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IPR: Die Behandlung von Bagatellschäden im Kartellrecht, Teil III
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 20.01.2012
- Inhalt
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- Gerichtsstandes neben den oben erwähnten Punkten letztlich auch das jeweilig angewandte Recht betrachtet
- werden müssen, sofern das innerstaatliche Recht diesen vorsieht. cc) Die Verjährung Der EuGH hat
- Zinsanspruches richtet sich nach dem nationalem Recht. Der Zinssatz muss angemessen sein, ist er zu niedrig
- . Hierbei ist die EuGVVO anzuwenden. a) Der allgemeine Gerichtsstand Nach Art. 2 Abs. 1 und Art
LG Köln - 13 T 232/06
Landgericht Köln vom 22.12.2006
- Inhalt
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- Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Amtsgericht hat die Kosten des Rechtsstreits zu Recht der
- so war, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (z.B. Zöller
- nicht zu ihrem Recht kommen werde. Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO. 7Beschwerdewert: bis 900,- EUR 8
- nach Klageerhebung herangezogen werden kann (allgemeine Meinung, z.B. BGH, NJW 1979, 2040, 2041
BSG - B 8 KN 4/99 R
Bundessozialgericht vom 25.05.2000
- Inhalt
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- Recht der DDR in das Rentenrecht nach dem SGB VI bestimmte, traf er deshalb folgende
- zur bergbaulichen Versicherung nach dem Recht der DDR und schließlich die Zahl der Arbeitsjahre (zu
- diejenigen Rentenansprüche nach dem Recht der DDR in das Recht des SGB VI und damit in eine
- , ob es sich bei den nach DDR-Recht anerkannten Versicherungszeiten um solche handelt, die
- . Soweit nach dem Recht der DDR Versicherungszeiten außerhalb des Bergbaus bei der Rentenberechnung der
LSG Berlin-Brandenburg - L 7 KA 1012/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.05.2009
- Inhalt
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- hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der angefochtene Degressionsbescheid ist rechtmäßig und verletzt
- nach inzwischen nahezu einhelliger Auffassung der Sozialgerichte untergesetzliches (Landes-)Recht
- Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgehalten, dass allgemein anerkannt sei, dass eine im Zeitpunkt ihres Erlasses auf
- dem Recht zum Zeitpunkt seines In-Kraft- Tretens übereinstimmte, höherrangigem Recht zu keinem
- die fortdauernde Übereinstimmung mit dem höherrangigen Recht an, sondern nur darauf, ob das
BSG - B 13 RJ 29/98 R
Bundessozialgericht vom 29.06.2000
- Inhalt
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- Berechnung der RAR seien zu Recht nur 43 Jahre versicherungspflichtiger Tätigkeit als Arbeitsjahre
- Recht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) unter Einschluß der neun Zurechnungsjahre für ihre
- . November 1991) erfolgte Eingriff in die nach dem DDR- Recht anerkannte Rechtsposition könne nicht mit dem
- Auffüllbeträge gewährten keinen echten und erst recht keinen dauerhaften Besitz- oder Vertrauensschutz. Die
- erst recht durch die Abschmelzung des Auffüllbetrages sei das Verfassungsgebot des Art 72 Abs 2 GG
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 152/06.PVL
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29.01.2007
- Inhalt
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- . Dieses Recht beziehe sich unter anderem auf die Anwendung der automatisierten Verarbeitung
- personenbezogenen Daten "allgemein" betreffende Umstände, wobei sie den kollektiven Schutz der
- Fachkammer zumindest ansatzweise argumentiert hat, ableiten, dass es im Rahmen der dort normierten, recht
- . Beziehe sich der Mitbestimmungstatbestand - wie hier - selbst nur auf allgemeine Regelungen, die
- automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten habe die allgemeine Regelung zum Gegenstand, welche Daten
BFH - V R 9/09
Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- das FG zu Recht ausgeführt habe, könne die GmbH zumindest teilweise --beim Betrieb der Alten- und
- Ermächtigung sind allerdings die allgemein bei der Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG zu beachtenden
- Tochtergesellschaften des Organträgers finanziell in dessen Unternehmen eingegliedert sein (vgl. allgemein BFH
- nationalen Recht noch dem Gemeinschaftsrecht zu entnehmen. Es ist auch kein sonstiger
- keine höhere qualifizierte Mehrheit für die allgemeine Beschlussfassung in der Organgesellschaft
LSG Berlin-Brandenburg - L 24 RA 156/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 09.04.2002
- Inhalt
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- jedoch nicht begründet. Das Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Beklagte verlangt
- (§ 5 Abs. 1 SGB V), Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 1 SGB XI) und nach dem Recht der Arbeitsförderung
- allgemein bekannte beziehungsweise ohne weiteres erkennbare Übereinstimmungen zwischen Steuer- und
- , wonach Steuerrecht entsprechend gilt, allgemein bekannt waren. Aber auch wenn dies grundsätzlich
- worden und macht er von seinem Recht, einen Anwalt zu wählen, keinen Gebrauch, wird auf seinen Antrag der
Inhaltsübersicht BDSG 1990
- Inhalt
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- Erster Abschnitt Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen§ 1Zweck und Anwendungsbereich
- Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen§ 19Auskunft an den
- ;ftigungsverhältnisses Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen
OLG Düsseldorf - I-24 U 223/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 03.05.2005
- Inhalt
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- keine Erfolgsaussicht. Das Landgericht hat den Beklagten zu Recht zur Zahlung der Miete für die
- ferner zu Recht die mit der Widerklage verfolgte Feststellung, der Beklagte schulde aus dem
- Landgericht zu Recht angenommen hat, indiziell aus dem Schriftwechsel, der der
- früheren Recht). 15 c) Die Ansicht des Beklagten, die genannten Grundsätze seien nur anzuwenden auf von
- Beklagten, die in § 3 Nr. 1 S. 2 MV vereinbarte Verlängerungsautomatik stelle eine Allgemeine
BGH - V ZR 5/12
Bundesgerichtshof vom 17.01.2014
- Inhalt
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- . Brückner und Weinland und den Richter Dr. Kazele für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das
- ), kann dahinstehen; eine absolute Obergrenze dürfte allerdings nicht allgemein, sondern nur bezogen
- Prozessbevollmächtigten beauftragte. 153. Im Übrigen hat das Berufungsgericht die Abweisung der Klage zu Recht
- Text handelte es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen der gewerblich handelnden Beklagten. Danach
- das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Mit notarieller Erklärung vom 26
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 B 1040/03
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 04.08.2003
- Inhalt
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- , ob es nach der BauNVO in dem Baugebiet allgemein zulässig wäre. Die Eigenart der näheren Umgebung
- Wohngebiet allgemein oder ausnahmsweise zulässig ist. 8Bei der Bestimmung der "näheren Umgebung" im Sinne
- BauNVO in dem Baugebiet allgemein oder jedenfalls ausnahmsweise zulässig wäre, § 34 Abs. 2 BauGB. In
- Zulässigkeit, sondern erst recht den vom Verordnungsgeber vorgesehenen Ausnahmebereich. Zwischen der jeweiligen
- gelten erst Recht für den Fall, dass sein Standort einem reinen Wohngebiet zuzuordnen ist. 56Ist das
Anhang 17 AbwV
Herstellung keramischer Erzeugnisse
- Inhalt
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- aus Teil C auch als eingehalten, wenn eine durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder
- . Juni 2000 rechtmäßig in Betrieb waren oder mit deren Bau zu diesem Zeitpunkt rechtmä
§ 41 EnWG 2005
Energielieferverträge mit Haushaltskunden, Verordnungsermächtigung
- Inhalt
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- allgemeine Informationen zu den Bestimmungen nach Absatz 1 Satz 2 anzugeben.(5) Das
- Tarife und Wartungsentgelte erhältlich sind,7.Informationen über die Rechte der
- Vertragsabschluss, den Gegenstand und die Beendigung der Verträge treffen sowie Rechte und
OLG Dresden - 4 W 1188/09
Oberlandesgericht Dresden vom 27.11.2009
- Inhalt
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- nicht mutwillig erscheint. Es ist allgemeine Auffassung, dass bei der Prüfung eines
- Kosten der Rechtsverfolgung deckt. Reicht die Deckungssumme der Rechtsschutzversicherung für die von der
- Abs. 2 ZPO sein, soweit sie tatsächlich die Kosten der Rechtsverfolgung deckt. Reicht die