Suche nach "recht allgemein"

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HessVGH - 12 UE 2784/87

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 02.05.1990
Inhalt
  • nicht ersichtlich sei, daß Christen dort allgemein in asylerheblicher Weise verfolgt wären und daß
  • Rückkehr in die Türkei werde er ihm erst recht ausgesetzt sein. Auch Istanbul biete keinen
  • Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerfG, 02.07.1980 -- 1 BvR 147/80 u.a. --, a.a.O., u
  • Siedlungsgemeinschaften im Nahen Osten zugrunde (vgl. allgemein zur Geschichte die Unterlagen 89., 98. sowie Kimminich
  • Araratdialekt beruht und vor allem in der Sowjetunion, im Iran und in Indien gesprochen wird. 37 Allgemein

LG Frankfurt a.M. - Löschungsanspruch bei Veröffentlichung von Intimfotos auf Facebook

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 28.06.2018
Inhalt
  • Zeitpunkt betreffen, als die Klägerin noch minderjährig war. Das Recht auf Achtung der Privat- und
  • Intimsphäre umfasse auch das Recht, selbst darüber entscheiden zu können, ob, in welcher Form und wem
  • , 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleisten das Recht auf Achtung der Privatsphäre, das jedermann
  • unter Ausschluss anderer entwickeln und wahrnehmen kann. Hierzu gehört auch das Recht, für sich zu sein
  • .). Hier ist das Schutzinteresse aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG mit dem Recht auf Meinungsfreiheit

Persönlichkeitsrecht - LG Frankfurt - Veröffentlichung von Intimfotos auf Facebook

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.02.2018
Inhalt
  • minderjährig war. Das Recht auf Achtung der Privat- und Intimsphäre umfasse auch das Recht, selbst darüber
  • Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleisten das Recht auf Achtung der Privatsphäre, das jedermann
  • Ausschluss anderer entwickeln und wahrnehmen kann. Hierzu gehört auch das Recht, für sich zu sein
  • .).   Hier ist das Schutzinteresse aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG mit dem Recht auf Meinungsfreiheit
  • ; Wenzel/Burkhardt, Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 12 Rn. 82; vgl. auch

OVG Nordrhein-Westfalen - 7 A 4490/99

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.04.2001
Inhalt
  • vereinbar, die das Recht selbständig Berufstätiger zur auf die Förderung des beruflichen Erfolgs
  • veröffentlicht worden sei, handele es sich um ein allgemein zugängliches Verzeichnis. In einem
  • Berufspflicht verletzt hat, bedarf keiner Erörterung, ob ihm die Beklagte zu Recht (nicht nur die
  • " auszusprechen. Allgemeine Berufspflichten, deren schuldhafte Verletzung die Beklagte zu einer "Warnung
  • Berufsrecht, das sich "mit der allgemeinen Entwicklung des Rechts und der speziellen Entwicklung des

LSG Berlin-Brandenburg - L 32 B 458/08 AS ER

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 04.04.2008
Inhalt
  • , dass dem grundsätzlich zu respektierenden Recht des Leistungsempfängers auf Verbleib in seinem
  • /07 AS ER - Juris Rdnr. 6). Zudem ist allgemein bekannt, dass aktuell die Heizkosten extrem gestiegen
  • ist. Ganz allgemein ist ein Zuwarten umso eher unzumutbar, je größer die Erfolgschancen in der Sache

VG Schleswig-Holstein - 6 A 320/05

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • Recht mit unmittelbarer Wirkung. Soweit grundsätzliche Kompatibilität mit den Vorschriften des
  • militärische Auseinandersetzungen unter Kombattanten allgemein nicht verwendet. 26 Bei teleologischer
  • RL, welcher die Bevölkerung oder eine Bevölkerungsgruppe des Landes allgemein ausgesetzt ist und

OLG Frankfurt - 1 Ss 336/08

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 20.07.2010
Inhalt
  • . lückenhaft und erlauben dem Senat nicht die ihm obliegenden Nachprüfung, ob das sachliche Recht
  • und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des
  • erregt wird. Es genügt vielmehr, dass der Täter lediglich allgemein einen entsprechenden Anschein

Der Betrug mit der Zahlungskarte (Debitkarte) und die Ansprüche des betroffenen Bankkunden

Rechtsanwältin Olivia Holik vom 06.07.2018
Inhalt
  • sprechenden „Anscheinsbeweis“ nicht macht- und wehrlos:1. Allgemein Wissenswertes zur
  • grob fahrlässig gehandelt habe. Zur Begründung wird allgemein mitgeteilt, dass der
  • Banken oder Sparkassen bis vor einigen Jahren auch recht gut durch. Grund hierfür war, dass der BGH

LG Düsseldorf - 34 O 74/08

Landgericht Düsseldorf vom 27.05.2009
Inhalt
  • Recht als in seiner Person entstanden erscheinen zu lassen (vgl. BGH Urteil vom 19.11.2008 – VIII ZR 138
  • vermeiden können. Das Recht zur Preiserhöhung nach § 4 AVBGasV kann nämlich angesichts der sich aus
  • des § 36 Abs. 1 EnWG. Die Belieferung erfolgt zu den Bedingungen der "Verordnung über allgemeine
  • anderen geschützt werden. Dieser allgemeine Schutzgedanke ist aber auch heranzuziehen, wenn das Gesetz
  • allgemeine, d.h. für jedermann geltende Tarife aufzustellen haben. Allgemeine, für jedermann geltende

AG Brandenburg - Vertragsbestimmung Fitnessstudio-Vertrag und ersparte Aufwendungen

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2019
Inhalt
  • Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zusteht. Insofern kommt in den Vorschriften
  • Grundsatz zum Ausdruck, dass den Vertragsparteien eines Dauerschuldverhältnisses stets ein Recht zur
  • , geriet sie insoweit auch vorliegend schuldhaft in Zahlungsverzug. Das Recht zur außerordentlichen
  • der § 626 Abs. 1, § 543 und § 314 Abs. 1 BGB der von Rechtsprechung und Lehre entwickelte allgemeine
  • -Verträgen ist im Übrigen eine allgemeine Vertragsklausel – so wie hier -, dass bei zwei nicht

LSG Bayern - L 2 U 144/97

Bayerisches Landessozialgericht vom 22.07.1998
Inhalt
  • Meldepflicht nachkommenden Unternehmer benachteiligt würden. Dieses Vorgehen verstoße gegen geltendes Recht
  • Satzung der Beklagten ist ihrer Rechtsnatur nach autonomes Recht (§§ 33, 34 Viertes Sozialgesetzbuch
  • anderem zur Beitragsleistung heranzieht. Sie ist objektives Recht, unterliegt aber der Nachprüfung der
  • höherrangigem Recht vereinbar ist. Nicht zu entscheiden ist hingegen, ob es sich bei den getroffenen
  • , sondern steht mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht und sonstigem höherrangigem Recht in

SozG Koblenz - S 2 U 423/04

Sozialgericht Koblenz vom 22.02.2006
Inhalt
  • . Durch diese gegenüber dem bisherigen Recht völlig neue Regelung wird die Haftung der in Abs. 1
  • , m.w.N.). Nach dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht konnte der Unternehmer, gleichgültig ob er
  • kommen. Ein Haftungsprivileg verbot sich erst recht, wenn der Unternehmer überhaupt nicht versichert
  • Recht der Haftungsbeschränkung geschlossen werden. Dies wird aber durch den Wortlaut der Vorschrift
  • , gewährt aber keine Versicherung aus Billigkeit oder als allgemeine Volksversicherung für sonstige

BGH - VIII ZR 92/08

Bundesgerichtshof vom 17.12.2008
Inhalt
  • Wiechers und Dr. Frellesen, die Richterin Dr. Hessel sowie den Richter Dr. Achilles für Recht erkannt
  • die Revision zurückzuweisen ist. Zu Recht hat das Berufungsgericht den von den Klägern gegen die
  • Berufungsgericht weiter zu Recht angenommen hat, regelt 13die mithin hier allein einschlägige Vorschrift
  • von "Bedienungskosten", sondern nur von "Leasingkosten" die Rede ist. 172. Zu Recht hat das
  • unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1

VG Gelsenkirchen - 7 K 5560/97

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 25.10.2006
Inhalt
  • normvertretendes Recht auf der Grundlage von § 35 BVerfGG erlassen, so dass auch in der Übergangszeit bis
  • geltenden Fassung des SportwettG NRW sei die Antragsablehnung vom 23. August 1999 zu Recht erfolgt. Die
  • Dienstleistungsmarktes für Glücksspiele im Allgemeinen oder das Recht der Mitgliedstaaten auf den Schutz
  • Prinzip der Rechtssicherheit es gebietet, die Rechtsfolgen einer Kollision mit höherrangigem Recht zu
  • die in der Verpflichtungssituation abzustellen ist, kennt kein subjektives Recht, das den geltend

VG Frankfurt (Main) - 9 E 5765/04

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 25.04.2005
Inhalt
  • höherrangigem Recht vereinbar. Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des
  • jedoch dem Bund als Dienstherrn für einen überschaubaren Zeitraum das Recht zuerkannt, das bisherige
  • Beanstandungen im Hinblick auf höherrangiges Recht gegeben habe. 14 Auf der Grundlage dieser Ausführungen
  • in § 12 Abs. 1 S. 2 der als allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassenen Beihilfevorschriften (BhV
  • 28. allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der BhV vom 30. Januar 2004 verfügt, verbunden mit