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OLG Saarbrücken - 8 U 59/06

Saarländisches Oberlandesgericht vom 11.01.2007
Inhalt
  • Beklagten habe hierzu sinngemäß gesagt: "Es ist okay". Es ist schon zweifelhaft, ob diese allgemein
  • Eigenkapital in einem Investmentfonds allgemein verbunden Risiken nicht kannten. Einen Wissensvorsprung hätte
  • besonderen, nur diesen Investmentfonds betreffenden und nicht allgemein bekannten Risiken verbunden
  • gegen die Beklagte zu, so dass seine Klage zu Recht abgewiesen wurde. 2. Die auf Rückzahlung des

Anlage 1 VerkKfmAusbV 1999

(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr
Inhalt
  • (§ 3 Nr. 5.4)a)allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen anwendenb)Verträge und
  • sozialrechtliche Vorschriften(§ 3 Nr. 1.2)a)die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverh
  • )Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erläuternf)die für das Arbeitsverhältnis

§ 2 FKAG

Begriffsbestimmungen
Inhalt
  • allgemeine Finanzlage eines beaufsichtigten Unternehmens eines Finanzkonglomerats zu gefährden, unabh
  • Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für
  • Finanzaufsicht erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.(3) Finanzbranche sind die folgenden

BPatG - 30 W (pat) 308/03

Bundespatentgericht vom 10.07.2006
Inhalt
  • allgemeine Bekanntheit zukomme, geschweige denn ein präziser Sinngehalt zugeordnet werde, so dass weder
  • eiweißhaltigen Stoffe aufwiesen. Hierzu reicht der Anmelder hilfsweise ein eingeschränktes Verzeichnis
  • verstanden werden kann, spielt dabei keine Rolle. Für das Freihaltungsbedürfnis reicht es, wenn die

SozG Detmold - RJ 103/04

Sozialgericht Detmold vom 12.08.2008
Inhalt
  • begründet. 14Die Beklagte hat zu Recht die Gewährung von Rente wegen voller Erwerbsminderung mangels
  • Sitzungsvertreters der Beklagten im Termin wohl zu Recht nach BAT VII (oder zumindest BAT VIII
  • Arbeitsbedingungen wird ebenfalls ausgeführt, dass Registratoren für ihre Tätigkeit gute allgemeine
  • . 18Die Ausführungen der Beklagten werden diesem Erfordernis nicht gerecht. Der allgemeine Hinweis auf
  • Bezeichnungen mit der Einstufung nach der Vergütungsgruppe IX BAT genügt nicht. Allgemeine und pauschale

LG Berlin - 4 O 482/09

Landgericht Berlin vom 13.03.2017
Inhalt
  • Beklagte aus eigenem und abgetretenem Recht des Lehrers N. F. (fortan gemeinsam: die Eheleute) auf die
  • . 27 Die Klägerin kann von der Beklagten aus eigenem und aus abgetretenem Recht ihres Ehemannes Zahlung
  • U 4/07, KGR 2008, 20, Tz. 152). Dann ist aber eine Warnung erst recht veranlasst, wenn das Scheitern
  • € 2.285,00 bezifferten Steuervorteile sind nach den allgemein anerkannten Grundregeln des
  • der Darlehensnehmer hinaus reicht und nicht konkrete Umstände die Annahme rechtfertigen, dass der

OLG Düsseldorf - I-2 U 47/08

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 02.07.2009
Inhalt
  • hat das Landgericht zutreffend angenommen; zu Recht wird sie von der Beklagten im
  • allgemein gefasst und meint jede definierte und nicht zufällig entstehende Konfiguration, die
  • ) 78Geht man hiervon aus, hat das Landgericht zu Recht eine wortsinngemäße Übereinstimmung des
  • . Die erstinstanzlichen Entgegenhaltungen hat das Landgericht zutreffend gewürdigt und zu Recht die
  • Muster ersichtlich nur beispielhaft sind, reicht der Sinngehalt des Hauptanspruches weiter und umfasst

OLG Köln - 13 U 77/02

Oberlandesgericht Köln vom 05.03.2003
Inhalt
  • Recht hat das Landgericht Schadensersatzansprüche der Klägerin aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens
  • eine solche Offenlegung erst recht nicht verlangt werden. Hohe Vertriebskosten können zwar dazu
  • Landgericht zu Recht auch die von der Klägerin gestellten Hauptanträge zu 3.) und 4.) und die beiden
  • allgemeine wirtschaftliche Risiko hinaus einen speziellen Gefährdungstatbestand für den Kunden
  • allgemeine und nicht spezielle Risiken eines Objekterwerbs. Derartige Umstände zu prüfen, liegt allein im

OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 1406/02.A

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.07.2004
Inhalt
  • Sicherheitsrat - wie allgemein bekannt - erklärt hat, zu einem nach der oben erwähnten Resolution
  • Besatzungskräfte - wie allgemein bekannt - mittlerweile mit militärischkriegerischen Mitteln
  • derzeitigen Handlungsmöglichkeiten übersteigt. Entsprechendes gilt erst Recht für die eingesetzten irakischen
  • . Damals hat der Kläger zu 1. nur ganz allgemein davon gesprochen, wegen des Bruders nicht nach
  • der allgemein zugänglichen Presse gelangt der Senat zur Überzeugung, dass Rückkehrer in den Irak

BGH - II ZR 74/11

Bundesgerichtshof vom 12.03.2013
Inhalt
  • und Born für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 8. Zivilsenats des
  • Auszahlung unter diesen Betrag herabgemindert würde. Es ist aber allgemein anerkannt, dass auch über
  • Auszahlungen unter dem Vorbehalt einer Rückforderung hätten stehen sollen. Das Recht der
  • n.F. eingreift, einer ähnlichen Auslegung und Inhaltskontrolle wie Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • die Kosten des Rechtsstreits. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Ehemann der Beklagten beteiligte

BGH - II ZR 73/12

Bundesgerichtshof vom 01.07.2014
Inhalt
  • Richter Dr. Drescher und Born für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 8
  • diesen Betrag herabgemindert würde. Es ist aber allgemein anerkannt, dass auch über die Regelung des
  • Vorbehalt einer Rückforderung hätten stehen sollen. Das Recht der Personenhandelsgesellschaften
  • . 4 BGB n.F. eingreift, einer ähnlichen Auslegung und Inhaltskontrolle wie Allgemeine Ge
  • insgesamt abgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. Von Rechts wegen

VG Arnsberg - 11 K 2915/05

Verwaltungsgericht Arnsberg vom 12.12.2006
Inhalt
  • Spruchkörper: 11. Kammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 11 K 2915/05 Tenor: für Recht erkannt
  • übergeordnetes Recht zu beachten hat, bedarf keiner weiteren Ausführungen. Indessen war es dem Rat der Stadt N
  • durchzudringen. Allerdings ist anerkannt, dass Befreiungstatbestände, die allgemein an einem
  • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 19. Auflage 1996, S. 10, 378. 24"Wirtschaftliche Unternehmen" im
  • Gewinnerzielung ausgeführt werden muss. Es reicht vielmehr aus, wenn es sich um Tätigkeiten einer

OVG Nordrhein-Westfalen - 20 A 5470/95

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.09.1996
Inhalt
  • begründet werden, sind grundsätzlich nach dem Recht zu beurteilen, das im Zeitpunkt ihrer Entstehung
  • Geltung beansprucht. Für den Zahlungsanspruch ergibt sich aus nachfolgendem Recht Abweichendes nur
  • erlangt hat. Für die Entstehung der Ansprüche aus § 2 Abs. 3 TWG ist - wie allgemein - die Kenntnis des
  • genommen. Entscheidungsgründe Die Berufung hat keinen Erfolg. Die allgemeine Leistungsklage ist nicht

LSG Baden-Württemberg - L 7 U 674/99

Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 13.12.2001
Inhalt
  • Ausdruck bringen können und müssen. Stattdessen habe sie eine allgemein gehaltene Formulierung
  • neuen GT enthält keinen Eingriff in ein bestehendes Recht, auch nicht bei jetzt ungünstigerer
  • feststehende Höhe der Umlage durch höhere Beiträge der anderen Unternehmen aufgebracht werden muß. Zu Recht
  • (SGB X). Bei dessen Anwendung sei der allgemeine Gleichheitssatz des Grundgesetzes (GG) zu

BSG - B 7 AL 102/01 R

Bundessozialgericht vom 06.02.2003
Inhalt
  • maßgebenden Bescheiden zutreffend berechnet. Die Klägerin rügt die Verletzung von materiellem Recht
  • Sache an das LSG begründet. Zu Recht rügt die Klägerin, dass es das LSG unter Verletzung von
  • allgemein Wiesner in: von Wulffen, SGB X, 4. Aufl 2001, § 41 RdNr 7). Zweifel bleiben allenfalls
  • forschen, für deren Bestehen die Umstände des Einzelfalles keine Anhaltspunkte böten. Allgemeine