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BGH - X ZR 118/02

Bundesgerichtshof vom 28.10.2003
Inhalt
  • Schuldverhältnis, welches vor dem Wirksamwerden des Beitritts entstanden ist, das bisherige Recht maßgebend
  • ., § 209 IV; für die "Dürftigkeitseinrede" des Schenkers aus § 519 BGB RG Recht 1913, Nr. 1618). Die
  • Recht insoweit anzuwenden ist, als es sich um neue, von außen an das Schuldverhältnis herantretende
  • Recht nach § 528 BGB belastet. Das Recht aus § 528 BGB ist Bestandteil des Rechtsgeschäfts. Es
  • zu beurteilen, in dem sie ihre Grundlage haben (RG, Recht 1913, Nr. 1619). Wie bei bedingten oder

BGH - XI ZR 401/12

Bundesgerichtshof vom 08.10.2013
Inhalt
  • (Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 der AGB) ist vielmehr, wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat, mit
  • Unterlassungspflicht auszunehmen. Mit Recht und insoweit auch von der Revision unangegriffen ist
  • Rechts, auf der Vorlage eines Erbscheins zu bestehen, ist mit der betreffenden Formulierung daher
  • Eröffnungsverhandlung vorgelegt wird." ist im Verkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam
  • Abmahnkosten in Höhe von 214 € nebst Zinsen. 3Die Klage ist in beiden Vorinstanzen erfolgreich gewesen. Mit der

BGH - X ZR 72/98

Bundesgerichtshof vom 23.10.2001
Inhalt
  • ausgeschlossen werden kann, in den Hintergrund getreten ist. Nach dieser Vorschrift, deren Anwendbarkeit im
  • gewährten Rechte und Möglichkeiten begeben wollte. Sie hat während der Gespräche mit dem Kläger stets
  • verbundenen Eingriff in die Rechte der Beklagten auch zu beachten sein, daß hier Auskunft über bereits bei
  • : nein Wetterführungspläne II ArbEG § 20, UrhG § 69 b Ein von einem Arbeitnehmer im Rahmen seiner
  • Rogge, die Richter Prof. Dr. Jestaedt, Dr. Melullis, Scharen und Dr. Schaffert für Recht erkannt: Auf

§ 2 VZOG

Verfahren
Inhalt
  • Grundstücken im Plangebiet und Rechte an einem ein solches Grundstück belastenden Recht
  • ür die Fortschreibung zuständig ist, entsprechend. In einem Zuordnungsbescheid mit
  • Eigentums, der Rechtsinhaberschaft oder sonstiger privater Rechte Dritter oder im einzelnen
  • Rechte anderer Zuordnungsberechtigter zu verletzen, auch von den in § 1 genannten Bestimmungen
  • Zuordnungsplan in Gebieten des komplexen Wohnungsbaus oder Siedlungsbaus können dingliche Rechte an

OLG Köln - 16 WX 78/99

Oberlandesgericht Köln vom 18.08.1999
Inhalt
  • Wohnungseigentumsgesetzes, sondern dem Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß §§ 705 ff
  • Konstruktion im einzelnen zur Bildung dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts gewählt worden ist
  • - maßgeblich nicht nach dem Recht des WEG, sondern nach den Regeln der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu
  • ist demzufolge die Wirksamkeit der von dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts gefassten Beschlüsse
  • Rechts sind. Sind dagegen die einzelnen Wohnungseigentumsgemeinschaften in ihrer Verbundenheit als

LG Bonn - 5 S 137/07

Landgericht Bonn vom 14.11.2007
Inhalt
  • (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: Werden in einer Vereinbarung die Rechte des
  • Aufnahme des Rückkaufswerts in den Kreis der abgetretenen Rechte wäre jedoch im Regelfall zu erwarten
  • Schlagworte: Lebensversicherung, Rückkaufswert, Abtretung, Abtretung im Todesfall Sachgebiet: Recht
  • Erlebensfall auflösend bedingter Anspruch auf die Versicherungssumme ist und das Recht auf den
  • abgetreten hat. Werden - wie vorliegend - in einer Vereinbarung die Rechte des Versicherungsnehmers aus

Keine Erleuchtung mit „Heatballs“

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 29.02.2012
Inhalt
  • Ferner, Die herrschende Meinung und RA Feltus und it-recht-plus.  
  • Sie werden in einer Lampenfassung eingedreht, verbrauchen Strom und geben Licht und Wärme ab. Doch
  • verkaufen darf man diese „Heatballs“ – im Volksmund als herkömmliche Glühlampen bekannt – ab einer
  • Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem am Dienstag, 28.02.2012, bekanntgegebenen Beschluss (AZ: 4 B 978
  • /11). Geklagt hatte ein Käufer von 40.000 in China hergestellten Glühbirnen. Dieser wollte die

LAG Hessen - 8 Sa 888/10

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 03.11.2010
Inhalt
  • in entschuldbarer Weise über den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete
  • Auskunftspflicht). Es fehlt aber an einem Recht der Klägerin, über das sie im Ungewissen wäre. Ein Anspruch der
  • für den Auskunftsanspruch ist, dass die Auskunft zur Wahrung eigener Rechte des Arbeitnehmers
  • erforderlich ist. Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts in Wiesbaden
  • rechtskräftig verurteilt ist. 2Die Klägerin war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin in deren

BVerfG - Inhaber eines Internetanschlusses muss in Filesharing-Fällen Familienmitglied benennen - Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG steht dem nicht entgegen

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.06.2019
Inhalt
  • . 103>; 142, 74 <101 Rn. 83>). 2. Die Gesetzesauslegung in den angegriffenen Entscheidungen
  • <223 Rn. 68>; 142, 74 <97 Rn. 71>) ausreichend Rechnung und hält sich jedenfalls im
  • , in: Musielak/Voit, ZPO, 15. Auflage 2018, § 138 Rn. 1; Olzen, ZZP 98, 1985, S. 403 <419&gt
  • <44>). b) Ein weitergehender Schutz ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Vielmehr ist
  • , bleiben die Grundrechte des Grundgesetzes anwendbar (vgl. BVerfGE 142, 74 <113 Rn. 117>). In dem

OLG Köln - 6 U 62/09

Oberlandesgericht Köln vom 20.11.2009
Inhalt
  • innegehabt hätte. Insofern kann es dahinstehen, ob nach schweizerischem Recht solche Rechte allein
  • schweizerischem Recht. Es ist aber von den Parteien nicht vorgetragen oder sonst ersichtlich, dass insofern
  • -Vereinbarung ergibt sich nicht das Recht der Beklagten, das Zeichen "P" in Alleinstellung zu benutzen. Diese
  • anstatt mit der Beklagten verbinden würde. Denn die Klägerin ist in diesem Marktsegment nicht mehr
  • durch die Verwendung des Zeichens "P" in Alleinstellung Rechte erwerben könnte. Darüber hinaus hat sie

LAG Hamm - 13 Sa 241/10

Landesarbeitsgericht Hamm vom 09.07.2010
Inhalt
  • ."; im Anschreiben ist die Beklagte, mit der der Kläger selbst nie gesprochen hat, als
  • Arbeitsverhältnis ausschließlich mit dem "Malerbetrieb R2-R" zustande gekommen ist. So ist im
  • rechtsgeschäftlich in Erscheinung getreten ist, in der Rubrik "Unterschrift des Arbeitgebers" mit "i.V
  • GmbHG auch bei Tätigwerden einer Gesellschaft mazedonischen Rechts in Deutschland ein die 29
  • Tätigwerden einer Gesellschaft mazedonischen Rechts in Deutschland ein die beschränkte Haftung

EuGH - C-339/03

Europäischer Gerichtshof vom 14.10.2004
Inhalt
  • Richtlinie 1999/22 in nationales Recht erforderlichen Maßnahmen getroffen hatte. 11 Im Übrigen hat der
  • -Vertrags und des abgeleiteten Rechts zu erfüllen (vgl u. a. Urteil vom 14. Mai 2002 in der
  • in Zoos (ABl. L 94, S. 24) verstoßen hat, dass in verschiedenen Ländern mit Ausnahme von Bremen
  • der Kommission mit, dass die Umsetzung der Richtlinie 1999/22 hinsichtlich der in die Zuständigkeit
  • eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die Bundesrepublik Deutschland, in der diese aufgefordert

Kurz notiert: Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Industrieemissionen

Rechtsanwalt Dr. Peter Nagel vom 28.08.2012
Inhalt
  • europäisches Recht anpassen. Sie hat am 15. August 2012 einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/10486) zur Umsetzung
  • der europäischen Richtlinie für Industrieemissionen in den Bundestag eingebracht. Mit dem...

§ 27 WPapG

Verlust des Provisionsanspruchs
Inhalt
  • Der Kommissionär, der den in § 26 ihm auferlegten Pflichten nicht genügt, verliert
  • das Recht, für die Ausführung des Auftrags Provision zu fordern (§ 396 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs).

BGH - I ZR 69/11

Bundesgerichtshof vom 20.09.2012
Inhalt
  • Einrichtungen das Recht einzuräumen, die in ihren Sammlungen enthaltenen Werke zu digitalisieren
  • , den Einrichtungen das Recht einzuräumen, die in ihren Sammlungen enthaltenen Werke zu
  • hat sie in das ausschließliche Recht des Urhebers eingegriffen, sein Werk zu vervielfältigen (§ 15 Abs
  • , soweit dies nach innerstaatlichem Recht zulässig ist (Erwägungsgrund 45). 18Insbesondere der
  • Einrichtungen das Recht zu gewähren, die sich in ihren Sammlungen befindlichen Werke zu