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OLG Saarbrücken - 8 U 59/06
Saarländisches Oberlandesgericht vom 11.01.2007
- Inhalt
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- Beklagten habe hierzu sinngemäß gesagt: "Es ist okay". Es ist schon zweifelhaft, ob diese allgemein
- Eigenkapital in einem Investmentfonds allgemein verbunden Risiken nicht kannten. Einen Wissensvorsprung hätte
- besonderen, nur diesen Investmentfonds betreffenden und nicht allgemein bekannten Risiken verbunden
- gegen die Beklagte zu, so dass seine Klage zu Recht abgewiesen wurde. 2. Die auf Rückzahlung des
Anlage 1 VerkKfmAusbV 1999
(zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im
Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im
Eisenbahn- und Straßenverkehr
- Inhalt
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- (§ 3 Nr. 5.4)a)allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen anwendenb)Verträge und
- sozialrechtliche Vorschriften(§ 3 Nr. 1.2)a)die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverh
- )Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erläuternf)die für das Arbeitsverhältnis
§ 2 FKAG
Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- allgemeine Finanzlage eines beaufsichtigten Unternehmens eines Finanzkonglomerats zu gefährden, unabh
- Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für
- Finanzaufsicht erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.(3) Finanzbranche sind die folgenden
BPatG - 30 W (pat) 308/03
Bundespatentgericht vom 10.07.2006
- Inhalt
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- allgemeine Bekanntheit zukomme, geschweige denn ein präziser Sinngehalt zugeordnet werde, so dass weder
- eiweißhaltigen Stoffe aufwiesen. Hierzu reicht der Anmelder hilfsweise ein eingeschränktes Verzeichnis
- verstanden werden kann, spielt dabei keine Rolle. Für das Freihaltungsbedürfnis reicht es, wenn die
SozG Detmold - RJ 103/04
Sozialgericht Detmold vom 12.08.2008
- Inhalt
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- begründet. 14Die Beklagte hat zu Recht die Gewährung von Rente wegen voller Erwerbsminderung mangels
- Sitzungsvertreters der Beklagten im Termin wohl zu Recht nach BAT VII (oder zumindest BAT VIII
- Arbeitsbedingungen wird ebenfalls ausgeführt, dass Registratoren für ihre Tätigkeit gute allgemeine
- . 18Die Ausführungen der Beklagten werden diesem Erfordernis nicht gerecht. Der allgemeine Hinweis auf
- Bezeichnungen mit der Einstufung nach der Vergütungsgruppe IX BAT genügt nicht. Allgemeine und pauschale
LG Berlin - 4 O 482/09
Landgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Beklagte aus eigenem und abgetretenem Recht des Lehrers N. F. (fortan gemeinsam: die Eheleute) auf die
- . 27 Die Klägerin kann von der Beklagten aus eigenem und aus abgetretenem Recht ihres Ehemannes Zahlung
- U 4/07, KGR 2008, 20, Tz. 152). Dann ist aber eine Warnung erst recht veranlasst, wenn das Scheitern
- € 2.285,00 bezifferten Steuervorteile sind nach den allgemein anerkannten Grundregeln des
- der Darlehensnehmer hinaus reicht und nicht konkrete Umstände die Annahme rechtfertigen, dass der
OLG Düsseldorf - I-2 U 47/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 02.07.2009
- Inhalt
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- hat das Landgericht zutreffend angenommen; zu Recht wird sie von der Beklagten im
- allgemein gefasst und meint jede definierte und nicht zufällig entstehende Konfiguration, die
- ) 78Geht man hiervon aus, hat das Landgericht zu Recht eine wortsinngemäße Übereinstimmung des
- . Die erstinstanzlichen Entgegenhaltungen hat das Landgericht zutreffend gewürdigt und zu Recht die
- Muster ersichtlich nur beispielhaft sind, reicht der Sinngehalt des Hauptanspruches weiter und umfasst
OLG Köln - 13 U 77/02
Oberlandesgericht Köln vom 05.03.2003
- Inhalt
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- Recht hat das Landgericht Schadensersatzansprüche der Klägerin aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens
- eine solche Offenlegung erst recht nicht verlangt werden. Hohe Vertriebskosten können zwar dazu
- Landgericht zu Recht auch die von der Klägerin gestellten Hauptanträge zu 3.) und 4.) und die beiden
- allgemeine wirtschaftliche Risiko hinaus einen speziellen Gefährdungstatbestand für den Kunden
- allgemeine und nicht spezielle Risiken eines Objekterwerbs. Derartige Umstände zu prüfen, liegt allein im
OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 1406/02.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.07.2004
- Inhalt
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- Sicherheitsrat - wie allgemein bekannt - erklärt hat, zu einem nach der oben erwähnten Resolution
- Besatzungskräfte - wie allgemein bekannt - mittlerweile mit militärischkriegerischen Mitteln
- derzeitigen Handlungsmöglichkeiten übersteigt. Entsprechendes gilt erst Recht für die eingesetzten irakischen
- . Damals hat der Kläger zu 1. nur ganz allgemein davon gesprochen, wegen des Bruders nicht nach
- der allgemein zugänglichen Presse gelangt der Senat zur Überzeugung, dass Rückkehrer in den Irak
BGH - II ZR 74/11
Bundesgerichtshof vom 12.03.2013
- Inhalt
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- und Born für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 8. Zivilsenats des
- Auszahlung unter diesen Betrag herabgemindert würde. Es ist aber allgemein anerkannt, dass auch über
- Auszahlungen unter dem Vorbehalt einer Rückforderung hätten stehen sollen. Das Recht der
- n.F. eingreift, einer ähnlichen Auslegung und Inhaltskontrolle wie Allgemeine Geschäftsbedingungen
- die Kosten des Rechtsstreits. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Ehemann der Beklagten beteiligte
BGH - II ZR 73/12
Bundesgerichtshof vom 01.07.2014
- Inhalt
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- Richter Dr. Drescher und Born für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 8
- diesen Betrag herabgemindert würde. Es ist aber allgemein anerkannt, dass auch über die Regelung des
- Vorbehalt einer Rückforderung hätten stehen sollen. Das Recht der Personenhandelsgesellschaften
- . 4 BGB n.F. eingreift, einer ähnlichen Auslegung und Inhaltskontrolle wie Allgemeine Ge
- insgesamt abgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. Von Rechts wegen
VG Arnsberg - 11 K 2915/05
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 12.12.2006
- Inhalt
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- Spruchkörper: 11. Kammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 11 K 2915/05 Tenor: für Recht erkannt
- übergeordnetes Recht zu beachten hat, bedarf keiner weiteren Ausführungen. Indessen war es dem Rat der Stadt N
- durchzudringen. Allerdings ist anerkannt, dass Befreiungstatbestände, die allgemein an einem
- Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 19. Auflage 1996, S. 10, 378. 24"Wirtschaftliche Unternehmen" im
- Gewinnerzielung ausgeführt werden muss. Es reicht vielmehr aus, wenn es sich um Tätigkeiten einer
OVG Nordrhein-Westfalen - 20 A 5470/95
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.09.1996
- Inhalt
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- begründet werden, sind grundsätzlich nach dem Recht zu beurteilen, das im Zeitpunkt ihrer Entstehung
- Geltung beansprucht. Für den Zahlungsanspruch ergibt sich aus nachfolgendem Recht Abweichendes nur
- erlangt hat. Für die Entstehung der Ansprüche aus § 2 Abs. 3 TWG ist - wie allgemein - die Kenntnis des
- genommen. Entscheidungsgründe Die Berufung hat keinen Erfolg. Die allgemeine Leistungsklage ist nicht
LSG Baden-Württemberg - L 7 U 674/99
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 13.12.2001
- Inhalt
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- Ausdruck bringen können und müssen. Stattdessen habe sie eine allgemein gehaltene Formulierung
- neuen GT enthält keinen Eingriff in ein bestehendes Recht, auch nicht bei jetzt ungünstigerer
- feststehende Höhe der Umlage durch höhere Beiträge der anderen Unternehmen aufgebracht werden muß. Zu Recht
- (SGB X). Bei dessen Anwendung sei der allgemeine Gleichheitssatz des Grundgesetzes (GG) zu
BSG - B 7 AL 102/01 R
Bundessozialgericht vom 06.02.2003
- Inhalt
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- maßgebenden Bescheiden zutreffend berechnet. Die Klägerin rügt die Verletzung von materiellem Recht
- Sache an das LSG begründet. Zu Recht rügt die Klägerin, dass es das LSG unter Verletzung von
- allgemein Wiesner in: von Wulffen, SGB X, 4. Aufl 2001, § 41 RdNr 7). Zweifel bleiben allenfalls
- forschen, für deren Bestehen die Umstände des Einzelfalles keine Anhaltspunkte böten. Allgemeine