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VG Darmstadt - 8 G 1624/07
Verwaltungsgericht Darmstadt vom 07.12.2007
- Inhalt
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- Antragstellers grundsätzlich erfüllt, der zuletzt mit Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main (unter
- Bundesgebiet auf. Auch war der Antragsteller am 22.01.1988 im Alter von 17 Jahren ins Bundesgebiet
- nicht an, weil sich der Antragsteller nach seiner Einreise am 22.01.1988 bis zur Vollendung des 21
- Bundesgebiet aufgehalten hat. Der am 28.09.1970 geborene und seit dem 22.01.1988 im Bundesgebiet
- . Gründe 1Der am 08.10.2007 (Eingang bei Gericht) sinngemäß gestellte Antrag auf Wiederherstellung
BGH - I ZR 41/99
Bundesgerichtshof vom 13.12.2001
- Inhalt
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- , 266, 269 f.; OLG Frankfurt am Main OLG-Report 1999, 165, 166; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 32
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 41/99 Verkündet am: 13. Dezember 2001 Führinger
- werden kann, ob dieser die Voraussetzungen für die Teilnahme am Wertungsverfahren erfüllt, um so nach
- (angeschlossenes) Mitglied der GEMA Anspruch auf Beteiligung als Komponist am Wertungsverfahren der
- Beteiligung am Vergütungsaufkommen. BGH, Urt. v. 13. Dezember 2001 - I ZR 41/99 - Kammergericht LG
VGH Baden-Württemberg - 9 S 2852/08
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 28.07.2009
- Inhalt
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- Arzneimitteln auf dem dargestellten Weg hin und bat um Stellungnahme. 3 Der Kläger erwiderte am
- Apothekenleitungspflicht des Klägers gewahrt. Dies sei vom VG Mainz im bereits vorgelegten Urteil hinsichtlich eines
- /08 -; a.A. VG Mainz, Urteil vom 21.11.2008 - 4 K 375/08.MZ -), im - seltenen - Fall der inhaltlichen
- wird vom Kläger außer an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr betrieben. 2 Mit Schreiben vom
- rechtmäßigen Einsatz des Medi-Terminals ... einzustellen. 4 Am 21.12.2007 erhob der Kläger beim
VG Frankfurt (Main) - 7 E 2305/01
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 22.11.2002
- Inhalt
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- aufgestellt werden könnten, wie Sitze im jeweiligen Gremium zu vergeben seien. 16 Am 23.04.2001 beschloss
- an einen Wahlprüfungsausschuss zu verweisen. Die "am 02.03.1997 durchgeführten Wahlen der
- vom 23.04.2001 im Beschluss Nr. 5/2001 "die am 02.03.1997 durchgeführten Wahlen der
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 7. Kammer Entscheidungsdatum: 22.11.2002 Aktenzeichen: 7 E 2305/01
- Stadtverordnetenversammlung der Stadt U. und zu den Ortsbeiräten der Stadtteile K., M., Mx, W und Wx am
KG Berlin - 4 U 133/05
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- 13. Dezember 2005, 6 U 119/05) in Abweichung vom OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 25. Mai 2004, 8 U 84
- ); Palandt/Grüneberg, BGB, 65. Auflage, § 399 Rn. 8). Die vom OLG Frankfurt (Urteil vom 25. Mai 2004, 8
- , änderte dies am Ergebnis nichts. Im Falle einer kausalen Novation würde das Nichtbestehen des
- 24.614.464,- DM am Fondsgrundstück aber auch die Überweisung auf das Treuhandkonto deutlich machen. Das
- /95, WM 1996, 2230, 2232, vom 14. Mai 2002 - XI ZR 155/01, WM 2002, 1273, 1275, vom 29. April 2003
BFH - VI R 23/12
Bundesfinanzhof vom 18.04.2013
- Inhalt
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- Einkommensteuer veranlagt. Der verstorbene Kläger war im Streitjahr an mehreren in der Baubranche tätigen
- ein Einzelunternehmen. 3Bei der A-GmbH & Co. KG handelt es sich um ein Bauträgerunternehmen, an dem
- nochmals am 3. Dezember 2009 aus für dieses Verfahren nicht erheblichen Gründen; dabei hob es auch
- 15.02.2003 9 bis 19 Uhr Frankfurt Messe Ambiente 03. bis 04. 2003 7 bis 23 Uhr Valencia Messe Cersaie
- 30.05.2003 7 bis 23 Uhr Nürnberg Stone + tec 17.01.2004 9 bis 11:30 Uhr Frankfurt Messe Ambiente
Anhang 1 DGBankUmwG
Anteilseigner der DG BANK
(Stand 31. Dezember 1997)
- Inhalt
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- 53 Post-Spar- und Darlehnsverein Frankfurt am Main, Sitz Eschborn 350.000 0,0138 54
- , Frankfurt 4.525.000 0,1786 15 Deutsche Raiffeisen-Warenzentrale GmbH 3.125.000 0,1233
- Lebensversicherung AG 37.940.000 1,4973 8 Edekabank AG 14.755.000 0,5823 9 Berliner Volksbank eG
- 13.045.000 0,5148 12 Bausparkasse Schwäbisch-Hall AG 11.450.000 0,4519 13 Kö
- ;penicker Bank eG 5.170.000 0,2040 14 SGZ-Bank Südwestdeutsche Genossenschafts-Zentralbank AG
LG Frankfurt a.M.: Zur Anwendbarkeit des NetzDG auf Messenger-Dienste
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 19.06.2018
- Inhalt
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- Das LG Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 30.04.2018 , Az. 2-03 O 430/17 in Bezug auf die
- diese besteht daher ein Bedarf an der Löschung. f. Im vorliegenden Fall geht es um
- den Facebook-Messenger keine Anwendung finde. Der Gesetzgeber habe aufgrund von Kritik am ersten
- . 1 NetzDG im Wege einer "Regel/Ausnahme"-Regelung definiert wird. Um dem Ziel des Gesetzes, einer
- spricht dafür, dass es sich bei den betroffenen, zu löschenden Nachrichten um solche handelt, die an eine
AnwGH Frankfurt - 1 AGH 19/08
Anwaltsgerichtshof Frankfurt vom 10.11.2008
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: Anwaltsgerichtshof Frankfurt Entscheidungsdatum: 10.11.2008 Normen: § 5 S 1 Buchst
- Arbeitsrecht" zurückgewiesen wurde. 21. Der Antragssteller beantragte am 31.01.2007, ihm die Führung der
- Bescheid vom 04.07.2008, dem Antragsgegner zugestellt am 08.07.2008, wies die Antragsgegnerin den
- Antragsteller hat mit Schriftsatz vom 06.08.2008, eingegangen am selben Tag, Antrag auf gerichtliche
- sie jeden Tag am Arbeitsgericht verhandelt würden, als eigenständiges Verfahren voll anerkannt würden
KG Berlin - 7 U 252/03
Kammergericht vom 03.02.2004
- Inhalt
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- nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis zum 19. Mai 2004 jeweils am 18. bzw. 19. Mai 2004
- Dämmmaterials im Gebäudeteil K4 sei der Architektenvertrag nicht verletzt worden, man habe die
- . Insbesondere ergibt sich dazu nichts aus dem Schreiben der Beklagten an die Fa. P... vom 20. Mai 1998. Der
- Mangelfolgeschäden Tenor Die Berufung der Kläger gegen das am 17. Juni 2003 verkündete Teilurteil der
- , seines Streithelfers und der Beklagten wird das am 3. Februar 2004 verkündete Schlussurteil der
LSG Berlin-Brandenburg - L 16 R 39/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 30.09.2005
- Inhalt
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- Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 30. September 2005
- entsprechenden Arbeitsverdienste festzustellen. 2Dem am 1938 geborenen Kläger wurde in der früheren
- Sozialgericht (SG) Frankfurt (Oder) hat die Klage mit Urteil vom 30. September 2005 abgewiesen. Zur Begründung
- geführt habe. Es habe sich insoweit auch nicht um einen gleichgestellten Betrieb im Sinne von § 1
- DSRK habe es sich entgegen der Auffassung des SG um einen gleichgestellten Betrieb im Sinne von § 1 Abs
HessVGH - V TK 932/91
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 25.09.1991
- Inhalt
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- um die Verlegung der Dienststelle am Rahmen der Mitwirkung gehe es nur um die Verlegung der
- Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. das personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren eingeleitet und
- Tag der Rechtsmittelfrist auf einen Sonntag fiel, lief die Frist erst am darauffolgenden Montag ab
- von etwa 4 km und die im vorliegenden Fall festgestellten Entfernungen nicht an. 41 Der
- Dienststelle am Dienstort (§ 78 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG). Den Einwendungen könne nicht entsprochen werden (§ 72
BVerfG - 2 BvR 1618/05
Bundesverfassungsgericht vom 26.10.2005
- Inhalt
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- gleich bleibenden Umständen einen Widerruf nicht rechtfertigen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss
- Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 26. Oktober 2005 einstimmig beschlossen: Der
- gestützter Haftbefehl erlassen. 3 2. Nach Ergreifung des Beschwerdeführers wurde der Haftbefehl am 18. Juli
- Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug. Der Beschwerdeführer wurde am selben Tage aus der Haft
- StPO Rn. 5 m.w.N.). 11 7. Nach Bekanntwerden des Beschlusses fand sich der Beschwerdeführer am 26
KG Berlin - 2 AR 185/04
Kammergericht vom 25.11.2004
- Inhalt
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- werden nicht erstattet. Gründe I. 1Der Beschwerdeführer meldete sich am 9. März 2004 mit Schriftsatz
- Fällen und Eröffnung des Hauptverfahrens legte er in der Hauptverhandlung am 13. Juli 2004 das
- von dem Vorsitzenden des Schöffengerichts am gleichen Tage als Pflichtverteidiger bestellt. Der
- Angeklagte wurde ebenfalls am 13. Juli 2004 kostenpflichtig (§ 465 Abs. 1 Satz 1 StPO) zu einer
- (BGBl. I S. 718, 850) als dessen Art. 3 (BGBl. I, S. 788) am 1. Juli 2004 in Kraft getreten ist. Er
OLG Frankfurt - 15 U 104/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 14.04.2010
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 15. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 14.04.2010 Normen: § 312 Abs 1
- Berufung der Klägerin wird das am 22. April 2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4
- Ehefrau bestellten am … 2007, von einem Handelsvertreter der Klägerin unaufgefordert zu Hause aufgesucht
- könne sich die Klägerin nicht berufen, weil diese als nichtig anzusehen sei. 6Gegen das ihr am 30
- . April 2009 zugestellte Urteil richtet sich die Klägerin mit ihrer am 26. Juni 2009 eingelegten und