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OLG Köln - 19 U 212/97

Oberlandesgericht Köln vom 24.04.1998
Inhalt
  • Sache selbst keinen Erfolg. 3Das Landgericht hat zu Recht die Klage abgewiesen und der Widerklage
  • Recht zur Wandelung des Kaufvertrags - unabhängig von der nicht gelieferten Schnittstelle - auf
  • Klägerin, selbst bei Anwendung der allgemeinen Vorschriften über Leistungsstörungen, sei ihr Recht zum
  • Unrecht die allgemeine Verzugsvorschrift des § 326 BGB angewendet, ist darauf hinzuweisen, daß sie in
  • überwiegend stattgegeben. Weder die Voraussetzungen eines Rechts der Klägerin zur Wandelung des

OLG Celle - 4 U 80/00

Oberlandesgericht Celle vom 25.09.2000
Inhalt
  • : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 313 aF Leitsatz: Nebenabreden anlässlich eines Grundstückskaufvertrages
  • Oberlandesgericht ####### und den Richter am Landgericht ####### für Recht erkannt: Auf die Berufung der Klägerin
  • Abfindung im Grundbuch eingetragen worden waren, kein Recht zur Lossagung vom Vertrag zu. Zwar ist es
  • § 7 - wie allgemein üblich - vorsieht, der vereinbarte Weg beschritten worden und hätte er auch
  • Vertragsabschluss - eingetragener Rechte bewirken kann und darf. Eine Offenbarung insoweit trifft

BPatG - 27 W (pat) 69/07

Bundespatentgericht vom 18.12.2006
Inhalt
  • die allgemein üblichen Bezeichnungen von Geschäftslokalen, in denen spezifische Produkte - hier also
  • bestimmten Unternehmen ansehen, so dass solche allgemein gehaltenen Bezeichnungen typischer
  • beiden Worte „Golf“ und „House“ sind allgemeine grafische Gestaltungsmittel, die häufig anzutreffen
  • , weil die Anmelderin bei einer ungerechtfertigten Geltendmachung angeblicher Rechte aus den

HessVGH - 9 N 2265/99

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 06.11.2000
Inhalt
  • ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt würden. Dringend notwendige
  • materiell-rechtlicher Hinsicht mit geltendem Recht nicht vereinbar. Es fehle der Planung an der nach § 1
  • Recht nicht nur der Eigentümer des Flurstücks ..., sondern auch der Eigentümer des Flurstücks
  • Recht davon ausgegangen, dass ein Nachtbetrieb nicht stattfinde. Nach dem Gutachten vom 4. April
  • § 214 Abs. 1 Nr. 3 BauGB n. F. die Bebauungspläne, die nach früherem Recht lediglich Abs. 1 Nr. 3

LG Mannheim - 1 S 354/01

Landgericht Mannheim vom 19.07.2002
Inhalt
  • Zahnarzthonorars zu Recht abgewiesen. Es wird insoweit auf die nach eigener Prüfung für zutreffend erachteten
  • entschieden, für deren Beurteilung ihm die Sachkunde gefehlt hat. Das Amtsgericht hat zu Recht davon
  • nämlich das Spektrum der bei Erlaß bekannten wissenschaftlich allgemein anerkannten zahnärztlichen
  • . 13 Nach alledem hat das Amtsgericht die Klage zu Recht abgewiesen. 14 Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO.

OLG Stuttgart - 2 U 65/10

Oberlandesgericht Stuttgart vom 17.02.2011
Inhalt
  • Versandapotheke gegenüber Kunden in Deutschland verwendete Klausel "Anwendbares Recht/Gerichtsstand
  • Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich niederländisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
  • unzulässig. 10 Der gegen die AGB-Klausel zum anwendbaren Recht/Gerichtsstand erhobene Anspruch aus §§ 1, 3
  • Abgrenzung zu dem Unternehmen A (so schon die Abmahnung B 4). 51 Die Frage nach dem anwendbaren Recht
  • . 111). 60 Der Versuch, niederländisches Recht über AGB zu vereinbaren, stelle für jeden Verbraucher

BGH - 2 StR 488/12

Bundesgerichtshof vom 15.01.2013
Inhalt
  • worden ist, hat die Strafkammer zu Recht nicht als Tatnachweis für ausreichend erachtet. Die
  • ­ verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ 1993, 349) ­ nicht das Recht, das Zeugnis zu
  • Rechtsmittel, an eine andere ­ allgemeine ­ Strafkammer des Landgerichts Koblenz zurückverwiesen. 3
  • allgemeine Strafkammer zurück. 11Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass der neue
  • verurteilt. Mit ihren Revisionen rügen die Angeklagten die Verletzung formellen und materiellen Rechts

LSG Hamburg - L 3 R 85/07

Landessozialgericht Hamburg vom 27.05.2008
Inhalt
  • ) geschieden. Ausweislich der Entscheidungsgründe dieses Urteil wurde der Entscheidung griechisches Recht
  • Ehe nicht geschieden worden sei und sie deshalb nach griechischem Recht auch nach der deutschen
  • Auffassung, das Sozialgericht habe die Klage zu Recht und mit zutreffender Begründung abgewiesen. Eine
  • . Zu Recht und mit im Ergebnis zutreffender Begründung hat das Sozialgericht mit seinem Urteil vom 7
  • Recht des Heimatlandes des ausländischen Staatangehörigen geschieden wird, in Deutschland

OLG Köln - 16 Wx 10/06

Oberlandesgericht Köln vom 13.03.2006
Inhalt
  • deren Kosten 3 anschließen zu lassen; eine Gegenleistung für das Recht des Anschließens ist nicht zu
  • fortführen, so hat er das Recht, im Heizraum selbst eine neue Heizungsanlage auf seine Kosten zu installieren
  • Gegenleistung für das Recht des Anschließens ist nicht zu zahlen." 7Der Antragsgegner möchte die
  • sind. Das Amtsgericht hat zu Recht ausführlich auf die dabei entstehenden Beeinträchtigungen an der
  • sinnvoll, wenn auch die Warmwasserversorgung auf diesem Weg erfolgt. Zu Recht weist die Zivilkammer

OLG Düsseldorf - I-10 U 69/06

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 14.12.2006
Inhalt
  • Leasingvertrag zu Recht erhoben habe. Demzufolge schulde sie auch keine Erstattung der
  • allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, welches als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB auch
  • seinerzeit nicht zur Datenübermittlung befugt. 1314Die Datenübermittlung wäre zu Recht erfolgt, wenn
  • war, erst recht, nachdem die Haftpflichtversicherung der Beklagten gegenüber bereits Zahlungen
  • erbracht hatte. Zu Recht verweist der Kläger überdies auf die langjährige konfliktfreie Geschäftsbeziehung

BGH - III ZR 289/06

Bundesgerichtshof vom 01.02.2007
Inhalt
  • . Wurm, Streck, Dr. Kapsa und Dörr für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der
  • Nachprüfung nicht in vollem Umfang stand. 91. Im Ausgangspunkt zu Recht nimmt das Landgericht an, dass
  • ; Filthaut, aaO, § 2 Rn. 48 m.w.N.; wohl auch OLG Zweibrücken, Recht und Steuern im Gas- und
  • Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 750, 1067
  • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser die Verfügungsgewalt über den

BGH - II ZR 229/05

Bundesgerichtshof vom 07.01.2008
Inhalt
  • dies erst recht. Denn geschützt wird auch insoweit im Rahmen des § 826 BGB nicht das allgemeine
  • . Kurzwelly, Kraemer, Caliebe und Dr. Drescher für Recht erkannt: Auf die Revisionen der Beklagten wird
  • - teilweise (Klägerin zu 8) auch aus 4abgetretenem Recht - von den Beklagten - Zug um Zug gegen Übereignung
  • das enttäuschte allgemeine Anlegervertrauen in die Integrität der Marktpreisbildung nicht aus. b) Auch
  • seine Willensentschließung zu führen. Hierfür genügt das enttäuschte allgemeine Anlegervertrauen in die

LSG Sachsen - L 2 U 84/03

Sächsisches Landessozialgericht vom 01.04.2004
Inhalt
  • -Recht (Sonderentscheid) oder nach der Vorschrift des § 551 Abs. 2 RVO anerkannt und entschädigt
  • Atemwegserkrankung des Klägers dar. Es sei allgemein bekannt und auch wissenschaftlich nachgewiesen, dass
  • heute geltenden Recht des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) entweder den Eintritt einer in
  • vollen Überzeugung des Senats fest, dass der Kläger unter Zugrundelegung der nach DDR-Recht geforderten
  • vorliegenden Fall findet noch das Recht der BKVO-DDR Anwendung, weil der eventuelle

LG Düsseldorf - 12 O 192/04

Landgericht Düsseldorf vom 04.05.2005
Inhalt
  • gesetzliches Verbot oder zwingendes Recht gestützt werden kann (vgl. Palandt, a.a.O., Rdnr. 4). Bei einem
  • Allgemeine Hinweise" beigefügt war. In dem eigentlichen Kundenanschreiben informierte die Beklagte ihre
  • allgemeine Krankenhausleistungen sind die nach den Grundsätzen des Krankenhausentgeltgesetzes und der
  • allgemeine Krankenhausleistungen die nach der Bundespflegesatzverordnung ermittelten Pflegesätze und
  • Regelungen berechnet, gelten als allgemeine Krankenhausleistungen die Inanspruchnahme von Drei- und

VerfGH Rheinland-Pfalz - 11 C 11303/00.OVG

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz vom 24.10.2001
Inhalt
  • Röhl für Recht erkannt: Die Verfassungsbeschwerden werden zurückgewiesen. A. Die Antragsteller
  • verfassungsgerichtlichen Prüfung ist das in Art. 1 Abs. 1 LV verbürgte Recht auf die freie Entfaltung der
  • den Tieren allgemein ausgehenden Gefahr eines spontanen und unbeherrschbaren aggressiven Verhaltens
  • gegen Menschen oder Tiere eine solche abstrakte Gefahr dar (vgl. zur Tiergefahr allgemein: BGHZ 67
  • Halten von Hunden im Sinne von § 1 Abs. 2 GefAbwV wird demgemäß auch in der Rechtsprechung allgemein