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OLG Stuttgart - 20 U 25/05
Oberlandesgericht Stuttgart vom 15.03.2006
- Inhalt
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- Geschäftsführung eingehalten worden. Der Aufsichtsrat habe seine Prüfungstätigkeit in der allgemein
- 1999, § 44 Rdn. 18). Der Aufsichtsrat müsse nur allgemein, kurz gefasst und nicht im Detail über die
- Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen frühere
- aufgrund allgemein zugänglicher Informationen kennt. Für ihn muss die im Bericht unrichtige
- Hauptversammlung bei der Ausübung ihrer gesetzlichen Rechte wie der Wahl, Entlastung oder Abberufung von
VG Berlin - 3 A 319.05
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- . 19 Wegen der vergleichbaren Aufgabenstellung und der Nutzung derselben, allgemein zugänglichen
- zu Recht vom Präsidenten der Beklagten als deren Leiter auf Vorschlag der Promotionskommission
- förmlichen Untersuchung schriftlich Stellung zu nehmen, ausreichte oder ob sie auf ihr Recht, im Rahmen
- . In den Erläuterungen zur Empfehlung 8 heißt es, dass die gesetzlich, z.B. im Recht der akademischen
- , dass die Klägerin der Herausgabepflicht nicht nachkommt, ist zu Recht auf §§ 5 Abs. 2 VwVfG Bln i.V.m
BAG - 10 AZR 84/09
Bundesarbeitsgericht vom 14.07.2010
- Inhalt
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- grundsätzlich nicht das Recht zur Anordnung der Erbringung der Arbeitsleistung bei einem anderen
- Regelungen des VersÄmtEinglG verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht. 46aa) Ein Verstoß gegen
- beklagte Land war gesetzgebungsbefugt. 49Nach Art. 70 Abs. 1 GG haben die Länder das Recht zur Gesetzgebung
- Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG das Recht zur konkurrierenden Gesetzgebung im Arbeitsrecht zu. Von dieser
- Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VersÄmtEinglG) als Artikel 1
OVG Berlin-Brandenburg - 11 B 9.06
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 04.04.2006
- Inhalt
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- , die in § 1 KG allgemein formulierte konsularische Aufgabe der Beistandsgewährung zu konkretisieren
- allgemein gehaltene Formulierung des § 5 Abs. 1 S. 1 KG nicht. 18 § 5 Abs. 3 S. 1 KG, wonach sich Art
- in § 1 KG allgemein beschriebene konsularische Aufgabe, Deutschen sowie inländischen juristischen
- ihrem Konsularbezirk geltenden Recht ergeben. 32 e) Schließlich greift der vom Verwaltungsgericht
- erfassen. Zu § 7 Abs. 1 AKostG heißt es in der Begründung des Regierungsentwurfs, die allgemeine
OVG Nordrhein-Westfalen - 20 B 417/00.AK
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29.06.2001
- Inhalt
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- geschützten Recht berührt ist. Nach ständiger Rechtsprechung vermittelt die gemeindliche
- , dem Senat aus allgemein zugänglichen Quellen bekannten Wachstumsprognosen als eher optimistisch
- Schulen allgemein zu beachten sind, nicht eingehalten wären, ist von der Antragstellerin, die zur
- Senat ist überdies - wie gesagt - aus anderen Verfahren sowie aus allgemein zugänglichen Quellen bekannt
- Luftverkehrs in das allgemeine Verkehrsgeschehen wie auch aus der Einbindung von Flugplätzen des
OLG Hamm - 4 U 83/08
Oberlandesgericht Hamm vom 14.08.2008
- Inhalt
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- sie vielmehr als einen Verlust ansehen können, wie er allgemein bei vorzeitiger Beendigung von
- , ist das neue Recht anzuwenden. Nach Art. 229 § 6 Abs. 1 EGBGB finden die Vorschriften des
- regelmäßige Verjährungsfrist, die nach neuem Recht für einen solchen Anspruch gilt, ist hier kürzer als
- wenn es auf die Verjährungsfristen nach neuem Recht ankommt, gelten nach Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1
- den 6. März 2008 ab, gilt das erst recht. In diesem Fall würde es der Klägerin sogar schaden, wenn
LSG Sachsen - L 1 KA 3/06
Sächsisches Landessozialgericht vom 26.07.2006
- Inhalt
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- SG hat mit Urteil vom 23.11.2005 die Klage abgewiesen. Die Beklagte habe zu Recht für die ihr
- Tatbestandes Bezug genommen. Entscheidungsgründe: Die Berufung der Klägerin ist unbegründet. Zu Recht hat das
- Mitglieder der Erstreckungskassen gemeldet sind, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Allerdings
- Gesamtvergütungsvereinbarung 2002 höherrangiges Recht nicht verletzt. Es verstößt nicht gegen das
- Angaben eine weithin unangefochtene, allgemein beachtete Verwaltungspraxis, weswegen es bislang – soweit
OLG Stuttgart - 3 U 83/04
Oberlandesgericht Stuttgart vom 04.08.2004
- Inhalt
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- , in dieser Erklärung des Beklagten eine konkludent abgegebene Freigabeerklärung zu sehen. Erst recht
- ausgegangen werden, dass die aus abgetretenem Recht der Klägerin, alternativ: aus übergegangenem
- /abgetretenen Recht der Firma den hinterlegten Betrag für sich beanspruch kann. Auch ein
- Firma getreten, auf dieses Recht zu verzichten, um damit dem genannten Berufungsurteil 12 U 124/96
- (allgemein zu diesem Zulassungskriterium: vgl. Zöller § 543 Rn. 13). Ob dies anders wäre, wenn das
OLG Koblenz - 13 UF 623/08
Oberlandesgericht Koblenz vom 25.03.2009
- Inhalt
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- Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass auch die Geltendmachung verfahrensrechtlicher Rechte den
OVG Nordrhein-Westfalen - 20 A 894/10
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.07.2010
- Inhalt
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- auch "allgemein" erteilt werden kann. 11Der von der Beigeladenen im Weiteren angeführte Hinweis
- klärungsbedürftige Rechts- oder Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft. Eine solche Frage legt
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 A 134/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.07.2007
- Inhalt
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- Gesetz allgemein verhindern will, genannt. Dabei kann Auslöser für die Erweiterung oder die
- hinzutreten werden. Hierfür reicht es aus, dass bei einer Zulassung des Vorhabens weitere ähnliche
BGH - 4 StR 557/12
Bundesgerichtshof vom 13.02.2013
- Inhalt
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- die Stärke der alkoholischen Beeinflussung gibt und in diesem Sinne ein zwar nicht allgemein gültiges
- stand. 9a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt es zwar keinen Rechts- oder
OLG Dresden - 21 WF 1142/07
Oberlandesgericht Dresden vom 06.02.2008
- Inhalt
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- Umgangsvereinbarung der Eltern aber nicht zu. Eine solche Einschränkung gilt auch nicht allgemein für
- Prozesskostenhilfe für den ersten Rechtszug bewilligt und ihnen zur Wahrnehmung ihrer Rechte jeweils
OLG Hamm - 18 U 72/00
Oberlandesgericht Hamm vom 12.02.2001
- Inhalt
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- des Bundesgerichtshofs allgemein dahin, auch die Fälle eines an besondere Voraussetzungen gebundenen
- ist von den Vorschriften des dispositiven Rechts auszugehen, die ohne die Klausel gelten würden, denn
OLG Köln - 17 W 179/03
Oberlandesgericht Köln vom 30.07.2003
- Inhalt
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- danach ebenfalls von § 571 Abs. 2 Satz 2 ZPO erfasst, der allgemein die Nachprüfung der "Zuständigkeit
- . Dazu gehört auch, den Rechts-streit möglichst zügig abzuwickeln, weil ansonsten ein Bauprozess solchen