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LSG Bayern - L 16 RJ 289/99
Bayerisches Landessozialgericht vom 12.06.2002
- Inhalt
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- Lücke besteht. Auf das Recht zur freiwilligen Nachentrichtung von Beiträgen ab Rentenantragstellung 1993
- erforderlich sind, die vor dem 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, wenn jeder
- 01.01.1986 Pflichtbeiträge nachweisen kann, hat er vor dem 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit von
- Gesundheitsstörungen auf das allgemeine Erwerbsleben nachvollziehbar dargestellt. Sie befinden sich in
- stationär untersucht. Die Ärzte stellten Taubheit links, Schwerhörigkeit rechts, wirbelsäulenabhängige
Keine Erwerbsminderungsrente wegen zusätzlichem Analphabetismus
martina heck vom 21.08.2012
- Inhalt
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- dem 01.04.2012: § 138 Abs. 5 SGB III) und übertrug sie später auf das Recht der Renten wegen
- Tätigkeiten, für die es faktisch “Angebot” und “Nachfrage” gibt. Das Adjektiv “allgemein” grenzt den
- für die Ausübung einer Verweisungstätigkeit allgemein vorausgesetzten Mindestanforderungen an
- Voraussetzung erfüllt ist, hat das Bundessozialgericht bereits zum Parallelproblem im Recht der Renten
- (quantitatives) Leistungsvermögen uneingeschränkt erhalten ist. Zu Recht hat das Landessozialgericht
VG Aachen - 9 L 157/05
Verwaltungsgericht Aachen vom 05.04.2005
- Inhalt
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- Antragsgegners, mit Blick auf die Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein
- auf Pöttgen, Jehkul, Kumpfert, Allgemeine Schulordnung, Kommentar, 20. Auflage, § 6, Erl. 2
- 6455/96 -, 27wonach die verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte von Eltern und Schülern
- Antragsteller Rechte der zukünftigen Mitschüler nicht in einer den Anordnungsanspruch ausschließenden
- Erziehung und Bildung sowie die Rechte der Eltern der Mitschüler auf Erziehung und Bildung ihrer Kinder
HessVGH - 8 UE 2362/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 02.10.1989
- Inhalt
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- könne in aller Regel bis zum Beginn der allgemein festgesetzten Sperrzeit befriedigt werden. 23 Erst
- Termin vor dem Senat am 2. Oktober 1989 als recht ruhiger und besonnener Gastwirt mit gleichsam
- Einzelfall überwiege dasjenige öffentliche Interesse, dem die allgemeine Sperrzeit des § 1 SperrzeitVO zu
- , die nach § 18 Abs. 1 GastG über die allgemeine Sperrzeit und deren Verkürzung für einzelne Betriebe
- festzusetzende allgemeine Sperrzeit auf Besonderheiten des Einzelfalles keine Rücksicht nimmt, die Geltung
LSG Bayern - L 14 R 175/05
Bayerisches Landessozialgericht vom 04.08.2005
- Inhalt
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- die Nr.1 dieser Vorschrift in Betracht käme, d.h. wenn keine Versicherungspflicht vorliege, das Recht
- Kalendermonate verstrichen seien. Ein Recht zur freiwilligen Versicherung in der deutschen
- SGB VI sei bestimmt, dass ein Recht für eine einmalige Auszahlung der Rentenversicherungsbeträge
- allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (60 Kalendermonaten) nicht erfüllt hat, wobei allerdings die in der BRD
OLG Köln - 20 W 43/08
Oberlandesgericht Köln vom 22.09.2008
- Inhalt
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- zu Recht Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung
- , die seinerzeit dem Versicherungsverhältnis zugrunde gelegt wurden. Erst recht spricht nichts dafür
- unbeachtlich. Erst recht kann darauf nicht im Rahmen eines PKH-Verfahrens die Erfolgsaussicht einer
- dahinstehen. Jedenfalls kann im Allgemeinen unterstellt werden, dass fundamentale, allgemein geläufige
- damit erst recht, das Kanzleipersonal und oder sonstige Personen (etwa die Rechtsanwaltskammer) von
FG Rheinland-Pfalz - 6 K 1562/08
Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 10.02.2011
- Inhalt
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- ehrenamtliche Richterin den ehrenamtlichen Richter für Recht erkannt: I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die
- unbegründet zurück und führte zur Begründung aus: Der Beklagte habe den Vorsteuerabzug zu Recht versagt
- Nr. 2 UStG). Der Vorsteuerabzug richte sich somit grundsätzlich nach dem Recht des Staates des
- Leistungsbezuges und nicht nach dem Recht des Staates der Leistungserbringung. Die Klägerin habe die
- befreien und auch das Recht der Option für eine Besteuerung einräumen (Art. 28 Abs. 3 Buchstabe b i.V
BGH - IX ZR 94/06
Bundesgerichtshof vom 10.01.2008
- Inhalt
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- auszutragen. b) Das Recht des Mitglieds eines Rechtsanwaltsversorgungswerks, die Mitgliedschaft zu beenden
- , Vill und die Richterin Lohmann für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 13. Zivilsenats
- . I. 4Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Es könne offen bleiben, ob das Recht, die freiwillige
- Freistaat Sachsen nicht wirksam beenden können, weil das Recht, über den Fortbestand der Mitgliedschaft zu
- ) unterfällt. 9a) Gemäß § 80 Abs. 1 InsO geht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Recht des
LG Bonn - 5 S 11/10
Landgericht Bonn vom 08.12.2010
- Inhalt
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- , Revisionszulassung Normen: §§ 306, 307, 812, 818 BGB, 543 ZPO Sachgebiet: Recht (allgemein - und
- unbegründet. Zu Recht hat das Amtsgericht die Beklagte – gesamtschuldnerisch haftend mit ihrer persönlich
- Gasversorgungsunternehmen dem Zahlungsvorbehalt nicht widersprochen hat, ist an Hand allgemein anerkannter
- schließlich auf die "allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung (AVBGasV)," die wesentlicher
- Formularvertragsklausel ist eine allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne des § 305 Abs.1 Satz 1 BGB
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 KR 43/01
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 29.08.2002
- Inhalt
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- unter dem Versorgungsauftrag zu subsummieren sei oder nicht. Der Klägerin stehe nicht das Recht zu
- . Entscheidungsgründe: 2122Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Das Sozialgericht hat der Klage zu Recht
- Änderungsbescheides vom 03.11.1997 sind für das Krankenhaus u.a. die Fachabteilungen "Allgemeine Chirurgie" und
- 15 "Allgemeine Chirurgie". In der chirurgischen Abteilung des ...-Krankenhauses wurde das Mitglied
- für das ...-Krankenhaus sowohl eine Fachabteilung "Allgemeine Chirurgie" als auch eine Fachabteilung
Umgangsrecht bei Kindern in Pflegefamilien
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 06.12.2010
- Inhalt
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- von seinen familiären Wurzeln völlig getrennt werden dürfe. Es reiche nicht aus, durch allgemeine
- Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einer Entscheidung aus dem Jahr 2010 die Rechte der leiblichen Eltern gestärkt. Das
§ 29 LAP-mDFm/EloAufklBundV
Schriftliche Prüfung
- Inhalt
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- ;fungsarbeit ist dem Prüfgebiet allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen zu entnehmen. Die
BPatG - 33 W (pat) 126/00
Bundespatentgericht vom 28.11.2000
- Inhalt
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- somit schon deshalb zu Recht gemäß § 37 Abs 1 MarkenG zu- rückgewiesen. Außerdem fehlt der
- Datenträger dienen, längst in den allgemein üblichen deutschen Sprachgebrauch eingegangen. Technisch
- hier nicht darauf ankommt, inwiefern sie zu Recht oder wegen einer graphischen Gestaltung eingetragen
- - nicht nur gewerbliche oder berufliche Fachkreise, sondern überwiegend auch das allgemeine Publikum
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 2915/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 02.01.2003
- Inhalt
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- Klage zu Recht abgewiesen hat. Die Klägerin verfolgt eine Verpflichtung des Beklagten, den ihr für
- . Seine zwangsläufig allgemein gehaltenen Hinweise in den eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge
- Verwaltungsgericht die Klage sowohl mit dem Haupt- als auch mit dem Hilfsantrag zu Recht abgewiesen hat
- § 78f LBG NRW bereits nach seinem Wortlaut nicht erfasst. Die allgemeine Fürsorgepflicht des
Ein Pkw ist kein Reisegepäck
martina heck vom 04.06.2013
- Inhalt
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- zu dem Schluss gekommen, dass das Hauptzollamt gegenüber dem Kläger zu Recht Einfuhrabgaben i.H.v
- Finanzen durch Rechtsverordnung, soweit das Recht der Europäischen Gemeinschaften dies vorsieht
- . Dementsprechend gilt die in § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EF-VO genannte Wertgrenze von 300 EUR nicht allgemein
- Nr. 1 Buchst. b ZollVG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 5 EF-VO – auch keine allgemeine Geringfügigkeitsklausel