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EuG - T-125/01
Gericht der Europäischen Union vom 13.03.2003
- Inhalt
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- 1993 ausgeübt habe. Zudem enthielten - wie die Kommission zu Recht ausführt - die zusammenfassenden
- betrifft, so besteht die in der angefochtenen Entscheidung zu Recht festgestellte Unregelmäßigkeit
- der Durchführung dieses Vorhabens darstellt. Wie die Kommission in ihren Schreiben zu Recht hervorhebt
- Entscheidung im Zusammenhang mit den Schiffen Periloja und Sonia Rosal zu Recht eine Unregelmäßigkeit
- aufzuerlegen. Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Dritte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Klage
LG Bochum - 35 Js 158/07
Landgericht Bochum vom 01.04.2008
- Inhalt
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- allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich und könnte das Vertrauen der Bevölkerung in die
- keinem Tatkomplex gegeben. Die bloße Höhe der erlangten Zuwendungen reicht dafür nicht aus. Zwar
- Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen erschüttern
LAG Hessen - 9 TaBV 202/08
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 19.02.2009
- Inhalt
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- seien z. B. die Führung der Personalakten, die Vorbereitung der Gehaltsabrechnungen und allgemeine
- Personalamt der Beteiligten zu 3) verbliebenen Rechte seien diejenigen, die typischerweise der
- wird. Es reicht aus, dass mit der Arbeitnehmerüberlassung lediglich ein mittelbarer Gewinn
BVerwG - 9 A 20.11
Bundesverwaltungsgericht vom 10.10.2012
- Inhalt
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- die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bick am 10. Oktober 2012 für Recht erkannt: Der
- Recht darauf hin, dass allein anhand der in den vorliegenden Planfeststellungsunterlagen enthaltenen
- „allgemeine“ Verkehrsstärke in den DTV-Wert umgerechnet wurde. Es liegt jedoch auf der Hand, dass der
- die Nachtruhe nicht zu stören (§ 2 Abs. 1, § 3) sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
- Betriebsprogramm berücksichtigt sei. 30 4. Rechte der Kläger werden auch insoweit nicht berührt, als sie die
Anlage LuftKostV
Gebührenverzeichnis(zu § 2 Absatz 1)
- Inhalt
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- )Allgemeine Zulassung50/10 der Gebühr gemäß Abschnitt II Nummer 10 Buchstabe a11.Lufttü
- (EU) Nr. 1178/2011)50 bis 770 EUR16.Ausstellung einer Bescheinigung über die allgemeine
- Berechtigungen beziehungsweise, um die Rechte aus einer Erlaubnis weiter ausüben zu dürfen
OLG Köln - 20 U 158/96
Oberlandesgericht Köln vom 04.07.1997
- Inhalt
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- (wie auch beim Gebrauchtwagenkauf) seien nach höchstrichterlicher 71 Recht-sprechung weniger strenge
- . abzuweisen. 2.9798Zu Recht hat das Landgericht dem Kläger wegen Nichtbeachtens des S. einen
- Kursentwicklung erst recht davon ausgehen, daß die Optionen nach dem Willen der Kläger zu veräußern waren. Das
- Einfluß auf die Entscheidung des Verhandlungspartners nehmen, indem er über das allgemeine
OLG Hamburg - 1 U 1/11
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 11.07.2012
- Inhalt
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- nur für die im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Zwecke ausüben darf. Das gilt erst recht
- des § 28 Abs. 4 Satz 1 sind deshalb vom Landgericht zu Recht bejaht worden: Der Erwerb der beiden
- Berufungsverfahren zu Recht keine Einwendungen mehr. Der Bodenwert für die beiden Teilflächen ist
- lediglich eine fachspezifische (Mindest-)Begründungspflicht zu sehen, die durch die allgemeine
OLG Frankfurt - 20 W 115/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 28.05.2009
- Inhalt
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- Entscheidung über die weiteren Schritte herbeizuführen. Aus eigenem Recht ist der Verwalter nicht befugt
- weitergehende entsprechende Ursachenforschung zu betreiben. Aus eigenem Recht sei die Antragsgegnerin
- nimmt, scheitert dieses Begehren, wie das Landgericht bereits zu Recht ausgeführt hat, daran, dass
- ausgeführt hat. Daran ändert auch die allgemeine Erwägung des Antragstellers in der weiteren Beschwerde
LG Düsseldorf - 4a O 536/99
Landgericht Düsseldorf vom 19.02.2002
- Inhalt
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- Merkmal ist zwar - was die Klägerin zu Recht auch nicht geltend macht - nicht wortlautgemäß
- , welcher bei einer kreisrunden Bohrung aber erforderlich wäre. Zwar mag der Fachmann allgemein unter
- Erteilung an in jedem Vertragsstaat, für den es erteilt ist, dieselben Rechte, die ihm ein in diesem
- absoluter Rechte Dritter hätte Sorge tragen müssen, haftet nach § 840 BGB gesamtschuldnerisch mit der
LSG Berlin-Brandenburg - L 11 SB 21/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.04.2004
- Inhalt
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- wird auf die sinnvollerweise nur so verstanden werden, dass Bezug genommen wird auf die allgemeine Art
- Bild reicht für einen GdB von 50 nach Nr. 26.9 der AHP nicht aus. Erst in der Stellungnahme vom 30
OLG Hamm - 5 U 37/01
Oberlandesgericht Hamm vom 06.11.2003
- Inhalt
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- Offenbarungspflicht der Beklagten begründete. Insoweit ist jedoch eine allgemeine Verpflichtung der Bank, bei
- ist. Dazu fehlen im vorliegenden Fall jedoch konkrete Anhaltspunkte. Insbesondere reicht nicht aus
OVG Nordrhein-Westfalen - 22d A 1396/02.O
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.06.2004
- Inhalt
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- zu haben, spricht bereits die allgemeine Lebenserfahrung. Dass ihm - wie der Beamte glauben machen
- bedeutsamen 87Weise schmälern, wenn sie glauben, alle Rechte aus dem Beamtenverhältnis 88für sich in
BFH - X R 36/05
Bundesfinanzhof vom 25.06.2008
- Inhalt
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- ) Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG gebietet der allgemeine Gleichheitssatz dem Gesetzgeber
- ). 24b) Dieser objektive Zusammenhang allein reicht indes nicht aus, um einen wirtschaftlichen
- den späteren Renteneinkünften der Klägerin standen, reicht für sich betrachtet nicht aus, um den
OLG Düsseldorf - I-24 U 183/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 18.02.2010
- Inhalt
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- . Mit Blick auf das im Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen geltende Verbot der
- herstellbar. Der im Schrifttum allgemein befürworteten analogen Anwendung des § 18 Abs. 2 S. 1 BRAGO (§ 10
- Hinblick auf die allgemeine Preissteigerung in Deutschland geht der Senat davon aus, dass diese
VG Düsseldorf - 26 K 3635/06.A
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 19.09.2006
- Inhalt
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- Verbot einer Ausweisung und erst Recht kein Abschiebungsverbot ergeben. Ein dem Kläger deshalb
- allgemeine Lage in der Türkei rechtfertige den Widerruf nicht. Die Straftaten rechtfertigten den
- allgemeine Regel des Völkerrechts, vgl. Art. 25 Satz 1 GG , nach der niemand wegen desselben