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Anhang 49 AbwV
Mineralölhaltiges Abwasser
- Inhalt
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- Anforderung nach Absatz 1 Satz 1 gilt auch als eingehalten, wenn eine durch allgemeine bauaufsichtliche
- vorhandene Einleitungen von Abwasser aus Anlagen, die vor dem 1. Juni 2000 rechtmäßig in
- Betrieb waren oder mit deren Bau zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig begonnen worden ist, gelten
BGH - VI ZR 323/13
Bundesgerichtshof vom 10.12.2013
- Inhalt
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- Aktienvertrieb durch eine allgemeine Mund-zu-Mund-Propaganda abgestellt. Auch wenn, was die Beklagte
- Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer
- richterliche Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts ist erst
Datenschutz-Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Michael Schmidl: Informationelle Selbstbestimmung in Theorie und Praxis
Dr. Sebastian Kraska vom 02.04.2012
- Inhalt
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- ” von Professor Dr. Michael Schmidl, LL.M. Eur., Maître en Droit, Fachanwalt für IT-Recht und
- IT-Recht und insbesondere im Datenschutzrecht“? Auch die gerne praktizierte Berufung auf
- Videoüberwachung am Arbeitsplatz wird – je nach Medium zu Recht oder zu Unrecht – auf datenschutzrechtliche
- . Der Irrtum, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Datenschutzrecht seien zwar
- und ihrer Person in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die Lehrerin
BGH - XI ZR 105/09
Bundesgerichtshof vom 25.01.2011
- Inhalt
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- Geschäfte hat, reicht es aus, wenn er das deutsche Recht, die einschlägige höchstrichterliche
- Richter Wiechers und die Richter Dr. Ellenberger, Maihold, Dr. Matthias und Pamp für Recht erkannt
- . 40 f. EGBGB nach deutschem Recht. Gemäß §§ 826, 830 BGB hätten die Kläger gegen die Beklagte einen
- und erst recht nicht auf die Methoden der weiteren, mit der BLS zusammenarbeitenden
- revisionsrechtlicher Überprüfung in einem wesentlichen Punkt nicht stand. 1. Zu Recht ist das
HessVGH - 5 TH 642/89
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.03.1991
- Inhalt
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- ist zulässig, aber nicht begründet; das Verwaltungsgericht hat es mit Recht abgelehnt, die
- , daß die am 11. Dezember 1987 beschlossenen und ausgefertigten Satzungen das Recht verletzen, ist in
- ist sodann mit Recht davon ausgegangen, daß ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden
- Verpflichtungen, deren Nichtbeachtung das Recht verletzt, was zur Beanstandung durch die Aufsichtsbehörde nach
- redigierte, mit übergeordnetem Recht in Einklang stehende Rechtsnormen der Aufsichtsbehörde überlassen
OLG Dresden - WVerg 19/02
Oberlandesgericht Dresden vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Verstoß subjektive Rechte des Antragstellers verletzen; eine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle durch
- zu Recht angenommen, dass das Angebot der Beigeladenen zu 1) der beabsichtigten Wertung nicht
- Antragsgegnerin daher auch mit Recht zurückgewiesene Ansinnen schließt es aus, zugleich anzunehmen, die
- nunmehr preislich erstplatzierte Bieterin; der angefochtene Beschluss spricht dies daher mit Recht aus
- Leistungen) daher erst recht verschlossen. Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung
LSG Baden-Württemberg - L 6 SB 286/08
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 18.06.2009
- Inhalt
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- für das Privatrecht wie für das öffentliche Recht. Während regelmäßig vermögensbezogene Rechte und
- . Der Anspruch der E auf Feststellung ihres GdB ist ein höchstpersönliches Recht in diesem Sinne. Im
- , Dritten, selbst Angehörigen, das Recht zu versagen, nach dem Tod des Betroffenen dessen GdB feststellen
- die Fortsetzung des Feststellungsverfahrens nach dem SGB IX Teil 2, dass dieses Recht im Gegensatz
- allgemeine Persönlichkeitsrecht den Tod des Berechtigten überdauert. Somit ist es auch gerechtfertigt
BSG - B 8 SO 7/12 R
Bundessozialgericht vom 23.08.2013
- Inhalt
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- öffentlichen Recht insoweit allgemein eingeschränkt, als an die Stelle des "freien Beliebens" ein
- - erhalten hat). Nach den Grundsätzen des intertemporalen Rechts ist für das anzuwendende Recht die
- gemeinsame Unternehmer bei Beitragsbescheiden im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung BSG
- Ermessensausübung allgemein auch BSGE 89, 90, 93 = SozR 3-2500 § 82 Nr 3 S 5). In der Regel hat der
- notwendige Bestimmtheit nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden materiellen Rechts. Ein
VerfGH Berlin - 105 C 60/98
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 15.09.1995
- Inhalt
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- ermitteln, da die Mietspiegel allgemein anerkannt seien und aufgrund der Vielzahl der zugrunde liegenden
- , dass Mietspiegel allgemein anerkannt seien und aufgrund der Vielzahl der zugrunde liegenden Daten die
- kein Recht darauf, dass das Gericht die Sach- und Rechtslage im Sinne der von ihnen vertretenen
- ihrem Recht aus Art. 10 Abs. 1 VvB. 22 Eine gerichtliche Entscheidung verletzt das mit Art. 3 Abs. 1 GG
- Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den
BFH - VI R 23/12
Bundesfinanzhof vom 18.04.2013
- Inhalt
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- nutzt. Weiter reicht dieser allgemeine Erfahrungssatz aber nicht. Er streitet insbesondere weder dafür
- Einschätzung des FG ein Großteil der Jahresfahrleistung des Porsche entfällt-- hat es zu Recht nicht als
- Nutzung nach dem Beweis des ersten Anscheins gerechtfertigt. 24Dem ist das FG zu Recht nicht gefolgt
- die Verletzung materiellen Rechts. 12Es beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 8
FG Hamburg - 1 Bs 231/13
Finanzgericht Hamburg vom 30.07.2013
- Inhalt
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- gewährt Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht, anstelle von Sonderschulen allgemeine
- Antragsgegnerin zu Recht hinweist – zu einer völlig ungleichen Verteilung von Inklusionsschülern
- des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006
- Anerkennung des Rechts von Menschen mit Behinderungen auf Bildung ein integratives Bildungssystem
EuGH - C-336/00
Europäischer Gerichtshof vom 19.09.2002
- Inhalt
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- anzulasten waren. Nationales Recht 13. Zur Durchführung der Verordnung Nr. 2078/92 erließ das
- österreichischem Recht keine abstrakt-generellen Normen, sondern werden lediglich bei Vertragsschluss als
- allgemein bekannt gemacht worden seien. Außerdem seien die Angaben zu den Verpflichtungen des Beklagten
- Recht zu ziehen, bei dessen Anwendung sie die einschlägigen Regeln des Gemeinschaftsrechts zu
- und Weise der Bekanntmachung der nationalen Beihilfeprogramme enthält, bestimmt indessen allgemein
LAG Baden-Württemberg - 15 Sa 95/05
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 21.11.2005
- Inhalt
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- " nach französischem Recht auf eine betriebliche Altersversorgung Tenor 1. Die Berufung der
- Recht sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer verpflichtet seien. Die Freiwilligkeit der
- . Die Beklagte verweist darauf, dass auch nach dem geltenden inländischen Recht eine betriebliche
- zur Erfassung der im Ausland erworbenen betrieblichen Altersversorgungsanwartschaften sei allgemein
- . Das Arbeitsgericht hat den Anträgen des Klägers im Ergebnis zu Recht stattgegeben. II. 24 1. Der
BSG - 2 U 19/08
Bundessozialgericht vom 30.11.1991
- Inhalt
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- sowohl nach dem Recht des Beitrittsgebiets als auch der RVO ein Arbeitsunfall vor. Der Unfall als
- Schulen allgemein üblichen Sportunterricht. Der Tatbestand des § 539 Abs 1 Nr 14 b RVO sei nicht erfüllt
- nicht begründet. Das LSG hat zu Recht gegenüber der Beigeladenen zu 2. einen Arbeitsunfall
- sind und die nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht Arbeitsunfälle waren, als Arbeitsunfälle im
- Buch der RVO (dazu 2.) als auch dem Recht des Beitrittsgebiets (dazu 3.) vor. Zuständig für das
SozG Duisburg - S 11 KR 134/06 ER
Sozialgericht Duisburg vom 18.10.2006
- Inhalt
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- zurückzuführen, welche dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse aufgrund des
- eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung
- handele es sich um eine allgemein anerkannte, dem Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende
- keine dem allgemein anerkannten medizinischen Standard entsprechende Behandlungsmethoden existieren
- betreffenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich