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EuGH - C-512/03
Europäischer Gerichtshof vom 08.09.2005
- Inhalt
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- . Nationales Recht Sozialversicherungsregelung 8 Im Ausgangsverfahren stehen die Sozialversicherungen in Rede
- „durch den EG-Vertrag verbürgten Rechte“. 30 Aus dem Wortlaut dieser Fragen in Verbindung mit den
- Belgien wohnt. Zusammen mit seiner Ehefrau ist er Eigentümer einer Ferienwohnung in den Niederlanden
- Einkünfte aus Kapitalvermögen nach dem EG-Recht in den Niederlanden einen Anspruch auf Zuerkennung der
- des Gemeinschaftsrechts genannt. Sie beziehen sich auf das „EG-Recht“ im Allgemeinen sowie auf die
OLG Düsseldorf - I-3 Wx 77/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 26.09.2006
- Inhalt
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- , § 27, 10). 20Das Recht der Beteiligten zu 3, der Gesellschaft, ist durch die Frage, wer deren
- – nicht zwingend – ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn
- auf einer Verletzung des Rechts, § 27 FGG. 27Ob und ggf. in welchem Umfang das Registergericht über
- , §§ 29 Abs. 4, 20 Abs. 1 FGG. 1819Nach diesen Vorschriften steht die Beschwerde jedem zu, dessen Recht
- -)Geschäftsführer der Beteiligten zu 3 ist, denn er ist zugleich deren Gesellschafter und in dieser Eigenschaft
AG Düsseldorf - 40 C 3978/08
Amtsgericht Düsseldorf vom 21.10.2008
- Inhalt
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- auf die mündliche Verhandlung vom 16.09.2008 durch den Richter am Amtsgericht X für Recht erkannt
- Klägerin vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 40,95 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage
- abgesehen. 2E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : 3Die Klage ist – mit Ausnahme des Zinsanspruchs für
- einen Tag – begründet. 45Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch aus abgetretenem Recht auf
- Klägerin verlangt aus abgetretenem Recht nicht die Erstattung eines sogenannten Unfallersatztarifs
FG Münster - 10 K 5715/04 F
Finanzgericht Münster vom 07.12.2005
- Inhalt
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- den Vorgang ab, durch den das Recht eingeräumt wird, nicht aber auf die spätere Ausübung des Rechts
- des Klägers in Höhe von 16.179,21 DM im Zusammenhang mit den verfallenden Optionsscheinen des
- vollstreckbar. G r ü n d e : 12Streitig ist, ob ein Termingeschäft im Sinne von § 23 Absatz 1 Satz 1
- allgemein Geschäfte, die ein Recht auf Zahlung eines Geldbetrages oder auf einen sonstigen Vorteil (z.B
- erlangt, sofern der Zeitraum zwischen Erwerb und Beendigung des Rechts nicht mehr als ein Jahr beträgt
§ 3 DJubV
Berücksichtigungsfähige Zeiten
- Inhalt
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- zugrunde liegende Dienstverhältnis geltenden Recht unterbrochen ist.(2) Auf Antrag der
- Dienstjubilarin oder des Dienstjubilars entsprechend § 28 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 17b des
- rechtsstaatlichen Maßstäben rechtskräftig aufgehoben worden ist a)nach dem
- ;gliche Rechtsänderung berücksichtigungsfähig geworden sind,2.Zeiten eines nach
- Bundesbesoldungsgesetzes),2.Zeiten einer Tätigkeit in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis,3
Art 246 BGBEG
Informationspflichten beim Verbrauchervertrag
- Inhalt
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- wesentlichen Rechte in einer dem benutzten Kommunikationsmittel angepassten Weise deutlich machen. Sie
- alle sonstigen Kosten oder in den Fällen, in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im
- Widerrufsrecht zu, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher in Textform über sein
- muss Folgendes enthalten: 1.einen Hinweis auf das Recht zum Widerruf,2.einen Hinweis darauf, dass der
- (1) Der Unternehmer ist, sofern sich diese Informationen nicht aus den Umständen ergeben
OLG Köln - 811 OWi 281/08
Oberlandesgericht Köln vom 14.04.2009
- Inhalt
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- keine klärungsbedürftigen und abstraktionsfähigen Fragen zum materiellen Recht auf. 9Nach § 23 Abs. 1
- Mobiltelefon aufnimmt oder hält. Die Frage, was unter Benutzung zu verstehen ist, ist in der
- Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des materiellen Rechts zu ermöglichen oder das Urteil
- : Amtsgericht Köln, 811 OWi 281/08 Tenor: I. Der Zulassungsantrag wird als unbegründet verworfen. II. Die
- Abs. 1 Nr. 22 StVO). 3Nach den Feststellungen nahm der Betroffene während einer Fahrt mit einem Pkw
BGH - 1 StR 443/03
Bundesgerichtshof vom 20.05.2003
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 443/03 vom 16. März 2004 in der Strafsache
- , für Recht erkannt: Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des
- Revisionen bleibt der Erfolg versagt. II. Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, gemeinsam mit anderen
- überwinden, so ist dies in der Regel hinzunehmen. Der Beurteilung durch das Revisionsgericht
- in entscheidenden Punkten lückenhaft ist. Rechtlich zu beanstanden sind Beweiserwägungen ferner dann
BGH - 5 StR 353/05
Bundesgerichtshof vom 30.11.2005
- Inhalt
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- 5 StR 353/05 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 30. November 2005 in der Strafsache
- , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revisionen des
- zur Bewährung ausgesetzt. Hiergegen wendet sich der Angeklagte im vollen Umfang mit der Sachrüge. Die
- einer geringfügigen Geldstrafe vorgeahndet ist, ohne weiteres von einer positiven Sozialprognose im
- . – Von Rechts wegen – G r ü n d e Das Landgericht hat den Angeklagten M wegen
VerfG Brandenburg - 4 C 474/08
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg vom 12.02.2009
- Inhalt
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- weiter geltend gemachten Verstoßes gegen das Recht des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren nach
- Möglichkeit eines Verstoßes gegen durch die Landesverfassung verbürgte Rechte des Beschwerdeführers nicht
- Verfassungsbeschwerde wird verworfen. Gründe 1Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2
- Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) zu verwerfen, nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben
- worden ist und diese Bedenken nicht ausgeräumt hat. 21. Soweit die Verfassungsbeschwerde
LAG Rheinland-Pfalz - 8 Ta 28/05
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 21.02.2005
- Inhalt
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- Negativsaldo ausweisenden Kontoauszug der Sparkasse S hat das Arbeitsgericht zu Recht als sofortige
- der Sache jedoch k e i n e n Erfolg. Im Ergebnis und in der Begründung zutreffend hat das
- Negativsaldo; dies jedoch reicht nicht aus, denn unter Berücksichtigung des für die Partei maßgeblichen
- Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in
- vorausgegangen, die nach bewilligter Prozesskostenhilfe durch Vergleich im Gütetermin vom 11.12.2000 erledigt
LSG Bayern - L 7 B 1173/07 KG
Bayerisches Landessozialgericht vom 16.07.2008
- Inhalt
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- Bewilligung von PKH zu Recht versagt, da hinreichende Erfolgsaussicht der Klage nicht gegeben ist. Nach
- . Gründe: I. Streitig ist die Gewährung eines Kinderzuschlages nach § 6a BKGG für Juli 2007. Mit Bescheid
- Berechnung des Kinderzuschlages anzusehen wäre. II. Die form- und fristgerechte Beschwerde ist zulässig
- , SGG, 8. Aufl. 2005 § 73a Rz. 10). Diese gewisse Wahrscheinlichkeit ist in aller Regel anzunehmen
- (Dühring in Jansen, Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, 2003, § 73a Rdnr. 7). In diesem Sinne ist
OLG Düsseldorf - I-24 U 26/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 09.12.2008
- Inhalt
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- zu Recht zur Zahlung der verbürgten Leasingverbindlichkeiten (33.050,61 EUR nebst Zinsen) verurteilt
- Kreditgeschäft ist, wenn die verbürgte Hauptforderung wie im Streitfall kein Verbrauchergeschäft ist
- ist weder mit dem Übernehmer eines Finanzierungsleasingvertrags noch mit Schuldmit-übernehmer (vgl
- grundsätzliche Bedeutung (§ 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO) noch erfordert die Fortbildung des Rechts
- Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen. 2. Der Senat beabsichtigt, die Berufung im
OLG Hamburg - 8 W 112/13
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 25.11.2013
- Inhalt
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- nach Nr.3100 VV RVG erfolgte zu Recht. 4 Im Verhältnis zum Beklagten ist eine 1,3 Verfahrensgebühr
- erstattet verlangen könne. Allenfalls käme eine 0,8 Gebühr gemäß Nr.3101 VV RVG in Betracht. II. 3 Die
- Beschwerde ist zulässig, bleibt aber in der Sache erfolglos. Die Festsetzung einer 1,3 Verfahrensgebühr
- vorangegangenem Mahnverfahren Reicht der Kläger nach vorangegangenem Mahnverfahren trotz Aufforderung gemäß
- Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 15.11.2012 zugestellt. Eine Anspruchsbegründung ging in der
Solvium Containerdirektinvestments in der Kritik - CLLB Rechtsanwälte: Anleger sollten eigene Ansprüche prüfen
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 06.04.2017
- Inhalt
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- aber das Recht, den verkauften Container im eigenen Namen an Dritte weiterzugeben. Kommt es jetzt zu
- – all dies ist ihm unbekannt. In diesem Kontext tauchen Spekulationen im Internet auf, ob durch
- Vertragspartner des Containernutzers ist. Solvium selbst muss dem Anleger in einer solchen Situation
- ;rt seit 2015 der Conrendit Holding AG, die durch schlecht laufende Containerfonds in die
- Schlagzeilen geriet. Anleger, die sich im Zusammenhang mit dem Erwerb ihres Container-Direktinvestments