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BVerfG - 1 BvR 789/05
Bundesverfassungsgericht vom 27.09.2005
- Inhalt
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- GlüG LSA) und das allgemeine Erfordernis der Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (§ 13
- den Bescheid und die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Sie rügt die Verletzung ihrer Rechte aus
- genannten Rechte der Beschwerdeführerin angezeigt (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG). Die
- Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 18. März 2005 gerügt werden. 22 Hinsichtlich des Rechts auf den
BAG - 3 AZR 83/09
Bundesarbeitsgericht vom 19.01.2011
- Inhalt
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- zu Recht erkannt, dass der Kläger nach § 2 Nr. 3 VB 1978 dem Grunde nach Anspruch auf eine
- des Arbeitnehmers ist. Damit ist das Landesarbeitsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass nicht nur
- , Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. 39c) Das Landesarbeitsgericht hat auch zu Recht angenommen, dass bei der
- VB 1978, mithin auch bei deren § 2 Nr. 3, handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen. Zwar
- Arbeitnehmer verwendet wurden. 202. Als Allgemeine Geschäftsbedingungen sind die VB 1978 nach ihrem
LG Frankfurt am Main - 05 O 147/08
Landgericht Frankfurt am Main vom 06.04.2009
- Inhalt
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- Freigabebeschluss ist zu Recht ergangen. 16 Der Freigabeantrag ist zulässig. 17 Wenn es auch unschädlich ist
- Nichtigkeitsgrunds gemäß § 241 Nr. 1 AktG ist vom Landgericht zu Recht verneint worden. Die von den
- Ergebnis bereits das Landgericht (Beschluss Seite 20) zu Recht hingewiesen hat, fehl. Die Angabe eines
- Geschäftsjahres der Antragstellerin in § 5 Abs. 3 Satz 2 des Beherrschungsvertrages lässt das Recht zur
- (vgl. Hüffer, a. a. O., § 243 Rz. 27, § 293 Rz. 7), jedenfalls findet eine allgemeine materielle
VG Hannover - 6 A 4950/12
Verwaltungsgericht Hannover vom 25.09.2013
- Inhalt
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- ermöglichenden Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe beachtet hat und sich
- nach Anhörung des Prüflings festgelegt wird. Außerdem weist die Klägerin zu Recht auf die Bestimmung in
- wissenschaftlicher Arbeiten dasselbe Recht zu Vorgaben für eine Diplomarbeit in Anspruch nehmen, soweit sie
- sein eigenes persönliches Recht ist, sondern von ihm nur im Rahmen der amtlichen Tätigkeit für die
- 2012 lasse einen Verstoß gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze nicht erkennen. 13Die Klägerin hat am 24
BSG - B 12 KR 33/06 R
Bundessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- 2000 außerdem im Leistungsrecht (§ 310 SGB V) und im Recht der Leistungserbringung (§ 311 ff SGB V
- Rechtsfolge knüpft. Ob diese Auswahl sachgerecht ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen
- Recht der Leistungserbringung (§§ 311 ff SGB V), sondern - abweichend vom ursprünglichen
- Recht im Rahmen einer vom Gesetzgeber gewollten Rechtsangleichung noch bestehende unterschiedliche
- Gleichheitssatzes des Art 3 Abs 1 GG ist nicht ersichtlich. 18Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt
OLG Hamm - 20 U 335/86
Oberlandesgericht Hamm vom 27.05.1987
- Inhalt
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- bei einer allgemein auf arglistige Täuschung gestützten Anfechtung wissen, aus welchen Umständen
- Recht erworben. Da die Bezugsberechtigung des ... gemäß §13 Nr. 1 der Allgemeinen
- seiner Frau noch kein Recht, sondern hatte nur eine unsichere Chance auf einen, eventuellen künftigen
- ... maßgeblich an den Vertragsverhandlungen beteiligt war. 92 b) 9394Außerdem kann die schon allgemein nicht
- , 95 d.A.) trat ... seine Rechte an die Klägerinnen ab. Auf die Einzelheiten dieser
OVG Nordrhein-Westfalen - 6t A 1456/05.T
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.02.2009
- Inhalt
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- ) durchaus erfüllt, - in Abgrenzung hiervon - allgemein als sogenannter freier Beruf angesehen, der im
- verfassungsrechtlich verbürgtes Recht auf freie Arztwahl zusteht, vgl. genauer Gesellensetter, Die
- ärztlicher Tätigkeit (etwa über einen umsatzabhängigen Pachtzins) bis hin zu allgemein als unzulässig
- 'Ernährungsberatung Dr. I. GmbH'. Der rechte Teil des Tresens wird als Anmeldung für die Arztpraxis genutzt
- GmbH genutzt wird. Dieser Raum ist durch eine Faltwand vom rechts (vom Tresen aus gesehen) daneben
BSG - B 4 RA 3/02 R
Bundessozialgericht vom 09.04.2002
- Inhalt
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- AAÜG einzubeziehen seien. Das LSG habe zu Recht die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung
- hat das LSG die Berufung des Klägers zu Recht zurückgewiesen. Dieser hat keinen Anspruch gemäß § 8
- Deutschland und der DDR - Haftungsfragen von Lufthansa und Interflug -, Recht in Ost und West (ROW) 1987
- internationale Gerichtshof allein dieser das Recht zuerkannt hatte, den Namen "Deutsche Lufthansa" zu
- Rechtsstellung der Kombinate in der DDR, ROW 1982, 49). Erst recht war sie nach dem staatlichen
SozG Dresden - S 18 KR 440/01 S
Sozialgericht Dresden vom 11.11.2004
- Inhalt
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- und der Beklagten in der Künstlersozialversicherung unmittelbar aus dem materiellen Recht ergibt
- beschränken, allgemein gehaltene Grund-sätze aufzustellen. Eine lediglich formelle rechtsatzmäßige
- Ausrichtung auf einen öffentli-chen Kommunikationsprozess, indem ihre Ergebnisse in allgemein
- Tätigkeit im Rahmen einer aus vier Mitgliedern bestehenden Gesellschaft Bürgerlichen Rechts unter der Firma
- Gesellschaft Bürgerlichen Rechts steht dem nicht entgegen (dazu Langenstein, Museum Aktuell, Februar 2002
VG Arnsberg - 3 K 1647/00
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 30.11.2001
- Inhalt
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- - 5 A 2638/85. 28Vorliegend sind dies insbesondere die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), das Recht auf
- Hemmschwellen in Bezug auf Gewaltanwendungen abzubauen und die allgemein in der Gesellschaft zu beobachtende
- Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2
- Variationsmöglichkeiten des simulierten Nahkampfes. Der Verweis des Antragstellers auf die allgemeine Akzeptanz
- Durchführung von Paintballspielen nach Generalklauseln des deutschen Rechts verboten seien. Ein solches
OVG Nordrhein-Westfalen - 20 A 3010/97.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25.05.2000
- Inhalt
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- generell mangelnden Vertrauens in die Wiederherstellung von Recht und Ordnung auf erhebliche
- das von den Taliban verkündete Programm von "Recht und Ordnung" hegten, kritisieren die Taliban
- Jahren zu den selbstverständlichen, allgemein gepflegten Mitteln der Politik gehören und Stammesfehden
- der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, bei Entscheidungen nach § 54 AuslG berücksichtigt
- Regimes zusammen; allgemeine Gesetzlosigkeit griff um sich. Wahllose Erschießungen, Ermordungen
AG Brandenburg - Kündigung des Fitnessstudio-Vertrages bei Verschlechterung der vorher bestehenden Erkrankung
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2019
- Inhalt
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- immer auch um ein Dauerschuldverhältnis, bei dem jedem Vertragsteil grundsätzlich das Recht zur
- zum Ausdruck, dass den Vertragsparteien eines Dauerschuldverhältnisses stets ein Recht zur
- . in: BeckRS 2015, 17586 = „juris“). Dieses Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus
- Abs. 1, § 543 und § 314 Abs. 1 BGB der von Rechtsprechung und Lehre entwickelte allgemeine Grundsatz
- , Silikonölfüllung rechts und bestehendem Sekundärglaukom z. Zt. aus ärztlicher Sicht keinen Sport
LSG Sachsen - L 1 B 198/08 KR
Sächsisches Landessozialgericht vom 25.04.2008
- Inhalt
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- Beschwerdeführerin – entgegen der Auffassung der Beschwerdegegnerin – diese zu Recht aufgefordert, die
- zu dieser Verpflichtung über den MDK ein Recht auf Überprüfung der Krankenhausabrechnung zusteht (2
- eigenständigen und zudem komplexeren Übergangsregelung bedurft. Zu Recht weist die Beschwerdeführerin
- 01.01.2006 nicht die allgemeine Weitergeltung der Vierjahresfrist beabsichtigt gewesen sei. Eine
- bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert
OLG Köln - 4 U 9/09
Oberlandesgericht Köln vom 07.12.2010
- Inhalt
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- Überholungsvorgang fortsetzte. Vielmehr bog der Beklagte zu 1 recht überraschend nach rechts in die
- aus orthopädischer Sicht nicht zielführend und daher zu Recht unterlassen worden. Auch in der
- allgemeine Gefahrensituation in diesem Straßenabschnitt nicht angenommen wurde. Ohne konkrete
- untergeordneten Straße nach rechts in die bevorrechtigte Straße, auf der sich der Kläger näherte und dessen
- anderer Verkehrsteilnehmer einkalkulieren muss, reicht daher nicht aus, dass der Kläger bei ansonsten
VG Göttingen - 3 B 36/12
Verwaltungsgericht Göttingen vom 18.02.2013
- Inhalt
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- Antragsteller in seinem subjektiven öffentlichen Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG. Das von der
- Recht in dem Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG (Schmidt-Aßmann, am angegeben Ort, Seite 17; Bochmann
- unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen
- Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden
- Fortkommen dadurch Rechnung, dass er grundrechtsgleiche Rechte auf ermessens- und