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HessVGH - 4 N 1598/93
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 22.07.1999
- Inhalt
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- Antragsteller das Behördenprivileg des § 47 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. VwGO wahrnimmt, da Hessen von der
- Antragsteller -- das Land Hessen -- als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechtes und damit als juristische
- zu klären, denn es steht fest, dass öffentliche Belange, deren Wahrung dem Land Hessen anvertraut ist
- Behörde nach § 47 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative VwGO steht in Hessen, das von der Möglichkeit des § 61 Nr
HessVGH - 6 C 1005/08.T
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 16.09.2009
- Inhalt
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- Staatsanzeiger für das Land Hessen (Nr. 46, S. 4631), im Internet sowie in folgenden Tageszeitungen
- erlassen. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 17. März 2008
- Hessen verstoße. 10 Der Kläger beantragt, 11den Genehmigungsbescheid vom 29. Februar 2008 - Az. IV/F
- Belange des Immissionsschutzes in Hessen zuständige Vertreter der Fachbehörde (HLUG) sei im Rahmen des
- nicht auf Grund eines angeblichen Verstoßes gegen den Abfallwirtschaftsplan Hessen rechtswidrig. Die
HessVGH - 6 TG 414/93
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 24.02.1993
- Inhalt
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- Menschen mit der Überschrift "Auf auf ins rot-grüne Hessen -- auf nach Gelnhausen, Hanau, Maintal -- viel
- Antragstellers verteilte Flugblatt ist nach dessen Aufdruck der Kreisverband der Partei verantwortlich
- , dessen Vorsitzender auch Vorsitzender des Antragstellers ist und das nach dessen eidesstattlicher
HessVGH - PV TL 1105/90
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 24.06.1993
- Inhalt
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- 1. und dem Land Hessen nach Ablauf der Ausbildungszeit am 15. Juli 1988 nicht begründet wurde. 7Die
- . Arbeitgeber der Beteiligten zu 1. sei das Land Hessen und nicht der Präsident der Einstellungsbehörde. Aus
- diesem Grunde sei im arbeitsgerichtlichen Verfahren auch das Land Hessen zu Recht als Beklagter
- Hessen und der Beteiligten zu 1. im Anschluß an deren Berufsausbildung kein Arbeitsverhältnis begründet
- Land Hessen als Arbeitgeber der Beteiligten zu 1. zuzurechnen sei. Der Antrag sei auch begründet
HessVGH - 7 TG 1413/04
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 10.11.2004
- Inhalt
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- gegen das Land Hessen bzw. den zuständigen Schulträger auf Gestellung eines sogenannten
- Beschluss vom 16.05.2002 lud das Verwaltungsgericht Gießen in diesem Verfahren das Land Hessen
- Hessen bzw. den zuständigen Schulträger auf Bestellung eines sogenannten Integrationshelfers
SozG Marburg - S 12 KA 530/09
Sozialgericht Marburg vom 21.04.2010
- Inhalt
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- Landessozialgericht Hessen zum Aktenzeichen L 4 KA 18/04 und L 4 KA 20/04 am 30.07.2008 einen Vergleich
- vor dem LSG Hessen geschlossenen Vergleichs dem Kläger eine Berufsunfähigkeit und Teilnahme an der
- Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (GEHV), die auf eine Regelung mit gleichem
- -Bezüge seit 01.05.2000 aufgrund des Vergleichs vor dem LSG Hessen vom 30.07.2008 (Blatt 17 der
SozG Marburg - S 12 KA 84/08
Sozialgericht Marburg vom 08.10.2008
LSG Hessen - L 5 V 52/96
Hessisches Landessozialgericht vom 14.01.1999
- Inhalt
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- einen Vorderwandspitzeninfarkt, dessen Verursachung durch Schädigungsleiden der Beklagte anerkannte
- ) wurde dem Beschädigten von der Landesversicherungsanstalt Hessen (LVA Hessen) flexibles
- und zur Rentenhöhe durch, forderte die Rentenakten von der LVA Hessen an und stellte eine
- Versicherungsverlauf, wie er durch die LVA Hessen festgestellt worden sei, habe der Beschädigte keine
- Rentenakten der LVA Hessen, die dem Senat vorgelegen haben und Gegenstand der Beratung des Senats am 14
OLG Frankfurt - 11 Verg 1/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 19.02.2007
- Inhalt
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- sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Landes Hessen bei dem
VG Gießen - 10 O 188/09.GI
Verwaltungsgericht Gießen vom 16.03.2009
- Inhalt
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- Beförderungsmittel und in welcher Höhe dessen Kosten als notwendig anzuerkennen sind. In § 91 Abs. 1
- , unabhängig davon, in wessen Eigentum und wessen Benutzung es steht. Darüber hinaus legt
- Hessen bei Kraftfahrzeugen je gefahrenem Kilometer 0,40 EUR anzusetzen sind. Wenn aber das
- auf die aus einem Verwaltungsstreitverfahren resultierenden Erstattungsansprüche des Landes Hessen
LAG Hamm - 15 Sa 834/09
Landesarbeitsgericht Hamm vom 29.10.2009
- Inhalt
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- , Urteil vom 14.08.1996 – 10 AZR 69/96 -, NZA 1996, 1323 m.w.N.). Angesichts dessen kann es dahinstehen
- vereinbarte Ausschlussfrist nach § 19 Ziff. 2 b des Manteltarifvertrages der Eisen-, Metall-, Elektround
- Bestimmungen in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalen richten, soweit
- tariflichen Ausschlussfrist des § 19 des Manteltarifvertrages für die Eisen-, Metall-, Elektro- und
- den jeweiligen tariflichen Bestimmungen in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie
OVG Nordrhein-Westfalen - 16 E 1126/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.08.2008
- Inhalt
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- - 7 E 792/07 -, vom 24. April 2007 - 8 E 385/07 -, vom 15. Juli 2005 - 21 E 811/05 -; VGH Hessen
- 2004 7- 4 L 22.04 -, juris Rdnr. 1; VGH Hessen, Beschluss vom 19. Januar 2005 - 11 TE 3706/04
- endgültigen Festsetzung nach § 63 Abs. 2 GKG erneut anders getroffen werden. Vgl. VGH Hessen, Beschluss
- ff. GKG). 19Vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 19. September 2006, a. a. O., juris Rdnr. 2; VGH Hessen
LSG Bayern - L 13 R 1010/08
Bayerisches Landessozialgericht vom 10.02.2010
- Inhalt
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- jeweiligen Bearbeitung (Gutachten des Landesarbeitsamtes Hessen vom 22. Februar 2009 zu S 8 R 660/07
- . Landessozialgericht, Urteil vom 24.04.2003, Az.: L 14 RA 141/00; Stellungnahme des Landesarbeitsamts Hessen vom
- .: S 4 R 45/04, Sozialgericht München oder des Landesarbeitsamtes Hessen vom 22. Februar 2009, a.a.O
BVerwG - 3 AV 4.12
Bundesverwaltungsgericht vom 31.01.2013
- Inhalt
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- Rettungsdiensteinsatz im April 2011 in Anspruch. Der Rechtsstreit ist im Juli 2012 beim Amtsgericht Friedberg (Hessen
- Friedberg (Hessen) in entsprechender Anwendung von § 53 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 VwGO zuständig. Danach
SozG Marburg - S 12 KA 229/09
Sozialgericht Marburg vom 08.12.2010
- Inhalt
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- Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zur Beschäftigung eines angestellten Arztes, eines Assistenten oder
- Kassenärztlichen Vereinigung Hessen in der Fassung vom 08.05.2004, geändert durch Beschluss der
- keine weitergehende Darstellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlich ist (vgl. LSG Hessen
- Zeitumfang anzeigt (vgl. bereits LSG Hessen, Beschl. v. 10.11.2009 – L 4 KA 70/09 B ER – und die
- Marburg, Urt. v. 13.01.2010 – S 12 KA 238/09 – ZMGR 2010, 116, Berufung anhängig: LSG Hessen – L 4 KA 7