 3 der Beiakte 934 XIV 1758/05 – Amtsgericht Frankfurt am Main) auf
- Hinblick auf die Umstände, unter denen der Betroffene in den Transitbereich des Flughafens Frankfurt am
- 2005 an. Am 6. Oktober 2005 versuchte der Antragsteller den Betroffenen mit einem EU-Laissez-Passer
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 05.01.2006 Normen: § 15 Abs 4 S 1
- Main gelangt ist, nicht der Fall. 4Das Bestehen eines Haftgrundes reicht indessen nicht aus, die Haft
BGH - I ZR 64/07
Bundesgerichtshof vom 09.07.2009
- Inhalt
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- Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 1. Februar 2007
- Schaffert Kirchhoff Vorinstanzen: LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.06.2006 - 2/6 O 116/06 - OLG
- Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.02.2007 - 6 U 108/06 -
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 64/07 Verkündet am: 9. Juli 2009 Führinger
- 2009 - I ZR 64/07 - OLG Frankfurt a.M. LG Frankfurt a.M. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
HessVGH - 3 A 1771/08
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.10.2009
- Inhalt
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- Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 25. September 2007 - 8 E 1594/05 (3) - aufgehoben. Die Klage wird
- Beigeladene hat ebenfalls beantragt, 15die Klage abzuweisen. 16 Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
- Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 25. September 2007 - 8 E 1594/05 (3) - die Klage abzuweisen. 21
- Frankfurt am Main vom 25. September 2007 - 8 E 1594/05 (3) - aufzuheben und die Klage abzuweisen. 24 Die
- um eine Anfechtungssituation handelt, derjenige des Erlasses des Widerspruchsbescheides am 13. April
LSG Hessen - L 7 SO 3/05 ER
Hessisches Landessozialgericht vom 12.05.2005
- Inhalt
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- 2005 an das Sozialgericht Frankfurt am Main (SG) verwiesen. Zur Begründung ihres Eilantrages macht die
- Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 8. März
- Antragsgegner die Übernahme dieser Mietrückstände ab und führte zur Begründung aus, bereits am 7
- Antragstellerin unter dem 4. Mai 2005 ihre Bereitschaft, an dem Projekt "Besuchs- und Begleitservice
- Hessisches Landessozialgericht Beschluss vom 12.05.2005 (rechtskräftig) Sozialgericht Frankfurt S
OLG Frankfurt - 3 U 141/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 03.06.2004
- Inhalt
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- gegen das Urteil des Einzelrichters der 19. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 2.5
- Diebstahl des Motorrades am 16.3. 02 bei der Polizei in … an (Bl. 7). 4Die Klägerin hat behauptet
- , das Motorrad ihres Ehemannes sei an diesem Tage in der Zeit zwischen 14:30 Uhr (Abstellen am
- Fall ist die Jahresfrist nach Zahlung der Erstprämie am 31.3.01 und im letzteren Fall Anfang April
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 3. Zivilsenat Norm: § 5a Abs 2 S 4 VVG Entscheidungsdatum
BGH - VIII ZR 39/09
Bundesgerichtshof vom 16.12.2009
- Inhalt
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- Landgerichts Frankfurt am Main vom 2. Dezember 2008 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage
- 39/09 - LG Frankfurt/Main AG Königstein Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die
- , Entscheidung vom 30.11.2007 - 23 C 637/07-14 - LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.12.2008 - 2/17 S 144/07 -
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 39/09 Verkündet am: 16. Dezember 2009 Ermel
- vermieteten Wohnung nicht um mehr als 10 % von der mit ca. 88 qm vereinbarten Wohnfläche ab. Da
HessVGH - 9 UE 4101/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 24.05.1989
- Inhalt
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- Zulassung durch die ZVS nahm er im Sommersemester 1982 an der Universität Frankfurt am Main ein Studium der
- , 13unter Aufhebung des Gerichtsbescheides des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 7. September
- ) Tatbestand 1Der Kläger bestand im Mai 1979 seine Reifeprüfung und leistete vom 1. Oktober 1979 bis 31
- Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) um einen Studienplatz im Fach Humanmedizin. Nach
- unverzinsliches Darlehen gewährt. Mit Schreiben vom 27. November, eingegangen am 29. November 1983 beantragte der
§ 6 DNBG
Verwaltungsrat
- Inhalt
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- Wirtschaft, die Stadt Frankfurt am Main sowie die Stadt Leipzig entsenden jeweils eine Person. Für
- (1) Der Verwaltungsrat hat 13 Mitglieder. Diese werden nach Maßgabe der Nummern 1 bis 4
- Verwaltungsrat kann im Einzelfall Befugnisse in den in Satz 1 genannten Angelegenheiten der
Persönlichkeitsrecht: Foto des ehemaligen Arbeitnehmers auf der Firmenwebseite
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.03.2012
- Inhalt
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- (19 SaGa 1480/11 – Vorinstanz: ArbG Frankfurt am Main, 13 Ga 160/11) mit Fotos eines Arbeitnehmers
- (hier: Im Firmenblog, nicht auf der eigentlichen Webseite) verblieben sind. Pikant und zugleich die
- untermalung, dass auch Juristen nicht gefeit sind: Es ging um eine Rechtsanwältin und eine
- führen, weil potentielle Mandanten, die die Anwältin suchen, sich letztlich an diese Kanzlei wenden
- bedacht sein, bei der Verwendung personenbezogener Daten (im Internet) ausdrücklich schriftlich
Die tiefsten Grundfesten polizeilicher Ehre getroffen?
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 30.04.2010
- Inhalt
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- zuträfe. Am 29.04.2010 soll ein Gespräch mit über 40 Beamten des Polizeireviers geführt worden sein
- Dienststelle oder kamen aus der Freizeit nach Frankfurt. Hier soll “in völliger Offenheit”
- Unterstützung zukommen lassen würden. Quelle: PP Frankfurt Copyright © 2010 by Anwalt bloggt J. Sokolowski
- irgendeine Kollegin oder Kollegen anders behandelt als man es sich als Polizeibeamtin oder
- Polizeibeamter und was viel wichtiger ist, als Mensch wünscht.” Und schließlich: “…um es
OLG Stuttgart - 5 U 158/10
Oberlandesgericht Stuttgart vom 17.01.2011
- Inhalt
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- . danach (ab 30.12.2010): Kostenwert Gründe 1 Der Kl. beantragte mit der am 27.05.2010 zugestellten
- gem. Ziff. 3 erklärt. Am 17.01.2011 erging gegen den Bekl. im Berufungsverfahren ein
- geforderten monatlichen Nutzungsentschädigung festzusetzen (so im Ergebnis auch OLG Frankfurt OLGR
- erledigt erklärt am 29.12.2010] und Berufung des Kl. iHv 918,92 EUR [zurückgenommen am 13.01.2011]) 2
- vom 20.07.2010 erkannt. Zum Räumungsanspruch erging am 27.07.2010 ein weiteres
BGH - 5 StR 450/00
Bundesgerichtshof vom 09.10.2000
- Inhalt
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- verworfen. G r ü n d e Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den Angeklagten am 14. April 2000 wegen
- angeordnet. Gegen die in seiner Anwesenheit verkündete Entscheidung hat der Angeklagte mit dem am 26. Mai
- sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Oktober 2000
- verworfen, da sie verspätet eingelegt worden sei. Dieser Beschluß ist dem Verteidiger des Angeklagten am 16
- . Juni 2000 zugestellt worden. Mit mehreren beim Landgericht am 19. Juli 2000 und später
HessVGH - 6 E 2035/08
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 20.10.2008
- Inhalt
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- Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 26. August 2008 - Az. 1 O 1921/08.F - und der
- Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main, mit dem die Erinnerung des Antragsgegners gegen die
- Kostenfestsetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main - 1 G 2541/06 (2) - ohne Datum
- Finanzdienstleistungsaufsicht. Bezogen auf das vorliegende Verfahren lehnte das Verwaltungsgericht Frankfurt am
- Festsetzung der Vergütung an den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Frankfurt