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HessVGH - 3 UE 1962/99

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 02.07.2003
Inhalt
  • Räumlichkeiten dienen, ist weder von Seiten der Ausgangsbehörde noch von Seiten der Widerspruchsbehörde mit in
  • mit der in der Umgebung vorherrschenden offenen Bauweise und der Zumauerung von Glasbausteinen in
  • erworben. Die südliche Grundstücksgrenze verläuft in Höhe der genannten Mauer, die im Vertrag als
  • Verwaltungsgericht F-Stadt im schriftlichen Verfahren die Klage abgewiesen. Das Urteil ist dem Bevollmächtigten der
  • Widerspruchsbescheides vom 5. Mai 1997 rechtswidrig ist und die Kläger in ihren Rechten verletzt. Der

OLG Frankfurt - 3 U 294/06

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 11.10.2007
Inhalt
  • eine Rechtsanwaltskanzlei in O1 betreibt, verlangt von den Beklagten – der Beklagte zu 2. ist einer der
  • eine Vertragsstrafe abgegeben sei. Der Beklagte zu 2. hafte als Mitstörer im Rechtssinne. 21 Mit der
  • verteidigt die angefochtene Entscheidung. 23 II. Die Berufung der Beklagten ist statthaft und
  • Aktivlegitimation für die Geltendmachung derartiger Ansprüche. § 7 UWG ist außerdem kein Schutzgesetz im Sinne von
  • Anspruchsgrundlage verbleibende Recht am ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb schützt auch Angehörige freier

OLG Brandenburg - 1 U 37/08

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 19.11.2008
Inhalt
  • beizumessen. Den entsprechenden Beweisangeboten ist das Landgericht daher zu Recht nicht nachgegangen
  • in Erscheinung getreten. Relative Personen der Zeitgeschichte sind solche, die im Zusammenhang mit
  • den Kläger, der mit seiner Ehefrau und sieben Kindern in D… wohnte, wurden Anfang 2006 durch die
  • besteht, ist gleichfalls nicht geeignet, eine Einwilligung anzunehmen. In dem Dulden der Filmaufnahmen
  • zu sehen ist, erscheint zweifelhaft. In Betracht kommt eine Rechtfertigung der unanonymisierten

BGH - VII ZR 227/11

Bundesgerichtshof vom 12.09.2013
Inhalt
  • im Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg gewesen. Mit
  • , Halfmeier, Kosziol und Prof. Dr. Jurgeleit für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das
  • Stützwand mit Fuß hätten sich die Bauumstände in Bezug auf die Brückenarbeiten also nicht verändert, da
  • ein Kraneinsatz von vornherein nicht möglich gewesen ist. II. 10Das hält der rechtlichen Nachprüfung
  • zwingend ist, sich dazu in der Leistungsbeschreibung keine Angaben finden, die Klägerin für die Sicherung

LSG Bayern - L 2 U 92/03

Bayerisches Landessozialgericht vom 08.09.2004
Inhalt
  • vertreten lassen, denen grundsätzlich das Recht zugestanden werden muss, Zeit zur Einarbeitung in die
  • im linken Fuß eingeknickt und gestürzt. Sie sei dann in die Praxis Dr.S. gegangen und dort, wie
  • Bewegungsapparates in seiner Praxis. Im Rahmen dieser regelmäßigen Behandlungsmaßnahmen (in der Regel
  • Sachverständiger gehörte Chirurg Dr. M. befasste sich in seinem Gutachten vom 13.06.2000 nicht mit der
  • Sturz nicht im mittelbaren Zusammenhang mit dem Ereignis vom 30.04.1999 gesehen werden. Der auf Antrag

LSG Bayern - L 17 U 305/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 26.02.2008
Inhalt
  • Anschlussstelle H. und in Übereinstimmung mit den Schilderungen des Klägers ist zu schließen, dass der
  • rechts mit Außenbandruptur des rechten oberen Sprunggelenkes, eine commotio cerebri und eine Platzwunde
  • Unfallversicherungsschutz reicht (st Rspr, vgl Urteil des BSG vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 = SozR 4-2700 § 8 Nr 19
  • befragt und sich zuvor im Gespräch von dessen Vernehmungsfähigkeit überzeugt habe. Er habe mit dem
  • ist nicht zu beanstanden, da der Bescheid der Beklagten vom 15.08.2001 in der Fassung des

OLG Brandenburg - 11 U 29/09

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 20.02.2009
Inhalt
  • der prozessualen Situation nicht angemessen, Es reicht nicht aus und ist deshalb nicht zu beachten
  • .) 10.000,00 €. Gründe I. 1Die Klägerin beansprucht aus übergegangenem Recht Zahlung von
  • , sie lagere die Dosen in „geschlossenen“ Kartons. Das bringe die Gefahr mit sich, dass Kunden die
  • auszuschließen. Dies sei vorliegend auch geschehen. II. 15 Die Berufung ist zulässig, insbesondere
  • der Klägerin ergibt sich aus den §§ 116 SGB X in Verbindung mit 280, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Satz 2

BGH - IX ZR 29/06

Bundesgerichtshof vom 21.06.2007
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 29/06 Verkündet am: 21. Juni 2007 Bürk
  • , Vill und Dr. Detlev Fischer für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 7
  • vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung
  • anderem aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 315c Abs. 3 Nr. 1 StGB. Die zuletzt genannte
  • Forderung ist keine solche aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung im Sinne von § 302 Nr

BGH - I ZR 221/00

Bundesgerichtshof vom 12.12.2002
Inhalt
  • Rechts wegen Tatbestand: Die Parteien sind Wettbewerber beim Vertrieb von Pflegebetten, die vor allem in
  • Erfolg auf Rechte aus den im Tatbestand aufgeführten Geschmacksmustern stützen kann. III. Auf die
  • : nein BGHR : ja Pflegebett UWG § 1 Einem Produkt, das im wesentlichen dadurch gekennzeichnet ist
  • . Schaffert für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des
  • Alten- und Pflegeheimen und in Krankenhäusern eingesetzt werden. Die Klägerin ist nach ihrer

BGH - XII ZR 154/05

Bundesgerichtshof vom 26.04.2006
Inhalt
  • sich der Beklagte auf ein Recht zum Besitz aus 3einem (neuen) Mietvertrag, den er am 30. April 2003 als
  • weder Besitz noch ein Recht zum Besitz. 123. Entgegen der hilfsweise vorgetragenen Auffassung der
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 154/05 vom 26. April 2006 in dem Rechtsstreit Der XII
  • Nichtzulassungsbeschwerde nicht erreicht. 1. Im Ansatz zutreffend geht die Nichtzulassungsbeschwerde davon aus
  • Klägerin verlangt vom Beklagten Räumung und Herausgabe nach Kündigung des Mietvertrages, den sie mit

LG Bochum - 63 Js 885/03 II

Landgericht Bochum vom 10.09.2008
Inhalt
  • , dass die Justiz vorsätzlich das Recht beugt, um ihm zu schaden. II. 1415Die ergänzenden
  • wird mit der Maßgabe verworfen, dass eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60,- €, die in
  • erlangt. Er ist zwar noch in der Lage, seine Alltagsbelange zu erledigen, jedoch ist sein gesamtes Denken
  • erheblich eingeschränkt, da er in eine stark affektiv belastete Gefühlswelt im Sinne seiner oben
  • Staatsanwalt und die Richter der früheren Instanzen hätten absichtlich das Recht gebeugt, nur um ihn

BFH - VIII B 159/08

Bundesfinanzhof vom 12.01.2010
Inhalt
  • . Im Übrigen wäre diese Tatsachenwürdigung, da sie möglich ist, auch in einem nachfolgenden
  • § 115 Abs. 2 FGO liegen nicht vor. 91. Die Revision ist nicht zur Fortbildung des Rechts gemäß § 115 Abs
  • Revisionsgericht zur Fortbildung des Rechts erneut mit der Problematik befasst. 11Das FG hat auf
  • können. 53. Ich bitte anzugeben, bei welchen weiteren in- und ausländischen Banken im Zeitraum ab
  • . Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die steuerliche Festsetzungsverjährungsfrist nicht mit der

OLG Frankfurt - 6 W 55/05

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 02.05.2005
Inhalt
  • das Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO. 3Der Anlass für das Aufhebungsverfahren ist im vorliegenden
  • Meinung im Schrifttum und in der Instanzrechtsprechung (vgl. Teplitzky, einhelligen Meinung im
  • Antragsgegnerin abgegebene Unterwerfungserklärung ist auch als „nachträglicher“ Umstand im Sinne von § 927 ZPO
  • Antragsgegnervertreters im weiteren Schreiben vom 29.12.2004 ausgeräumt worden ist. Denn selbst wenn man unterstellt
  • Unterwerfungserklärung abgegeben hatte. Sie war jedoch nicht in der Lage, diesen Gesichtspunkt im

§ 13 TMG

Pflichten des Diensteanbieters
Inhalt
  • den Nutzer vor Erklärung der Einwilligung auf das Recht nach Absatz 2 Nr. 4 hinzuweisen. Absatz
  • ) Diensteanbieter haben, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, im Rahmen ihrer
  • Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen
  • Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verst
  • ändlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei

§ 118 SGB 7

Vereinigung von Berufsgenossenschaften
Inhalt
  • wird. Mit diesem Zeitpunkt tritt die neue Berufsgenossenschaft in die Rechte und Pflichten der
  • ist zusammen mit den in Absatz 1 Satz 3 genannten Unterlagen der nach der Vereinigung zuständigen
  • , werden die sich vereinigenden Berufsgenossenschaften bezüglich der Rechte und Pflichten im Rahmen
  • dienstordnungsmäßig Angestellten aufzustellen, die in Ergänzung der bestehenden
  • Unternehmensarten der aufzulösenden Berufsgenossenschaft mit mehreren Berufsgenossenschaften erfolgen.(3