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VG Saarlouis - 4 K 708/10
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 18.02.2011
- Inhalt
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- recht im Hinblick auf die wiederholten Ermahnungen in der Vergangenheit zur ordnungsgemäßen Behandlung
- in der Disziplinarverfügung zu Recht ausgeführt, erhebliches Gewicht. Ein reibungsloser
- Bundesbeamtengesetz verpflichtet einen Beamten, dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine
- Dienstvergehen nach § 77 Abs. 1 BBG begangen. III. Die Disziplinarverfügung ist rechts- und
OLG Brandenburg - 5 U 143/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 06.06.2008
- Inhalt
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- Erbschaftsbesitzer zählt zu den erbrechtlichen Verhältnissen, auch soweit sie im Recht der DDR durch
- möglichen gutgläubigen Erwerbs nach §§ 873, 892 BGB der wahre Eigentümer sein Recht zugunsten des
- Verweisung auf allgemeine Bestimmungen geregelt waren. An der Rechtsstellung der Klägerinnen als
- fehlerhafte Anwendung des materiellen Rechts rügt. 9Das beklagte Land meint, dass der auf dem Eigentümer
HessVGH - PV TL 1105/90
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 24.06.1993
- Inhalt
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- diesem Grunde sei im arbeitsgerichtlichen Verfahren auch das Land Hessen zu Recht als Beklagter
- Die Beschwerde ist jedoch unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag zu Recht abgelehnt. 30
- Bereichen des Straßenbauamtes G ein starker Engpaß im Zeichendienst vorhanden. Die allgemeine
- keine eigenen Rechte, sondern die des Landes Hessen habe geltend machen wollen. Dieser Auffassung stehe
LSG Bayern - L 10 AL 324/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 30.10.2008
- Inhalt
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- Sozialgerichtsgesetz (SGG). Die Berufung ist aber nicht begründet. Das SG hat die Klage zu Recht abgewiesen
- Sozialgesetzbuch (SGB III). Danach ist ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen
- besonderen Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden können (allgemeine Härteklausel). Vor
- Arbeitslose "Ihre Rechte, Ihre Pflichten" bestätigt. Damit war er über die Bedeutung wahrheitsgemäßer
VG Stuttgart - 4 K 5039/10
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 07.04.2011
- Inhalt
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- Pflichtmitglied der Beklagten an Meinungsäußerungen der Körperschaft hinnehmen müsse und was ihre allgemeine
- allgemeine Handlungsfreiheit im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG in unzulässiger Weise beeinträchtigt. 13 Die
- ergebe sich aus der zur Wahrung ihrer Rechte erforderlichen Abgrenzung dessen, was sie als
- Klägerin resultiert aus der zur Wahrung ihrer Rechte erforderlichen Abgrenzung dessen, was sie als
LAG Köln - 9 Sa 1020/08
Landesarbeitsgericht Köln vom 01.04.2009
- Inhalt
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- betroffene Arbeitnehmer das Recht, zurück in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis oder in ein dauerhaftes
- . 1, 5 ArbGG eingelegt und begründet. 40 II. Die Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. 41Zu Recht
- . 13). Die Beklagte weist zu Recht darauf hin, dass erst mit dem Abschluss dieser Verhandlungen am 15
- Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 S. 1 BetrVG zu beachten, dem wiederum der allgemeine Gleichheitssatz
OLG Stuttgart - 7 U 101/13
Oberlandesgericht Stuttgart vom 26.09.2013
- Inhalt
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- aus diesem Grund nicht ausreichend, so dass der Versicherer u. a. sein Recht zum Rücktritt nicht
- zulässig und begründet. 241. Zum Berufungsantrag Ziffer 1: 25Zu Recht begehrt der Kläger die
- Rücktrittsrecht noch nach dem Recht der ungerechtfertigten Bereicherung statt. Die Widerklage ist daher
- den dort gestellten Gesundheitsfragen abgegebene Erklärung „allgemeine Kontrolluntersuchungen – ohne
OLG Celle - 3 U 137/08
Oberlandesgericht Celle vom 13.05.2009
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 280 Leitsatz: Zu den Sorgfaltspflichten des professionellen
- Oberlandesgericht ... für Recht erkannt: Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28. Mai 2008 verkündete Urteil
- zu kalkulierenden Risiko verbunden. Erst recht galt dies für den Abschluss von Optionsgeschäften
- . Investmentgesetz (InVG) fungierte. Dem Rahmenvertrag lagen Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) und besondere
OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 7237/95
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 04.11.1996
- Inhalt
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- des Herstellungswertes berücksichtigt, und damit zu Recht einen Herstellungswert von insgesamt
- beanstandenden - Abzugskapitals verbleibende Restbuchwert von 232.367.844,-- DM ist auch zu Recht mit einem
- Satzungsbestimmungen ist die Klägerin auch der Höhe nach zu Recht zu Entwässerungsgebühren herangezogen worden. Bei
- der allgemeine Gleichheitssatz sowie das Äquivalenzprinzip verletzt. Bei den innerhalb der letzten
VG Düsseldorf - 24 K 1450/08
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 29.05.2008
- Inhalt
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- Mitteilung der Tagesstätte gäbe es weder in der Elternbeitragssatzung noch im sonstigen Recht eine Grundlage
- Recht der Personensorgeberechtigten nicht beschnitten, einen Kindergartenvertrag form- und
- kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Einrichtungsträger den Zeitpunkt – zu Recht oder zu Unrecht
- Eintritt der Veränderung folgt, neu festzusetzen. Insoweit verdrängt diese Regelung die allgemeine
KG Berlin - 21 U 38/07
Kammergericht vom 10.01.2007
- Inhalt
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- unbegründet. Der Klägerin steht gegen die Beklagten kein Schadenersatzanspruch zu. 11 I. Zu Recht
- genehmigungsbedürftig (BVerwGE a.a.O., Juris Rz 57). 13 II. Das Landgericht hat im Ergebnis zu Recht auch
- Bedeutung ist oder sein kann. 35 dd) Ferner genügten die allgemein gehaltenen Ausführungen auf Seite 14
- über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus ihrer
- Passage reicht nicht aus, denn dort kommt auch zum Ausdruck, dass dieser Handel aus Sicht der BaFin
EuG - T-203/02
Gericht der Europäischen Union vom 08.07.2004
- Inhalt
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- Klägerin im Verfahren vor dem HABM allgemein geltend gemacht hat, dass die vom Widersprechenden
- diesem entstandenen Kosten aufzuerlegen. Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Zweite Kammer) für Recht
- Industrias Espadafor, SA mit Zustimmung des Widersprechenden erfolgt war. Es reicht nicht aus, dass die
- symbolischer Verwendungen, die allein der Wahrung der durch die Marke verliehenen Rechte dienen
- der Erhaltung des Rechts an der Marke diente. 50 Nichts anderes gilt hinsichtlich der Tatsache, dass
OLG Düsseldorf - I-15 UH 1/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21.09.2005
- Inhalt
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- machte das Land aus übergegangenem Recht des Zeugen O gegen den Beklagten Ansprüche aus Anlass eines
- ihre Grundlagen für jedermann erkennbar in einer für das allgemeine Rechtsgefühl unerträglichen
- ersichtlich sind. Infolge dessen ist die Zulassung der Revision auch nicht zur Fortbildung des Rechts bzw. zur
- ersichtlich ist. In diesem Sinne ist die Urkunde echt, denn sie rührt von dem Vernehmungsbeamten
§ 40 AMG 1976
Allgemeine Voraussetzungen der klinischen Prüfung
- Inhalt
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- , Bedeutung, Risiken und Tragweite der klinischen Prüfung sowie über ihr Recht aufzuklä
- ;ren, die Teilnahme an der klinischen Prüfung jederzeit zu beenden; ihr ist eine allgemein verst
VG Düsseldorf - 17 K 617/03.A
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 04.04.2003
- Inhalt
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- dem klägerischen Begehren nach dem maßgeblichen materiellen Recht stattzugeben ist. 30Die Frage, ob
- mündlichen Verhandlung die Eigenschaft, als Initiatoren und Ideenträger über die allgemein zu