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BFH - VI R 13/06

Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
Inhalt
  • . 11C. Die Revision ist unbegründet und nach § 126 Abs. 2 FGO zurückzuweisen. Das FG hat es zu Recht
  • vorzunehmen, wenn die Gleichheitswidrigkeit --wie etwa bei der Bewertung im Recht der Erbschaft- und
  • das Recht des Klägers aus Art. 3 Abs. 1 GG auf eine gleichmäßige Steuerbelastung verletzt werde (vgl
  • als der besondere, berufseigene Aufwand der Abgeordneten kann der allgemeine Aufwand, wie er auch
  • von Richtervorlagen in Verfahren Nichtbegünstigter und eröffnete die allgemeine Popularklage (BFH

OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 192/00

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.04.2002
Inhalt
  • Erwerbsunfähigkeitsrente nach bis dahin geltendem Recht schon erfüllt hatte, seine Anwartschaft (nur) durch die
  • zurück. Die Anrechnung der Erwerbsunfähigkeitsrente sei auf der Grundlage des § 55 BeamtVG zu Recht
  • Rentenversicherungsrechts von 1984 sein durch Pflichtbeiträge erworbenes Recht auf Erhalt einer
  • Strenge des Besoldungs- und Versorgungsrechts auflockern und Ausdruck des auch im öffentlichen Recht
  • höherrangigem Recht vereinbar. Der Gesetzgeber war nicht etwa unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten

BAG - 3 AZR 445/08

Bundesarbeitsgericht vom 16.02.2010
Inhalt
  • darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit
  • Bundesarbeitsgerichts bei der Beurteilung von Freiwilligkeitsvorbehalten nach dem Recht der Allgemeinen
  • Vergütungscharakter gebietet einen gegenüber dem Recht der Sozialpläne eingeschränkten Beurteilungsspielraum. 543
  • Vertrauensschutz begründet kein nachträgliches Recht, eine Rechtslage in Anspruch zu nehmen, die es
  • . Den Beklagten steht jedoch nicht das Recht zu, den Kläger nachträglich im Wege der Verrechnung

LAG Düsseldorf - 10 Sa 663/09

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 25.06.2010
Inhalt
  • Vergütungsgruppe III in die Vergütungsgruppe II nach dem bis zum 30.06.2007 geltenden Recht
  • . "Leistungsbildern" und den weiteren Begrifflichkeiten um gängige, allgemein verbreitete und in
  • das "Berufsbild" eines Architekten allgemein- und jedenfalls gerichtsbekannt sei. Wegen des
  • Unterscheidung vermag das Berufungsgericht schon nicht im Ansatz, erst recht aber nicht im Hinblick auf die
  • . 762,75 € zuzügl. allgemeine Zulage i.H.v. 114,60 €). Mit diesem Vergleichsentgelt war die Klägerin

FG Düsseldorf - 16 K 4282/02 F

Finanzgericht Düsseldorf vom 13.01.2005
Inhalt
  • /95, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996,1954). 44d) Das FA hat zu Recht angenommen, dass
  • jeweiligen Gesellschaft gewählte Gewinnverteilungsmodell die allgemein üblichen Parameter (nicht nur
  • , dass nach Abzug von Tätigkeitsvergütungen ein verteilbarer Gewinn verbleibt bzw. verblieb, zu Recht
  • jährlich (s. S. 7 des Schriftsatzes vom 11. April 2003) und war auch sonst nach den hierfür allgemein
  • Überlassung des Kapitals) beschritten wird-- durch die allgemeine Gewinnverteilungsabrede Rechnung getragen

BGH - IV ZR 104/05

Bundesgerichtshof vom 30.04.2004
Inhalt
  • Dr. Franke für Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel der Parteien werden das Urteil der 6. Zivilkammer
  • teilnehmen, verstößt ebenfalls nicht gegen höherrangiges Recht. Denn die Dynamisierung ist mit der
  • allgemein zulässigen Verfahren (dem so genannten Näherungsverfahren) zu ermitteln, oder ob dies gegen den
  • werden zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Von Rechts
  • die Übergangsvorschriften diese Rechte wahren (Senatsurteil vom 14. November 2007 aaO unter B I 3

OLG Oldenburg - 10 W 15/03

Oberlandesgericht Oldenburg vom 13.03.2017
Inhalt
  • ... grundsätzlich Nachabfindung zu leisten hat. Das Landwirtschaftsgericht hat aber zu Recht in dem Erwerb der
  • bleibende Totalveräußerung des ererbten Hofes nachdrücklich zeigt. Vielmehr geht es allgemein um die
  • . Zwar ging es dabei unter anderem - worauf der Antragsteller zu Recht hinweist - um eine dringend für
  • , dass er die nach altem Recht in § 13 HöfeO vorhandenen drei Tatbestände auf nunmehr sieben
  • Ausgleich reicht danach für einen "Ersatz" aus. In § 13 Abs. 2 Satz 1 HöfeO stellt das "Ersatzgrundstück

VerfGH Berlin - 9 C 716/97

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 13.03.2017
Inhalt
  • Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte
  • dem Eigentümer kein Mietverhältnis bestehe, verletze sie in ihrem Recht auf Gewährung rechtlichen
  • aber verfassungsrechtlich unmaßgeblich, ob das Landgericht zu Recht dem Vorbringen der
  • ihre Übereinstimmung mit dem einfachen Recht zu kontrollieren (Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - VerfGH
  • reicht eine bloße Verletzung verfahrensrechtlicher Zuständigkeitsregelungen nicht aus. Die Grenze zur

LSG Berlin-Brandenburg - L 3 R 1282/07

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.12.2000
Inhalt
  • ab dem 01. Januar 2001 geltenden Recht. 27 Gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 SGB VI in der ab 01
  • nicht auf die Sinnesorgane und die allgemeine Intelligenz aus. Arbeiten am Computer seien jedoch wegen
  • Anforderungen an die allgemeine Intelligenz und an die Sinnesorgane – unter Berücksichtigung des
  • , Schlafstörungen, Bluthochdruck und Sehminderung rechts leidet. In dem aktuellen orthopädischen Gutachten
  • entzündlichen Gelenkerkrankung. Außerdem war eine Verkalkung der Rotatorenmanschette rechts anhand

OLG Düsseldorf - t dem 29.10.200

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 27.10.2004
Inhalt
  • Erfolg. Das Landgericht hat mit Recht der Klage stattgegeben und die Widerklage abgewiesen. 17A. Der
  • Recht zu dem Ergebnis gelangt, dass der Vertrag der Parteien vom 1./21. Mai 1999 nicht zu einer
  • kann erst recht den Vorwurf der sittenwidrigen Knebelung dann nicht rechtfertigen, wenn - wie hier
  • des Beklagten (erst recht) nicht gegen die guten Sitten. 29(3) Die Sittenwidrigkeit des "Darlehns
  • Landgericht mit Recht als unsubstantiierten und unschlüssigen Prozessvortrag unberücksichtigt gelassen

SozG Marburg - S 12 KA 993/06

Sozialgericht Marburg vom 23.05.2007
Inhalt
  • , dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechenden, humanen Versorgung der
  • Vergütungsregelung seien schon generell ein Mittel der Berufsausübung. Dies gelte erst recht, wenn die
  • allgemeine Röntgendiagnostik erteilt worden. Für die Nrn. 13430 und 13431 EBM 2005 bedürfe er jedoch
  • lediglich allgemeine Vorgaben zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung enthält, ist ebf

VG Aachen - 6 L 92/03

Verwaltungsgericht Aachen vom 22.05.2003
Inhalt
  • Tierschutzgesetz. Die sehr allgemein gehaltenen und durch unbestimmte Rechtsbegriffe gekennzeichneten
  • bedarf es hierfür noch der Umsetzung der Empfehlung in nationales deutsches Recht, die gemäß Art. 2 des
  • Beachtung sieht im Übrigen in Ziff. 1.1 auch die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des
  • durch die bereits zitierte "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes

LSG Berlin-Brandenburg - L 3 RJ 18/04

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 08.09.2005
Inhalt
  • Abschlussprüfung der zehn- klassigen allgemein bildenden polytechnischen Oberschule in B. – P. "gut
  • nach dem ab 01. Januar 2001 geltenden Recht besteht kein Anspruch der Klägerin auf
  • die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Die Klägerin erfüllt die allgemeine Wartezeit für einen

BPatG - 5 W (pat) 25/01

Bundespatentgericht vom 28.10.2002
Inhalt
  • seiner "Zahnpasta"-Entscheidung (GRUR 1982, 162) führe der Bundesgerichtshof aus, allgemein gültige
  • ist nicht begründet. Die Gebrauchsmusterstelle hat die Anmeldung zu Recht (§ 8 Abs 1 GebrMG
  • allgemeine Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zu
  • GebrMG verstößt auch nicht gegen das allgemeine Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG. Hiernach ist

SozG Würzburg - S 4 KR 486/06

Sozialgericht Würzburg vom 24.03.2009
Inhalt
  • verauslagten Kosten. Die Klägerin hat gegenüber der Beklagten allgemein einen Anspruch auf Krankenbehandlung
  • nämlich bei einer zu Recht erfolgten Ablehnung der gesetzlichen Krankenversicherung der verordnende
  • DHEA bei Patientinnen mit sekundärer Nebennierenrindeninsuffizienz auf das allgemeine Wohlbefinden, die
  • beruhen. Die positiven Wirkungen würden das allgemeine Wohlbefinden, die Stimmung, den Antrieb und