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OLG Frankfurt - 19 U 233/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 19.12.2008
- Inhalt
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- Landgerichts Frankfurt am Main vom 16.10.2007 abgeändert und die Klage auch im Übrigen abgewiesen. Die Kosten
- . Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat mit am 16.10.2007 verkündeten und den Parteien
- Frankfurt am Main vom 16.10.2007 abzuändern und festzustellen, dass das Gesellschaftsverhältnis
- Frankfurt am Main vom 18 das Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16.10.2007
- wolle (BGHZ 63, 338, 344 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 5.4.2006, Az.: 7 U 54/05 - juris). Dem
Eurohypo AG unterliegt zu großem Teil im Prozess um Genussscheine
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 04.03.2011
- Inhalt
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- München, 03. März 2011 Die Genussscheingläubiger der Eurohypo AG haben im Streit um die Genussscheine
- Eurohypo AG beabsichtigt trotzdem weitere Herabsetzung der Genussscheine um 11,6 Prozent
- einen ersten Erfolg erzielt. So hat das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 05.02.2011 gegenüber
- Nennbetrages herabzusetzen (vgl. dazu die Ad-hoc-Mitteilung der Eurohypo AG vom 22.02.2011). Auch
- Urteil des Landgerichts Frankfurt nur zwischen den Prozessparteien und nicht für alle
OLG Frankfurt - 16 U 38/10
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 24.03.2011
- Inhalt
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- Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. Januar 2010 (AZ: 2/03 O 296/09) der Beklagten bei Meidung eines für
- Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main – 2/03 O 296/09 – teilweise abgeändert und wie folgt neu
- Was die vierte Äußerung betrifft, hat die Klägerin das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 16. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 24.03.2011 Aktenzeichen: 16 U 38
- /10 Dokumenttyp: Urteil Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. Januar 2010 verkündete
LSG Berlin-Brandenburg - L 20 B 1406/07 AS
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 30.05.2007
- Inhalt
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- Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 30. Mai 2007 in der Fassung des
- Frankfurt (Oder) vom 30. Mai 2007 entgegen, mit dem ein diesbezüglicher Anspruch zurückgewiesen worden
- Frankfurt (Oder) vom 28. Juli 2007 überwiegend abgeholfen worden ist, der Antragsteller aber im Ergebnis
- I. 1Der Antragsteller hat am 30. März 2007 einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt und
- 2007 zurückgewiesen. 3Gegen den ihm am 01. Juni 2007 zugestellten Beschluss hat der Antragsteller am 12
OLG Frankfurt a. M. - Datenschutz- und urheberrechtliche Zulässigkeit der Weitergabe eines Sachverständigengutachtens
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 12.06.2019
- Inhalt
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- verwiesen auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main (im Folgenden
- . 21.04.2016, Az. 7 U 34/15, NVZ 2017, 27; OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 15.04.2014, Az. 16 U 213/13
- unter dem neuen Datenschutzregime der DSGVO nicht, so die Richter des OLG Frankfurt am Main. Es greift
- Schadensabrechnung nur verlangt werden, wenn und soweit sie regional üblich sind (OLG Frankfurt am Main, Urt. v
- Gesichtspunkt betreffen, der i.S.v. § 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO vom Landgericht Frankfurt am Main bei seinem
LSG Hessen - L 3 U 168/05
Hessisches Landessozialgericht vom 23.03.2010
- Inhalt
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- Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juli 2005 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II
- Sozialgericht Frankfurt am Main unter Aufhebung des Bescheides vom 24. November 2000 in Gestalt des
- beantragt (sinngemäß), das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juli 2005 aufzuheben und die
- Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juli 2005 aufzuheben sowie die Klage abzuweisen
- hiergegen am 27. März 2002 zum Sozialgericht Frankfurt erhobene Klage, zu deren Begründung der Kläger
BGH - IV ZR 212/05
Bundesgerichtshof vom 17.05.2006
- Inhalt
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- Frankfurt am Main VersR 2002, 1232; ebenso Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung 17. Aufl. § 12 AKB
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 212/05 Verkündet am: 17. Mai 2006 Heinekamp
- Anspruch. 2Am 1. Mai 2004 schlugen Unbekannte die Fensterscheibe der Fahrertür des bei der Beklagten
- ) sind bei einem Einbruchdiebstahl in ein Kraftfahrzeug nur die Schäden am Fahrzeug ersatzpflichtig
- der Tat verursachte Beschädigungen, lehnte sie ab, da es sich um von der Teilkaskoversicherung nicht
Einführung zur Buchpreisbindung: Rabatte die zu Abmahnungen führen (?)
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 21.10.2012
- Inhalt
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- als beim OLG Stuttgart ging man in Frankfurt aber nicht davon aus, dass hier “faktisch 5 Euro
- Einkauf insgesamt angerechnet wird, gibt einen vom BuchPrG nicht erlaubten Rabatt (OLG Frankfurt a.M
- ., 11 U 20/12). Aber: Es kommt auf den Gutschein an. Erst einmal ist festzuhalten, dass man bei
- gibt. Diese Ausnahmen sind am BuchPrG orientiert und es gilt, dass dort wo das BuchPrG keine Ausnahme
- ). Weiterhin dürfen Rabatte beim Verkauf an Lehrer zu Testzwecken im Unterricht gewährt werden (§7 I Nr.3
BGH - III ZR 333/04
Bundesgerichtshof vom 21.12.2005
- Inhalt
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- die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am
- Vorinstanzen: LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.03.2002 - 2/4 O 126/01 - OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.07.2004 - 1 U 71/02 -
- . BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - III ZR 333/04 - OLG Frankfurt a.M. LG Frankfurt a.M. Der
- III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Dezember 2005 durch den Vorsitzenden Richter Schlick
- Main vom 8. Juli 2004 - 1 U 71/02 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des
BGH - Zum Umfang der von "YouTube" geschuldeten Auskunft über Benutzer
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.12.2020
- Inhalt
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- Frankfurt a.M. - Urteil vom 3. Mai 2016 - 2-03 O 476/13 OLG Frankfurt a.M. - Urteil vom 22. August 2017
- . Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Betreiber einer Videoplattform keine E-Mail
- Benutzer registrieren und dabei zwingend ihren Namen, eine E-Mail-Adresse und ein Geburtsdatum
- Revisionsinstanz streiten die Parteien noch darüber, ob die Klägerin Ansprüche auf Auskunft über die E-Mail
- Berufungsgericht hat die Beklagten zur Auskunft über die E-Mail-Adressen der Benutzer verurteilt, die die
OLG Frankfurt - e gesamt 3.354
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 13.04.2010
- Inhalt
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- -out-Antrages Tenor Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.03.2009 (Az.: 3-5 O 328
- erfolgen habe (Bl. 487 – 500 d. A.). Gegen diesen Beschluss, der am 19.03.2009 im elektronischen
- Quelle: Normen: § 39a WpÜG, § 39b WpÜG Gericht: OLG Frankfurt Wertpapiererwerbsund Übernahmesenat
- Berechnung der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegner ist davon unberührt. Gründe 1Mit einer am
- 27.03.2009 und dem 06.04.2009 sofortige Beschwerde eingelegt. Durch einen hier am 15.02.2010 eingegangenen
OLG Frankfurt - 18 W 69/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 03.05.2006
- Inhalt
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- am Main vom 14.12.2005 sind von der Klägerin an Kosten 226,73 € nebst Zinsen in Höhe von 5
- . Im Termin am 21.09.2004 ist dann auch laut Sitzungsniederschrift nur der Verwalter der Beklagten
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 18. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 03.05.2006 Aktenzeichen: 18 W 69
- /06 Dokumenttyp: Beschluss Tenor Aufgrund des vollstreckbaren Beschlusses des Landgerichts Frankfurt
- ZB 32/05, AGS 2005, 545) schon zur Zeit der Klageerhebung (am 24.06.2004; Bl. 61 d.A.) und zum
OLG Frankfurt - 3 Ws 410/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 24.04.2003
- Inhalt
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- 1999, 345; OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 28.7.1999 - 3 Ws 689/99, vom 5.4.2000 - 3 Ws 356/00
- StPO OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996,91 m.w.N )." 3Diesen überzeugenden Ausführungen erschließt
- wurde sodann am 30.1.2003 im Beisein des Verurteilten und des Verteidigers durchgeführt (Blatt 1333 der
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 3. Strafsenat Entscheidungsdatum: 24.04.2003 Normen: § 454 Abs 2 S 3
- 1314 in der Akten Bd. VII). Nachdem am 13.11.2002 in das Gutachten in durch den Diplompsychologen J. C
Online-Shop-Recht: Zur Angabe von Lieferzeiten
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 23.12.2012
- Inhalt
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- Frankfurt (6 W 55/11) sowie Kammergericht (16 O 1008/06 & 5 W 73/07) die Verwendung einer “in der
- Bestellung mit einem Versand rechnen zu dürfen (LG Frankfurt a.M., 3-8 O 120/10),
- besprochen) hat man mit “Lieferzeit auf Anfrage” jedenfalls dann kein Problem, wenn die Lieferung an
- Versanddauerbestimmung ist als AGB damit am AGB-Recht zu messen, wobei regelmäßig § 308 Nr. 1 BGB zum Problem wird
- , muss sich entgegenhalten lassen, dass der Verbraucher davon ausgehen darf, in jedem Fall am tag der
LAG Hessen - 11 Sa 2000/06
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 06.09.2007
- Inhalt
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- Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Juni 2006, Az.: 15/14 Ca 747/06, abgeändert. Die Beklagte wird
- Kläger beantragt, 32das am 19. Juni 2006 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main, Az
- . 29 Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat durch Urteil vom 19. Juni 2006 die Klage abgewiesen. Zur
- vom 15 Dezember 1982 zuletzt geändert am 05 Mai 2004 lässt kirchenrechtlich an sich die Streichung
- Landesarbeitsgericht Frankfurt am 29. Januar 2007 eingegangenem Schriftsatz begründet. 30 Der Kläger