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Keine Beantwortungsfristen für Datenschutz-Aufsichtsbehörden
Dr. Sebastian Kraska vom 26.01.2016
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- androht, wenn die Luftreinhaltepläne für Wiesbaden und Darmstadt nicht effektiver werden. Den Prozess

VGH Kassel: Klagen gegen den sog. „verlängerten Horizontalanflug“ zum Flughafen Frankfurt Main und gegen den Anflug über Offenbacher Stadtgebiet abgewiesen.
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt vom 02.10.2013
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- SZK (Wiesbaden/Darmstadt). Weitere Informationen unter www.rechtsanwaelteszk.de

Bode & Partner mahnen für die “Order Online USA Inc.” Fehler in Bestellvorgang in Onlineshops ab
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 20.03.2013
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- das LG Darmstadt entschieden, dass bei einer wettbewerbsrechtlichen Gegenabmahnung, die als Reaktion

VG Gießen: wool.rec mit Eilantrag gegen Betriebsstilllegung erfolgreich
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt vom 25.01.2013
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- Fachhochschule Mainz und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwälte SZK (www.rechtsanwaelteszk.de) mit Büros in Wiesbaden und Darmstadt.
HessVGH - 3 A 1771/08
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.10.2009
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- Regierungspräsidiums Darmstadt hinsichtlich erforderlicher Lärmschutzauflagen erteilte die Beklagte dem
- das Regierungspräsidium Darmstadt die Widersprüche zurück, wobei es sich bei den Widersprüchen
- Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 13. April 2005, Aktenzeichen: III.31.4
- Regierungspräsidiums Darmstadt vom 13. April 2005 aufgehoben. 17 Auf den Zulassungsantrag des Beklagten
- beiliegenden Auflagen, Bedingungen und Hinweise des Regierungspräsidiums Darmstadt - Abteilung
VG Frankfurt (Main) - 1 E 6873/03
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 28.10.2004
- Inhalt
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- Regierungspräsidenten Darmstadt vom 06.11.2003 wird aufgehoben und die Beklagte wird verpflichten, die
- des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 22.07.2003 zurückgewiesen wurde. Eine eheliche
- Regierungspräsidiums Darmstadt vom 06.11.2003 aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger eine
- des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 06.11.2003 ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen
OLG Düsseldorf - I-16 W 24/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 01.06.2005
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- Rechtsstreit wird an das Arbeitsgericht Darmstadt verwiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die
- angefochtene Beschluss abzuändern und der Rechtsstreit an das zuständige Arbeitsgericht Darmstadt zu
VG Frankfurt (Main) - 11 E 2912/02
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 25.04.2003
- Inhalt
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- Regierungspräsidium Darmstadt den Widerspruch des Klägers mit Widerspruchsbescheid vom 06.09.2002 zurück. Im
- Fassung des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 23.04.2002 versagt hat
HessVGH - 1 TH 633/92
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 20.05.1992
- Inhalt
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- Verwaltungsgericht in Darmstadt beantragt. 5Das Verwaltungsgericht in Darmstadt hat den Antrag mit Beschluß
VG Köln - 4 L 3130/02
Verwaltungsgericht Köln vom 10.01.2003
- Inhalt
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- Darmstadt, Beschluss v. 17.01.2002, NVwZ-RR 2002, 365 f. zum Bürgerentscheid in NRW: Held/Becker
- , Beschluss vom 10.01.2000 a.a.O.; VG Darmstadt, a.a.O.; Oebbecke a.a.O.. 34Darüber hinaus sind nach
HessVGH - 3 TH 182/90
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 14.02.1990
- Inhalt
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- erhoben und am 15.09.1989 beim Verwaltungsgericht Darmstadt Antrag auf Wiederherstellung der
- Verwaltungsgericht Darmstadt den Rechtsstreit an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht Frankfurt am
VG Frankfurt (Main) - 1 E 2443/99
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 28.06.2001
- Inhalt
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- wolle. Mit Widerspruchsbescheid vom 05. Juli 1999 wies das Regierungspräsidium Darmstadt den
- Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 05.07.1999, zugegangen am 12.07.1999, Aktenzeichen: III

Unwiderrufliches Bezugsrecht schützt den Berechtigten in der Nachlassinsolvenz
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 21.03.2013
- Inhalt
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- des 13. Zivilsenats in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 11. Januar 2012 wird
- Fischer Grupp Vorinstanzen: LG Darmstadt
HessVGH - 3 C 594/08.N
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 25.03.2009
- Inhalt
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- Stadtverordnetenversammlung der Antragsgegnerin beschlossenen, am 11. Juli 2006 vom Regierungspräsidium Darmstadt
- Regierungspräsidium Darmstadt unter dem 11. Juli 2006 erteilte Genehmigung des
- die Bekanntmachung der Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt am 21. Juli 2006 wirksam
- Regierungspräsidium Darmstadt am 10. Juli 2006 erteilte Abweichungsentscheidung ihrerseits
- Darmstadt vom 11. Juli 2006. 41 Nach den zugrunde zu legenden gesetzlichen Vorgaben lägen die von der
LAG Hessen - 3 Sa 1847/08
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 21.08.2009
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- Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 08. Oktober 2008 – 5 Ca
- durch gesetzliche Verpflichtung veranlasst worden sei. 25 Das Arbeitsgericht Darmstadt hat der Klage mit
- Fahrtkosten habe. 28 Die Beklagte beantragt, 29das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 08. Oktober 2008