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HessVGH - 12 UE 2784/87
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 02.05.1990
- Inhalt
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- nicht ersichtlich sei, daß Christen dort allgemein in asylerheblicher Weise verfolgt wären und daß
- Rückkehr in die Türkei werde er ihm erst recht ausgesetzt sein. Auch Istanbul biete keinen
- Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerfG, 02.07.1980 -- 1 BvR 147/80 u.a. --, a.a.O., u
- Siedlungsgemeinschaften im Nahen Osten zugrunde (vgl. allgemein zur Geschichte die Unterlagen 89., 98. sowie Kimminich
- Araratdialekt beruht und vor allem in der Sowjetunion, im Iran und in Indien gesprochen wird. 37 Allgemein
LG Frankfurt a.M. - Löschungsanspruch bei Veröffentlichung von Intimfotos auf Facebook
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 28.06.2018
- Inhalt
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- Zeitpunkt betreffen, als die Klägerin noch minderjährig war. Das Recht auf Achtung der Privat- und
- Intimsphäre umfasse auch das Recht, selbst darüber entscheiden zu können, ob, in welcher Form und wem
- , 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleisten das Recht auf Achtung der Privatsphäre, das jedermann
- unter Ausschluss anderer entwickeln und wahrnehmen kann. Hierzu gehört auch das Recht, für sich zu sein
- .). Hier ist das Schutzinteresse aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG mit dem Recht auf Meinungsfreiheit
Persönlichkeitsrecht - LG Frankfurt - Veröffentlichung von Intimfotos auf Facebook
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.02.2018
- Inhalt
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- minderjährig war. Das Recht auf Achtung der Privat- und Intimsphäre umfasse auch das Recht, selbst darüber
- Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleisten das Recht auf Achtung der Privatsphäre, das jedermann
- Ausschluss anderer entwickeln und wahrnehmen kann. Hierzu gehört auch das Recht, für sich zu sein
- .). Hier ist das Schutzinteresse aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG mit dem Recht auf Meinungsfreiheit
- ; Wenzel/Burkhardt, Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 12 Rn. 82; vgl. auch
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 A 4490/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.04.2001
- Inhalt
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- vereinbar, die das Recht selbständig Berufstätiger zur auf die Förderung des beruflichen Erfolgs
- veröffentlicht worden sei, handele es sich um ein allgemein zugängliches Verzeichnis. In einem
- Berufspflicht verletzt hat, bedarf keiner Erörterung, ob ihm die Beklagte zu Recht (nicht nur die
- " auszusprechen. Allgemeine Berufspflichten, deren schuldhafte Verletzung die Beklagte zu einer "Warnung
- Berufsrecht, das sich "mit der allgemeinen Entwicklung des Rechts und der speziellen Entwicklung des
LSG Berlin-Brandenburg - L 32 B 458/08 AS ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 04.04.2008
- Inhalt
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- , dass dem grundsätzlich zu respektierenden Recht des Leistungsempfängers auf Verbleib in seinem
- /07 AS ER - Juris Rdnr. 6). Zudem ist allgemein bekannt, dass aktuell die Heizkosten extrem gestiegen
- ist. Ganz allgemein ist ein Zuwarten umso eher unzumutbar, je größer die Erfolgschancen in der Sache
VG Schleswig-Holstein - 6 A 320/05
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Recht mit unmittelbarer Wirkung. Soweit grundsätzliche Kompatibilität mit den Vorschriften des
- militärische Auseinandersetzungen unter Kombattanten allgemein nicht verwendet. 26 Bei teleologischer
- RL, welcher die Bevölkerung oder eine Bevölkerungsgruppe des Landes allgemein ausgesetzt ist und
OLG Frankfurt - 1 Ss 336/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 20.07.2010
- Inhalt
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- . lückenhaft und erlauben dem Senat nicht die ihm obliegenden Nachprüfung, ob das sachliche Recht
- und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des
- erregt wird. Es genügt vielmehr, dass der Täter lediglich allgemein einen entsprechenden Anschein
Der Betrug mit der Zahlungskarte (Debitkarte) und die Ansprüche des betroffenen Bankkunden
Rechtsanwältin Olivia Holik vom 06.07.2018
- Inhalt
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- sprechenden „Anscheinsbeweis“ nicht macht- und wehrlos:1. Allgemein Wissenswertes zur
- grob fahrlässig gehandelt habe. Zur Begründung wird allgemein mitgeteilt, dass der
- Banken oder Sparkassen bis vor einigen Jahren auch recht gut durch. Grund hierfür war, dass der BGH
LG Düsseldorf - 34 O 74/08
Landgericht Düsseldorf vom 27.05.2009
- Inhalt
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- Recht als in seiner Person entstanden erscheinen zu lassen (vgl. BGH Urteil vom 19.11.2008 – VIII ZR 138
- vermeiden können. Das Recht zur Preiserhöhung nach § 4 AVBGasV kann nämlich angesichts der sich aus
- des § 36 Abs. 1 EnWG. Die Belieferung erfolgt zu den Bedingungen der "Verordnung über allgemeine
- anderen geschützt werden. Dieser allgemeine Schutzgedanke ist aber auch heranzuziehen, wenn das Gesetz
- allgemeine, d.h. für jedermann geltende Tarife aufzustellen haben. Allgemeine, für jedermann geltende
AG Brandenburg - Vertragsbestimmung Fitnessstudio-Vertrag und ersparte Aufwendungen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2019
- Inhalt
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- Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zusteht. Insofern kommt in den Vorschriften
- Grundsatz zum Ausdruck, dass den Vertragsparteien eines Dauerschuldverhältnisses stets ein Recht zur
- , geriet sie insoweit auch vorliegend schuldhaft in Zahlungsverzug. Das Recht zur außerordentlichen
- der § 626 Abs. 1, § 543 und § 314 Abs. 1 BGB der von Rechtsprechung und Lehre entwickelte allgemeine
- -Verträgen ist im Übrigen eine allgemeine Vertragsklausel – so wie hier -, dass bei zwei nicht
LSG Bayern - L 2 U 144/97
Bayerisches Landessozialgericht vom 22.07.1998
- Inhalt
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- Meldepflicht nachkommenden Unternehmer benachteiligt würden. Dieses Vorgehen verstoße gegen geltendes Recht
- Satzung der Beklagten ist ihrer Rechtsnatur nach autonomes Recht (§§ 33, 34 Viertes Sozialgesetzbuch
- anderem zur Beitragsleistung heranzieht. Sie ist objektives Recht, unterliegt aber der Nachprüfung der
- höherrangigem Recht vereinbar ist. Nicht zu entscheiden ist hingegen, ob es sich bei den getroffenen
- , sondern steht mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht und sonstigem höherrangigem Recht in
SozG Koblenz - S 2 U 423/04
Sozialgericht Koblenz vom 22.02.2006
- Inhalt
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- . Durch diese gegenüber dem bisherigen Recht völlig neue Regelung wird die Haftung der in Abs. 1
- , m.w.N.). Nach dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht konnte der Unternehmer, gleichgültig ob er
- kommen. Ein Haftungsprivileg verbot sich erst recht, wenn der Unternehmer überhaupt nicht versichert
- Recht der Haftungsbeschränkung geschlossen werden. Dies wird aber durch den Wortlaut der Vorschrift
- , gewährt aber keine Versicherung aus Billigkeit oder als allgemeine Volksversicherung für sonstige
BGH - VIII ZR 92/08
Bundesgerichtshof vom 17.12.2008
- Inhalt
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- Wiechers und Dr. Frellesen, die Richterin Dr. Hessel sowie den Richter Dr. Achilles für Recht erkannt
- die Revision zurückzuweisen ist. Zu Recht hat das Berufungsgericht den von den Klägern gegen die
- Berufungsgericht weiter zu Recht angenommen hat, regelt 13die mithin hier allein einschlägige Vorschrift
- von "Bedienungskosten", sondern nur von "Leasingkosten" die Rede ist. 172. Zu Recht hat das
- unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1
VG Gelsenkirchen - 7 K 5560/97
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 25.10.2006
- Inhalt
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- normvertretendes Recht auf der Grundlage von § 35 BVerfGG erlassen, so dass auch in der Übergangszeit bis
- geltenden Fassung des SportwettG NRW sei die Antragsablehnung vom 23. August 1999 zu Recht erfolgt. Die
- Dienstleistungsmarktes für Glücksspiele im Allgemeinen oder das Recht der Mitgliedstaaten auf den Schutz
- Prinzip der Rechtssicherheit es gebietet, die Rechtsfolgen einer Kollision mit höherrangigem Recht zu
- die in der Verpflichtungssituation abzustellen ist, kennt kein subjektives Recht, das den geltend
VG Frankfurt (Main) - 9 E 5765/04
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 25.04.2005
- Inhalt
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- höherrangigem Recht vereinbar. Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des
- jedoch dem Bund als Dienstherrn für einen überschaubaren Zeitraum das Recht zuerkannt, das bisherige
- Beanstandungen im Hinblick auf höherrangiges Recht gegeben habe. 14 Auf der Grundlage dieser Ausführungen
- in § 12 Abs. 1 S. 2 der als allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassenen Beihilfevorschriften (BhV
- 28. allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der BhV vom 30. Januar 2004 verfügt, verbunden mit