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LSG Berlin-Brandenburg - L 2 RA 194/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 29.12.2004
- Inhalt
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- entscheiden. Das Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Bescheid vom 27. Februar 2002 in der
- in die AVtI erhalten hatte, hatte nach deren Recht keine gesicherte Aussicht, im Versorgungsfall
- DSRK war jedenfalls kein VEB. Sie war erst recht kein Produktionsbetrieb der Industrie oder des
- Hafenwirtschaft und d) das Institut für den Seeverkehr und die Hafenwirtschaft. Das Recht der DDR kannte den
- Betrieb der Schifffahrt gewesen. Unter Schifffahrt wird allgemein die Beförderung von Gütern und
Anlage 1 KrPflAPrV 2004
(zu § 1 Abs. 1)
- Inhalt
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- Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft 150 Zur Verteilung 200
- Naturwissenschaften, Anatomie, Physiologie, Gerontologie, allgemeine und spezielle Krankheitslehre
VG Aachen - 9 L 244/07
Verwaltungsgericht Aachen vom 31.07.2007
- Inhalt
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- Unterricht im Förderschwerpunkt Lernen gefördert. Der Antragsgegener hat auch zu Recht den Wechsel des
- bis 4 AO-SF definieren als Orte der Förderung nämlich lediglich allgemeine Schulen, Förderschulen
OLG Frankfurt - 20 W 168/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 15.05.2003
- Inhalt
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- , 576). Zwar muss die Frage, ob das Beschwerdegericht zu Recht von einer Unzulässigkeit der
- (Keidel/Kahl, aaO., § 27 Rdnr. m.w.H.). Dieser allgemeine, insbesondere aus § 547 ZPO a.F
SozG Düsseldorf - S 27 RA 189/03
Sozialgericht Düsseldorf vom 26.01.2006
- Inhalt
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- Verhandlung gewesen. Entscheidungsgründe: 14Die zulässige Klage ist nicht begründet. 1516Zu Recht lehnt die
- berufsständische Versorgungswerk hat die Klägerin das umlage- und steuerfinanzierte allgemeine
LSG Bayern - L 13 R 155/05
Bayerisches Landessozialgericht vom 18.05.2005
- Inhalt
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- entfallende Beitragsanteil vom Arbeitsentgelt abgezogen worden ist (§ 203 Abs.2 SGB VI). Erst recht kann
- Anspruch auf Altersrente, wenn sie 1. das 65. Lebensjahr vollendet und 2. die allgemeine Wartezeit
LSG Bayern - L 6 RJ 156/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 28.01.2003
- Inhalt
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- eines der beiden Vertragsstaaten mit Drittenstaaten oder aus überstaatlichem Recht ergeben bei der
- die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten bereits 1984 erfüllt, jedoch in den letzten fünf Jahren vor
BFH - VII R 32/08
Bundesfinanzhof vom 30.04.2009
- Inhalt
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- eröffnet worden ist. Das FG hat daher zu Recht und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des
- durch einen Verstoß gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze beeinflusst ist. Die Würdigung
OLG Stuttgart - 2 Verg 6/03
Oberlandesgericht Stuttgart vom 15.01.2004
- Inhalt
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- erachtet, wenn nicht einfach gelagerte Rechtsfragen sowohl zum materiellen Recht wie auch zum
- allgemeine Prozessvoraussetzung des Nachprüfungsverfahrens. Diese Erfüllung einer allgemeinen
HessVGH - 10 TH 559/90
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 27.02.1990
- Inhalt
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- hat den Aussetzungsantrag im Ergebnis zu Recht abgelehnt. 3Allerdings kann der Aussetzungsantrag
- aufkommen zu lassen, hätte diese allgemeine Aufforderung durch eine weitere prozeßleitende Verfügung
VG Aachen - 9 L 350/10
Verwaltungsgericht Aachen vom 22.09.2010
- Inhalt
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- überprüfbar ist, ob Verfahrensfehler oder Verstöße gegen anzuwendendes Recht vorliegen, ob die Lehrer von
- einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen haben
SozG Augsburg - S 1 AS 292/05
Sozialgericht Augsburg vom 13.09.2005
- Inhalt
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- Zehntes Buch (SGB X). Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil
- gilt also die allgemeine Nachrangigkeitsregelung des SGB II. Der Existenzgründungszuschuss ist somit
Mietrecht: Änderung der Rechtsprechung des BGH zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen 2015
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 20.03.2015
- Inhalt
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- ; VIII ZR 242/13; VIII ZR 21/13; Quelle: Pressemitteilung des Gerichts Tags:agb-recht , Mietrecht , mietrecht , mietvertrag , Schönheitsreparaturen
- überlassenen Wohnung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen auf den Mieter übertragen werden können (dazu
OLG Stuttgart - 4 U 64/07
Oberlandesgericht Stuttgart vom 16.01.2008
- Inhalt
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- hinausgehenden Darstellung liegen. Insoweit sind aber bestimmte Darstellungstechniken notwendig und allgemein
- vorgegebene bestimmte Darstellungsweise bei Spezialkarten. Auch diese allgemein üblichen
- sogenannte Kartengrundsubstanz angenommen wird, muss dies erst recht für die komplexen Darstellungen der TK
- Recht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Juni 2005 hingewiesen (I ZR 227/02, GRUR 2005, 854
- urheberrechtlich schutzfähiges Werk darstellen, muss dies erst Recht für das fertiggestellte Ergebnis, also
SozG Dresden - S 11 KA 369/03
Sozialgericht Dresden vom 22.12.2004
- Inhalt
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- beruhe auf einem Strukturvertrag, der sei-nerseits gegen geltendes Recht verstoße. Der Strukturvertrag
- Abschluss eines Strukturvertrages den Grundsätzen recht-mäßigen Verwaltungshandelns. Nach den allgemeinen
- Förderung durch die AOK, die IKK und die BKK. Der Strukturvertrag nehme den Klägern nicht das Recht, die
- Aufwachphase um-fasst, keinen rechtlichen Bedenken. Zwar handelt es sich, worauf die Kläger zu Recht
- , dass Kooperationsbereitschaft zwischen den teilneh-menden Ärzten besteht. Erst recht kann deshalb