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SozG Lübeck - S 14 R 1171/06

Sozialgericht Lübeck vom 11.12.2008
Inhalt
  • knüpft als nach dem Recht der RVO. Als Korrektiv hierzu ist die Regelung des § 115 Abs. 6 SGB VI
  • vollendete und die allgemeine Wartezeit erfüllte. Es mangelt jedoch an einem rechtzeitigen Antrag
  • die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat, grundsätzlich ein geeigneter Fall im Sinne

KG Berlin - 2 Verg 8/09

Kammergericht vom 28.09.2009
Inhalt
  • der Entscheidung der Vergabekammer angedeutet - ihr Recht verwirkt, sich auf den Verstoß auf § 25a Nr
  • die Kennzeichnung des allgemeine Rechtsschutzziels des Beschwerdeführers hinausgeht. 1b) Tatsachen
  • Inhalt über die Kennzeichnung des allgemeine Rechtsschutzziels des Beschwerdeführers hinausgeht, ist

BGH - II ZB 5/12

Bundesgerichtshof vom 14.01.2014
Inhalt
  • diesem korrespondierende Recht des Vorstands, Auskünfte in der Hauptversammlung zu verweigern
  • allgemein bekannter Tatsachen kennt und daher die begehrte Auskunft als nicht nur unwesentliches
  • übrigen Einzelheiten der Derivatgeschäfte habe sich der Vorstand der Antragsgegnerin zu Recht auf ein
  • nicht schlüssig vorgetragen, weil das Landgericht die Derivatgeschäfte auf VW-Aktien zu Recht als
  • das Recht zustand, die Auskunft zu verweigern. 40(1) Das Beschwerdegericht hat rechtsfehlerfrei

BAG - 3 AZR 54/09

Bundesarbeitsgericht vom 15.02.2011
Inhalt
  • Beklagten zu 2. ist unbegründet. Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht der Klage mit dem in der
  • allgemein erkennbaren äußeren Umstände, die für einen verständlichen und redlichen Erklärungsempfänger
  • Recht zum Widerruf aus sachlichen Gründen eröffnet (vgl. nur BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 373/06 - Rn. 24
  • : Leistungsplan II). Der Leistungsplan I lautet auszugsweise: „§ 1 Allgemeine
  • 1. vorgegeben. Es handelt sich daher um Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese sind nach ihrem

OLG Hamm - 28 U 138/07

Oberlandesgericht Hamm vom 28.02.2008
Inhalt
  • recht ungeordneten Sachverhalt bezüglich einer Geldanlage in der Schweiz und umfangreicher
  • beruht nicht auf diesem Verfahrensmangel. Das Landgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht
  • hier die Klägerin zu Recht, dass das Landgericht unter Verstoß gegen § 139 ZPO die Anforderungen an die
  • ergebende Anspruch auf rechtliches Gehör den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu dem der Entscheidung
  • Bankangestellten gesprochen habe und nur allgemein über die Möglichkeiten einer Inanspruchnahme der

BSG - B 8 SO 1/13 R

Bundessozialgericht vom 27.05.2014
Inhalt
  • 18.10.2012). Zur Begründung seiner Entscheidung hat das LSG ausgeführt, zu Recht sei das SG zwar davon
  • dem geschriebenen Recht stehende "Supranormen" gibt, die gesetzliche Regelung konterkarieren dürften
  • 3-1750 § 945 Nr 1 S 9 f); erst recht schließt dies die Annahme einer unbewussten Regelungslücke aus
  • der allgemeine Folgenbeseitigungsanspruch (§ 131 Abs 1 Satz 1 SGG). Dieser zielt, anders als der
  • Gesetzesvorbehalt des § 31 SGB I, wonach Rechte und Pflichten in den Sozialleistungsbereichen dieses

HessVGH - 6 N 903/92

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 27.02.1995
Inhalt
  • die Antragsgegnerin hat von dem ihr zustehenden Recht, die Nutzung ihrer Gartenund Parkanlagen
  • öffentlichen Stadthallen, DVBl. 1973, 289 (296)), soweit sie dadurch nicht gegen geltendes Recht verstoßen
  • schutzwürdiger ist als das Recht anderer Menschen, sich dort zu erholen, ohne durch Hunde belästigt oder
  • öffentlichen Anlagen ablegen. 36 Die freie Entfaltung der Persönlichkeit und allgemeine
  • Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ist nur gewährleistet, soweit nicht Rechte anderer verletzt und nicht gegen

BVerwG - 4 C 3.12

Bundesverwaltungsgericht vom 10.04.2013
Inhalt
  • Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes
  • gebotene Abwägung eingestellt und nicht unverhältnismäßig zurückgesetzt hat. 16 Zu Recht ist das
  • , ist auch mit § 34 BNatSchG unvereinbar. Formelles und materielles Recht sind im Rahmen des § 34
  • “ - wie hier - durch eine andere behördliche Gestattung ersetzt wird, zu Recht entgegengetreten; dass
  • . Das Oberverwaltungsgericht hat zu Recht nicht in Zweifel gezogen, dass die über dem Gebiet der

SozG Reutlingen - S 2 AS 1472/08

Sozialgericht Reutlingen vom 10.06.2009
Inhalt
  • grundrechtsgleiche Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG
  • Widerspruchsbescheides vom 25. März 2008 sind rechtmäßig. Die Beklagte hat zu Recht die Zahlungen der Mutter des
  • Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II, wobei die Beklagte zu Recht gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ALG II
  • an. Es entspricht dem zu Art. 12 Abs. 1 SGB II allgemein herrschenden Verständnis, dass eine
  • auf den 31. Dezember 2009 liegt erst Recht außerhalb des maßgeblichen Bewilligungszeitraumes. Selbst

OVG Nordrhein-Westfalen - 11 D 120/98.AK

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.09.2000
Inhalt
  • Personen des öffentlichen Rechts aufgrund von Kompetenzen vollzieht, die das positive Recht zuordnet
  • Ablaufs der Frist für die Umsetzung der UVP-Richtlinie 85/337/EWG in nationales Recht, öffentlich
  • Autobahnplanungen gehe man "allgemein" von zwei Streifen mit einer Ausdehnung von 71 je 100 m entlang der
  • ist eine aus 32 Mitgliedern bestehende juristische Person des öffentlichen Rechts. Drei Mitglieder
  • juristische Person des öffentlichen Rechts nicht berufen. Die Flächeninanspruchnahmen und die sonstigen

LSG Bayern - L 2 U 296/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 18.01.2006
Inhalt
  • kommt daher zum Ergebnis, dass die Beklagte zu Recht die (vorläufige) Gewährung der Rentenleistung mit
  • , also der sogenannte allgemeine Arbeitsmarkt (BSG vom 4. August 1955, BSGE 1, 174). Vorliegend erreicht
  • , eine leichte Einschränkung der Daumenabspreizung links gegenüber rechts, eine geringe
  • Daumenabspreizung links gegenüber rechts, die geringe Beeinträchtigung des Grobgriffs links, die

LSG Berlin-Brandenburg - L 8 RJ 55/00

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 26.07.2001
Inhalt
  • . Sie ist deshalb nicht berufsunfähig und erst recht nicht erwerbsunfähig im Sinne des § 44 Abs. 2 SGB
  • ausgegangen. Bei Versicherten, die auf das allgemeine Arbeitsfeld verweisbar sind und noch
  • dieser Änderung sei es gewesen, bis zur grundsätzlichen Neuregelung des Rechts der Renten wegen
  • “ durch die Rechtsprechung zu verhindern, die bei der Neuregelung des Rechts der Renten wegen

BAG - 9 AZR 391/08

Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • begründet. Das Landesarbeitsgericht hat die Beklagte zu Recht verurteilt, der Übertragung der
  • Rückwirkung neues Recht angewandt werden soll. Nur soweit nach dem 31. Dezember 2006 Tatsachen entstehen, die
  • für die im Zweiten Abschnitt getroffenen Bestimmungen maßgeblich sind, soll neues Recht Anwendung
  • noch das alte Recht in Form der §§ 15, 16 BErzGG anzuwenden. Im Übrigen besteht für den Streitfall kein
  • weiteren Kindes das Recht, durch einseitige Erklärung ihre Elternzeit vorzeitig zu beenden, wenn der

BGH - III ZR 39/03

Bundesgerichtshof vom 08.01.2004
Inhalt
  • und Dr. Herrmann für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 11
  • abgetretenem Recht ihres Ehemannes von dem beklagten Notar Schadensersatz wegen
  • mit Recht rügt, lag in den vom Berufungsgericht der Klägerin angelasteten Versäumnissen ihres
  • Rechtsanwalts des Bauträgers zu leisten hatte. Die allgemein gehaltene Äußerung des Berufungsgerichts
  • Berufungsgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand Die Klägerin verlangt aus eigenem und aus

VG Berlin - 29 A 249.08

Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
Inhalt
  • nach alliierten Recht vom 10. August 1949 und vom 30. Mai 1949 gab A. den Einheitswert per 1. Januar
  • allgemein umschriebene Anmeldungen für geschädigtes jüdisches Vermögen ein. Diese konkretisierte sie mit
  • erfüllt, ist zu Recht unstreitig und im Bescheid zutreffend begründet worden. Da die Feststellung
  • galt. Zum anderen erfolgte die Verpachtung zu einem recht frühen Zeitpunkt und in erheblichem Abstand
  • Betrages Frau M. G. … als Verpächterin auftritt. Frau G. übernimmt im entsprechenden Verhältnis die Rechte