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OVG Nordrhein-Westfalen - 13 B 1317/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29.10.2008
- Inhalt
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- zusätzliches Sachverständigengutachten einzuholen, verwehrt worden ist. Das Recht des betroffenen
- Behörden angemessene Verfahren fest, um das Recht, ein zusätzliches Sachverständigengutachten zu
- Hersteller und den Einzelhändlern, sei zurückzuweisen. Hänge das Recht auf ein Gegengutachten nämlich
- nicht entnehmen. Der Hinweis, die Behörden der Länder hätten das Recht auf Einholung eines
- Inanspruchnahme der mit dem Recht auf Gegengutachten verbundenen Garantien unmöglich mache oder übermäßig
VG Berlin - 24 A 273.08
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- . Ehegattensplitting enthalten, nicht an nach ausländischem Recht zulässige polygame Ehen anknüpfen. Der BFH hat
- Voraussetzungen für die Eheschließung für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört. Vorliegend
- Recht ist sozusagen „verbraucht“. Er müsste sich von der (ersten) Ehefrau zumindest scheiden lassen
- Gerechtigkeitsvorstellungen grundlegend unvereinbar. Eine Ehefrau auf Zeit stellt nach iranischem Recht
- Einschätzung gerechtfertigt sein könnte, wenn die Betroffenen nach iranischem Recht keine andere
LSG Berlin-Brandenburg - L 29 B 1644/08 AS
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 06.11.2008
- Inhalt
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- erstinstanzliche Verfahren im Ergebnis zu Recht abgelehnt. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Bewilligung von
- genannten Armenrecht, folgendes ausgeführt: " der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG
- , bedarf es eines Blickes auf die allgemeine Bedeutung der Institution des Armenrechts. Es umfasst in
- Umständen die Beiordnung eines Anwalts zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte eines
Urteil: Targobank muss “einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag” zurückzahlen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 01.03.2015
- Inhalt
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- Entscheidung, die zu Recht auf das Transparenzgebot abstellt. Es wurde hier eine nicht erläuterte
- ; allerdings ist die Entscheidung gut begründet und stützt sich auf eine allgemeine Basis. Diese allgemeine
- Vertragspartner seine Rechte und Pflichten dem Vertragstext mit größtmöglicher Bestimmtheit entnehmen kann
VG Gießen - 8 G 1766/98
Verwaltungsgericht Gießen vom 22.10.1998
- Inhalt
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- .Bürgerfragestunde" in den Sitzungen der Gemeindeorgane gesetzlich zu regeln. Mit § 8c HGO wird nämlich ein Recht
- Auswirkungen seines Verhaltens betroffen werden. Inwieweit hier eine über diese allgemeine Verantwortlichkeit
- , daß in Rechte der Fraktion, die ein mit eigenen Rechten ausgestattetes Teil der Gemeindevertretung bzw
- in § 52 HGO normiert. In Erweiterung des Rechts aus § 52 HGO regelt die Gemeindeordnung in § 62 Abs
- dargelegten Rechte der Antragstellerin zu 1) droht. Nach den dem Gericht telefonisch erteilten
BGH - 1 StR 147/03
Bundesgerichtshof vom 14.10.2002
- Inhalt
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- Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des
- Reichweite der - hier nicht einschlägigen - §§ 34, 35 StGB nicht zurückzunehmen sind (vgl. auch allgemein
- Revisionsführerin - keine Rechtsfehler aufweist. b) Zu Recht beanstandet die Staatsanwaltschaft die
- worden. II. Die auf die allgemeine Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten ist aus den vom
- Staatsanwaltschaft, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
BGH - XI ZR 220/99
Bundesgerichtshof vom 09.05.2000
- Inhalt
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- Richter Nobbe und die Richter Dr. Schramm, Dr. Bungeroth, Dr. van Gelder und Dr. Joeres für Recht
- Revision zu Recht geltend macht, ein Recht zur Stornierung gemäß Nr. 9 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit Nr
- sie davon ausgehen, daß ihr Sohn ihr aus dem Girovertrag folgendes Recht, die Beklagte zum
- allgemeine Rechtsgedanke zu entnehmen, daß derjenige, der einen anderen mit der Erledigung bestimmter
- an ihren Sohn nicht wirksam war, greift der dargelegte allgemeine Rechtsgedanke des § 166 Abs. 1
OVG Saarland - 3 R 7/05
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 03.02.2006
- Inhalt
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- . Arzneimittel in der Form von Funktionsarzneimitteln sind nach Gemeinschaftsrecht und deutschem Recht Stoffe
- rechtliche Behandlung nach Gemeinschaftsrecht und nunmehr auch deutschem Recht Vorrang. 4. Ein
- Verwaltungsakte anzusehen, für die sodann verändertes neues Recht ebenfalls zu beachten ist. Kopp/Schenke, VwGO
- seiner Entscheidung das im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung geltende neue Recht zugrunde und
- geht auf älteres Recht seit 25.1.2002 (Bescheidbekanntgabe) zusätzlich ein. Die Klägerin begehrt die
IT-Recht-Update: Aktuelles aus der Rechtsprechung – Januar 2010
Sebastian Ehrhardt vom 31.01.2010
- Inhalt
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- In unserem IT-Recht Update – Januar 2010 findet ihr dieses Mal wieder einige
- bleibt. Zivilrechtlich umfasst das Recht unter anderem das Recht am geschrieben Wort, also gerade
- Veröffentlichung von Briefen auf geschützter Internetseite Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2
- Oktober 2009 (Beschluss vom 08.10.2009 – Az.: 27 O 734/09) greift das allgemeine Persönlichkeitsrecht
OLG Hamm - I-5 W 77/10
Oberlandesgericht Hamm vom 28.10.2010
- Inhalt
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- Landgericht hat dabei zu Recht der Antragstellerin die Kosten des Rechtsstreits auferlegt, weil der
- . Allgemeine Nachteile, die durch rechtsuntreues Verhalten verursacht werden, rechtfertigen ein
- - z.B. für seinen Lebensunterhalt (Arbeitsgerät) - dringend benötigt. Grundsätzlich reicht zur
- Rechte nicht schutzwürdiger erscheine als jeder andere Gläubiger, der seine Ansprüche gerichtlich
VG Saarlouis - 5 K 325/09
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 24.02.2010
- Inhalt
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- mündlichen Verhandlung vom 17.02.2009 zurückgewiesen: Zu Recht habe der Beklagte ein Einschreiten
- Recht. Auf die Vorlage von Berichten des Baukontrolleurs habe er keinen Anspruch; den entsprechenden
- Beklagten unzulässig. (vgl. allgemein zum Erfordernis eines Verwaltungsverfahrens vor Klageerhebung
- Rücksichtnahmegebot ist keine allgemeine Härteklausel, die über den speziellen Vorschriften des
- Beklagten die Anordnung des Abrisses der tragenden Balkonwand rechts vor der Außengarage der
OVG Nordrhein-Westfalen - 20 B 960/97.AK
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.04.1998
- Inhalt
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- verfestigte Positionen, insbesondere Eigentums- oder eigentumsgleiche (dingliche) Rechte sowie das Recht
- Ausgangsgutachten erstellte Nachtrag vom 28. November 1997 berücksichtigt weiter zu Recht die Änderungen
- Belastungssituation dringt nicht durch. In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, daß die im Gesetz
- Antragstellerin zu betrachten, aber nicht als Recht (im Sinne einer ungeachtet gegenläufiger
- allgemeine Verkehrsgeschehen wie auch aus der Einbindung von Flugplätzen des allgemeinen Verkehrs in
LSG Niedersachsen-Bremen - L 6 U 98/02
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 20.03.2003
- Inhalt
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- ) - ehrenamtlich geregelt ist. Dass der Kläger nach Eintritt in den Ruhestand sein Recht wahrnahm, am
- : Schulin, aaO, § 8 Rn 11). Denn eine "allgemeine Volksversiche-rung” soll über § 2 Abs 2 Satz 1 SGB VII
- Körperschaft des Öffentlichen Rechts ehrenamtlich tätig geworden sei. Gegen das ihr am 29. Januar
- ). Entschei-dend ist deshalb, dass der Kläger mit der Wahrnehmung seines Rechts, auch nach Eintritt in
- ) begründet wurde. Danach sind Personen, die für Körper-schaften des Öffentlichen Rechts ehrenamtlich
Kopftuch und sichtbare religiöse oder weltanschauliche Zeichen am Arbeitsplatz
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 05.11.2012
- Inhalt
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- E., dass eine Berührung mit dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht auf freie
- EMRK (Religionsfreiheit) und Art 2 des Ersten Zusatzprotokolls zur EMRK (Recht auf Bildung). Für den
- das Recht ganz auf ihrer Seite wisse. Als Juristin kenne sie natürlich die einschlägige Judikatur
- darstelle. Das Verhalten müsse auch nicht allgemein von anderen Angehörigen einer
- Persönlichkeitsrechten anderer Menschen aufgebracht werden. Als Katholikin gilt für Frau Magdalena M. das Recht
Geschwindigkeitsüberschreitung - Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Rechtsanwalt Thomas Brunow vom 18.11.2010
- Inhalt
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- diese Änderung mit der Erhöhung der Verkehrssicherheit durch verbesserte Allgemein- und
- Vorwurfs reicht es nicht schon aus, vorzutragen, das Verkehrszeichen aufgrund einfacher Fahrlässigkeit