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OVG Saarland - 2 R 26/03
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 21.04.2004
- Inhalt
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- Saarbrücken in der Folge mit Bescheid vom 7.5.1991 zu, der für eine Teilfläche im südlichen Bereich
- erledigt werden. vgl. BT-Drucksache 11/4015 vom 16.2.1989, Begründung II, S. 12 Auch ist zu sehen, dass
- Rechtsvorschriften berufen, die im Übrigen nur dem Allgemeinwohl dienen. Dies schließt ein Recht auf Abwägung der
- nicht gegeben ist. Die Berufung war daher mit der Kostenfolge aus §§ 154 II, 159 S. 1 VwGO, 100 ZPO
- räume die UVP im Bundesberggesetz dem Dritten keine zusätzlichen neuen materiellen Rechte ein, deren
BGH - II ZR 394/02
Bundesgerichtshof vom 06.12.2004
- Inhalt
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- mit Recht rügt - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts zulässig. Die in § 533 ZPO geregelten
- Ausschüttungen des Fonds an die Klägerin weitergeleitet hat. Ferner ist die Klägerin verpflichtet, die Rechte
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 394/02 Verkündet am: 6. Dezember 2004 Boppel
- BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 533 Eine erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Widerklage ist zulässig
- und die Richter Dr. Kurzwelly, Münke, Dr. Gehrlein und Caliebe für Recht erkannt: Auf die Revision
Rechtsanwalt Michael Seidlitz
Rechtsanwaltskanzlei Michael Seidlitz
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
Urheberrecht und Medienrecht
- Bietet
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- : EDV-Recht Datenschutzrecht IT-Recht Medienrecht Presserecht Urheberrecht Markenrecht
- mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler im IT- und Medien-Bereich Tätigkeitsschwerpunkte
- Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung Risiko- und Konfliktmanagement alternative
- Organisationen
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- Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie (DAV IT) im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V
- . Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im Deutschen AnwaltVerein (DAV) e.V. Deutscher Anwaltverein
- Netzwerk
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- LinkedIn: http://www.linkedin.com/in/ramichaelseidlitz
Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit für ein Versorgungswerk
martina heck vom 28.11.2013
- Inhalt
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- nachgeht. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs in BStBl. II 1976, 355 kann eine – mit dem im
- Aufgaben betraut wurde und ihr zur Durchführung dieser Aufgaben das Recht eingeräumt ist
- das Versorgungswerk als juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen seiner gesetzlichen
- des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG) ist jedoch grundsätzlich nicht als öffentlicher
- Verwaltungsausschuss eines Versorgungswerks erhielt er in den Streitjahren Aufwandsentschädigungen, die er im
BGH - I ZR 106/11
Bundesgerichtshof vom 06.02.2013
- Inhalt
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- mit § 148 ZPO kommt ebenfalls nicht in Betracht. Ob ein Verletzungsverfahren im Hinblick auf einen
- = WRP 2013, 341 - Kinderwagen II). 232. Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, die Klägerin sei
- auch für § 26 MarkenG, durch den Art. 10 Abs. 1 MarkenRL in deutsches Recht umgesetzt wird - gelten
- Aspekt im Rahmen der Prüfung, ob von einer ernsthaften Benutzung auszugehen ist. In diesem Zusammenhang
- „Voodoo Flyfishing Ltd.“ In Groß- und Kleinschreibung sowie mit und ohne „R“ im Kreis in den vom
Unterschiede zwischen Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer
Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 26.11.2020
- Inhalt
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- mit besonderer Fachkunde sein. Im Falle des Todes des einzigen Geschäftsführers ist ggf. ein
- beiden Gruppen in einer GmbH gelten. Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer GmbH Bei
- weitere individuelle Rechte und Pflichten, wobei sich die Rechte in Vermögens- und
- nur natürliche Personen übernehmen. Es folgt ein Überblick, welche Rechte und Pflichten für diese
§ 41 WVG
Zulässigkeit und Umfang der Enteignung
- Inhalt
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- Grundstücks mit einem Recht zur Verwirklichung des Enteignungszwecks aus, so ist die Enteignung
- werden, in dem dies zur Verwirklichung des Enteignungszwecks erforderlich ist. Reicht eine Belastung des
- (1) Die Enteignung ist im einzelnen Fall nur zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie
- Gegenstands der Enteignung (§ 40) zu angemessenen Bedingungen bemüht hat. Der Verband hat
- vorgesehenen Zweck verwendet werden wird.(2) Ein Grundstück darf nur in dem Umfang enteignet
SozG Reutlingen - 2 AS 2952/07
Sozialgericht Reutlingen vom 29.04.2008
- Inhalt
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- angemessen ist. 63III. Das Recht der Europäischen Union steht dem in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II
- des einfachen Rechts und dem Recht der Europäischen Gemeinschaft ist der umfassenden Prüfungs- und
- ist mit Verfassungsrecht und dem Recht der Europäischen Union vereinbar. 3. Die Frage, wer
- Freizügigkeitsbescheinigung ergebe sich nur ein Recht, sich in der Bundesrepublik Deutschland
- Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von bis zu drei
OVG Rheinland-Pfalz - 6 B 10891/04.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 15.07.2004
- Inhalt
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- es sich um eine Streitigkeit, die nicht nach Maßgabe staatlichen Rechts zu entscheiden ist. Aufgrund
- Formen und mit den Mitteln des öffentlichen Rechts befähigen (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002
- aus dem Internum der Glaubensgemeinschaft in den Bereich staatlichen Rechts. Nach alledem war die
- . Dieses Recht zur Selbstbestimmung umfasst auch die inhaltlichen und verfahrensmäßigen Regelungen
- Gerichte zur Entscheidung aller Rechtsfragen berufen, deren Beantwortung sich nach staatlichem Recht
OLG Frankfurt - 11 U 7/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 01.11.2005
- Inhalt
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- Rechte durch die GEMA ist in der Musical – Gala – Entscheidung ( a.a.O. S. 230 ) nur für den Fall
- Recht” und ”kleinem Recht” ausgewichen. Es handle sich bei den in Rede stehenden Songs um
- dd) Das gilt erst recht für das Musical ”Aida”, bei dem weite Teile des Dialogs in Liedform
- vorbestehende Werke des ”kleinen Rechts”, die nachträglich in die Musicals integriert worden seien. Das ”große
- Bruchteil des Gesamtwerks "in Szene gesetzt" wird. Für die bühnenmäßige Aufführung ist das visuell
Rechtsanwalt Nicolaus Susta
www.susta-international.com
- Firma
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- www.susta-international.com Attorney-at-Law (New York; US-Recht) Rechtsberatung Inhaber - -
Rechtsanwalt Paul Schullerus
Strafrecht
Verkehrsrecht
Sozialrecht
- Firma
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- EBS Universität für Wirtschaft und Recht Business Development Manager Bildungswesen Vollzeit Mit Berufspraxis Gemeinnützig
- Bietet
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- Mehrere Jahre Berufserfahrung als Business Development Manager. Die Bereitschaft mein Wissen mit
LG Bonn - 39 T 1252/09
Landgericht Bonn vom 20.11.2009
- Inhalt
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- , § 325 HGB, § 335 HGB, § 71 GmbHG Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
- -Richtlinie vom 8.11.1990 (90/605/EWG) in nationales Recht umgesetzt, die unter anderem diese
- statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. 9Die Voraussetzungen, unter
- für den Schluss eines jeden Jahres ein Jahresabschluss aufgestellt werden. Damit ist aber in
- , sondern nach dem mit dem Tag der Auflösung beginnenden Jahreszeitraum. 3. Die Offenlegungspflicht aus
Urheberrecht: Nicht vorhandener Urheberrechtsschutz steht Nutzungsvertrag nicht entgegen!
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 18.08.2012
- Inhalt
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- Rechtssicherheit zu schaffen. Das heisst, auch wenn ein angeblich bestehendes Recht im Streit steht oder
- Leistung gerichteter Vertrag ist nichtig. Dies ist der konkrete Gedanke: Wenn man Rechte an etwas
- Übertragung von Nutzungsrechten als so genannter “Leerverkauf” im Urheberrecht möglich ist. Dabei
- aktuellen Verträgen kein unwirksamer Vertrag mehr anzunehmen sein. Mit dem BGH ist nunmehr zu
- überträgt, an dem es keine Rechte zu übertragen gibt, so könnte eine unmögliche Leistung vorliegen
BGH - VII ZR 188/07
Bundesgerichtshof vom 13.11.2008
- Inhalt
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- . GmbH (im Folgenden: Zedentin) mit Abbrucharbeiten. In § 11 dieses Vertrages heißt es: "Eine
- der Teilwerklohnforderung ist die Klägerin Forderungsinhaberin geworden. Die Zedentin hat ihre Rechte
- § 354 a Satz 1 HGB wirksam, kann der Schuldner in Kenntnis der Abtretung mit dem Zedenten keinen
- und Leupertz für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 7. Zivilsenats des
- abgetretenem Recht. 2Mit schriftlichem Bauvertrag vom 25. Juni 2004 beauftragte die Beklagte die H