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BSG - S 1 KA 620/00
Bundessozialgericht vom 22.03.2006
- Inhalt
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- die sachlich-rechnerischen Richtigstellungen zu Recht darauf gestützt, dass sich der Kläger wegen
- führte, worauf die Beklagte zu Recht hinweist, im Verhältnis zur vorher betriebenen Gemeinschaftspraxis
- Annahme einer solchen Verletzung der Pflichten der hausärztlichen Versorgung steht hier auch das Recht des
- allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie bei Kenntnis
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 2096/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 04.07.2003
- Inhalt
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- NahrungsergänzungsmittelRL zu definieren? 10b) Verstößt ein nach nationalem Recht bei der - individuellen - Festlegung
- "; einen Begriff, den der Senat zu erläutern bittet). 52b) Verstößt ein nach nationalem Recht bei der
- -73) und die Erheblichkeit bejaht. 56Der vorlegende Senat, der nach deutschem Recht dem
- Mineralien ausgerichtet, enthält aber zugleich allgemeine, d.h. auch auf andere
LSG Schleswig-Holstein - L 4 KA 14/07
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 22.01.2008
- Inhalt
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- informatorischen Punktwertes nicht mit höherrangigem Recht vereinbar sei, zeige auch der Vergleich mit
- fristgerecht eingelegte (§ 151 SGG) Berufung ist unbegründet. Das Sozialgericht hat die Klage zu Recht
- auf die Begrenzung des Streitgegenstandes nicht einzugehen. Im Übrigen besteht kein Recht auf ein
- maximal 1,0 Cent beträgt (§ 12.4 Allgemeine Erläuterungen). Die Höhe des IPZV wird quartalsweise
BSG - S 7 R 595/05
Bundessozialgericht vom 04.11.2009
- Inhalt
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- den Direktverkauf zur Verfügung stellten. II 10 Die Revision der Klägerin ist unbegründet. Zu Recht
- entwickeltes, im deutschen Recht nicht ausgeformtes Vertriebssystem mit dem Ziel der Verkaufsförderung, das
- ; Braun, aaO, S 404 f). Begriffswesentlich ist, dass der Franchise-Geber seinem Franchise-Nehmer das Recht
- juristischen Fachbegriff - der juristische oder in Ermangelung eines solchen der allgemeine Sprachgebrauch
OVG Nordrhein-Westfalen - 17 A 4480/96
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.05.1998
- Inhalt
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- hat die Klage zu Recht abgewiesen. 31 Die Klage ist zulässig. 3233Der Senat legt zugunsten des
- - und supranationalem Recht. Soweit es ihre Vereinbarkeit mit Art. 3 ENA und Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80
- in das durch Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Familienleben liegt schon in tatbestandlicher
- Straftäters durch deutsche Gerichte. Eine allgemeine Regel des Völkerrechts, vgl. Art. 25 Satz 1 GG, nach der
LSG Berlin-Brandenburg - L 5 RA 49/02
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 28.11.2003
- Inhalt
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- nicht berufsunfähig im Sinne des § 43 Abs. 2 SGB VI a.F., liegen erst recht nicht die noch
- Recht jeweils ohne weiteres bejaht, und auch zum Zeitpunkt der Untersuchung durch Dr. A am 19. Dezember
- Straße unter seiner Aufsicht mit Messung der Gehstrecke hat der Sachverständige zu Recht abgesehen
- Beschäftigung oder Tätigkeit haben und vor Eintritt der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit die allgemeine
BSG - S 3 RJ 4835/00
Bundessozialgericht vom 12.02.2004
- Inhalt
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- . Die Revision der Klägerin ist jedoch unbegründet. Das LSG hat zu Recht die Berufung zurückgewiesen
- Revision unbegründet, weil die Beklagte zu Recht von der Klägerin Säumniszuschläge gemäß § 24 SGB IV
- Säumniszuschlägen zu Recht auf § 24 SGB IV gestützt. Nach § 1 Abs 1 Satz 1 SGB IV gelten die Vorschriften
- sich kein in sich selbst geschlossenes System, welches die allgemeine Regelung des § 24 SGB IV
LSG Nordrhein-Westfalen - L 8 LW 14/02
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 27.11.2002
- Inhalt
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- Alterssicherung der Landwirte (AdL) für die Zeit vom 01.02.1997 bis zum 21.05.2001 zu Recht aufgehoben
- Gesetzmäßigkeit voraus (vgl. dazu allgemein BSG SozR 2200 § 1241 Nr.30; BAG AP Nr.4 zu § 611 BGB
- zu Recht davon ausgegangen, dass eine erneute Befreiung des Klägers von der Versicherungspflicht
- Recht selbst darauf hingewiesen, dass als Nachweis u.a. auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers über
OLG Köln - 6 U 71/95
Oberlandesgericht Köln vom 27.06.1997
- Inhalt
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- allgemein verwendete Merkmale aufwiesen - deutlich voneinander. Die Gefahr von Verwechslungen betreffend
- gewerbliche Sonderschutzrechte jedenfalls nicht mehr bestünden - das Recht zu verschaffen , ein
- ist dem Rechtsmittel jedoch kein Erfolg beschieden. 33Zu Recht hat das Landgericht die Beklagte zur
- verurteilt. Ebenfalls zu Recht erfolgte die landgerichtliche Verurteilung der Beklagten zur
BSG - S 39 RJ 140/03
Bundessozialgericht vom 03.05.2005
- Inhalt
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- RVO - Bundesgebiets- Beitragszeiten) handelte. Nach damaligem Recht waren diese Zeiten für ins
- zusammengefassten - Vorschriften ergänzen nach dem in § 7 WGSVG normierten Grundsatz wiederum die allgemein
- erreicht haben und gewöhnlich im Ausland leben, eine Lücke im Recht der Wiedergutmachung" zu
- Wesentlichen vergleichbaren Personengruppen nur erreichen, indem das Recht dahingehend fortgebildet wird, dass
LG Dortmund - 3 O 170/05
Landgericht Dortmund vom 15.02.2008
- Inhalt
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- berühmt sich eines Darlehensrückzahlungsanspruches aus abgetretenem Recht. 214Der Antrag ist
- nicht auf die streitgegenständlichen Verträge wohl aber auf die allgemeine Geschäftspraxis und die
- sich deutlich die allgemeine Geschäftspraxis von I & C insbesondere deren Egoismus und
- Sondereigentum der Wohnung im 2. Obergeschoss rechts mit einem Kellerraum, Aufteilungsplan Nr. 42
- rechts) zu einem Kaufpreis in Höhe von 144.100,-- DM zum Kauf an. Dieses Angebot nahmen die Kläger
LSG Sachsen - L 1 P 9/00
Sächsisches Landessozialgericht vom 20.11.2001
- Inhalt
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- vier Stunden (240 min.) erfordern (§ 15 Abs. 3 Nr. 3 SGB XI). Zu Recht ist das Sozialgericht davon
- ist auch der bei Klägerin zweifellos gegebene allgemeine Aufsichtsbedarf. Das Gesetz bietet keine
- Beistelltisch passend hingestellt, die spezielle Vorrichtung für die Maus für die rechte Hand und der
- , geäußert werden. Die Arme seien in Ruhestellung angewinkelt. Der rechte Arm könnte auf Anforderung
- sei zur Faust geschlossen und könnte nicht willkürlich geöffnet werden. Rechts lägen nur
HessVGH - 12 UE 2018/95
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 11.10.1995
- Inhalt
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- Bewohner des Heimatstaats aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerfG
- , genannt Tamil Eelam, der auf dem Recht der Selbstbestimmung basiert, propagierte (33, S. 47; sog
- Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung nicht mehr die Rede sein. Die Staatsautorität war nur noch
- Einschätzung allgemein: BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92 -). In den von der srilankischen Zentralgewalt
- Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB
LAG Niedersachsen - 2 Sa 76/12
Landesarbeitsgericht Niedersachsen vom 28.11.2012
- Inhalt
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- § 305 ff. BGB anzuwenden sind. 52(a).Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt
- Regelungen bestimmbar sind. Bergen jedoch unklar abgefasste allgemeine Vertragsbedingungen die
- Klauselverwenders von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten wird. Allerdings ist nicht schon die
- Gefahr in sich, dass der Arbeitnehmer seine Rechte nicht wahrnimmt, darin liegt eine unangemessene
VG Frankfurt (Main) - 1 G 3462/04
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 16.03.2005
- Inhalt
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- entstehen, zu zählen sind. Für sie ist typisch, dass sie nach allgemein gültigen Regeln, Tarifen
- genannten Verfügungen bzw. in den laufenden Verfahren erheben. 33 Die Antragsgegnerin hat daher zu Recht von
- Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO, denn bei dem geltend gemachten Kostenvorschuss steht nicht die allgemeine