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OVG Nordrhein-Westfalen - 8 A 283/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.08.2010
- Inhalt
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- Beklagte geltendes europäisches Recht einhalte. 7Das BMU wies die Widersprüche mit
- hat der Klage im Ergebnis zu Recht stattgegeben. 2829Die Klage ist zulässig und begründet. Die
- Nr. 2 UIG geforderten Prüfung negativer Auswirkungen genügt nicht jede allgemein in Betracht zu
- innerstaatlichem Recht vorgesehen ist oder gängiger Praxis entspricht"). Hiervon abgesehen nimmt Art. 4 Abs
- die Bekanntgabe von Informationen die allgemeine Regel sein soll und Ablehnungsgründe eng
SozG Köln - S 8 RA 138/00
Sozialgericht Köln vom 16.09.2002
- Inhalt
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- beruft sich nämlich zu Recht darauf, dass der Aufstockungsbetrag weder als Zulage noch als Zuschlag
- zu Recht hingewiesen. Als vergleichbares Einkommen im Sinne der Vorschrift wurden übrigens schon
- nicht um eine Leistung aus abgeleitetem Recht, sondern aus eigener Beitragsleistung und
- Aufstockungsbeträge in der Gesetzesneufassung ausdrücklich erwähnt werden. Vielmehr wird darin allgemein
- Verdeutlichung und Klarstellung der bisherigen Rechtslage gewollt war. Dem Beklagten ist auch insofern Recht zu
OVG Rheinland-Pfalz - 8 C 11367/05.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 30.01.2006
- Inhalt
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- . Held Richter am Oberverwaltungsgericht Stamm Richter am Oberverwaltungsgericht Utsch für Recht
- höherrangiges Recht auf. Die nunmehr aufgrund des ergänzenden Verfahrens erneut beschlossenen Pläne genügen
- Verkehrslärms zu Recht als eine dieser Bauleitplanung zurechenbare Auswirkung von nicht bloß
- Verkehrslärms zu Recht als wesentlich bewertet und die Notwendigkeit kompensatorischer Maßnahmen
- Situation nur allgemein auf die „Umgehung K...“ sowie den P...aufstieg für den öffentlichen
BSG - B 6 KA 18/00 R
Bundessozialgericht vom 14.03.2001
- Inhalt
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- Versicherten im Falle von Behandlungsfehlern, die die Krankenkasse aus eigenem oder übergeleitetem Recht
- , gilt das für die alte Fassung erst recht. § 12 Abs 3 der neuen Prüfvereinbarung in der ab 1
- seien. Das gelte erst recht für solche Leistungen, die nicht von der Leistungspflicht der GKV erfaßt
- eigenem oder übergeleitetem Recht gegen einen Vertragsarzt wegen des Vorwurfs der Verletzung der
- ersetzende Schaden ist der Struktur nach einem Mangelfolgeschaden nach bürgerlichem Recht vergleichbar
OLG Karlsruhe - 7 U 11/06
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 25.10.2006
- Inhalt
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- Recht anzuwendende § 131 Abs. 3 HGB n. F. - zur Folge, dass bei einer Zwei- Personen-Gesellschaft die
- Gesellschaft verwandte Bezeichnung in der Beratergruppe aus verschiedenen Gesellschaften allgemein
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter dem Namen GP B. GdbR (im folgenden: GP). Nachdem der Kläger den
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts war, so hat diese sich jedenfalls im Laufe des Geschäftsbetrieb kraft
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts automatisch zur OHG wird, wenn sie ein Handelsgewerbe beginnt
HessVGH - 1 TG 1445/96
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 02.07.1996
- Inhalt
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- von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-)gleichen
- unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen
- Recht, aber auch die Pflicht, selbständig eine wertende Zuordnung der dienstlichen Beurteilungen
- Beförderungsentscheidung zu berücksichtigen, rechtlich nicht beanstandet werden kann (vgl. allgemein BVerwG
LAG Düsseldorf - 17 Sa 848/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 17.03.2009
- Inhalt
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- unbegründet. Das Arbeitsgericht hat zu Recht und mit zutreffender Begründung, die sich das Gericht
- . zur Frage der Bedingungsfeindlichkeit allgemein Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Auflage, Einf v § 158
- Vergangenheit allgemein und im Jahre 2007 speziell denn auch keine Rolle in der tariflichen
- wäre nicht anders ausgefallen, wenn die Beklagte im B. verblieben wäre. II. 114115Zu Recht hat das
LSG Niedersachsen-Bremen - L 4 KR 224/00
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 30.04.2003
- Inhalt
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- Ablehnungsschreiben. Denn die BKK hat sich zu Recht darauf gestützt, dass bei dem Beigeladenen zu 1) eine stationäre
- ihre Folgen zu mindern. Zu Recht weist die Beklagte darauf hin, dass die Abgrenzung zwischen Kranken
- Leistungen zur Rehabilitation, die dem allgemein anerkannten Stand medizinischer Erkenntnisse nicht
- dafür vor, dass die stationäre Behandlung des Beigeladenen zu 1) im NLK dem allgemein anerkannten
FG Köln - 13 K 4828/06
Finanzgericht Köln vom 18.05.2010
- Inhalt
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- das Recht der Europäischen Gemeinschaft (jetzt Union), hier insbesondere die Vorschriften über die
- der Europäischen Union als vorrangiges Recht vor den innerstaatlichen Steuergesetzen zu beachten
- Klage begründet, da 31 sich die Klägerin zu Recht auf entgegenstehendes, höherrangiges europäisches
- Recht berufen hat. Die angefochtenen Verwaltungsakte sind insoweit rechtswidrig und verletzen die
- Ergebnis außerbilanziell entsprechend durch Ansatz einer vGA zu korrigieren. 33Die Klägerin hat zu Recht
ICO – Token Sale – Die Finanzierungsform der Zukunft ? Was ist eigentlich ein Token Sale ?
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 25.10.2017
- Inhalt
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- ür? Was wird allgemein mit Risikokapital geschehen? Niemand weiß das genau. Es zeichnet
- Fonds, müssen bei der Investition Acht geben, um nicht doppelt Gewinne zu verzeichnen. Allgemein
- äre für Ihr Ansehen und den Markt allgemein schlecht. Schließlich wollen Sie eine
- ürfen.“ Aus diesem Grund ist die Lage in China recht ähnlich wie in der restlichen
- ;Kontaktieren Sie das Unternehmen direkt und fragen Sie, ob die Aktion echt ist. Krypto-Unternehmen
BSG - B 10 EG 9/08 R
Bundessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- zulässige Revision der Klägerin ist unbegründet. 11Das LSG hat zu Recht das der kombinierten
- LSG ist (ebenso wie das SG) zu Recht davon ausgegangen, dass bereits während des Klageverfahrens ein
- Satz 1 BEEG den Landesregierungen und den von ihnen beauftragten Stellen unmittelbar das Recht
- Zuständigkeitsbestimmung durch Landesgesetz. 162. Das LSG hat zu Recht einen Anspruch der Klägerin auf
- einfachen Recht grundsätzlich nur das Nettoeinkommen der Einkommensteuer, nämlich der Saldo aus den
BPatG - 33 W (pat) 128/06
Bundespatentgericht vom 29.04.2008
- Inhalt
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- angemeldete Bezeichnung sei weder allgemein noch in der für die beanspruchten Waren und
- übertragen wird) verwendet, wobei „GIRO“ insbesondere in den allgemein gebräuchlichen und
- Fremdwort bzw. Fremdwortelement - nämlich „GIRO“ - mit dem allgemein bekannten englischen Wort „PAY
- erschwert. Dies gilt erst recht im Zusammenhang mit den weiter beanspruchten Produkten der Klassen 9, 38
VG Arnsberg - 7 K 1148/08
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 14.05.2009
- Inhalt
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- Spruchkörper: 7. Kammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 7 K 1148/08 Tenor: für Recht erkannt
- Umweltverträglichkeitsprüfung beruhe auf europäischem Recht. Die Verfahrensvorschriften, die eine
- Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteile vom 9. August 2006 - 8 A 1359/05 -, Natur und Recht (NuR) 2007, 218
- sie sich des weiteren bei der eigentlichen Beurteilung an allgemein gültige Wertungsmaßstäbe
- Vorhaben, bei denen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles bzw. eine standortbezogene Vorprüfung
LSG Sachsen-Anhalt - L 3 RJ 139/04
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 14.01.2010
- Inhalt
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- Hypotrophie ohne isolierte Atrophien vorgelegen. Die grobe Kraft sei allgemein gemindert gewesen. Im
- Klage zu Recht abgewiesen. Das angefochtene Urteil und der Bescheid der Beklagten vom 5. November
- allgemeine körperliche und seelische Belastbarkeit eingeschränkt. Leichte körperliche Tätigkeiten könnten
- Ernährungs- und leicht reduzierten Allgemeinzustand befunden. Es habe eine allgemeine muskuläre
- vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Erwerbsunfähig sind gemäß
VG Köln - 21 K 7769/09
Verwaltungsgericht Köln vom 17.03.2010
- Inhalt
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- des Versteigerungsverfahrens verletze sie - die Klägerin - in ihrem Recht auf chancengleiche Teilnahme
- überhaupt unterstützt werde. Zu Recht habe sie - die Bundesnetzagentur - der Bandbreitenaggregation im
- Recht auf eine (Einzel-) Frequenzzuteilung besteht, die durch die hier angegriffene Anordnung nach
- abgeleiteten Recht auf Zuteilung eines bestimmten Frequenzspektrums bzw. in ihrem Recht auf
- der Exekutive. Sie endet dort, wo das materielle Recht der Verwaltungsbehörde in