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OLG Köln - 19 U 212/97
Oberlandesgericht Köln vom 24.04.1998
- Inhalt
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- Sache selbst keinen Erfolg. 3Das Landgericht hat zu Recht die Klage abgewiesen und der Widerklage
- Recht zur Wandelung des Kaufvertrags - unabhängig von der nicht gelieferten Schnittstelle - auf
- Klägerin, selbst bei Anwendung der allgemeinen Vorschriften über Leistungsstörungen, sei ihr Recht zum
- Unrecht die allgemeine Verzugsvorschrift des § 326 BGB angewendet, ist darauf hinzuweisen, daß sie in
- überwiegend stattgegeben. Weder die Voraussetzungen eines Rechts der Klägerin zur Wandelung des
OLG Celle - 4 U 80/00
Oberlandesgericht Celle vom 25.09.2000
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 313 aF Leitsatz: Nebenabreden anlässlich eines Grundstückskaufvertrages
- Oberlandesgericht ####### und den Richter am Landgericht ####### für Recht erkannt: Auf die Berufung der Klägerin
- Abfindung im Grundbuch eingetragen worden waren, kein Recht zur Lossagung vom Vertrag zu. Zwar ist es
- § 7 - wie allgemein üblich - vorsieht, der vereinbarte Weg beschritten worden und hätte er auch
- Vertragsabschluss - eingetragener Rechte bewirken kann und darf. Eine Offenbarung insoweit trifft
BPatG - 27 W (pat) 69/07
Bundespatentgericht vom 18.12.2006
- Inhalt
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- die allgemein üblichen Bezeichnungen von Geschäftslokalen, in denen spezifische Produkte - hier also
- bestimmten Unternehmen ansehen, so dass solche allgemein gehaltenen Bezeichnungen typischer
- beiden Worte „Golf“ und „House“ sind allgemeine grafische Gestaltungsmittel, die häufig anzutreffen
- , weil die Anmelderin bei einer ungerechtfertigten Geltendmachung angeblicher Rechte aus den
HessVGH - 9 N 2265/99
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 06.11.2000
- Inhalt
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- ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt würden. Dringend notwendige
- materiell-rechtlicher Hinsicht mit geltendem Recht nicht vereinbar. Es fehle der Planung an der nach § 1
- Recht nicht nur der Eigentümer des Flurstücks ..., sondern auch der Eigentümer des Flurstücks
- Recht davon ausgegangen, dass ein Nachtbetrieb nicht stattfinde. Nach dem Gutachten vom 4. April
- § 214 Abs. 1 Nr. 3 BauGB n. F. die Bebauungspläne, die nach früherem Recht lediglich Abs. 1 Nr. 3
LG Mannheim - 1 S 354/01
Landgericht Mannheim vom 19.07.2002
- Inhalt
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- Zahnarzthonorars zu Recht abgewiesen. Es wird insoweit auf die nach eigener Prüfung für zutreffend erachteten
- entschieden, für deren Beurteilung ihm die Sachkunde gefehlt hat. Das Amtsgericht hat zu Recht davon
- nämlich das Spektrum der bei Erlaß bekannten wissenschaftlich allgemein anerkannten zahnärztlichen
- . 13 Nach alledem hat das Amtsgericht die Klage zu Recht abgewiesen. 14 Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO.
OLG Stuttgart - 2 U 65/10
Oberlandesgericht Stuttgart vom 17.02.2011
- Inhalt
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- Versandapotheke gegenüber Kunden in Deutschland verwendete Klausel "Anwendbares Recht/Gerichtsstand
- Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich niederländisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
- unzulässig. 10 Der gegen die AGB-Klausel zum anwendbaren Recht/Gerichtsstand erhobene Anspruch aus §§ 1, 3
- Abgrenzung zu dem Unternehmen A (so schon die Abmahnung B 4). 51 Die Frage nach dem anwendbaren Recht
- . 111). 60 Der Versuch, niederländisches Recht über AGB zu vereinbaren, stelle für jeden Verbraucher
BGH - 2 StR 488/12
Bundesgerichtshof vom 15.01.2013
- Inhalt
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- worden ist, hat die Strafkammer zu Recht nicht als Tatnachweis für ausreichend erachtet. Die
- verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ 1993, 349) nicht das Recht, das Zeugnis zu
- Rechtsmittel, an eine andere allgemeine Strafkammer des Landgerichts Koblenz zurückverwiesen. 3
- allgemeine Strafkammer zurück. 11Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass der neue
- verurteilt. Mit ihren Revisionen rügen die Angeklagten die Verletzung formellen und materiellen Rechts
LSG Hamburg - L 3 R 85/07
Landessozialgericht Hamburg vom 27.05.2008
- Inhalt
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- ) geschieden. Ausweislich der Entscheidungsgründe dieses Urteil wurde der Entscheidung griechisches Recht
- Ehe nicht geschieden worden sei und sie deshalb nach griechischem Recht auch nach der deutschen
- Auffassung, das Sozialgericht habe die Klage zu Recht und mit zutreffender Begründung abgewiesen. Eine
- . Zu Recht und mit im Ergebnis zutreffender Begründung hat das Sozialgericht mit seinem Urteil vom 7
- Recht des Heimatlandes des ausländischen Staatangehörigen geschieden wird, in Deutschland
OLG Köln - 16 Wx 10/06
Oberlandesgericht Köln vom 13.03.2006
- Inhalt
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- deren Kosten 3 anschließen zu lassen; eine Gegenleistung für das Recht des Anschließens ist nicht zu
- fortführen, so hat er das Recht, im Heizraum selbst eine neue Heizungsanlage auf seine Kosten zu installieren
- Gegenleistung für das Recht des Anschließens ist nicht zu zahlen." 7Der Antragsgegner möchte die
- sind. Das Amtsgericht hat zu Recht ausführlich auf die dabei entstehenden Beeinträchtigungen an der
- sinnvoll, wenn auch die Warmwasserversorgung auf diesem Weg erfolgt. Zu Recht weist die Zivilkammer
OLG Düsseldorf - I-10 U 69/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 14.12.2006
- Inhalt
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- Leasingvertrag zu Recht erhoben habe. Demzufolge schulde sie auch keine Erstattung der
- allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, welches als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB auch
- seinerzeit nicht zur Datenübermittlung befugt. 1314Die Datenübermittlung wäre zu Recht erfolgt, wenn
- war, erst recht, nachdem die Haftpflichtversicherung der Beklagten gegenüber bereits Zahlungen
- erbracht hatte. Zu Recht verweist der Kläger überdies auf die langjährige konfliktfreie Geschäftsbeziehung
BGH - III ZR 289/06
Bundesgerichtshof vom 01.02.2007
- Inhalt
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- . Wurm, Streck, Dr. Kapsa und Dörr für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der
- Nachprüfung nicht in vollem Umfang stand. 91. Im Ausgangspunkt zu Recht nimmt das Landgericht an, dass
- ; Filthaut, aaO, § 2 Rn. 48 m.w.N.; wohl auch OLG Zweibrücken, Recht und Steuern im Gas- und
- Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 750, 1067
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser die Verfügungsgewalt über den
BGH - II ZR 229/05
Bundesgerichtshof vom 07.01.2008
- Inhalt
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- dies erst recht. Denn geschützt wird auch insoweit im Rahmen des § 826 BGB nicht das allgemeine
- . Kurzwelly, Kraemer, Caliebe und Dr. Drescher für Recht erkannt: Auf die Revisionen der Beklagten wird
- - teilweise (Klägerin zu 8) auch aus 4abgetretenem Recht - von den Beklagten - Zug um Zug gegen Übereignung
- das enttäuschte allgemeine Anlegervertrauen in die Integrität der Marktpreisbildung nicht aus. b) Auch
- seine Willensentschließung zu führen. Hierfür genügt das enttäuschte allgemeine Anlegervertrauen in die
LSG Sachsen - L 2 U 84/03
Sächsisches Landessozialgericht vom 01.04.2004
- Inhalt
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- -Recht (Sonderentscheid) oder nach der Vorschrift des § 551 Abs. 2 RVO anerkannt und entschädigt
- Atemwegserkrankung des Klägers dar. Es sei allgemein bekannt und auch wissenschaftlich nachgewiesen, dass
- heute geltenden Recht des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) entweder den Eintritt einer in
- vollen Überzeugung des Senats fest, dass der Kläger unter Zugrundelegung der nach DDR-Recht geforderten
- vorliegenden Fall findet noch das Recht der BKVO-DDR Anwendung, weil der eventuelle
LG Düsseldorf - 12 O 192/04
Landgericht Düsseldorf vom 04.05.2005
- Inhalt
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- gesetzliches Verbot oder zwingendes Recht gestützt werden kann (vgl. Palandt, a.a.O., Rdnr. 4). Bei einem
- Allgemeine Hinweise" beigefügt war. In dem eigentlichen Kundenanschreiben informierte die Beklagte ihre
- allgemeine Krankenhausleistungen sind die nach den Grundsätzen des Krankenhausentgeltgesetzes und der
- allgemeine Krankenhausleistungen die nach der Bundespflegesatzverordnung ermittelten Pflegesätze und
- Regelungen berechnet, gelten als allgemeine Krankenhausleistungen die Inanspruchnahme von Drei- und
VerfGH Rheinland-Pfalz - 11 C 11303/00.OVG
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz vom 24.10.2001
- Inhalt
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- Röhl für Recht erkannt: Die Verfassungsbeschwerden werden zurückgewiesen. A. Die Antragsteller
- verfassungsgerichtlichen Prüfung ist das in Art. 1 Abs. 1 LV verbürgte Recht auf die freie Entfaltung der
- den Tieren allgemein ausgehenden Gefahr eines spontanen und unbeherrschbaren aggressiven Verhaltens
- gegen Menschen oder Tiere eine solche abstrakte Gefahr dar (vgl. zur Tiergefahr allgemein: BGHZ 67
- Halten von Hunden im Sinne von § 1 Abs. 2 GefAbwV wird demgemäß auch in der Rechtsprechung allgemein