Suche nach "recht allgemein"

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Anhang 49 AbwV

Mineralölhaltiges Abwasser
Inhalt
  • Anforderung nach Absatz 1 Satz 1 gilt auch als eingehalten, wenn eine durch allgemeine bauaufsichtliche
  • vorhandene Einleitungen von Abwasser aus Anlagen, die vor dem 1. Juni 2000 rechtmäßig in
  • Betrieb waren oder mit deren Bau zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig begonnen worden ist, gelten

BGH - VI ZR 323/13

Bundesgerichtshof vom 10.12.2013
Inhalt
  • Aktienvertrieb durch eine allgemeine Mund-zu-Mund-Propaganda abgestellt. Auch wenn, was die Beklagte
  • Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer
  • richterliche Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts ist erst

Datenschutz-Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Michael Schmidl: Informationelle Selbstbestimmung in Theorie und Praxis

Dr. Sebastian Kraska vom 02.04.2012
Inhalt
  • ” von Professor Dr. Michael Schmidl, LL.M. Eur., Maître en Droit, Fachanwalt für IT-Recht und
  • IT-Recht und insbesondere im Datenschutzrecht“? Auch die gerne praktizierte Berufung auf
  • Videoüberwachung am Arbeitsplatz wird – je nach Medium zu Recht oder zu Unrecht – auf datenschutzrechtliche
  • . Der Irrtum, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Datenschutzrecht seien zwar
  • und ihrer Person in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die Lehrerin

BGH - XI ZR 105/09

Bundesgerichtshof vom 25.01.2011
Inhalt
  • Geschäfte hat, reicht es aus, wenn er das deutsche Recht, die einschlägige höchstrichterliche
  • Richter Wiechers und die Richter Dr. Ellenberger, Maihold, Dr. Matthias und Pamp für Recht erkannt
  • . 40 f. EGBGB nach deutschem Recht. Gemäß §§ 826, 830 BGB hätten die Kläger gegen die Beklagte einen
  • und erst recht nicht auf die Methoden der weiteren, mit der BLS zusammenarbeitenden
  • revisionsrechtlicher Überprüfung in einem wesentlichen Punkt nicht stand. 1. Zu Recht ist das

HessVGH - 5 TH 642/89

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.03.1991
Inhalt
  • ist zulässig, aber nicht begründet; das Verwaltungsgericht hat es mit Recht abgelehnt, die
  • , daß die am 11. Dezember 1987 beschlossenen und ausgefertigten Satzungen das Recht verletzen, ist in
  • ist sodann mit Recht davon ausgegangen, daß ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden
  • Verpflichtungen, deren Nichtbeachtung das Recht verletzt, was zur Beanstandung durch die Aufsichtsbehörde nach
  • redigierte, mit übergeordnetem Recht in Einklang stehende Rechtsnormen der Aufsichtsbehörde überlassen

OLG Dresden - WVerg 19/02

Oberlandesgericht Dresden vom 13.03.2017
Inhalt
  • Verstoß subjektive Rechte des Antragstellers verletzen; eine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle durch
  • zu Recht angenommen, dass das Angebot der Beigeladenen zu 1) der beabsichtigten Wertung nicht
  • Antragsgegnerin daher auch mit Recht zurückgewiesene Ansinnen schließt es aus, zugleich anzunehmen, die
  • nunmehr preislich erstplatzierte Bieterin; der angefochtene Beschluss spricht dies daher mit Recht aus
  • Leistungen) daher erst recht verschlossen. Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung

LSG Baden-Württemberg - L 6 SB 286/08

Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 18.06.2009
Inhalt
  • für das Privatrecht wie für das öffentliche Recht. Während regelmäßig vermögensbezogene Rechte und
  • . Der Anspruch der E auf Feststellung ihres GdB ist ein höchstpersönliches Recht in diesem Sinne. Im
  • , Dritten, selbst Angehörigen, das Recht zu versagen, nach dem Tod des Betroffenen dessen GdB feststellen
  • die Fortsetzung des Feststellungsverfahrens nach dem SGB IX Teil 2, dass dieses Recht im Gegensatz
  • allgemeine Persönlichkeitsrecht den Tod des Berechtigten überdauert. Somit ist es auch gerechtfertigt

BSG - B 8 SO 7/12 R

Bundessozialgericht vom 23.08.2013
Inhalt
  • öffentlichen Recht insoweit allgemein eingeschränkt, als an die Stelle des "freien Beliebens" ein
  • - erhalten hat). Nach den Grundsätzen des intertemporalen Rechts ist für das anzuwendende Recht die
  • gemeinsame Unternehmer bei Beitragsbescheiden im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung BSG
  • Ermessensausübung allgemein auch BSGE 89, 90, 93 = SozR 3-2500 § 82 Nr 3 S 5). In der Regel hat der
  • notwendige Bestimmtheit nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden materiellen Rechts. Ein

VerfGH Berlin - 105 C 60/98

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 15.09.1995
Inhalt
  • ermitteln, da die Mietspiegel allgemein anerkannt seien und aufgrund der Vielzahl der zugrunde liegenden
  • , dass Mietspiegel allgemein anerkannt seien und aufgrund der Vielzahl der zugrunde liegenden Daten die
  • kein Recht darauf, dass das Gericht die Sach- und Rechtslage im Sinne der von ihnen vertretenen
  • ihrem Recht aus Art. 10 Abs. 1 VvB. 22 Eine gerichtliche Entscheidung verletzt das mit Art. 3 Abs. 1 GG
  • Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den

BFH - VI R 23/12

Bundesfinanzhof vom 18.04.2013
Inhalt
  • nutzt. Weiter reicht dieser allgemeine Erfahrungssatz aber nicht. Er streitet insbesondere weder dafür
  • Einschätzung des FG ein Großteil der Jahresfahrleistung des Porsche entfällt-- hat es zu Recht nicht als
  • Nutzung nach dem Beweis des ersten Anscheins gerechtfertigt. 24Dem ist das FG zu Recht nicht gefolgt
  • die Verletzung materiellen Rechts. 12Es beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 8

FG Hamburg - 1 Bs 231/13

Finanzgericht Hamburg vom 30.07.2013
Inhalt
  • gewährt Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht, anstelle von Sonderschulen allgemeine
  • Antragsgegnerin zu Recht hinweist – zu einer völlig ungleichen Verteilung von Inklusionsschülern
  • des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006
  • Anerkennung des Rechts von Menschen mit Behinderungen auf Bildung ein integratives Bildungssystem

EuGH - C-336/00

Europäischer Gerichtshof vom 19.09.2002
Inhalt
  • anzulasten waren. Nationales Recht 13. Zur Durchführung der Verordnung Nr. 2078/92 erließ das
  • österreichischem Recht keine abstrakt-generellen Normen, sondern werden lediglich bei Vertragsschluss als
  • allgemein bekannt gemacht worden seien. Außerdem seien die Angaben zu den Verpflichtungen des Beklagten
  • Recht zu ziehen, bei dessen Anwendung sie die einschlägigen Regeln des Gemeinschaftsrechts zu
  • und Weise der Bekanntmachung der nationalen Beihilfeprogramme enthält, bestimmt indessen allgemein

LAG Baden-Württemberg - 15 Sa 95/05

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 21.11.2005
Inhalt
  • " nach französischem Recht auf eine betriebliche Altersversorgung Tenor 1. Die Berufung der
  • Recht sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer verpflichtet seien. Die Freiwilligkeit der
  • . Die Beklagte verweist darauf, dass auch nach dem geltenden inländischen Recht eine betriebliche
  • zur Erfassung der im Ausland erworbenen betrieblichen Altersversorgungsanwartschaften sei allgemein
  • . Das Arbeitsgericht hat den Anträgen des Klägers im Ergebnis zu Recht stattgegeben. II. 24 1. Der

BSG - 2 U 19/08

Bundessozialgericht vom 30.11.1991
Inhalt
  • sowohl nach dem Recht des Beitrittsgebiets als auch der RVO ein Arbeitsunfall vor. Der Unfall als
  • Schulen allgemein üblichen Sportunterricht. Der Tatbestand des § 539 Abs 1 Nr 14 b RVO sei nicht erfüllt
  • nicht begründet. Das LSG hat zu Recht gegenüber der Beigeladenen zu 2. einen Arbeitsunfall
  • sind und die nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht Arbeitsunfälle waren, als Arbeitsunfälle im
  • Buch der RVO (dazu 2.) als auch dem Recht des Beitrittsgebiets (dazu 3.) vor. Zuständig für das

SozG Duisburg - S 11 KR 134/06 ER

Sozialgericht Duisburg vom 18.10.2006
Inhalt
  • zurückzuführen, welche dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse aufgrund des
  • eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung
  • handele es sich um eine allgemein anerkannte, dem Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende
  • keine dem allgemein anerkannten medizinischen Standard entsprechende Behandlungsmethoden existieren
  • betreffenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich