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OLG Karlsruhe - 12 U 90/09
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 28.08.2009
- Inhalt
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- das Fahrzeug einen zweiten Unfall. Dabei fand erneut an der linken Fahrzeugseite ein Anstoß statt. Am
- . Dabei handelte es sich um die Schäden aus dem ersten und zweiten Unfall sowie einen Schaden am
- Klage im übrigen zulässig (OLG Frankfurt, FamRZ 1990, 49, 50; Vollkommer in Zöller, a.a.O. § 308
- ist der 06.03.2008. Am 09.04.2008 erlitt das Fahrzeug einen ersten Unfall, bei dem ein Streifschaden
- Neuschaden-Fax-Meldung vom 17.04.2008. Am 02.05.2008 erstellte der Sachverständige Bi einen
OLG Frankfurt - 19 U 131/10
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 24.11.2010
- Inhalt
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- das Landgericht im unstreitigen Teil des Tatbestandes ausführt, dass im Rahmen des am ….11.2002 in
- Zeuge Z2 den Zedenten Z1 noch im Termin am ….11.2002 überredete, die Beteiligung zu zeichnen. 10
- wichtige Rolle gespielt, verweist die Klägerin auf das Urteil des OLG Frankfurt vom 19.08.2009, Az.14 U 98
- beantragt, 19 unter Abänderung des am 23.04.2010 verkündeten Urteils des Landgerichts Gießen, Az.: 4 O
- im Zusammenhang mit der Zeichnung seiner Beteiligung am Filmfonds A darüber aufzuklären, dass sie von
OLG Oldenburg - 8 U 161/02
Oberlandesgericht Oldenburg vom 13.03.2003
- Inhalt
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- Verkündet am: 13. März 2003 ... , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Urteil Im Namen
- unbekannten Klägers am Telefon beantwortet hatte, – nämlich, ob im Falle einer Kündigung der Anleihe 100
- streitgegenständliche Anleihe eine Beteiligung am Ergebnis eines Unterneh-mens noch handelt es sich bei ihr um
- Beklagten zu 1) im Mai 1997 führte gerade nicht zu der streitgegenständlichen Ver-mögensanlage. Es vergingen
- Mitarbeiter der Beklagten im Mai 1997 nach seiner Behauptung geführte Telefonat war kein besonderes
BGH - X ZR 51/06
Bundesgerichtshof vom 11.05.2010
- Inhalt
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- Berufungsinstanz bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig. 3Die Klägerin hat das
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 51/06 Verkündet am: 11. Mai 2010 Anderer
- , bei Restauration am Gingivalsaum und am Dentin eingeschränkt. Zudem haften sie nicht an der
- am Zahnschmelz und am Dentin sowie an anderen Substraten wie Metall verfügen sowie eine hohe
- Recht erkannt: Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. Februar 2006 verkündete Urteil des 3
SozG Berlin - S 36 KR 2826/06
Sozialgericht Berlin vom 04.10.2007
- Inhalt
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- Unternehmensinhaberin im Gewerberegister gewesen, nicht aber Arbeitgeber. Gegen das ihr am 18. Oktober 2007
- , Lagerumschlag und der Betriebsstätte K-Str., B zum Gewerberegister angemeldet. Am 29. April 1999 meldete M O
- ) bei der Firma P& F, Inhaberin D. R, zum 1. April 1999. Am 26. August 1999 erfolgte die Abmeldung
- Be-tracht. Dagegen richtet sich die am 21. September 2006 bei dem Sozialgericht Berlin eingegangene
- Beigeladene zu 6) das Unternehmen vollständig ohne Einbindung der Klägerin geführt, die auch nicht am
OLG Düsseldorf - 21 U 27/01
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 26.06.2001
- Inhalt
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- 4Aktien, die an den Börsen gehandelt werden (...) und zum anderen Papiere, die nur am Over-the-Counter
- erkennbar (OLG Frankfurt WM 1996, 253 (254)). 37Wie das Landgericht in seiner angefochtenen
- Düsseldorf, 5 O 155/99 Tenor: Die Berufung der Beklagten zu 1. und 2. gegen das am 19.07.2000
- der Beklagten zu 1.. 3Der Kläger, ein Diplom-Kaufmann, schloss am 11.03.1995 mit der Beklagten zu 1
- der Freiverkehrsmarkt in Deutschland. Als Anleger auf dem OTC-Markt partizipieren sie am
OLG Celle - 9 U 220/03
Oberlandesgericht Celle vom 27.02.2004
- Inhalt
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- Streuen traf ihn im Grundsatz auch am 19. Dezember 2002, wobei ein Anschein für die Verletzung der
- /03 Landgericht Verden Verkündet am 27. Februar 2004 #######, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamt
- Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Schmid sowie der Richter am Oberlandesgericht Schaffert und Dr
- Klägers gegen das am 10. Oktober 2003 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des
- sich, dass es am 19. Dezember 2002 bei überwiegend starker Bewölkung fast den ganzen Tag nebligtrüb
OLG Frankfurt - 14 W 10/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 03.03.2006
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 14. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 03.03.2006 Normen: § 823 Abs 1
- Strafverhandlung findet derzeit vor dem Landgericht Frankfurt statt. 7Der Verfügungskläger trägt vor, der
- bezogen, was nicht ausreiche. 9Gegen diese ihm am 17.01.2006 zugestellte Entscheidung hat der
- Verfügungskläger am 20.01.2006 Beschwerde eingelegt. Der Verfügungskläger wiederholt und ergänzt sein
- am eigenen Bild und am gesprochenen Wort, erst recht aber das Verfügungsrecht über die Darstellung
OLG Stuttgart - 12 U 122/07
Oberlandesgericht Stuttgart vom 05.02.2008
- Inhalt
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- zu. Der Senat schließt sich insoweit den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts an. Im Hinblick
- Vereins- und Verbandsrecht, 10. Aufl., Rn. 771, 774). aa) 9Zu Unrecht nimmt der Beklagte an, ein Verstoß
- persönliche Vorteile der Wähler nicht verbunden (siehe auch OLG Frankfurt, Urteil v. 22. August 2001 - 23
- nicht darauf an, ob sie für den Betrieb oder im beruflichen Interesse erforderlich sind (BFH ebd
- Erklärung) eingegangen ist, um auf der Liste der Klägerin für die Wahl der Arbeitnehmervertreter im
AG Düsseldorf - 39 C 11717/02
Amtsgericht Düsseldorf vom 29.12.2003
- Inhalt
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- Düsseldorf im vereinfachten Verfahren gemäß § 495 a ZPO am 29.12.2003 durch die Richterin X für R e c h t
- dem Schalter am Flughafen für die Kläger gebucht wurde. Der Zeuge erinnerte sich an viele
- buchte bei der Beklagten am 29.03.2002 über das vermittelnde Reisebüro XX in X eine 2-wöchige
- klageabweisendes Versäumnisurteil, welches den Klägern am 4. Juni 2003 zugestellt wurde. Hiergegen haben
- sie noch am gleichen Tag Einspruch eingelegt. 5Die Kläger behaupten, der Zeuge A hätte bei den
HessVGH - 14 TH 1406/94
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 24.08.1994
- Inhalt
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- Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 18
- Berücksichtigung zivilrechtlicher Haftungsnormen bei der Störerauswahl, hier: im Abfallrecht) Gründe 1Die
- , welche Anforderungen an die Wirksamkeit einer solchen Erklärung zu stellen sind, jedenfalls nicht der
- Widersprüche der Antragsteller in vollem Umfang abgelehnt. Im Gegensatz zu der vom Verwaltungsgericht
- Gebiet der Abfallbeseitigung zu treffen hat, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren
OLG Stuttgart - 4 HEs 59/2005
Oberlandesgericht Stuttgart vom 14.07.2005
- Inhalt
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- Ersuchen ist daher unzulässig: vgl. Kissel/Mayer, GVG, 4. A., § 158 Rdnr. 10, OLG Frankfurt, NStZ 1988
- belegt, dass keine zeitlichen Lücken in der Bearbeitung auftraten, dass vielmehr bereits am 07. Februar
- 16. Mai 2002 einzubeziehen sind bzw. hinsichtlich der danach begangenen einschlägigen Taten die
- . Der erweiterte Haftbefehl kann - im Umfang der Erweiterung - bei der vorliegenden Haftprüfung keine
- Berücksichtigung finden. Es fehlt an einer ordnungsgemäßen Verkündung gemäß § 115 StPO, da die
LAG Baden-Württemberg - 3 Sa 3/00 R
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 06.07.2000
- Inhalt
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- der Klägerin an den Lehrgängen dort insgesamt etwa 4.000,00 DM aufgewandt. Selbst wenn man die während
- kann im Regelfall höchstens eine einjährige Bindung vereinbart werden (vgl. LAG Frankfurt Urteil vom
- entgegengekommen wäre, um seine Zufriedenheit am Arbeitsplatz zu erhalten und seine Motivation zu stärken
- seinem Urteil vom 15. Mai 1985 (- 5 AZR 161/84 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) hat der Senat
- Monatsverdienste der Klägerin" ... 35 Legt man diese Maßstäbe auf den vorliegenden Fall an, so
VG Frankfurt (Main) - 23 K 2720/09.F
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 16.11.2009
- Inhalt
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- Beteiligten am 6. August 2009 entfallen. 20 Die im Übrigen zulässigen Feststellungsanträge bleiben ohne
- Unternehmenserfolg und am Ideenmanagement beteiligt werden. Es handele sich um mitbestimmungspflichtige
- bereits mit Anlage zum Schreiben vom 26. Mai 2009 an den Antragsteller auf die ihm bereits bekannte
- des § 60 GmbHG und bei Verkauf werde nicht verfolgt. Im Schreiben vom 26. Mai 2009 (Bl. 367 BA
- Schreiben des Beteiligten vom 26. Mai 2009 (Bl. 367 BA) an den Antragsteller wird auf die Anlage (Bl. 356
OLG Frankfurt - 20 W 205/2000
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 08.01.2001
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 08.01.2001 Normen: § 1 Abs 1 S 2
- ,-- DM zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer auf 484,06 DM ab und wies den weitergehenden
- Hochschulausbildung nicht als vergleichbar eingestuft (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Mai 2000 - 20 W 5/2000
- vergleichbar. Tenor Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen. Beschwerdewert: 142,39 DM
- Zeit vom 08. Oktober 1999 bis 31. Oktober 1999 auf der Grundlage eines Stundensatzes von 60,-- DM