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OVG Saarland - 2 R 26/03

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 21.04.2004
Inhalt
  • Saarbrücken in der Folge mit Bescheid vom 7.5.1991 zu, der für eine Teilfläche im südlichen Bereich
  • erledigt werden. vgl. BT-Drucksache 11/4015 vom 16.2.1989, Begründung II, S. 12 Auch ist zu sehen, dass
  • Rechtsvorschriften berufen, die im Übrigen nur dem Allgemeinwohl dienen. Dies schließt ein Recht auf Abwägung der
  • nicht gegeben ist. Die Berufung war daher mit der Kostenfolge aus §§ 154 II, 159 S. 1 VwGO, 100 ZPO
  • räume die UVP im Bundesberggesetz dem Dritten keine zusätzlichen neuen materiellen Rechte ein, deren

BGH - II ZR 394/02

Bundesgerichtshof vom 06.12.2004
Inhalt
  • mit Recht rügt - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts zulässig. Die in § 533 ZPO geregelten
  • Ausschüttungen des Fonds an die Klägerin weitergeleitet hat. Ferner ist die Klägerin verpflichtet, die Rechte
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 394/02 Verkündet am: 6. Dezember 2004 Boppel
  • BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 533 Eine erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Widerklage ist zulässig
  • und die Richter Dr. Kurzwelly, Münke, Dr. Gehrlein und Caliebe für Recht erkannt: Auf die Revision

Rechtsanwalt Michael Seidlitz

Rechtsanwaltskanzlei Michael Seidlitz
Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht
Bietet
  • : EDV-Recht Datenschutzrecht IT-Recht Medienrecht Presserecht Urheberrecht Markenrecht
  • mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler im IT- und Medien-Bereich Tätigkeitsschwerpunkte
  • Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung Risiko- und Konfliktmanagement alternative
Organisationen
  • Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie (DAV IT) im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V
  • . Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im Deutschen AnwaltVerein (DAV) e.V. Deutscher Anwaltverein
Netzwerk
  • LinkedIn: http://www.linkedin.com/in/ramichaelseidlitz

Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit für ein Versorgungswerk

martina heck vom 28.11.2013
Inhalt
  • nachgeht. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs in BStBl. II 1976, 355 kann eine – mit dem im
  • Aufgaben betraut wurde und ihr zur Durchführung dieser Aufgaben das Recht eingeräumt ist
  • das Versorgungswerk als juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen seiner gesetzlichen
  • des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG) ist jedoch grundsätzlich nicht als öffentlicher
  • Verwaltungsausschuss eines Versorgungswerks erhielt er in den Streitjahren Aufwandsentschädigungen, die er im

BGH - I ZR 106/11

Bundesgerichtshof vom 06.02.2013
Inhalt
  • mit § 148 ZPO kommt ebenfalls nicht in Betracht. Ob ein Verletzungsverfahren im Hinblick auf einen
  • = WRP 2013, 341 - Kinderwagen II). 232. Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, die Klägerin sei
  • auch für § 26 MarkenG, durch den Art. 10 Abs. 1 MarkenRL in deutsches Recht umgesetzt wird - gelten
  • Aspekt im Rahmen der Prüfung, ob von einer ernsthaften Benutzung auszugehen ist. In diesem Zusammenhang
  • „Voodoo Flyfishing Ltd.“ In Groß- und Kleinschreibung sowie mit und ohne „R“ im Kreis in den vom

Unterschiede zwischen Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer

Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 26.11.2020
Inhalt
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  • mit besonderer Fachkunde sein. Im Falle des Todes des einzigen Geschäftsführers ist ggf. ein
  • beiden Gruppen in einer GmbH gelten. Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer GmbH Bei
  • weitere individuelle Rechte und Pflichten, wobei sich die Rechte in Vermögens- und
  • nur natürliche Personen übernehmen. Es folgt ein Überblick, welche Rechte und Pflichten für diese

§ 41 WVG

Zulässigkeit und Umfang der Enteignung
Inhalt
  • Grundstücks mit einem Recht zur Verwirklichung des Enteignungszwecks aus, so ist die Enteignung
  • werden, in dem dies zur Verwirklichung des Enteignungszwecks erforderlich ist. Reicht eine Belastung des
  • (1) Die Enteignung ist im einzelnen Fall nur zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie
  • Gegenstands der Enteignung (§ 40) zu angemessenen Bedingungen bemüht hat. Der Verband hat
  • vorgesehenen Zweck verwendet werden wird.(2) Ein Grundstück darf nur in dem Umfang enteignet

SozG Reutlingen - 2 AS 2952/07

Sozialgericht Reutlingen vom 29.04.2008
Inhalt
  • angemessen ist. 63III. Das Recht der Europäischen Union steht dem in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II
  • des einfachen Rechts und dem Recht der Europäischen Gemeinschaft ist der umfassenden Prüfungs- und
  • ist mit Verfassungsrecht und dem Recht der Europäischen Union vereinbar. 3. Die Frage, wer
  • Freizügigkeitsbescheinigung ergebe sich nur ein Recht, sich in der Bundesrepublik Deutschland
  • Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von bis zu drei

OVG Rheinland-Pfalz - 6 B 10891/04.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 15.07.2004
Inhalt
  • es sich um eine Streitigkeit, die nicht nach Maßgabe staatlichen Rechts zu entscheiden ist. Aufgrund
  • Formen und mit den Mitteln des öffentlichen Rechts befähigen (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002
  • aus dem Internum der Glaubensgemeinschaft in den Bereich staatlichen Rechts. Nach alledem war die
  • . Dieses Recht zur Selbstbestimmung umfasst auch die inhaltlichen und verfahrensmäßigen Regelungen
  • Gerichte zur Entscheidung aller Rechtsfragen berufen, deren Beantwortung sich nach staatlichem Recht

OLG Frankfurt - 11 U 7/05

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 01.11.2005
Inhalt
  • Rechte durch die GEMA ist in der Musical – Gala – Entscheidung ( a.a.O. S. 230 ) nur für den Fall
  • Recht” und ”kleinem Recht” ausgewichen. Es handle sich bei den in Rede stehenden Songs um
  • dd) Das gilt erst recht für das Musical ”Aida”, bei dem weite Teile des Dialogs in Liedform
  • vorbestehende Werke des ”kleinen Rechts”, die nachträglich in die Musicals integriert worden seien. Das ”große
  • Bruchteil des Gesamtwerks "in Szene gesetzt" wird. Für die bühnenmäßige Aufführung ist das visuell

Rechtsanwalt Nicolaus Susta

www.susta-international.com
Firma
  • www.susta-international.com Attorney-at-Law (New York; US-Recht) Rechtsberatung Inhaber - -

Rechtsanwalt Paul Schullerus

Strafrecht Verkehrsrecht Sozialrecht
Firma
  • EBS Universität für Wirtschaft und Recht Business Development Manager Bildungswesen Vollzeit Mit Berufspraxis Gemeinnützig
Bietet
  • Mehrere Jahre Berufserfahrung als Business Development Manager. Die Bereitschaft mein Wissen mit

LG Bonn - 39 T 1252/09

Landgericht Bonn vom 20.11.2009
Inhalt
  • , § 325 HGB, § 335 HGB, § 71 GmbHG Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
  • -Richtlinie vom 8.11.1990 (90/605/EWG) in nationales Recht umgesetzt, die unter anderem diese
  • statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. 9Die Voraussetzungen, unter
  • für den Schluss eines jeden Jahres ein Jahresabschluss aufgestellt werden. Damit ist aber in
  • , sondern nach dem mit dem Tag der Auflösung beginnenden Jahreszeitraum. 3. Die Offenlegungspflicht aus

Urheberrecht: Nicht vorhandener Urheberrechtsschutz steht Nutzungsvertrag nicht entgegen!

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 18.08.2012
Inhalt
  • Rechtssicherheit zu schaffen. Das heisst, auch wenn ein angeblich bestehendes Recht im Streit steht oder
  • Leistung gerichteter Vertrag ist nichtig. Dies ist der konkrete Gedanke: Wenn man Rechte an etwas
  • Übertragung von Nutzungsrechten als so genannter “Leerverkauf” im Urheberrecht möglich ist. Dabei
  • aktuellen Verträgen kein unwirksamer Vertrag mehr anzunehmen sein. Mit dem BGH ist nunmehr zu
  • überträgt, an dem es keine Rechte zu übertragen gibt, so könnte eine unmögliche Leistung vorliegen

BGH - VII ZR 188/07

Bundesgerichtshof vom 13.11.2008
Inhalt
  • . GmbH (im Folgenden: Zedentin) mit Abbrucharbeiten. In § 11 dieses Vertrages heißt es: "Eine
  • der Teilwerklohnforderung ist die Klägerin Forderungsinhaberin geworden. Die Zedentin hat ihre Rechte
  • § 354 a Satz 1 HGB wirksam, kann der Schuldner in Kenntnis der Abtretung mit dem Zedenten keinen
  • und Leupertz für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 7. Zivilsenats des
  • abgetretenem Recht. 2Mit schriftlichem Bauvertrag vom 25. Juni 2004 beauftragte die Beklagte die H