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OLG Hamm - 4 U 122/98
Oberlandesgericht Hamm vom 05.11.1998
- Inhalt
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- nicht übernehmen. Deshalb räumen wir Ihnen das Recht ein, die Geräte binnen 4 Wochen kostenfrei
- Recht die Klagebefugnis des Klägers nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG bejaht. Nach dieser Vorschrift können
- Landgericht die angegriffene Werbung zu Recht für wettbewerbswidrig nach § 1 UWG erachtet. 65Entgegen der
- Werbung der Beklagten eben nicht auf einem solchen allgemein anerkannten Boden, wie es die
- dieses Gerät nur für die ärztliche Praxis bestimmt und geeignet ist. Die allgemein gehaltene Bestimmung
Filesharing Abmahnung FAQ
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 19.10.2012
- Inhalt
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- allgemein erwünschte Effekt der Abmahnung nicht einstellt.Welches Verhalten wird abgemahnt?Grundsätzlich
- sind. Jeder von ihnen kann individuell und unabhängig der Kollegen sein Recht durchsetzen.Liegt ein
- bestehende Recht zu schützen. Gerade wer in den Filesharingnetzwerken erwischt wurde, wird vielfach die
- Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kommen? Drohen am Ende gar Strafen oder das Gefängnis?Allgemein
- abgestellt. Seit dem 01.09.2008 steht dem Abmahner ein Recht zu, im Zuge des gesetzlich vorgesehenen
VG Köln - 13 K 8443/09
Verwaltungsgericht Köln vom 04.10.2010
- Inhalt
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- 2). Auf die Rechtsfolge des Satzes 1 wurde auf dem allgemein und auch hier jeweils von der Klägerin
- Recht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist. Das der materiellen
- materielles Recht vernünftigerweise kein Zweifel besteht und sich deshalb die Rechtswidrigkeit aufdrängt
- gesetzgeberischen Willen schon nicht ermessensfehlerhaft und kann daher erst recht nicht zu einer
- beim Bundesverfassungsgericht über die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht im
VG Koblenz - 4 K 774/09.KO
Verwaltungsgericht Koblenz vom 22.02.2010
- Inhalt
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- Hausfrau Bäcker ehrenamtlicher Richter selbständiger Kaufmann Zimmer für Recht erkannt: Die Klage
- Beklagten als Untere Verkehrsbehörde verursacht worden. Ein Recht zur Gleichbehandlung gibt es nur
- erst recht für das Einbetonieren von Gegenständen in der Straße, sofern dadurch der Verkehr gefährdet
- -Verpflichtungsklage oder als allgemeine Leistungsklage zu betrachten ist. Soweit die Klage auf § 45 StVO
- sie insoweit als allgemeine Leistungsklage fortgesetzt werden. Die Klage ist jedoch nicht begründet
OLG Düsseldorf - I-22 U 73/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 14.01.2005
- Inhalt
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- ersten Rechtszug. 21B. Die Berufung ist zulässig, aber nicht begründet. Mit Recht und weitgehend
- - und Berechnungsfehler (Tegethoff/Büdenbender/Klinger, das Recht der öffentlichen Energieversorgung
- , Band II, Rn 28 zu § 31 AVBV). Das Recht des Kunden auf Zahlungsaufschub und -verweigerung regelt § 30
- allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB FernwärmeV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S
- Nr. 2 b BGB. Die AVB FernwärmeV sei als Rechtsverordnung keine Allgemeine Geschäftsbedingung; auch
VG Aachen - 8 K 1769/05
Verwaltungsgericht Aachen vom 10.04.2007
- Inhalt
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- - das Recht, sich für den gleichen Beruf bei einem Arbeitgeber seiner Wahl zu bewerben (zweiter
- Beschäftigungsverhältnis nach nationalem Recht ein Rechtsverhältnis sui generis ist, wie hoch die Produktivität des
- Recht der Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch machen, in gleicher Weise. Insoweit ist zu
- über die Einreise in sein Hoheitsgebiet und über die Beschäftigung nachkommen und somit das Recht
- türkischer Wanderarbeitnehmer generell ein Recht nach Art. 6 Abs. 1 dritter Gedankenstrich ARB 1/80
LAG Köln - 9 Ta 361/05
Landesarbeitsgericht Köln vom 28.12.2005
- Inhalt
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- , Beschluss vom 21. April 1998 – 2 AZB 4/98 -). Diese Einschränkung muss erst recht nach der
- Arbeitgeber einen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht
- Interessenabwägung ermittelt werden (vgl. BGH NJW 1995, 1955, 1957). Das allgemeine
- allgemeine Persönlichkeitsrecht. Ob allein die kollektivrechtliche Kompetenzüberschreitung zu einem
- reicht nicht aus, wenn sich die angefochtene Entscheidung lediglich als rechtsfehlerhaft erweist
VG Gießen - 8 G 2832/00
Verwaltungsgericht Gießen vom 09.10.2000
- Inhalt
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- verfahrenstechnischer als auch in materieller Hinsicht führen könnte, wird jedoch zu Recht darauf
- Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben (§ 4 Abs. 3 i.V.m. § 13 Nr. 3 BauGB). 36 Zu Recht
- Abstandsfläche allgemein 0,4 H. Die an die Halle angebauten Silos weisen eine Höhe von ca. 15 m auf, so dass
- selbst für allgemeine Wohngebiete unterschritten. Die Fundamentierung der geplanten neuen
- allgemeine Wohngebiete vorgeschriebenen Werte würden eingehalten. Zudem werde das Vorhaben gekapselt und
BAG - 2 AZR 1071/12
Bundesarbeitsgericht vom 20.03.2014
- Inhalt
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- . Das Landesarbeitsgericht hat die Klageanträge zu 1. und 2. - in der gebotenen Auslegung - zu Recht
- Einschränkung auf die „letzten drei Jahre“ unberücksichtigt lässt. Ein Bewerber, der allgemein nach
- Recht zugebilligt wird, Stellenbewerber nach laufenden Ermittlungsverfahren zu fragen, beruht dies auf
- , BAGE 115, 296). 52(c) Dem Recht, über eingestellte Ermittlungsverfahren zu schweigen, steht nicht
- diesem Fall das Recht des Betroffenen, sich nicht offenbaren zu müssen, das Informationsinteresse
OLG Frankfurt a. M. - Fußballverein haftet für Abbrennen von Pyrotechnik durch Fans
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 08.01.2021
- Inhalt
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- verbürgte Vereinigungsfreiheit legitimiert. Sie entspreche zudem dem im deutschen Recht bekannten
- Abs. 1 EMRK nicht entgegen. Art. 6 Abs. 1 EMRK sieht vor, dass jede Person das Recht hat, dass
- werden. Genauso wie der grundgesetzliche Justizgewährungsanspruch ist auch dieses Recht auf Zugang zu
- (Hrsg.), Sport und Recht, 2008, S. 129, 152 f.). Auch bei den Verbandsstrafen in mancherlei
- Verfahrensordnung des Verband1 dem ordre public interne nicht widerspricht, belegt auch ein Blick in das Recht
HessVGH - 5 UE 1598/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 25.04.1990
- Inhalt
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- werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen." 8Mit Bescheid vom 23. Juli 1982
- Belastung, die diesen Werten entspricht, "die Erlaubnis endet". Das weist, wie der Beklagte zu Recht
- erreicht werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen". Hieran wird deutlich, daß
- der allgemein anerkannten Regeln der Technik gem. § 7 a Abs.1 WHG Rechnung getragen werden soll. Es
- Maßgabe der allgemein anerkannten Regeln der Technik im wasserrechtlichen Vollzug dienen. Nur bei diesem
LSG Berlin-Brandenburg - L 21 RJ 155/03
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 17.03.2006
- Inhalt
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- geltenden Recht gewährt, die mit Bescheid vom 29. November 1991 ab 01. Januar 1992 als
- Ergebnis zu Recht den Bescheid der Beklagten in der Gestalt des Widerspruchsbescheides aufgehoben; der
- Recht des Beitrittsgebiets gewährten Rente wegen Invalidität durch Inkrafttreten des SGB VI liegt hier
- . Berufsunfähigkeit nach §§ 43, 44 SGB VI nach dem bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Recht - SGB VI a. F
- . -, so dass mit Inkrafttreten des SGB VI für Erwerbsgeminderte neues Recht zu beachten war. Die
VG Köln - 1 K 6094/03
Verwaltungsgericht Köln vom 10.03.2005
- Inhalt
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- Endkundenentgelten nach neuem Recht nur äußerst subsidiär gegenüber der nachträglichen Regulierung nach
- aber deshalb, weil der Klägerin das für jede Individualklage erforderliche - allgemeine
- Wiederholungsgefahr reicht es nämlich bereits aus, dass eine solche Entscheidung jedenfalls von anderen
- Zeit nicht mit der Entstehung eines nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes zu rech- nen ist
BGH - VIII ZR 61/12
Bundesgerichtshof vom 23.01.2013
- Inhalt
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- Richter Dr. Bünger für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer
- Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Ein Recht der Beklagten zur einseitigen
- könne nicht ausgegangen werden, da die Beklagte das Recht habe, sich nach Ablauf der
- sich die Revision nicht. 192. Mit Recht - und von der Revision ebenfalls unbeanstandet - hat das
- Inhalts kennt das innerstaatliche deutsche Recht nicht. Nach § 306 Abs. 1, 2 BGB bleibt der Vertrag
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 2282/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.07.2008
- Inhalt
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- nicht gegen höherrangiges Recht. Dies gelte zunächst in Bezug auf Art. 6 Abs. 4 GG, wonach jede
- Mutter Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft habe. Der Mutterschutz verfolge ganz allgemein
- das nationale Recht strikt bindend. 19Hiergegen richtet sich die vom Senat zugelassene Berufung der
- BErzGG und des § 4 Abs. 4 Satz 3 EZVO NRW verstießen insofern nicht gegen europäisches Recht; für die
- Verwaltungsgericht zu Recht abgewiesen worden. 28Das mit der vorliegenden Klage verfolgte Begehren zielt – wie auch