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BFH - VIII B 62/07
Bundesfinanzhof vom 25.08.2006
- Inhalt
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- Steueranspruch besteht, handelt es sich allenfalls um einen dem materiellen Recht zuzuordnenden Mangel, der
- vermeintlich unzutreffende Beweiswürdigung revisionsrechtlich zum materiellen Recht, dessen Verletzung
- erkennbar eine abweichende --wie ausgeführt dem materiellen Recht zuzuordnende-- Beweiswürdigung dar
- nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (BFH-Beschluss in BFH
- unzulängliche Beweiswürdigung durch das FG ist revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen
OLG Köln - 2 Wx 4/07
Oberlandesgericht Köln vom 29.03.2007
- Inhalt
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- Beschwerdeerwiderung zu Recht auf die Einfügung des § 246 a AktG durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und
- Gesetzgeber hat im Zuge der Neuregelung trotz der allgemein bekannten Probleme, die die Rückwirkung
- Erfolg, weil die Entscheidung des Landgerichts nicht auf einer Verletzung des Rechts beruht (§ 27 Abs
- geltenden Rechts nicht erreicht werden. Eine solche Ausweitung der Bestellungsmöglichkeiten gem. § 104
LG Düsseldorf - 31 O 54/07
Landgericht Düsseldorf vom 31.07.2008
- Inhalt
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- Transportversicherer der Firma SSS GmbH in CC aus abgetretenem und übergegangenem Recht Schadensersatzansprüche wegen
- im Transportrecht eine Pflicht des Frachtführers oder Spediteurs, zu seiner Organisation allgemein
- Satz 2 HGB). Angesichts der überreichten Rechnung reicht ein bloßes Bestreiten des Werts bzw. des
- vorgenommen hat. Denn gemäß § 292 ZPO reicht es nicht aus, Zweifel an der im Gesetz aufgestellten Vermutung
LAG Baden-Württemberg - 13 Sa 82/03
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 10.11.2004
- Inhalt
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- allgemein bekanntgegeben worden. 7 Die Beklagte beantragt, 8 das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim
- . Zu Recht hat das Arbeitsgericht die Beklagte zur Zahlung des restlichen Januarentgelts in Höhe von
- , noch nicht abgewickelte Ansprüche (sogenannte wohlerworbene Rechte). Dabei ist die Gestaltungsfreiheit
- Tarifnormen mit Eingriffen in wohlerworbene Rechte befürchtet werden müßten (BAG, Urteil vom 22.10.2003
OLG Brandenburg - 5 U 113/05
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 09.09.2005
- Inhalt
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- Abtretungsvereinbarungen vom 11. Mai 2004 aus abgetretenem Recht der Gemeinnützigen Wohn- und Baugesellschaft P.mbH
- dispositiven Recht begründe sie Nachteile von einigem Gewicht. Das Kaufrecht sehe in § 433 BGB als
- Recht geltend gemachte Anspruch würde aber voraussetzen, dass der G. die abgetretene Forderung gegen
- . Die Klausel stelle eine von der Stadt P. verwendete allgemeine Geschäftsbedingung dar. Die Stadt P
- Kostenerstattungsklausel des Notarvertrages vom 27. Januar 2000 um eine allgemeine Geschäftsbedingung
VG Berlin - 16 A 141.04
Verwaltungsgericht Berlin vom 03.09.2001
- Inhalt
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- Verwaltungspraxis der Beklagten herleiten. Danach hat der Kläger, worauf er zu Recht hinweist, seinen Antrag
- Förderzwecks berechtigten, auch und sogar erst recht geeignet, die erstmalige Bewilligung und
- ist aber – wie die Beklagte zu Recht betont - eindeutig keine Folge des Hauptstadtbeschlusses, dessen
- der mündlichen Verhandlung gewesen sind. Entscheidungsgründe 21 Der Klage ist als allgemeine
- durch allgemeine Leistungsklage geltend gemacht werden (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl., § 54 Rz
§ 5 MPKPV
Bewertungsverfahren
- Inhalt
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- die Verfahren zur Geltendmachung dieser Rechte allgemein verständlich und vollständig
- absehbaren Belastungen, die gegebenenfalls vorhandenen Alternativen, die Rechte der Probanden sowie
§ 284 SGB 5
Sozialdaten bei den Krankenkassen
- Inhalt
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- nutzen, wenn die Daten allgemein zugänglich sind, es sei denn, dass das schutzwürdige
- Dienstes,8.die Abrechnung mit den Leistungserbringern, einschließlich der Prüfung der Rechtm
- oder § 106b Absatz 1 Satz 1 erforderlich ist.(3) Die rechtmäßig erhobenen und
OLG Düsseldorf - I-5 U 123/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 17.03.2005
- Inhalt
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- Zivilprozess - durch die Bezugnahme auf seinen allgemein geleisteten Eid gem. § 410 ZPO geschworen, das
- Parteien richten sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts in der bis zum 31. Dez.. 2001
- zugelassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und weder die Fortbildung des Rechts
OLG Oldenburg - 2 U 201/93
Oberlandesgericht Oldenburg vom 22.12.1993
- Inhalt
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- Versicherungsvertrag zurücktreten wollte. Die Beklagte teilte nur allgemein mit, sie trete wegen fehlender oder
- hat und der auch wissen kann, welche Angaben falsch waren. Jedenfalls reicht es für einen
- , nicht aus. Ob ein Rücktritt mit Gründen versehen werden muß, ist streitig. Nach einer Meinung reicht
LG Hamburg - Unterlassungsanspruch nach Veröffentlichung privater Aufnahmen im Internet
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 28.06.2018
- Inhalt
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- Zurschaustellung privater Aufnahmen im Internet einem auf das Recht am eigenen Bild gestützten
- im Internet steht einem auf das Recht am eigenen Bild gestützten Unterlassungsanspruch nicht
- betroffen sind, jeweils ihr Recht am eigenen Bild. Jedenfalls im Rahmen einer Interessenabwägung sei
- ihr Recht am eigenen Bild. Es fehle an der erforderlichen Einwilligung i.S.d. § 22 S. 1 KUG, die
- Berichterstattungen das jeweilige Recht der Kläger am eigenen Bild nicht verletzt werde, da das
KG Berlin - 5 U 161/01
Kammergericht vom 03.04.2001
- Inhalt
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- , das allgemeine Motiv, der Stil und die Methode lassen sich nicht schützen. Sie müssen allgemein
- Bearbeitungsrecht, d. h. das Recht unter Verwendung der genannten Figuren und der Hauptfigur 'Anna Marx
- (Beklagten) das Recht ein, Protagonistin der klägerischen Romanreihe ist die fiktive Bonner Journalistin
- Frau Mitte 40 recht melancholisch. 20 Hinsichtlich der Charaktereigenschaften gab es in den ersten
- " der Übernahmen reicht zur Annahme einer unfreien Bearbeitung nicht aus. 48 Die prozessualen
HessVGH - 11 UE 984/92
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 07.09.1993
- Inhalt
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- Persönlichkeit, dessen Schutzbereich das Recht umfasse, eine zur Nutzung überlassene Grabstätte nach eigenen
- Verwaltungsgerichtshofs auch das Recht umfaßt, eine zur Nutzung Hessischen Verwaltungsgerichtshofs auch
- das Recht umfaßt, eine zur Nutzung überlassene Grabstätte grundsätzlich nach eigenen Vorstellungen zu
- gewesen. Fraglich sei im vorliegenden Fall auch, ob es tatsächlich um das Recht eines einzelnen auf freie
- 2 HDSchG erheblich beeinträchtigt sei. Der Antrag auf Verlegung der Abdeckplatte sei daher zu Recht
LSG Hessen - L 8 KR 247/06
Hessisches Landessozialgericht vom 13.09.2007
- Inhalt
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- Behinderung nicht nur in bestimmten Lebensbereichen, sondern allgemein und im gesamten Leben beseitig bzw
- Lebensbereich (Beruf/Gesellschaft/Freizeit), sondern im gesamten täglichen Leben ("allgemein") beseitigt
- und kostengünstiger erreicht werden. Dieser Vortrag der Beklagten ist zu allgemein gehalten, um die
- des täglichen Lebens gehörten allgemeine Verrichtungen wie Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören
- nachvollziehbar dargelegt hat, wird durch diese Hilfsmittelversorgung das allgemeine Grundbedürfnis
BGH - VI ZR 410/12
Bundesgerichtshof vom 19.11.2013
- Inhalt
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- Richter Offenloch für Recht erkannt: Die Revisionen gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des
- Beklagten zu 2 mit Recht als sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB qualifiziert. 8a) Ob ein Verhalten
- fiel, hat das Berufungsgericht ferner mit Recht von einem "gebündelten Risiko" gesprochen. 15Fehl geht
- weist mit Recht darauf hin, dass eine interne Abstimmung unter den Anlegern weder nach den
- Berufsträger allgemein zugewiesen werden (vgl. § 43 Abs. 1 WPO). Vielmehr nahm er für sich darüber