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EuG - T-125/01

Gericht der Europäischen Union vom 13.03.2003
Inhalt
  • 1993 ausgeübt habe. Zudem enthielten - wie die Kommission zu Recht ausführt - die zusammenfassenden
  • betrifft, so besteht die in der angefochtenen Entscheidung zu Recht festgestellte Unregelmäßigkeit
  • der Durchführung dieses Vorhabens darstellt. Wie die Kommission in ihren Schreiben zu Recht hervorhebt
  • Entscheidung im Zusammenhang mit den Schiffen Periloja und Sonia Rosal zu Recht eine Unregelmäßigkeit
  • aufzuerlegen. Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Dritte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Klage

LG Bochum - 35 Js 158/07

Landgericht Bochum vom 01.04.2008
Inhalt
  • allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich und könnte das Vertrauen der Bevölkerung in die
  • keinem Tatkomplex gegeben. Die bloße Höhe der erlangten Zuwendungen reicht dafür nicht aus. Zwar
  • Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen erschüttern

LAG Hessen - 9 TaBV 202/08

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 19.02.2009
Inhalt
  • seien z. B. die Führung der Personalakten, die Vorbereitung der Gehaltsabrechnungen und allgemeine
  • Personalamt der Beteiligten zu 3) verbliebenen Rechte seien diejenigen, die typischerweise der
  • wird. Es reicht aus, dass mit der Arbeitnehmerüberlassung lediglich ein mittelbarer Gewinn

BVerwG - 9 A 20.11

Bundesverwaltungsgericht vom 10.10.2012
Inhalt
  • die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bick am 10. Oktober 2012 für Recht erkannt: Der
  • Recht darauf hin, dass allein anhand der in den vorliegenden Planfeststellungsunterlagen enthaltenen
  • allgemeine“ Verkehrsstärke in den DTV-Wert umgerechnet wurde. Es liegt jedoch auf der Hand, dass der
  • die Nachtruhe nicht zu stören (§ 2 Abs. 1, § 3) sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
  • Betriebsprogramm berücksichtigt sei. 30 4. Rechte der Kläger werden auch insoweit nicht berührt, als sie die

Anlage LuftKostV

Gebührenverzeichnis(zu § 2 Absatz 1)
Inhalt
  • )Allgemeine Zulassung50/10 der Gebühr gemäß Abschnitt II Nummer 10 Buchstabe a11.Lufttü
  • (EU) Nr. 1178/2011)50 bis 770 EUR16.Ausstellung einer Bescheinigung über die allgemeine
  • Berechtigungen beziehungsweise, um die Rechte aus einer Erlaubnis weiter ausüben zu dürfen

OLG Köln - 20 U 158/96

Oberlandesgericht Köln vom 04.07.1997
Inhalt
  • (wie auch beim Gebrauchtwagenkauf) seien nach höchstrichterlicher 71 Recht-sprechung weniger strenge
  • . abzuweisen. 2.9798Zu Recht hat das Landgericht dem Kläger wegen Nichtbeachtens des S. einen
  • Kursentwicklung erst recht davon ausgehen, daß die Optionen nach dem Willen der Kläger zu veräußern waren. Das
  • Einfluß auf die Entscheidung des Verhandlungspartners nehmen, indem er über das allgemeine

OLG Hamburg - 1 U 1/11

Hanseatisches Oberlandesgericht vom 11.07.2012
Inhalt
  • nur für die im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Zwecke ausüben darf. Das gilt erst recht
  • des § 28 Abs. 4 Satz 1 sind deshalb vom Landgericht zu Recht bejaht worden: Der Erwerb der beiden
  • Berufungsverfahren zu Recht keine Einwendungen mehr. Der Bodenwert für die beiden Teilflächen ist
  • lediglich eine fachspezifische (Mindest-)Begründungspflicht zu sehen, die durch die allgemeine

OLG Frankfurt - 20 W 115/06

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 28.05.2009
Inhalt
  • Entscheidung über die weiteren Schritte herbeizuführen. Aus eigenem Recht ist der Verwalter nicht befugt
  • weitergehende entsprechende Ursachenforschung zu betreiben. Aus eigenem Recht sei die Antragsgegnerin
  • nimmt, scheitert dieses Begehren, wie das Landgericht bereits zu Recht ausgeführt hat, daran, dass
  • ausgeführt hat. Daran ändert auch die allgemeine Erwägung des Antragstellers in der weiteren Beschwerde

LG Düsseldorf - 4a O 536/99

Landgericht Düsseldorf vom 19.02.2002
Inhalt
  • Merkmal ist zwar - was die Klägerin zu Recht auch nicht geltend macht - nicht wortlautgemäß
  • , welcher bei einer kreisrunden Bohrung aber erforderlich wäre. Zwar mag der Fachmann allgemein unter
  • Erteilung an in jedem Vertragsstaat, für den es erteilt ist, dieselben Rechte, die ihm ein in diesem
  • absoluter Rechte Dritter hätte Sorge tragen müssen, haftet nach § 840 BGB gesamtschuldnerisch mit der

LSG Berlin-Brandenburg - L 11 SB 21/04

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.04.2004
Inhalt
  • wird auf die sinnvollerweise nur so verstanden werden, dass Bezug genommen wird auf die allgemeine Art
  • Bild reicht für einen GdB von 50 nach Nr. 26.9 der AHP nicht aus. Erst in der Stellungnahme vom 30

OLG Hamm - 5 U 37/01

Oberlandesgericht Hamm vom 06.11.2003
Inhalt
  • Offenbarungspflicht der Beklagten begründete. Insoweit ist jedoch eine allgemeine Verpflichtung der Bank, bei
  • ist. Dazu fehlen im vorliegenden Fall jedoch konkrete Anhaltspunkte. Insbesondere reicht nicht aus

OVG Nordrhein-Westfalen - 22d A 1396/02.O

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.06.2004
Inhalt
  • zu haben, spricht bereits die allgemeine Lebenserfahrung. Dass ihm - wie der Beamte glauben machen
  • bedeutsamen 87Weise schmälern, wenn sie glauben, alle Rechte aus dem Beamtenverhältnis 88für sich in

BFH - X R 36/05

Bundesfinanzhof vom 25.06.2008
Inhalt
  • ) Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG gebietet der allgemeine Gleichheitssatz dem Gesetzgeber
  • ). 24b) Dieser objektive Zusammenhang allein reicht indes nicht aus, um einen wirtschaftlichen
  • den späteren Renteneinkünften der Klägerin standen, reicht für sich betrachtet nicht aus, um den

OLG Düsseldorf - I-24 U 183/05

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 18.02.2010
Inhalt
  • . Mit Blick auf das im Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen geltende Verbot der
  • herstellbar. Der im Schrifttum allgemein befürworteten analogen Anwendung des § 18 Abs. 2 S. 1 BRAGO (§ 10
  • Hinblick auf die allgemeine Preissteigerung in Deutschland geht der Senat davon aus, dass diese

VG Düsseldorf - 26 K 3635/06.A

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 19.09.2006
Inhalt
  • Verbot einer Ausweisung und erst Recht kein Abschiebungsverbot ergeben. Ein dem Kläger deshalb
  • allgemeine Lage in der Türkei rechtfertige den Widerruf nicht. Die Straftaten rechtfertigten den
  • allgemeine Regel des Völkerrechts, vgl. Art. 25 Satz 1 GG , nach der niemand wegen desselben