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OVG Nordrhein-Westfalen - 8 A 283/08

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.08.2010
Inhalt
  • Beklagte geltendes europäisches Recht einhalte. 7Das BMU wies die Widersprüche mit
  • hat der Klage im Ergebnis zu Recht stattgegeben. 2829Die Klage ist zulässig und begründet. Die
  • Nr. 2 UIG geforderten Prüfung negativer Auswirkungen genügt nicht jede allgemein in Betracht zu
  • innerstaatlichem Recht vorgesehen ist oder gängiger Praxis entspricht"). Hiervon abgesehen nimmt Art. 4 Abs
  • die Bekanntgabe von Informationen die allgemeine Regel sein soll und Ablehnungsgründe eng

SozG Köln - S 8 RA 138/00

Sozialgericht Köln vom 16.09.2002
Inhalt
  • beruft sich nämlich zu Recht darauf, dass der Aufstockungsbetrag weder als Zulage noch als Zuschlag
  • zu Recht hingewiesen. Als vergleichbares Einkommen im Sinne der Vorschrift wurden übrigens schon
  • nicht um eine Leistung aus abgeleitetem Recht, sondern aus eigener Beitragsleistung und
  • Aufstockungsbeträge in der Gesetzesneufassung ausdrücklich erwähnt werden. Vielmehr wird darin allgemein
  • Verdeutlichung und Klarstellung der bisherigen Rechtslage gewollt war. Dem Beklagten ist auch insofern Recht zu

OVG Rheinland-Pfalz - 8 C 11367/05.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 30.01.2006
Inhalt
  • . Held Richter am Oberverwaltungsgericht Stamm Richter am Oberverwaltungsgericht Utsch für Recht
  • höherrangiges Recht auf. Die nunmehr aufgrund des ergänzenden Verfahrens erneut beschlossenen Pläne genügen
  • Verkehrslärms zu Recht als eine dieser Bauleitplanung zurechenbare Auswirkung von nicht bloß
  • Verkehrslärms zu Recht als wesentlich bewertet und die Notwendigkeit kompensatorischer Maßnahmen
  • Situation nur allgemein auf die „Umgehung K...“ sowie den P...aufstieg für den öffentlichen

BSG - B 6 KA 18/00 R

Bundessozialgericht vom 14.03.2001
Inhalt
  • Versicherten im Falle von Behandlungsfehlern, die die Krankenkasse aus eigenem oder übergeleitetem Recht
  • , gilt das für die alte Fassung erst recht. § 12 Abs 3 der neuen Prüfvereinbarung in der ab 1
  • seien. Das gelte erst recht für solche Leistungen, die nicht von der Leistungspflicht der GKV erfaßt
  • eigenem oder übergeleitetem Recht gegen einen Vertragsarzt wegen des Vorwurfs der Verletzung der
  • ersetzende Schaden ist der Struktur nach einem Mangelfolgeschaden nach bürgerlichem Recht vergleichbar

OLG Karlsruhe - 7 U 11/06

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 25.10.2006
Inhalt
  • Recht anzuwendende § 131 Abs. 3 HGB n. F. - zur Folge, dass bei einer Zwei- Personen-Gesellschaft die
  • Gesellschaft verwandte Bezeichnung in der Beratergruppe aus verschiedenen Gesellschaften allgemein
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter dem Namen GP B. GdbR (im folgenden: GP). Nachdem der Kläger den
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts war, so hat diese sich jedenfalls im Laufe des Geschäftsbetrieb kraft
  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts automatisch zur OHG wird, wenn sie ein Handelsgewerbe beginnt

HessVGH - 1 TG 1445/96

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 02.07.1996
Inhalt
  • von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-)gleichen
  • unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen
  • Recht, aber auch die Pflicht, selbständig eine wertende Zuordnung der dienstlichen Beurteilungen
  • Beförderungsentscheidung zu berücksichtigen, rechtlich nicht beanstandet werden kann (vgl. allgemein BVerwG

LAG Düsseldorf - 17 Sa 848/08

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 17.03.2009
Inhalt
  • unbegründet. Das Arbeitsgericht hat zu Recht und mit zutreffender Begründung, die sich das Gericht
  • . zur Frage der Bedingungsfeindlichkeit allgemein Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Auflage, Einf v § 158
  • Vergangenheit allgemein und im Jahre 2007 speziell denn auch keine Rolle in der tariflichen
  • wäre nicht anders ausgefallen, wenn die Beklagte im B. verblieben wäre. II. 114115Zu Recht hat das

LSG Niedersachsen-Bremen - L 4 KR 224/00

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 30.04.2003
Inhalt
  • Ablehnungsschreiben. Denn die BKK hat sich zu Recht darauf gestützt, dass bei dem Beigeladenen zu 1) eine stationäre
  • ihre Folgen zu mindern. Zu Recht weist die Beklagte darauf hin, dass die Abgrenzung zwischen Kranken
  • Leistungen zur Rehabilitation, die dem allgemein anerkannten Stand medizinischer Erkenntnisse nicht
  • dafür vor, dass die stationäre Behandlung des Beigeladenen zu 1) im NLK dem allgemein anerkannten

FG Köln - 13 K 4828/06

Finanzgericht Köln vom 18.05.2010
Inhalt
  • das Recht der Europäischen Gemeinschaft (jetzt Union), hier insbesondere die Vorschriften über die
  • der Europäischen Union als vorrangiges Recht vor den innerstaatlichen Steuergesetzen zu beachten
  • Klage begründet, da 31 sich die Klägerin zu Recht auf entgegenstehendes, höherrangiges europäisches
  • Recht berufen hat. Die angefochtenen Verwaltungsakte sind insoweit rechtswidrig und verletzen die
  • Ergebnis außerbilanziell entsprechend durch Ansatz einer vGA zu korrigieren. 33Die Klägerin hat zu Recht

ICO – Token Sale – Die Finanzierungsform der Zukunft ? Was ist eigentlich ein Token Sale ?

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 25.10.2017
Inhalt
  • ür? Was wird allgemein mit Risikokapital geschehen? Niemand weiß das genau. Es zeichnet
  • Fonds, müssen bei der Investition Acht geben, um nicht doppelt Gewinne zu verzeichnen. Allgemein
  • äre für Ihr Ansehen und den Markt allgemein schlecht. Schließlich wollen Sie eine
  • ürfen.“ Aus diesem Grund ist die Lage in China recht ähnlich wie in der restlichen
  • ;Kontaktieren Sie das Unternehmen direkt und fragen Sie, ob die Aktion echt ist. Krypto-Unternehmen

BSG - B 10 EG 9/08 R

Bundessozialgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • zulässige Revision der Klägerin ist unbegründet. 11Das LSG hat zu Recht das der kombinierten
  • LSG ist (ebenso wie das SG) zu Recht davon ausgegangen, dass bereits während des Klageverfahrens ein
  • Satz 1 BEEG den Landesregierungen und den von ihnen beauftragten Stellen unmittelbar das Recht
  • Zuständigkeitsbestimmung durch Landesgesetz. 162. Das LSG hat zu Recht einen Anspruch der Klägerin auf
  • einfachen Recht grundsätzlich nur das Nettoeinkommen der Einkommensteuer, nämlich der Saldo aus den

BPatG - 33 W (pat) 128/06

Bundespatentgericht vom 29.04.2008
Inhalt
  • angemeldete Bezeichnung sei weder allgemein noch in der für die beanspruchten Waren und
  • übertragen wird) verwendet, wobei „GIRO“ insbesondere in den allgemein gebräuchlichen und
  • Fremdwort bzw. Fremdwortelement - nämlich „GIRO“ - mit dem allgemein bekannten englischen Wort „PAY
  • erschwert. Dies gilt erst recht im Zusammenhang mit den weiter beanspruchten Produkten der Klassen 9, 38

VG Arnsberg - 7 K 1148/08

Verwaltungsgericht Arnsberg vom 14.05.2009
Inhalt
  • Spruchkörper: 7. Kammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 7 K 1148/08 Tenor: für Recht erkannt
  • Umweltverträglichkeitsprüfung beruhe auf europäischem Recht. Die Verfahrensvorschriften, die eine
  • Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteile vom 9. August 2006 - 8 A 1359/05 -, Natur und Recht (NuR) 2007, 218
  • sie sich des weiteren bei der eigentlichen Beurteilung an allgemein gültige Wertungsmaßstäbe
  • Vorhaben, bei denen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles bzw. eine standortbezogene Vorprüfung

LSG Sachsen-Anhalt - L 3 RJ 139/04

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 14.01.2010
Inhalt
  • Hypotrophie ohne isolierte Atrophien vorgelegen. Die grobe Kraft sei allgemein gemindert gewesen. Im
  • Klage zu Recht abgewiesen. Das angefochtene Urteil und der Bescheid der Beklagten vom 5. November
  • allgemeine körperliche und seelische Belastbarkeit eingeschränkt. Leichte körperliche Tätigkeiten könnten
  • Ernährungs- und leicht reduzierten Allgemeinzustand befunden. Es habe eine allgemeine muskuläre
  • vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Erwerbsunfähig sind gemäß

VG Köln - 21 K 7769/09

Verwaltungsgericht Köln vom 17.03.2010
Inhalt
  • des Versteigerungsverfahrens verletze sie - die Klägerin - in ihrem Recht auf chancengleiche Teilnahme
  • überhaupt unterstützt werde. Zu Recht habe sie - die Bundesnetzagentur - der Bandbreitenaggregation im
  • Recht auf eine (Einzel-) Frequenzzuteilung besteht, die durch die hier angegriffene Anordnung nach
  • abgeleiteten Recht auf Zuteilung eines bestimmten Frequenzspektrums bzw. in ihrem Recht auf
  • der Exekutive. Sie endet dort, wo das materielle Recht der Verwaltungsbehörde in