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Beweissicherungsrecht überwiegt Recht am eigenen Bild – Urteil des AG Stade vom 27.04.2017, Az. 61 C 821/16, Volltext
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 24.01.2018
- Inhalt
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- Landgericht Stade, Az. 2 S 20/17, mittlerweile rechtskräftig. Die Berufung wurde auf Hinweis des Landgerichts Stade am 20.07.2017 zurückgenommen.
- des Klägers im Freien der Fall ist. Selbst wenn man darin also einen Eingriff in das allgemeine
- durch den Richter am Amtsgericht N.N. für Recht erkannt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die
- Rechts am eigenen Bild sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Der Beklagte fertigte am 16
- hält die Klage schließlich für rechtsmissbräuchlich. Das Gericht hat am 6. April 2017 mündlich
LG Köln - 82 O 114/06
Landgericht Köln vom 05.10.2007
- Inhalt
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- Literatur (OLG Frankfurt am Main, NZG 2006, 314, 315; Falkenhausen/Kocher, ZIP 2004,1179, 1180; Sturm
- Beklagte am 29.5.2006 im elektronischen Bundesanzeiger die Tagesordnungspunkte 13 bis 15 bekannt
- (Anlage K 1, 2. Teil). Alle Kläger haben an der Hauptversammlung am 14.7.2006 teilgenommen bzw. sich
- die Beklagte die hauptsächlich im Hochbau tätige E2 GmbH. 12Der Vorstand der Beklagten beschloss am
- entsprechenden Projektentwicklungsaktivitäten an die Y. Am 4.5.2006 veräußerte die Beklagte zudem ihre 6
BGH - IV ZR 422/12
Bundesgerichtshof vom 26.03.2014
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV Z R 4 22/12 Verkündet am: 26. März 2014 Heinekamp
- 422/12 - OLG Brandenburg LG Frankfurt (Oder) Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die
- "Ofensetzer" angegeben ist. Im Anschluss an ein Telefonat zwischen den Parteien, dessen Inhalt im
- durch (1) Abwässer, soweit es sich nicht um häusliche Abwässer handelt, …" 6Am 25. November 2009
- Fahrstuhlschächte infolge austretenden Wassers durchnässt worden seien. Der Wasseraustritt sei erstmalig am 7
OLG Frankfurt - 20 W 214/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 20.09.2006
- Inhalt
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- , nämlich im Teileigentumsgrundbuch des Amtsgerichts Frankfurt am Main von Frankfurt Bezirk …, Blatt …, die
- bereits oben ausgeführt, besteht am betroffenen Teileigentum P 3 eine Untergemeinschaft, für die im
- anwendbaren § 133 BGB ist bei dieser Auslegung „nicht am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften“. Im
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 20.09.2006 Normen: § 1011 BGB
- habe insgesamt eine Größe von … qm, eine Änderung der Teilungserklärung sei im Grundbuch jedoch nicht
Anlage FStrAusbauG
(zu § 1 Absatz 1 Satz 2)Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen
- Inhalt
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- disponiert 434BBA 012AD SpreeauAS Frankfurt (Oder)-ME 6Weiterer Bedarf mit Planungsrecht 435BBA 013AK
- Bedarf 466BBB 112GüldendorfA 12E 4Vordringlicher Bedarf 467BBB 112OU Frankfurt (Oder) (3. BA)N
- KreuzAD MönchhofE 8Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung 512HEA 003AS Frankfurt-FlughafenAD
- MönchhofE 8Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung 513HEA 003AK Frankfurter KreuzAS Frankfurt
- Frankfurt-MiquellalleeE 8Weiterer Bedarf 551HEA 066AS Neuhof-SAS Fulda-SN 4Laufend und fest disponiert
LG Köln - 26 O 125/07
Landgericht Köln vom 19.11.2008
- Inhalt
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- Beklagten bekannten Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main vom 14.12.2007 jedenfalls mit den Gründen
- Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen am Vorstand der Beklagten, zu unterlassen, im
- . 51 Streitwert: 12.200,00 € 52Es geht im wesentlichen um die begehrte Unterlassung der Verwendung
- berufen: 1. (3.3.1) Die vereinbarte Beförderungsleistung umfasst die Beförderungsstrecke, die im
- Flugschein enthalten ist, beginnend mit dem ersten und endend mit dem letzten Ort der gesamten im
BGH - XII ZR 122/00
Bundesgerichtshof vom 15.10.2003
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 122/00 Verkündet am: 15. Oktober 2003 Küpferle
- von 11.469 DM monatlich belaufe sich ihr Anteil am Gesamteinkommen auf 15,4 %. Zu dem Gesamtbedarf
- der Beklagten am Gesamteinkommen mit Rücksicht auf ihr Arbeitslosengeld von 963 DM nur noch 7,75
- , beschnitten werde (OLG Frankfurt FamRZ 2000, 1391, 1392; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1663, 1664; vgl. im
- sie sich infolge eines erheblich höheren Einkommens ihres Ehemannes nur mit einem geringeren Anteil am
BGH - III ZR 358/03
Bundesgerichtshof vom 19.06.1995
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 358/03 Verkündet am: 2. Dezember 2004 K i e f
- Betracht. Sie fragte am 11. Dezember 1997 bei der Beklagten zu 1 an, welche Maßnahmen einzuleiten seien
- Beantwortung. Stellt man auf das Gründungsstatut der Klägerin in Panama ab, ist nach den für das Revisionsver
- Klägerin parteifähig ist. Wendet man die Sitztheorie an, ist die Rechts- und Parteifähigkeit der Klägerin
- das Schiff bereits am 16. Juni 1997 von der Beklagten zu 1 in Hamburg vorübergehend festgehalten
BGH - VIII ZR 268/02
Bundesgerichtshof vom 12.11.2003
- Inhalt
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- ., Art. 38 EGBGB Rdnr. 85) oder an das Deliktsstatut (z. B. OLG Frankfurt am Main, IPRax 1986, 373
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 268/02 Verkündet am: 12. November 2003 P o t
- weiteren Verhandlungen kam es am 1. Dezember 1997/20. Januar 1998 zum Abschluß eines Franchisevertrages
- längeren, zeitweise unterbrochenen Vertragsverhandlungen. Im Mai 1997 gründete der Zeuge W. die
- , an der es auf Seiten der Beklagten fehlt. aa) Nach deutschem Recht kann unter bestimmten
OLG Frankfurt a.M. - Rechtswidrige Anfertigung und gewerbliche Verwertung von Fotografien eines Pachtobjekts
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.06.2019
- Inhalt
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- beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9.11.2017 - Az. 2-3 O
- Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 11.02.2019, 16 U 205/17 entschieden, dass der Pächter eines
- . Ergänzend verweist die Beklagte auf den Beschluss des OLG Frankfurt/M. v. 21.12.2016 - 11 W 23/16
- der Berufung zuzugeben, dass selbst dem Grundstückseigentümer kein "Recht am eigenen Bild der Sache
- " geschehen. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, die Aktivlegitimation der Klägerin
SozG Frankfurt am Main - S 22 EG 6/09
Sozialgericht Frankfurt am Main vom 30.09.2009
- Inhalt
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- Sozialgericht Frankfurt Urteil vom 30.09.2009 (nicht rechtskräftig) Sozialgericht Frankfurt S 22 EG
- Klägerin für ihre am 5. September 2008 geborene Tochter, C. A., Elterngeld für das erste Lebensjahr dem
- in eheähnlicher Gemeinschaft mit dem 1967 geborenen B. A ... Am 5. September 2008 gebar die Klägerin
- Schreibens vom 29. Juli 2008, eine Teilzeittätigkeit im Umfang von 20 Wochenstunden ausüben. Ab dem 1
- angeordnet worden sei. Da § 1 BEEG den Anwendungsbereich jedoch abschließend regele, fehle es am
HessVGH - 4 TG 1337/95
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 11.12.1995
- Inhalt
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- bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes
- Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 13. März 1995 teilweise abzuändern und die aufschiebende Wirkung
- umfaßt die Überschreitung der im Bebauungsplan der Stadt M festgelegten Baugrenze um 107,00 qm. 478 Die
- von 0,4 um 0,05 = 45,85 qm. 479 Die Befreiung umfaßt die Überschreitung der im Bebauungsplan der
- des Grundstücks. 2Die Beigeladenen zu 1 und 2 beantragten am 27.04.1993 die Erteilung einer
OLG Oldenburg - 11 U 18/98
Oberlandesgericht Oldenburg vom 25.09.1998
- Inhalt
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- NFV am 06.02.1997 wegen unsportlichen Verhaltens zu einer Geldstrafe von 750,- DM verurteilt. Die
- brutto 61.744,94 DM erhalten, der Spieler W. von Juli 1996 bis zum Eintritt seiner Arbeitsunfähigkeit am
- . Auch wird man annehmen dürfen, daß Vereine durchaus zunächst Mittel aufwenden müssen, um gute
- das ihm am 03.02.1998 zugestellte Urteil hat der Beklagte am 03.03.1998 Berufung eingelegt und diese
- am 03.04.1998 begründet. Dazu führt er aus: Dem Kläger stünde die Entschädigung nicht zu, weil die
OLG Frankfurt - 9 U 59/00
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 25.10.2000
- Inhalt
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- Herrn G. eine Lebensversicherung über einen Kapitalbetrag von ca. DM 62.000.- ab, die am 1. November
- Ansprüchen aus Bausparverträgen - an die Beklagte abgetreten. Am 13. November 1990 wurde die
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 9. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 25.10.2000 Aktenzeichen: 9 U 59/00
- Haustürwiderrufsgesetz) Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. Januar 2000 verkündete Urteil
- Beklagte dem Kläger mit Schreiben vom 17. Dezember 1990 (Bl. 123) vor, das zweite Darlehen um DM 6.200
VG Saarlouis - 2 L 446/08
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 23.07.2008
- Inhalt
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- und gab bei seiner Anhörung am 16.04.2008 an, im März 2008 habe er Bagdad verlassen und sei über die
- Ankunft am Flughafen in Athen Gefahr liefen, inhaftiert zu werden, weil es an Personal im Asylbereich
- Staatsangehöriger chaldäisch-katholischer Religionszugehörigkeit, stellte am 09.04.2008 Asylantrag
- Unterlagen ergebe, dass er in Griechenland am 24.01.2005 erkennungsdienstlich behandelt worden sei, müsse
- es sich um ein Versehen handeln. Mit Anwaltsschreiben vom 05.05.2008 an die Antragsgegnerin machte