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BGH - IX ZR 169/02
Bundesgerichtshof vom 27.05.2003
- Inhalt
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- Richter Dr. Kreft und die Richter Kirchhof, Dr. Fischer, Raebel und Dr. Bergmann für Recht erkannt: Die
- II 3 der Entscheidungsgründe; zum alten Recht vgl. BGHZ 136, 309, 312 f sowie § 33 KO). Wenn es aber
- bisherige Recht (BGH, Urt. v. 11. April 2002 aaO). Danach werden die Insolvenzgläubiger benachteiligt
- Revision beanstandet allerdings zu Recht, daß das Berufungsgericht von einer inkongruenten Deckung
- Gläubigerbenachteiligungsvorsatz nicht aus, wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat. 4. Die Kenntnis der
BFH - V R 4/13
Bundesfinanzhof vom 20.03.2014
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- Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Zwar ist das FG zu Recht davon ausgegangen, dass der
- Drittentgelte vorliegen und der Kläger den ermäßigten Steuersatz zu Recht angewendet hat. 101. Der Kläger hat
- "echten Mitgliederbeiträgen" allgemein an einem Leistungsaustausch fehlt (Abschn. 4 Abs. 1 Satz 1 der
- nach nationalem Recht organisatorische Maßnahmen eines Sportvereins, die es aktiven Sportlern
- ; nicht steuerfrei ist allerdings nach nationalem Recht die bloße Nutzungsüberlassung von
BGH - I ZR 82/07
Bundesgerichtshof vom 14.05.2009
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- , Dr. Bergmann und Dr. Kirchhoff für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des
- Revision mit Recht beanstandet, nicht geprüft, ob sich dieser Anknüpfungspunkt für den von dem
- heranzuziehen. Allgemein ist die für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis danach dann
- (anspruchsbegründenden) Tatbestandsmerkmals. 24cc) Die Revision macht mit Recht geltend, dass die Klägerin erst mit
- Methylalkoholgehalt unrichtig waren. Die Revision weist zudem mit Recht darauf hin, dass die Klägerin
LAG Hessen - 4 TaBV 95/07
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 25.09.2007
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- Recht beansprucht, so genau bezeichnen, dass mit der Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche
- Allgemeine Lager- und Versandtätigkeiten" 20 Weiter gibt es die ebenfalls in die Entgeltgruppe E 4
- im Einzelnen 22 8.1 Kontrollieren von Aufträgen 23 Gefahrgut 24 8.3 Allgemeine Lagertätigkeit 25
- /Container mit Hilfe von Flurförderzeugen 49 8.2.5. Allgemeine Lagertätigkeit 50 8.2.6. Mitarbeit in
- 61 • Absetzen von Kartons 62 • Allgemeine Nachschubtätigkeit im Materialbereich mit Hilfe von
BAG - 4 AZR 145/09
Bundesarbeitsgericht vom 21.10.2009
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- gezahlt hat. 18I. Die Vorinstanzen sind zu Recht davon ausgegangen, dass sich das Arbeitsverhältnis
- 1.313,56 Ortszuschlag 444,81 Allgemeine Zulage 101,00 Heimzulage 48,01 Gesamtvergütung 1.907,38
- /Stufe 4 (25/40) 872,79 EUR Ortszuschlag (led./0 Kinder) anteilig 248,55 EUR Allgemeine Zulage anteilig
- /Stufe 4 (30/40) 1.047,35 EUR Ortszuschlag (led./0 Kinder) anteilig 298,26 EUR Allgemeine Zulage
- Allgemeine Zulage anteilig 30/40 67,73 EUR Besitzstand AWO-LSA 68,05 EUR gesamt 1.512,43 EUR brutto.“ 13 Mit
LSG Berlin-Brandenburg - L 9 KR 42/09
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 30.06.2010
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- Rentenversicherungspflicht der Beigeladenen zu 1) habe. Es sei allgemein anerkannt, dass ein
- Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung und prüft die Einhaltung der
- zu Recht bejaht oder verneint worden ist und hindert schon deshalb weder die Einzugsstelle noch
- worden, weil das Sozialgericht auch hinsichtlich dieser Entscheidung „für Recht erkannt hat“. Vor
- Kassenbuch sowie die allgemeine Korrespondenz, fordert Bankbürgschaften an, kauft Materialien ein
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 1890/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 05.03.2009
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- , der der unbeeinflussten, pflichtgemäßen Amtsführung dient, 51vgl. hierzu allgemein: Plog/Wiedow
- (antizipierte Verwaltungspraxis der Beklagten zur Rechtsschutzgewährung). 56Vgl. dazu allgemein: OVG
- Grenze des Dienstantritts überschritten hatte. Jene Praxis würde allerdings erst recht zum Nachteil des
- ersten Satz der Richtlinie recht offen und scheinbar einschränkungslos formuliert ist. So heißt es in Nr
- Gestaltungsspielraums das Recht der Unfallfürsorge als einen Aspekt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in den
FG Düsseldorf - 6 K 5596/99 K
Finanzgericht Düsseldorf vom 29.10.2002
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- und anderen Guthaben (nachfolgend allgemein mit "Sparbriefe" bezeichnet) besichert worden waren
- sei nicht einschlägig. 20Der Betriebsausgabenabzug und die Anerkennung der Schulden seien zu Recht
- . 4 und 5 AO). 23Der Beklagte hat zu Recht den auf die - zur Sicherheit für die "...........kredite
- . Deren Möglichkeiten, die Empfänger zu benennen, muss sich die Klägerin, wie der Beklagte zu Recht meint
- Wertungswiderspruch besteht nicht. Wie die Klägerin zu Recht ausführt, soll AO § 154 die formale Kontenwahrheit
BSG - B 13 RJ 56/03 R
Bundessozialgericht vom 11.03.2004
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- §§ 14a, 31 FRG, verwendet und bezeichne allgemein Personen, auf die die Regelungen des FRG
- insgesamt 40 EP angerechnet würden. Die Hinterbliebenen erhielten auch kein "leeres" Recht auf Rente, weil
- aus eigener Versicherung auch ein abgeleitetes Recht auf Hinterbliebenenrente hat. Offen bleiben kann
- abgeleitete Recht auf eine Hinterbliebenenrente nach dem Versicherungsverlauf des verstorbenen Ehegatten
- ; Abs 3 für das Zusammentreffen mehrerer Waisenrenten). Daraus folgt, dass der Gesetzgeber im Recht
LSG Sachsen - L 1 KR 82/08
Sächsisches Landessozialgericht vom 27.05.2009
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- dahingestellt bleiben. Die Berufung ist unbegründet. Zu Recht hat das SG die Klage abgewiesen, denn die
- gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben
- § 31 Nr. 9 Rn. 13). 1. Die Beklagte hat die streitgegenständliche Behandlung zu Recht abgelehnt. Weil
- Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Die Krankenkassen
- links, 2002 rechts). Wegen zunehmender Kniegelenksbeschwerden wurde die Klägerin im Oktober 2005 mit
OLG Düsseldorf - I-16 U 128/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16.09.2005
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- , ZPO, 25. Aufl., § 304 Rn 6). 30Ganz allgemein gehören zum Grund eines Anspruchs alle
- der Grundlage ihres Sachvortrags – zu Recht auf § 280 BGB (in der seit dem 1.1.2002 geltenden
- zu nehmen, solange und soweit nicht sein Recht auf freie Entscheidung über die Art und Weise der
- , Recht der Handelsvertreter, 5. Aufl., § 86a Rn 21). Damit darf ein Unternehmer schutzwürdige Belange des
- darauf an, zu welchem Zeitpunkt das Vertragsverhältnis der Parteien beendet worden ist. Zu Recht hat
OLG Hamburg - 2 Bf 98/12.Z
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 07.01.2013
- Inhalt
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- Vorbescheide nicht verlangen. Diese seien mit den Widerspruchsbescheiden zu Recht aufgehoben worden
- Verwaltungsgerichts und die Beurteilung der Beklagten im Widerspruchsbescheid erst recht nicht in Frage
- hierfür gänzlich ungeeignet. Denn es ist weithin üblich und allgemein bekannt, dass Vorbescheide zur
- eigenem Recht ihre Änderung begehren. Sie meint, dieser Umstand habe in § 69 Abs. 2 Satz 2 HBauO 1986
- habe nach Anerkennung der Kündigung die Rechte aus der Baugenehmigung vom 27. Oktober 2006 und den
BGH - IX ZR 138/06
Bundesgerichtshof vom 09.10.2008
- Inhalt
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- . b) Im Falle der Doppelinsolvenz von Gesellschaft und Gesellschafter steht das Recht zur
- . Gehrlein, Dr. Fischer und Grupp für Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil
- § 93 InsO einbezogen wären. Deshalb wird im Schrifttum allgemein gefordert, die Ermächtigungswirkung
- allgemein darauf abzielt, dass sich keiner der Gläubiger durch einen schnellen Zugriff auf das
- auferlegt. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Kläger ist Verwalter in dem auf Eigenantrag vom 11
BPatG - 5 W (pat) 21/04
Bundespatentgericht vom 19.10.2005
- Inhalt
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- Verfahrensbevollmächtigte in seiner Kanzlei allgemeine organisatorische Vorkehrungen treffen müssen, mit denen
- R…, ausreichende allgemeine organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass solche mündlichen
- Einreichung der Gebrauchsmusteranmeldung allgemeine Vorkehrungen dafür getroffen worden waren, dass
- individuelle Handlungen von Frau R…. Dass daneben auch allgemeine organisatorische Vorkehrungen
- überhaupt keine Angaben über etwaige allgemeine organisatorische Vorkehrungen in der Kanzlei des
OLG Köln - 12 U 26/93
Oberlandesgericht Köln vom 02.08.1993
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- r ü n d e 1Die zulässige Berufung ist unbegründet. 23Das Landgericht hat den Beklagten zu Recht zur
- abgeschlossen wurde und daß auf ihn deutsches Recht anzuwenden ist. 7Daß der Beklagte den Kläger nicht
- vorgenannten Umstände hinzuweisen. Auch wenn im Kaufrecht keine allgemeine Aufklärungspflicht des